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Tauchbescheinigung

Hallo, wer kann mir sagen wie lange eine Tauch-Tauglichkeitsbescheinigung vom Arzt gültig ist?
Danke, Grüßle
Petra
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01.03.2009 13:30
Ewig. Denn sie sag nur etwas zur Tauchtauglichkeit im Moment der Untersuchung. Oder anders gesagt: Bis zum Verlassen der Arztpraxis. Oder ewig, als Nachweis des Status am Untersuchungstag. Oder 1 Jahr, oder 2, oder was immer der Kontrollierende willkürlich verlangt. Oder sie ist gar nicht erforderlich, die Untersuchung, je nachdem.
Such dir was raus.
01.03.2009 13:51
@Petra, Resteis hat den Nagel auf den Finger getroffen.

Eine Mindestgültigkeitsdauer gibt es nicht. Eine Maximalgültigsdauer jedoch schon: " oder was immer der Kontrollierende willkürlich verlangt." (siehe bei Resteis)

P.S.: Definition "der Kontrollierende" = Tauchverband, Tauchverein, Tauchbasis, Tauchpartner, etc.
01.03.2009 13:53
Um mal ein konkretes Beispiel zu nennen:

In Hemmoor darf deine TTB nicht älter als 2 Jahre sein, bist du über 40 Jahre alt nicht älter als 1 Jahr.

Inzwischen habe ich viele Basen in DE gesehen, die es ähnlich handhaben...
Aber in Prinzip gibt es dafür wirklich keine rechtlichen Grundlagen o.ä.

LG
enzi110CMAS **, Nitrox*
01.03.2009 14:07
HY
Ich mach sie Jährlich in Verbindung mit einer Gesundenuntersuchung.
Schadet ja auch nicht, oder?

Ansonsten kann ich mich den anderen nur anschliesen.

Gruß
Enzi
01.03.2009 14:42
Richtig ist, dass es keinerlei verbindliche Vorgaben für eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung gibt. Weder im Bezug auf die Gültigkeitsdauer, noch im Bezug darauf, wer eine solche ausstellen darf.

Richtig ist auch, dass jeder, der in der Position ist eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung zu verlangen, frei darin ist die Details hierzu zu bestimmen.

Darüber hinaus gibt es die EMPFEHLUNGEN der GTÜM
http://www.gtuem.org/76#2
diese EMPFIEHLT folgendes:
-alle 3 Jahre, wenn Sie unter 40 Jahre alt sind, bzw.
- jedes Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind.
01.03.2009 17:08
"-alle 3 Jahre, wenn Sie unter 40 Jahre alt sind, bzw. "

Diese Empfehlung kann GTÜM sich in die Haare schmieren, die alle guten(!) Tauchbasen in unseren Lieblingsurlaubsländern verlangen "Tauchtauglichkeitsuntersuchung nicht älter als ein Jahr". Unabhängig vom Lebensalter des Tauchers/der Taucherin.

"- jedes Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind. "

Das verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (im Volksmund auch Antidiskriminierungsgesetz genannt) , das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.

"Benachteiligungen aus Gründen des ALTERS verhindern soll", liebe GTÜM !!
01.03.2009 17:25
Hey Jasmin.Rege dich doch nicht auf!!! Schadet nur deiner Gesundheit.Sooo sind wir bekloppten Deutschen eben mit unserem Wasserkopf an Verordnungen und Vorschriften.Auch wenn fast jedem Normaldenkendem klar ist,daß es sich lediglich um eine "Empfehlung" handelt,die genausogut ...alle 18 Monate oder ...alle 5 Jahre hätte lauten KÖNNEN,so ist dies für fast alle Basen bindend,warum auch immer.Ich lasse mich grundsätzlich jedes Jahr checken,auch weitaus mehr,als die "Empfehlung der GTÜM" vorschreibt.Schaden kann es ja nie,aber du hast natürlich recht.Auch mich das Gelaber an, zumal es ja zu 100% richtig vom ersten Antworter Resteis faktisch und definitiv korrekt wiedergegeben wurde.Laßt uns ,der Rest ist zum und
01.03.2009 21:02
Hallo Petra
erst einmal zu den dämliche Kommentaren, insbesondere von Resteis.
Hier stellt jemand ein sehr wichtige Frage, und es kommt nur dummes gesülze.
Die Regel sagt, unter 40 Jahren gilt sie 2 Jahre, über 40 Jahre nur 1 Jahr.
Normalerweise Schreibt jeder qualifizierte Arzt es auch in seine Bescheinigung hinein, wie lange sie gültig ist.
Aber unabhängig davon legen die meisten Tauchbasen selber fest wie alt eine TTU bei ihnen sein darf.
Wenn du sicher gehen willst solltest du vorher nachfragen.
Besonders im Ausland.
Die meisten verlangen 1 Jahr.
Wir hatten auch schon Länder wo niemand nachgefragt hat.
01.03.2009 21:35
@gerhard902

WELCHE Regel besagt, dass die TTU unter 40 Jahren 2 Jahre gilt???

Und mit Pauschalaussagen wie "... es kommt nur dummes gesülze." solltest Du vorsichtig umgehen!
Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
01.03.2009 21:58
die TTU gilt so lange, wie die Tauchbasis sie anerkennt und da haben sich die 2 Jahre bzw. das eine Jahr international ziemlich eingebürgert - aber kein "Gesetz"
01.03.2009 22:03
Und wenn du keine TTU hast, unterschreibst du eine Selbstauskunft und gut ist. Machen alle Holländer, Italiener usw. weltweit auch so, da gibt es sowas nämlich nicht... und die leben und tauchen auch nicht schlechter als wir.
01.03.2009 22:11
@Kölle Alaaf

Wenn Du diesen Thread vollständig gelesen hast, dann hast Du sicher auch gelesen, dass ich in meinem Posting von 14:42 geschrieben habe: "...dass jeder, der in der Position ist eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung zu verlangen, frei darin ist die Details hierzu zu bestimmen."

Ein Regelbeispiel habe ich dann noch gegeben, nämlich die Empfehlung der GTÜM. Die interessiert aber z.B. PADI herzlich wenig. Die interessiert auch kein Alter. Für die ist jede TTU maximal 1 Jahr lang gültig.
Und was Tauchbasen international angeht, da findest Du so ziemlich alles zwischen maximal 3 Monate alt und überhaupt keine TTU.

Wenn aber hier jemand so absolutistisch argumentiert wie gerhard902, dann soll er auch Roß und Reiter dazu nennen!
Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
01.03.2009 23:48
@ explorer08:

natürlich habe ich Deinen Thread sehr aufmerksam gelesen Deshalb grenze ich mich ja auch zu dem dort gesagten mit den zwei Jahren ab: Natürlich gibt es alle möglichen Varianten, aber international bin ich mit den zwei Jahren immer gut gefahren, drei Jahre wäre da bei einigen Basen zu lang gewesen. Du weisst zudem zwar auf die EMPFEHLUNGEN der GTÜM hin, diese sind aber nur einer von vielen (ÖGTH ...) und international eher unbekannt.
02.03.2009 08:47
Wer der Meinung ist, das die GTÜM-TTU für zwei Jahre gilt, der taucht bestimmt auch immer noch nach der Vier-Stern-Regel.

Wie explorer008 richtig anmerkt, ist auf den meisten Tauchbasen (z.B. Ägypten) die Frist ein Jahr. Ihr könnt es ja selbst mal in deren Internet-Seiten nachlesen. Aus Gründen der landesabhängigen Versicherung (so argumentieren die Tauchbasen) muss man zusätzlich die "Selbstauskunft zum Gesundheitszustand" ausfüllen und unterschreiben.

Und wie RogerT richtig schreibt, verlangt man nur von uns dämlichen Deutschen in der Urlaubstauchbasis eine TTU. Denn alle anderen Ländern (außer AT und CH) kennen so etwas gar nicht. Und auch die Tauchsportweltversicherer verlangen keine TTU von ihren Versicherten (und wenn, dann bei DAN erst ab Ablauf der Vollendung des 75. Lebensjahres).
02.03.2009 09:22
@Kölle Alaaf

Du weißt aber schon, dass die ÖGTH, SUHMS und GTÜM nach gemeinsamen Richtlinien arbeiten ?

Und TTU´s gibt es wohl nicht nur in D, A, CH. Immerhin bildet die UHMS in den USA auch Ärzte für die medizinische Untersuchung von Tauchern aus http://www.uhms.org/CoursesExams/DirectlySponsoredCMECourses/MedicalAssessmentofFitnessforDivingCourse/CourseOutline/tabid/322/Default.aspx. Und die Liste der Absolventen dieser Ausbildung ist ziemlich international http://www.uhms.org/ResourceLibrary/CertifiedDivingMedicalExaminers/tabid/249/Default.aspx.

Über die Gültigkeitsdauer von deren TTU´s habe ich allerdings leider auf die Schnelle nichts gefunden.
02.03.2009 12:39
@explorer, hoppla, die Liste der TTU-Organisationen ist noch länger http://www.uhms.org/Default.aspx?tabid=88 Und, upps, GTÜM steht auch dabei.

Ein spezielles 6-seitiges RSTC / UHMS Medical Statement gibt es auch. Allerdings auch hier keine Angabe zur Gültigkeitsdauer der Untersuchung. http://www.diverescueintl.com/doc/RSTC.pdf
02.03.2009 14:30
EN 14153-x (Dienstleistungen des Freizeittauchens — Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an die Ausbildung von Freizeit-Gerätetauchern), Kapitel 5 "Voraussetzungen für die Ausbildung"

"5.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Dokumentierte Belege sind einzufordern, dass der Tauchschüler in Bezug auf seine Eignung für das Freizeit-Gerätetauchen mittels eines geeigneten Fragebogens oder einer medizinischen Untersuchung überprüft worden ist. In allen Zweifelsfällen, bzw. nach Ermessen des Tauchausbilders, sind Tauchschüler an eine geeignete medizinische Stelle zu verweisen. Wird der Tauchschüler nicht durch einen Arzt untersucht, muss der Tauchschüler verpflichtet werden, durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass er eine vom Tauchausbilder vorgelegte schriftliche Information bezüglich Krankheiten und körperlicher Zustände, die ein tauchrelevantes Risiko darstellen können, verstanden hat. Tauchschüler müssen auf die Wichtigkeit geeigneter, regelmäßiger medizinischer Untersuchungen hingewiesen werden."

Summary: TTU ist nicht zwingend vorgeschrieben, Selbstauskunft (geeigneter Fragebogen http://www.padi.com/padi/common/pdfs/sd/MedicalStatement_07_G.pdf ) genügt. Kein Hinweis auf Gültigkeitsdauer einer vorhandenen TTU.

---------------------

EN 14467 (= ISO 24803) (Recreational diving services - Requirements for recreational scuba diving service providers)

"4 Common requirements
4.1 Information to be provided
4.1.1 Information prior to provision of the service
The service provider shall provide the following information to the client:
- (...)
- prerequisites and qualification requirements in order to obtain the service (e.g. medical certification),
- (...)

(...)

4.4 Documentation
4.4.1 Staff
The service provider shall maintain documentation on all individuals delivering services as follows:
- (...)
- training/certification, experience and medical certification,
- (...)

Summary: Nirgendwo ein Wort über Gültigkeitsdauer einer "medical certification", nur das man es haben soll.

(Quellen: zitierte EN`s, Text und Inhalt sind Eigentum der International Organization for Standardization (ISO) und des European Committee for Standardization (EN))

Da sich mittlerweile alle Tauchbasen in Ägypten nach EN 14467 / ISO 24803 zertifizieren lassen müssen, um noch arbeiten zu dürfen, ist es schade, dass zur "medical certification" keine Gültigkeitsdauer genannt ist.
02.03.2009 14:38
Die Insel der Glückseligen ist wohl Frankreich.

Denn meines Wissens ist das "Verfallsdatum" einer TTU nur in Frankreich gesetzlich geregelt: Dort gilt sie genau ein Jahr. Punkt. Nicht länger, nicht kürzer, egal wie alt/jung.

So gesehen haben die Franzosen ein Streitthema weniger als der Rest der Welt, für den meines Wissens das Posting von Resteis vollumfänglich, prägnant und anschaulich gilt. Da frage ich mich nur: über was unterhalten sich denn dann die französischen Taucherforen im Internet??

GTÜM und Konsorten geben Empfehlungen, die aber eben "nur" genau das sind: Empfehlungen. Und kein Gesetz.

Wer ein Gesetz sucht, muß nach Frankreich gehen.

Dieses Posting von mir bezieht sich auf meinen aktuellen Kenntnisstand von heute, 2. März 2009. Dieser Kenntnisstand ist maximal ein Jahr lang gültig und muß daher spätestens am 1. März 2010 wieder aufgefrischt werden, da ich schon über 40 Jahre alt bin

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren; in diesem Falle ist mein Posting mit sofortiger Wirkung als gegenstandslos zu betrachten und verliert die Gültigkeit. Denn auch mit über 40 Jahren lerne ich gerne noch dazu

Grüßle vom Neptun
02.03.2009 15:09
Letztendlich heißt das ja, dass wir Ü40 (selbst frisch mit 40+1 dabei...) nun "über´n Berg" sind...oder doch nur hinnerm Deich
02.03.2009 16:31
Keine Frage, eine TTU macht von Zeit zu Zeit bestimmt Sinn.

Ich Frage mich aber trotzdem, wer sich ausserhalb von Deutschland dafür interessiert?
Beim OWD in CH wollte der Tauchlehrer das Attest sehen. Bei meinen folgenden rund 600 TGs in Ägypten, Australien, Malediven, Indonesien, Frankreich oder Schweiz hat sich jedenfalls nie jemand dafür interessiert (obwohl ich das Papier vom Arzt immer dabei habe).
Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
02.03.2009 23:56
@ explorer08:

sieh mal unter Zusammenfassung:

http://www.sportmed-preiml.com/ubogen oegth.pdf
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
03.03.2009 02:12
@Tom ...

Gerade im Ausland gibt es vielew basen, die sich für eine gültige TTU "interessieren" - dann meist auch "frischer", als selbst von den tauchsportorganisationen angegeben ...

Das dann aber nicht selten aus Interesse an der Gesundheut, sondern um den betr. Taucher zu einem Arzt zu scheuchen das dieser dort eine frische TTU bekommt und man teilt sich dann das Geld mit dem Arzt ...

Gerade in Ägpten durfte ich damals mal diese Erfahrung machen - Basenforderung: gültige TTU, nicht älterer als 90 Tage - es waren PADI-Basen und die mitgebrachte TTU war gerade mal 1 Jahr als und ich noch unter 40 ...

Die TTU ist im Endeffekt nur für einen selber und dazu nur am Tag der Ausstellung wirklich aussagekräftig ...

Dazu - wer weis, ob der Arzt der auf der TTU unterschrieben hat auch wirklich existiert ?
Ich habe noch nie gesehen, das das jemand überprüft hat ...
Hauptsache, alles ohne Mängel ausgefüllt - ob der Stempel nun von einem Taucharzt oder Tierarzt kommt ... - wer prüft es ???
Gesetzlich gefordert ist eine TTU in D auch nicht, nur die Basen wollen dies zur Absicherung (im Ausland halt eine entspr. Verzichtserklärung) ...

Im Ausland ist dies also meist eher als gute zusätzliche Geldeinnahmequelle angesehen ... (nicht alle Basen) und hier dient es nur der "Scheinheiligkeit" ...

Wer sich regelmäßig von seinem Arzt durchchecken läßt ist also im Endeffekt meist eher Tauchtauglich als die, die alle paar Jahre eine TTU vorlegen können ...
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
03.03.2009 02:13
Verzeiht die Schreibfehler - erst zu spät gesehen ...
03.03.2009 14:24
Wie schon weiter oben geschrieben steht: eine ärztliche Bescheinigung attestiert den Gesundheitszustand am Tage der Untersuchung. Eine Gültigkeitsdauer gibt es nur bei Ärzten mit hellseherischen Fähigkeiten.
Die Stelle, die eine Bescheinigung fordert, legt fest, wie alt diese Bescheinigung sein darf. Die Tauchverbände und die GTÜM haben hierzu teilweise unterschiedliche Empfehlungen herausgegeben.
Wenn es mittlerweile Tauchbasen geben sollte, die nur Bescheinigungen akzeptieren, die nicht älter als 90 Tage sind, dann ist das völlig überzogen und entspring reinem Absicherungsdenken. Für Leute, die mehrmals im Jahr Tauchurlaub machen hieße das, alle Vierteljahre zur TTU. Einer solchen Forderung würde ich dadurch begegnen, dass ich mir die Bescheinigung selbst ausstelle.

Gruß
Bert
05.03.2009 12:05
"Wenn es mittlerweile Tauchbasen geben sollte, die nur Bescheinigungen akzeptieren, die nicht älter als 90 Tage sind, dann ist das völlig überzogen und entspring reinem Absicherungsdenken."

Bert, "reinem Absicherungsdenken" stimme ich voll zu. Jedoch nicht zur Absicherung der Tauchbasis, sondern zu Absicherung des Einkommens des orts- oder hotelansässigen "Taucharztes". Denn wenn jeder Taucher von zu Hause seine TTU mitbringt, hat der Arzt vor Ort nix mehr zu tun. Ein paar wohlgemeinte Worte des Hotelbesitzers, der örtlichen Gesundheitsbehörden oder von sonstwem und schon läuft die Sache zwischen Tauchbasis und Hotelarzt "wie geschmiert".
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