Tauchen mit einem Herzschrittmacher?
Muss ein Taucher, der einen Herzschrittmacher eingesetzt bekommen hat, deswegen mit dem Tauchsport aufhören?
Nein, wenn er den „richtigen“ Herzschrittmacher eingesetzt bekommen hat.
Ein Bericht aus eigener Erfahrung;
Bedingt durch eine Untersuchung, bei der man feststellte, dass ich einen Herzschrittmacher benötige, war meine erste Frage: „Darf ich mit dem Ding denn noch tauchen?“ und der Arzt sagte: „Natürlich, kein Problem“, was mich als begeisterter Taucher natürlich freute.
Ein Schrittmacher der Marke “Ela“ Typ „Symphony“ (er sollte einer der Besten sein) wurde implantiert und nach 1 Tag durfte ich die Klink verlassen und bekam meinen “Herzschrittmacherpass“ und ein Begleitbuch „Ratgeber Herzschrittmacher“ von Dr. Lampadius mit nach Hause.
Soweit so gut.
Auf Seite 38 wurde etwas über Druckkammerbehandlung geschrieben, was mich verwirrte, denn dort steht wörtlich, Zitat: “Druckkammern, wie sie zum Beispiel bei der hyperbaren Sauerstofftherapie angewendet werden, sollten Sie meiden. Aus diesem Grund sollten Sie auch nicht mehr in extreme Tiefen tauchen“. Ende des Zitas.
Das machte mich stutzig und als ich dann auf der Seite 59 etwas über den Tauchsport las, wurde ich doch sehr verblüfft, denn dort stand: Zitat “In der Regel sind diese Geräte nur bis zu einem Absolutdruck von 150 kPa getestet. Deshalb sollten Sie eine Tauchtiefe von 5 m nicht überschreiten“. Ende des Zitas.
Wer Taucher ist weiß, dass das im Grunde das “Aus“ für seine Sportart bedeutet, denn nur noch bis zu einer Tiefe von 5 m tauchen zu können braucht man kein PTG mehr, denn diese Tiefe wird von jedem geübten Taucher auch ohne Gerät nicht nur erreicht sondern auch mit Leichtigkeit überschritten.
(Und ich Trottel hatte mich auf die Aussage des Arztes verlassen)
Man kann sich gut vorstellen, dass ich darüber nicht gerade erfreut war.
Ein paar Tage später, auf einem Tauchlehrer-seminar, lernte ich Herrn Dr. Chr. Ion, Leiter des Druckkammerzentrums in Bielefeld kennen und wir unterhielten uns über das Thema Herzschritt-macher.
Ich fragte ihn, ob er irgendwelche Erfahrungen mit Herzschrittmacher-Patienten habe und in welche Tiefe er sie „fahren“ würde. Die Antwort: “Keine Probleme bis 30 m“, was mich natürlich erneut verwirrte.
Folglich ging ich ins Internet und besorgte mir eine Herstellerliste und schrieb sie an, und bat um eine Stellungnahme hinsichtlich des Tauchens und bekam von ihnen dann auch kurzfristig die angeforderten und sehr aufschlussreichen Daten.
So wurde mir von der Firma Sorin Group Deutschland, deren Herzschrittmacher “Ela“ Typ “Symphony“ mir implantiert wurde, folgendes auszugsweise geschrieben:
“Alle nach 1995 produzierten Herzschrittmacher aus unserem Hause werden in Übereinstimmung mit der europäischen Norm EN 45502-1 gefertigt und somit auch einer Druckprüfung unterzogen.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung ergaben, dass die Herzschrittmacher bei einem Absolutdruck von 1,5 kPa in ihrer Funktion nicht beeinflusst werden und entsprechend der Spezifikation arbeiten und damit den Anforderungen der EN 45502-1 genügen.
Deshalb wird davon abgeraten, den geprüften Druck von 1,5 kPa = 5 m Tauchtiefe zu überschreiten. Ende des Zitats.
Die Firma Medtronic Düsseldorf schreibt auszugsweise hinsichtlich der Druckbelastung:
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Medtronic Schrittmacher aller Generationen bis zu einer Tiefe von 60 Fuß (= 20 m)Wassertiefe ohne Einschränkungen funktionieren und erst bei einer Tiefe von etwa 130 Fuß (=43 m) Wassertiefe ernsthafte Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung des Gesamtsystems sollte allerdings die Druckbeaufschlagung des Schrittmachers 1000 hPa (1bar) nicht überschreiten, deshalb sollten Freizeittaucher mit Herzschrittmachern nicht tiefer als 10 m tauchen. Ende des Zitas.
Hier also schon eine Steigerung um 100 %, also von 5 m auf 10 m Tauchtiefe.
Herr Dr. Hörnig von der Firma “vitatron“ schreibt auszugsweise:
Außergewöhnliche Stöße wie sie bei Kontaktsportarten möglich sind, können sich ebenso wie hoher Umgebungsdruck z.B. beim Sporttauchen auf den Schrittmacher auswirken.
Hinweis: Der zulässige Absolutdruck für den Schrittmacher beträgt 300 kPa. Ende des Zitats.
Was für den Taucher immerhin eine Tauchtiefe von 20 m gefahrlos ermöglicht.
Resümee:
Ich möchte ausdrücklich bemerken, dass dies kein Vergleich unterschiedlicher Schrittmacher verschiedener Hersteller darstellt, sondern nur feststellen, welcher für Sporttaucher der geeignetste ist.
Wenn also ein Taucher nach einer Untersuchung gesagt wird, dass er einen Schrittmacher benötig, sollte sich nicht darauf verlassen, was der Arzt einem gerne einsetzen will, sondern explizit darauf hinweisen, dass man Sporttaucher ist und unbedingt einen Schrittmacher der Firma “vitatron“ haben möchte, sofern man den Tauchsport nicht an den berühmten Nagel hängen will. Aber wer will das schon als begeisterter Taucher.
Nachsatz.
Mein “ Symphony“ Schrittmacher der Firma “ela“ wird demnächst gegen einen Schrittmacher de Firma “vitatron“ ausgetauscht, denn auf das Tauchen kann ich genauso wenig verzichten wie auf das Atmen.
gez.
Henning Nickaes
Vizepräsident DIWA int.