@Skarpina
..... "Tauchanzüge", mit Ausnahme von wenigen Typen (z.B. Shorties, Tropenanzüge), fallen sehr wohl unter die Richtlinien der PSA......
Wo steht denn in der Norm was von Tauchanzügen?
Wo stehen Ausnahmeregeln für Shortys und Tropenanzüge? Was sind denn nach der Norm "Tropenanzüge"? Wo steht da was von, ausgenommen Tropenanzüge?
Rätselhafte Differenzierungen??? Tatsächlich ist es ganz anders.
Die EU Richtlinien sind, wie es der Name schon sagt und eigentlich jeder weiß, "Richtlinien".....
Wie und wo das Einhalten der Richtlinien (CE und Normen) Gesetz ist, entscheiden die Mitgliedsstaaten selber, nicht die EU- schließlich haben wir keine EU Diktatur.
In Deutschland gilt für die im privaten Bereich genutzten Tauchanzüge die achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gsgv_8/__1.html § 8 Anwendungsbereich Abs. 5/2.
Im privaten Bereich genutzte Tauchanzüge, die ja dem Schutz gegen Wasser (kalt oder warm ist egal) dienen, unterliegen nach dem Gesetz nicht der EU Norm bzw. CE Pflicht. Anders ist es in Deutschland nur bei Anzügen die den Gesetzen für Arbeitschutz unterliegen.
Grundsätzlich kann in der EU jeder ALLE (außer verbotene) Produkte und Geräte ohne CE, und ohne Einhaltung der EU Normen, herstellen. Ob er sie in seinem Land in Verkehr bringen darf, steht nicht in der EU Norm.
Dashalb darf Uli seine Handschuhe als Tauchhandschuhe ohne CE auch bedenkenlos weiterverkaufen. Er darf sie in Deutschland nur nicht als Arbeitsschutzhandschuhe, oder für Polizei- und Rettungsdienste verkaufen.
Die vermuteten Ausnahmen für Tauchershortys oder Tropenanzüge, kennt die EU Norm nicht. Der Norm ist es egal, ob der Anzug dünn oder dick, lang oder kurz, zum Wasserskifahren oder Tauchen (ausg. Berufstauchen) verkauft wird.
Das deutsche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unterscheidet auch nicht zwischen dem privat genutztem Sandsack, der das Oderwasser zurückhalten soll, und dem Tauchanzug der das Wasser vom Körper weghalten soll.
Alse nochmal..... In Deutschland kann jeder für den privaten Bereich Tauchanzüge ohne CE zusammenkleben und verkaufen, die dem Schutz gegen Wasser dienen, wie auch für den privaten Bereich jeder Sandsäcke, die dem Schutz vor Wasser dienen, bedenkenlos ohne CE zusammennähen und verkaufen kann.
......(ein Wissender, der hierzu keine weiteren Kommentare abgeben wird).....
Toll

ein "Wissender" der die EU Norm mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, einzig in dem steht welche Produkte bzw. Geräte für welchen Anwendungsbereich in Deutschland CE Pflicht haben, verwechselt, aber keine weiteren Kommentare abgeben will....

