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Tauchen in der Schweiz - Gesetzeslage

Liebe Tauchkollegen ,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum. Mir wurde zugetragen, dass angeblich ab 1.1.2008 die "Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern", Art. 77 "Tauchen" streng durchgesetzt werden soll. Hier ist der entsprechende link zum Gesetzestext: http://www.admin.ch/ch/d/sr/747_201_1/a77.html
Ich zitiere den Inhalt:
Art. 77 Tauchen
Sporttauchen ist verboten:
a. auf den Fahrlinien der Kursschiffe;
b. in engem Fahrwasser;
c. bei Hafeneinfahrten;
d. in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen.

Nun ist das ganze ja relativ schwammig. Was ist "eng" und was ist "Nähe"? Was ist ein "behördlich zugelassener Liegeplatz"? Gilt da jeder Anlegesteg? Dann dürfte man eigentlich so gut wie nirgends mehr tauchen.

In der "Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee" http://www.admin.ch/ch/d/sr/747_223_1/a11ttt.html ist es etwas detaillierter geregelt:

Art. 11.041 Bade- und Tauchverbot
1. Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und die Landestellen der Fahrgastschifffahrt ausserhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für andere Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
2. Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten.
3. Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran anzuhängen.

Dort steht was von "100 m" anstatt von "in der Nähe".

Hat irgendjemand von euch nähere Infos oder vielleicht einen Bekannten bei der Seepolizei?

Danke schon mal für sinnvolle Infos
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06.06.2007 12:27
und was ist falsch daran?


die/das gesetz besteht doch schon seit langer? zeit.
ich nehm mal an, dass für kontrollen nicht weiters personal eingestellt wird. dass das die wohl wichtigsten kontrollen auf dem see sind, da sind wir uns doch einig

sind wir doch froh, dass wir überall tauchen dürfen, wo`s nicht verboten ist.
06.06.2007 13:20
Hallo Hubert,

es geht hier ganz klar um zwei verschiedene Dinge:
1. Bodensee: Diese neue Verordnung ist bereits in Kraft (Achtung: Gilt auch für Teile des Rheins!). Diese neue Regelung wird verstärkt kontrolliert. Die Kontrolle ist auch nicht sehr schwierig da wir Flaggenzwang haben. Schauen wo eine Flagge steht, warten bis zum Auftauchen.
2. Restliche Gewässer. Hier ist mir nichts von verschärften Kontrollen bekannt. An diversen Tauchplätzen wird aber über Restriktionen gesprochen. Dies hauptsächlich wegen wenigen unvernünftigen Tauchern.
Waleshark
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