Eine einfache operative Trommelfellplastik (Typ I) ist prinzipiell keine absolute Kontraindikation gegen das Tauchen. Das bedeutet, dass nach einem Heilungsprozess ohne Komplikationen und einem guten Ergebnis ein Tauchmediziner die Tauchtauglichkeit in fachärztlicher Zusammenarbeit mit einem HNO-Arzt bescheinigen kann.
Sollten sich Komplikationen oder Folgeschäden ergeben, oder sollte eine Trommelfellplastik Typ II oder III erforderlich sein, dann stellt dies eine absolute Kontraindikation nach GTUEM dar. Dann dürfte keine Tauchtauglichkeit bescheinigt werden.
Zur Beantwortung der Frage, welche Trommelfellplastik denn erforderlich ist, wende dich am besten an deinen Operateur. Für die Tauchtauglichkeit an einen qualifizierten Arzt.