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Tauch Messer / Waffenrecht / Malta

Hallo,

kennt jemand die Rechtsvorschriften für die Einfuhr von (Tauch-) Messern nach Malta. Wie seht es dort mit dem Besitz und dem Mitführen zum / vom Tauchplatz aus? Gibt es Beschränkungen bezüglich Bauart oder Klingenlänge?

Vielen Dank
TEb

PS.: Leider habe ich kein besseres Forum gefunden, vielleicht können wir ja hier eine "Erfrahungsdatenbank" aufbauen - Einfach das Entsprechende Land unter dem Titel "Tauch Messer / Waffenrecht / LAND" sammeln. So wird es leicht gefunden
Antwort bitte nur von Leuten, die es zuverlässig wissen, Infos zu Gesetzänderungen sind natürlich willkommen.
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Michael FischTMX Cave & CCR
22.04.2005 15:17
"Bangtips" ab Kal 12 auf deine "Sharkstick" sind unerwünscht.

Michael
22.04.2005 17:34
Lieber Michael,

Seit dem ich einmal Bekannschaft mit einer Angelschnur für Hechte (Reisskraft 20+ kg) gemacht habe, führe ich ein Messer mit feststehender Klinge (ca. 6 cm) mit. Darauf stehten in GB bereits empfindliche (Geld-)strafen, ebenso in der Schweiz.

Das ist sicherlich ein Einzelfall, aber vor diesem Tauchgang wäre ein Tauchmesser das letzte gewesen, für das ich Geld ausgegeben hätte. Ich bitte Dich daher, im weiteren nur qualifizierte Antworten abzugeben.

Vielen Dank und beste Grüsse
TEb
23.04.2005 13:09
Hai TEb

mit Malta habe ich keine Erfahrungen, aber sonst auf weltweiten Tauchreisen keine Probleme. Habe das Messer am Jacket, das im Tauchgepäck und das geht überall problemlos durch - allerdings alles Flugreisen.

Interessant dürfte das bei Fahrten mit dem Auto z.B. in die Schweiz werden; wie machen Schweizer Taucher das, haben die keine Messer?

Malta dürfte da normalerweise auch problemlos klappen, da wohl Flugreise. Villeicht hilft es da ja, das Gepäck extra als Tauchgepäck zu deklarieren, auch wenn man die Freigrenze für sein Gepäck nicht überschreitet, es also normalerweise nicht nötig hätte - nur um das mitgeführte Tauchermesser dann etwas offzieller zu machen.

24.04.2005 11:30
Hollo Roger,

Natürlich darfst Du auch in der Schweiz als Taucher ein Messer tragen, solange er folgenden Regeln genügt:

1. Definition : Messer gelten als Waffen, wenn sie
a) einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismus aufweisen; und
b)geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c) eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.

2. Definition: Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende und weniger als 30 cm lange Klinge (Anm.: ab Griff gemessen!) aufweisen, die
a) symmetrisch ist; oder
b) asymmetrisch ist und einen Rücken mit Säge, Haken oder Zacken aufweist.

Verbote:
Weder erworben noch getragen noch an Empfänger und Empfängerinnen in der Schweiz vermittelt noch eingeführt werden dürfen:
- Messer nach Def. 1a) sowie Schmetterlingsmesser (Anm.: sowie Messer, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen - logisch)
- Dolche nach Def. 2a)

Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt oder eingeführt werden dürfen:
- Dolche nach Def. 2b)
- Schweizer Ordananzdolche
- Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können (Anm.: Man beachte hier das Wort "Messer", nicht "Messer als Waffen", vgl. Def. )

Quelle: Schweizer Waffenverordnung (WV) vom 21. September 1998 (Stand am 30. Dezember 2003), Artikel 6 und 7.

Im Klartext: Ein einseitg geschliffenes (=asymetrisches) Messer mit feststehender Klinge, spitz oder stumpf zulaufend, jedoch ohne Haken (=Leinenschneider), Säge (=wellenschliff) und Zacken auf der Rückseite scheint zulässig. Dies wäre z.B. ein Küchemesser oder ein Klappmesser aus dem Baumarkt, Klingenlänge < 5 cm, Gesamtlänge < 12 cm, nicht einhändig bedienbar.

Für die Richtigkeit der Annahme übernehme ich jedoch keine Gewähr.

Beste Grüsse
TEb
24.04.2005 11:32
Mist - die Steuerzeichen werden nicht erkannt - `schuldigung
25.04.2005 17:46
Hallo TEb,
ich war vor 4 Jahren auf Malta und hatte keine Probleme bei der Einreise, obwohl wir gefilzt wurden, mei Messer mit 15 cm Klinge war am Jacket befestignund keiner hat was gesagt.

Gruß Thomas
26.04.2005 10:11
@ Roger.T
In der Schweiz haben wir natürlich keine Tauchmesser, sondern das Schweizer Taschenmesser dabei...
26.04.2005 10:32
@crocodile
<BR>
<BR>Und man braucht damit viel weniger Blei...
26.04.2005 15:32
@TEb
Genau! Ausserdem hast Du auch noch Schere, Nagelfeile, Laserpointer, Altimeter, Pinzette, Säge, Schraubendreher, Korkenzieher, Dosenöffner, Zahnstocher...und vieles mehr dabei!
uweddIANTD Essentials Diver, SSI Master Diver
26.04.2017 13:55

Der Thread ist zwar alt aber aus gegeben Anlass möchte ich den wieder hervorbringen. Gibt es denn irgendwo etwas handfestes zum nachlesen für Malta/Gozo? Mein Tauchmesser hat eine 10 cm beidseitig geschliffene symmetrische Kling, mit einem einseitigen Wellenschliff/Säge. Es handelt sich um ein Fahrtenmesser der Firma Böker.

In Deutschland im Sportgepäck zulässig. Aber wie sieht es im Urlaub in Malta aus? Ich habe keine Lust auf Ärger am Flughafen. 

Lieben Dank,

Uwe

26.04.2017 14:52
Im Zweifel einfach die entsprechende Botschaft auf Malta anrufen das sollte diese Rechtsfragen klären können oder passend verweisen auf den richtigen Kontakt
26.04.2017 15:45
oder der einfachheit halber auf linecutter und schere umsteigen - die these: je grösser das messer, desto besser der taucher wird überbewertet
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.04.2017 17:27

Naqch meiner Kenntnis hat sich dieser Mini EU Staat an das englische Waffenrecht angelehnt. Danach gelten alle Messer mit einer Klingenlänge über 7,62 cm (3 inch) in der Öffentlichkeit als verboten.

Link zum englisches Recht

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