Das sind teilweise veraltete Infos von Steffi. Ein Dekounfall galt früher immer als Krankheit, nicht als Unfall. Ausser der Dekounfall war bedingt durch einen anderen Unfall, z.B. Materialdefekt, welcher zum Auftauchen zwingt. Mitschuldig an der Definition war Deko-Gott Bühlmann, der sein Werk dummerweise "Decompression, Decompression sickness" nannte.
Das ist Schnee von gestern, seit ein paar Jahren ist ein normaler Dekounfall meist ein Unfall, geht zu Lasten Unfallversicherung, hier Suva. Betonung auf "meist". Die Unfalldefinition mit "plötzliche Einwirkung von aussen auf den Körper" kann natürlich auch weiterhin zu Ungunsten Unfall ausgelegt werden, also doch wieder Krankheit.
Wenn der Tauchunfall, egal ob Dekounfall oder anderer Tauchunfall, als Folge eines Wagnis angesehen wird, ist entscheidend, ob du in der Unfallversicherung (hier SUVA) das Wagnis mitversichert hast. Ein Wagnis ist z.B. das Hineinspringen kopfüber ins Wasser, ohne Prüfung, ob es tief genug ist und dass kein Taucher im Wasser ist. Oder das zu tiefe Tauchen, wobei das natürlich ein Gummibegriff ist. Kurz: bei einem Tauchunfall ist sehr schnell ein Wagnis vorhanden. Ohne Wagnis-Versicherung bist du am Arsch, mit Wagnis-Versicherung bist du fein raus.
Wenn ein Tauch"unfall" als Krankheit angesehen wird, greift nicht die Wagnis Definition, sondern der Leistungskatalog deiner Krankenkasse. Hier hilft nur eines: schriftlichen Anfrage bei der Krankenkasse, ob ein Tauchzwischenfall gedeckt ist. Frage hier unbedingt zusätzlich explizit nach der Dekompressionskranheit.
Frage zudem die Krankenkasse, ob du für das enstprechende Land eine Auslandszusatzversicherung machen musst. Unabhängig von Tauchzwischenfällen, gilt auch für Blinddarmoperationen usw. Bisweilen zahlt die Krankenkasse nur die Kosten nach CH Tarif, das kann im Einzelfall ungenügend sein. Frage auch nach Leistung für Repatriierung.
Falls die Krankenkasse grünes Licht gibt und das Wagnis in der SUVA versichert ist, hast du den optimalen Schutz.
Die Elvia Reiseversicherung deckt vermultich nicht Behandlungskosten sondern ist eine Stornierungsversicherung, womöglich inkl. Repatriierung. In Ergänzung zur Krankenkasse womöglich sinnvoll. Kläre das mit der Krankenkasse und Elvia direkt.
Eine DAN Versicherung deckt nur spezifisch Tauchunfälle und -kranheiten. Das alleine reicht nicht, du kannst auch einen Unfall oder eine Krankheit erleiden ohne Bezug zum Tauchen: Autounfall, Blinddarm-OP. Auch das muss im Ausland gedeckt sein. Womöglich ist der Tauchunfall inkl. Deko automatisch mitgedeckt, wenn du den Versicherungsschutz auslandstechnisch prüfst und optimierst. Womöglich nicht, dann - und nur dann - macht eine Zusatzversicherung wie DAN Sinn.
Wenn du später tiefer tauchst und das Risiko für Dekounfälle zunimmt, macht DAN o.ä. Sinn, weil damit auch eine professionelle Betreuung durch DAN Aerzte (oft via Telefon) gegeben ist. Auf deinem Niveau erachte ich das Risiko für Dekounfälle als gering und wenn doch, dann ist es ein 08.15 Dekounfall mit simpler Behandlung, da ist kein weitererer Beratungsbedarf gegeben.
Die pauschale Aussage "Tauchunfall in CH durch Krankenkasse und SUVA versichert" ist falsch.
Wenn dein Arbeitgeber das Wagnis via der SUVA nicht versichert hat, dann informiere ihn, dass es das unbedingt einschliessen soll. Gilt nicht nur für Tauchunfälle, sondern für alle Unfälle, z.B. ein wenig schnell Skifahren, Freeriden, ein Sprung in den See usw. Wenn da ein Unfall passiert, ist sofort das Wagnis erfüllt und die SUVA nimmt Regress oder zahlt nicht alles. Ein Arbeitgeber, der das Wagnis nicht versichert, ist unwissend oder doof oder asozial.