Da wohl kaum ein echter Jurist, oder Experte auf so eine Frage eine Antwort geben wird (und weil die Stadt meine eigenen Emails nie beantwortet hat), hier mal eine Laien-Meinung:
Es ist wohl eher keine Frage einer Strafe, sondern, ob nicht jemand den Tauchgang verhindern wird, wenn ausgerechnet dort unbekannte Taucher sich nur nach dem Weg erkundigen.
Die Höhlenforscher dort haben wohl als einzige die Erlaubnis dort zu tauchen und nehmen auch nicht jeden mit - ungefährlich ist es ja auch nicht - aber grundsätzlich ist tauchen dort ja möglich und ein Straftatbestand ist recht schwer einwandfrei zu finden und nachzuweisen.
Ich glaube kaum, das es ernshaft zu einer `Strafe` kommen würde, solange nirgendwo etwas beschädigt wird (Meinung! Mehr nicht!).
ABER: Wenn es mal einen Ausschlussgrund für die Unfallversicherung und sogar die Haftpfichtversicherung gibt, dann ist das wohl so ein Tauchplatz.
Allein deshalb ist das nur eine sehr abstrakte Frage und eine entsprechende Antwort.
Wer dort tauchen will, muss sich wohl leider dafür entsprechend qualifizieren.
Hat irgendwer Informationen dazu? - ich hätte Interesse