Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Tauchen Verboten

Kann mir jemand sagen, was für rechtliche Konsequenzen es hat, wenn ich in einen See springe indem das Tauchen ausdrücklich verboten ist ?

Also kein Privatgewässer und das Schwimmen, Segeln, Surfen, Party machen, etc. ist dort erlaubt.

Es gelten auch nicht irgendwelche besonderen Schutzmassnahmen für das Gewässer.

Auf moralische Zeigefinger kann ich verzichten, da es sich um eine rein hypothetische Frage handelt.

Gruss

Thor
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30.05.2013 21:47
Nenne mal den Namen des Sees bzw den Text des Verbots, osnt ist das fuer eine brauchbare Antwort zu allgemein.

Es ist ein Unterschied, auf welcher rechtlichen Grundlage etwas verboten ist.

Ist der See z.B. der Bodensee am Teufelstisch, kostet es Dich bis zu 6stellig, an anderer Stelle ist es ein zweistelliges Bussgeld.
Wenn Du an einem Hafen den Verkehr verhinderst, kommt vielleicht Schadenersatz hinzu usw usw

H1O
30.05.2013 21:52
Hallo Donnerstein, so einen Gedanken hatten schon andere
http://www.taucher.net/smileys/prost.gif
http://www.taucher.net/forum/Tauchen_trotz_Tauchverbot_recht202.html
30.05.2013 21:55
Kleiner Baggersee mit Schild tauchen verboten.

Schifffahrt höchstens Modellboote
31.05.2013 07:54
Auch wenn es sich aus deiner Sicht um kein Privatgewässer handelt, so gibt es doch immer einen Eigentümer, im Zweifelsfall das jeweilige Bundesland. Und da greifen dann die Ländergesetze bzw. Gewässerverordnungen.
Wer auch immer das Schild aufgestellt hat, wird seine Gründe (oder Eigeninteressen) haben. Gern auch mal die örtlichen Angelvereine, die Gewässer pachten.
Ich bin zwar kein Jurist und weiß auch nicht, wie hoch die Bußgelder ausfallen, aber ich selbst möchte entspannt tauchen und da suche ich mir eben einen anderen See, bei dem ich nicht befürchten muss, dass ein Bußgeldbescheid unter dem Scheibenwischer steckt, wenn ich wieder auftauche.
Aber wie so oft im Leben reizt manchen eben das Verbotene mit all seinen Risiken.

Gruß Uwe
Helge KöchliPADI Divemaster
31.05.2013 08:41
Hier mal was zum lesen

geht um Bodensee am Teufelstisch
hoffe der Link geht:

http://www.yumpu.com/de/document/view/1652388/bodensee-teufelstisch-ausnahmegenehmigung-tauchernet
31.05.2013 12:18
>> Kleiner Baggersee mit Schild tauchen verboten.

>> Schwimmen, Segeln, Surfen, Party machen etc. ist dort erlaubt. <<

Wer sagt dir, dass das dort erlaubt ist? Vielleicht wird es nur geduldet, weil ein Durchsetzen des Verbots zu viel Stress macht.

Kleine Baggerseen haben oft einen privaten Besitzer, der z.B. Sand und Kies für eine Straße ausbaggern lässt. Trotzdem bleibt der Grund und Boden sein Eigentum und er kann bestimmen, was da erlaubt ist und was nicht. Juristisch geht das bis hin zur Anzeige über Hausfriedensbruch und event. Schadenersatz, wenn man sich da nicht an die Regeln hält.

Wäre mir zu stressig, da such ich mir lieber einen anderen See...

31.05.2013 12:52
Ich such da auch schon lange nach ner Antwort drauf, ohne Erfolg.

Letztendlich kann man einen Platzverweis und ein Tauchverbot bekommen, aber auch wieder ohne dauerhafte Konsequenzen.
Bussgelder scheinen fast nur in Ausnahmefällen durchsetzbar und man hört nie von irgenwelchen Erfahrungen mir derartigen Fällen.

Bei den meisten privaten Seen muss der Besitzer ja ausdrücklich sicherstellen, das der See der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung steht.
Ohne komplette Umzäunung ist ein Tauchverbot aber fast nur als versicherungstechnische Abgrenzung für den Besitzer relevant - erlauben könnte Haftung bewirken, Durchsetzung ist aber unnötig und oft unmöglich.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
31.05.2013 19:05
Bußgelder sind sogar sehr leicht durchsetzbar, die Höhe findet sich leicht in den jeweiligen Allgemeinverfügungen der Gemeinden bzw. übergeordneten Verfügungen und Gesetze der entspr. Wasserrechtsverordnungen ...
Das alles gibt es für jedes Bundesland und alle öffentlichen Gewässer, bei Privatgewässern gelten die übergeordneten Bundesregelungen und Vorgaben der Eigentümer ...
Die Strafen fallen auch schnell mal teuer aus - hier zb. je nach Gewässer bis zu 50.000 Euro.

Ps: genaues Informieren bei Behörden usw macht Sinn, da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt ...

Pps: mal die jeweiligen Wassernutzungsrechte der entspr. Bundesländer durchlesen (Bayern zb grundsätzlich Tauchen mit Atemgerät verboten) und schauen wegen regionaler Allgemeinverfügungen ...

Pers. Anmerkung ...
Verbotenes Tauchen kann auch mal schnell Schläge von anderen Tauchern nach sich ziehen, da Gemeinden gerne angefressen sind und derartige Aktionen das Tauchen gerne in ein schlechtes Licht rücken kann und bei Unstimmigkeiten bezügl. Tauchen in einem Gewässer erlauben oder nicht, gerne dazu führt, das entspr. angefressene Behörden sich eher gegen eine Freigabe entscheiden.
31.05.2013 19:26
Da wir ja in Deutschland sind muss es doch dafür einen entsprechenden Paragraphen, bzw. Ordnungswidrikkeit,- bzw. Bußgeldkatalog geben.

In Ba-Wü gehört ja Tauchen zu Gemeingebrauch und ist faktisch erst mal überall erlaubt.

Privatbesitz, Hausfriedensbruch, etc leuchtet mir ja schon ein.Ich spring ja auch nicht beim Nachbar in den Pool
Aber warum ist an manchen Seen jegliche Sportart erlaubt und das Tauchen ausdrücklich verboten und was für Konsequenzen hat es wenn man sich dieser Regel widersetzt.

In der StVO kann ich mich auch schlau machen mit welchen Bußgeld ich zu rechnen habe wenn ich im Parkverbot parke.
Das impliziert aber nicht, dass jeder der sich darüber informiert Falschparker ist !
31.05.2013 19:35
@boesewicht - du kannst aber schon lesen, das es sich um eine rein hypothetische Frage handelt, was deine Pers. Anmerkung ... betrifft.
31.05.2013 21:05
@boesewicht
Dann nenn mir bitte einen Fall, wo das auch passiert ist.
Ausser Blautopf und Teufelstisch!

BW und Brandenburg darf man wohl dabei ignorieren. Alles erlaubt, aber alles Privatbesitz gilt dort (glaube ich).

Die Küsten sind auch leicht kritisch, genau wie Fahrrinnen und so.

Aber für Tümpel gelten wenig Regeln, die nicht zweifelhaft sind und oft stehen Verbotsschilder unberechtigt uns wirkungslos in der Gegend rum.

Andere persönliche Sicht:
Schläge und Drohungen von anderen Tauchern sind auf jeden Fall fast schon ein Freibrief alles zu tun, was man kann und was nicht Behörden aufmerksam macht.
Ich kann mir selber nicht viel Geduld mit solchen Leuten abringen.

@donnerstein
Tauchen ist nunmal nicht überall Gemeingebrauch.
Dadurch kann man leicht Legenden streuen.
Hier in NRW ist es erstmal verboten und muss erlaubt werden.

Aber:
Ich kann eben kein Bussgeld in einem Katalog irgendwo finden.
Also würde es sich nach dem angerichteten Schaden richten können und der ist Null, also auf welcher Grundlage?
Hausfriedensbruch fällt ohne Absperrungen weg und die sind in NRW schon vom Naturschutz her fast unmnöglich an einem Gewässer.
Mehr als ein deutliches, selber kontrolliertes, `verpisst Euch` durch den Besitzer sehe ich also nicht als durchsetzbar.

Immer unter Berücksichtigung, das man wirklich nichts zerstört, niemanden belästigt und nicht irgendein Landschaftsschutzgesetz beim parken übersieht - und der Platz nicht hirnrissig gefährlich wäre.
31.05.2013 23:27
Q Razorista

Ich sagte ja auch : In Ba-Wü gehört ja Tauchen zum Gemeingebrauch und ist faktisch erst mal überall erlaubt.

Ich verstehe halt nur nicht warum in manchen Tümpeln alles erlaubt ist und das Tauchen verboten ? Ich achte auf meine Unterwasserwelt und Umwelt !!
Wenn ich mir den Müll der Badenden und Party People so anschaue.........No comment ! Aber für die gilt der Gemeingebrauch, was natürlich für ihre Hinterlassenschaften nicht zu trifft.

01.06.2013 01:34
Aber auch in BaWü gibt es Gewässer, in dennen tauchen verboten ist - oder erlaubte Gewässer, in dennen man Abstände einhalten soll/muß


Und es gibt da allerdings auch gewässer, Tauchen erlaubt und baden verboten - also der umgekehrte Fall

Jedes Land kocht da eben seine eigene Suppe - da wirst Du wenig daran ändern können
01.06.2013 01:47
Ein Punkt scheint aber überall zu gelten:
Solange ein Anwohner den Zugang zum Wasser gewährt, ist erstmal alles erlaubt und die Rechte der Anwohner sind selbst bei anderen gehörenden Privatseen fast gar nicht eingeschränkt/einschränkbar.
Oder kennt da jemand was gegenteiliges?
01.06.2013 01:53
>> Ich achte auf meine Unterwasserwelt und Umwelt !! <<

Ja du, aber machen das alle Taucher?
Und dann ist da noch die (nicht nur) deutsche Eigenschaft der Verallgemeinerung; lässt nur ein Taucher einmal eine Plastiktüte zurück, sind sofort ALLE Taucher Umweltsünder und ALLE Taucher schmeißen grundsätzlich an jedem See ihre Plastiktüten in die Landschaft.

So entstehen auch Verbote...
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
02.06.2013 03:39
"Antwort von Razorista am 31.05.2013 - 21:05
@boesewicht
Dann nenn mir bitte einen Fall, wo das auch passiert ist.
Ausser Blautopf und Teufelstisch! "

Erkundige Dich zb. mal beim Landratsamt Starnberg ... - Da wird Dir mit Informationen gerne geholfen ...
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
02.06.2013 03:41
"Antwort von donnerstein am 31.05.2013 - 19:35
@boesewicht - du kannst aber schon lesen, das es sich um eine rein hypothetische Frage handelt, was deine Pers. Anmerkung ... betrifft. "

Nur mal als Anmerkung ...

Wer sich hypothetisch mit sowas beschäftigt, der scheint sich ja nicht wenig Gedanken darum zu machen ...

Wer nie auf den Gedanken kommen würde, wo tauchen zu gehen, wo es nicht erlaubt ist, der würde sich sicherlich andere Gedanken machen ... - oder ?

Zwischen hypothetisch und Durchführung liegt meist nur noch ein kurzer Sprung ...
02.06.2013 11:19
Viel interessanter finde ich den Aspekt, dass manche "Tauchverbote" gar nicht rechtens sind. Und z.B. in einem mir bekannten Fall per Gericht aufgehoben wurde. Da ist aber das Recht in jedem Bundesland anders.
In BW ist imho ein Tauchverbot nur gültig, wenn der See als Privatbesitz befriedet (umzäunt) ist oder amtliche Verbotsschilder aufgestellt sind, da ansonsten vom uneingrschränkten Allgemeingebrauch, der ja per Definitionem die Regel ist, ausgegangen werden kann.
02.06.2013 12:52
@ boesewicht

was soll die blöde Unterstellung, du hast auch die Weisheit mit Schöpfkellen eingetrichtert bekommen.

Ich lebe in einem Bundesland, indem das tauchen erstmal in jedem See erlaubt ist. Des heisst sehe ich keine Verbotstafel, springe ich da rein. Des schliesst aber nicht aus, das es für diesen See ein Tauchverbot gibt, nur das Schild demoliert wurde, etc ...
Klar versuche ich mich vorher schlau zu machen, aber für jede Pfütze gibts nunmal keine Infos.

Dann kann es mir doch passieren, das ich in einem See tauche indem ein Tauchverbot besteht.

In deinem Bundesland ist es einfach- hier muss das Tauchen explizit ERLAUBT sein.Des heisst du brauchst deine grauen Zellen nicht anstrengen:

Schild Tauchen erlaubt da - reinhüpfen. Kein Schild - Tauchen verboten !
02.06.2013 17:45
@ donnerstein,

ganz so ist es in Bayern auch nicht.

Erste Aussage dazu schon richtig, erstmal verboten, außer es ist ausdrücklich erlaubt.

ABER nicht überall, wo es erlaubt ist ist auch ein Schild, man muß sich also schon anderweitig erkundigen.
Dann gibt es auch temporäre Tauchverbote.
Also ist da schon Einiges zu erkunden und nicht nur nach Schildern sehen.
02.06.2013 23:40
"Verbotenes Tauchen kann auch mal schnell Schläge von anderen Tauchern nach sich ziehen"

Welche dann mein Tauchermesser zwischen den Rippen hätten... :P
04.06.2013 19:50
Hallo Donnerstein,

falls Du einen See in BaWü meinst gilt folgendes:

Zunächst mal ist (wie in Bayern) Gerätetauchen NICHT "erlaubnisfreier" Gemeingebrauch iSv § 26 Wassergeset BaWü (WG). Das ist dort nämlich nicht aufgeführt. Aber die Kreisbehörden können durch Rechtsverordnung die Nutzung regeln § 28 Abs 2 WG, positiv (Erlaubnis) sowie negativ (Verbot). Da das Gerätetauchen aber schon nicht im Katalog des § 26 WG erwähnt ist, müsste also eine Rechtsverordnung vorhanden sein, die das Gerätetauchen dort regelt (positiv oder negativ). Bei einem Schild "Tauchen verboten" würde ich jetzt mal stark annehmen, das man dort nicht tauchen darf. Wenn Du dazu Fragen hast, wende dich an die freundliche Kreisbehörde. Die erteilt Dir dann freundlich Auskunft.

Was passiert, wenn Du dagegen verstößt? Ganz einfach: Wenn die Rechtsverordnung entsprechende Bußgeldregelungen enthält ist es wie im Straßenverkehr. Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Siehe auch § 120 WG.
04.06.2013 20:47
Nein, Tauchen gehört in Baden-Württemberg zum Gemeingebrauch. Z.B.:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE104028719&psml=bsbawueprod.psml&max=true
04.06.2013 20:48
kurze Korrektur:

Gerätetauchen fällt seit den 80zigern unter den Allgemeingebrauch. War in einer Zeile bei den Landesvorschriften verrutscht. der rest bleibt aber so..
04.06.2013 20:49
@kwolf: Da haben sich zwei Posts überschnitten
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