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SUSV Sporttaucherversicherung

Hallo zusammen

Ich möchte die vorherige Frage bezüglich Versicherung nochmals aufgreifen. Als SUSV (Schweiz. Unterwassersport Verband) Mitglied gibt es neuerdings eine Sporttaucherversicherung (Subsidäre Haftplicht + Krankheits- und Unfallversicherung + Rechtsschutz) inklusive.

Wie machen das andere SUSV-Mitglieder:
- Reicht die SUSV Versicherung aus?
- Was deckt die Versicherung überhaupt im Detail?
- Habt Ihr zusätzlich noch DAN oder Aqua-med?

Merci für die Nachhilfe!!
Gruess
Emji
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23.03.2005 08:45
Als SUSV-Mitglied (für alle Verbände offen) ist die Rechtschutz und Haftpflicht beim Ausüben des Tauchsportes mitversichert.
Die Sporttaucher-Versicherung ist im Mitglieder-Beitrag ebenfalls eingeschlossen. Die Leistungen sind eher unbedeutend und vermutlich ungenügend:

- Subsidiätre Kapitalleistung im Invaliditätsfall m bis max. Fr. 100`000.--
- Subsidiäre Kapitalleistung im Todesfall max. Fr. 50`000.--
- Sicherstellung der Geldleistungen bis max. Fr. 500`000.-- z.B. bei Leistungskürzungen, bei Tauchgängen über 40 m etc. Die Details der Bedingungen könnt ihr nachlesen: www.susv.ch


Druckkammerbehandlungen sind in der Regel krankheitsbedingt. Die Druckkammerbehandlung einer Dekompressionskrankheit ist in der Schweiz keine Ppflichtleistung nach KVG!!! (Krankenversicherungsgesetzt) Damit Du allenfalls nicht auf den Kosten sitzen bleibst, empfehle ich unbedingt weitere Zusatzversicherung, am besten DAN.
Auch müsstest du bei Deiner Krankenkasse nachfragen, wie es aussieht. Lass dir die Übernahme der Kosten auf jeden Fall schrifltich bestätigen, denn im Augenblick gibt jede Kasse und jede(r) Mitarbeiter(in) eine andere Antwort.
Rosmarie
23.03.2005 10:08
Hoi Rosmarie. Herzlichen Dank für die Ausführungen!

Ich möchte unsere angeschlagenen Krankenkassen nicht noch weiter strapazieren und werde mich bezüglich DAN-Mitgliedschaft informieren.
23.03.2005 20:56
Hallo Rosemary,

Ich kann Dir nicht ganz zustimmen. Da die Krankenkasse eben solche Sachen nicht übernimmt, ist dies durch die Sporttaucherversicherung abgedeckt.

In den Versicherungsbedingungen steht unter anderem unter Umfang des Versicherungsschutzes: Absatz h) folgende Krankheiten sind während eines Tauchereignisses versichert: Dekokrankheiten, Barotraumen, Tauchen mit Mischgasen..

Wenn Du unsicher bist, wende Dich doch an admin@susv.ch. Hier noch der Link zu den AVB: http://www.susv.ch/download_fsss/ASSURANCES/ST Vers. deutsch.pdf


Gut Luft,
Datli
24.03.2005 08:38
Hallo Datli

Sorry, aber leider bin ich mir sicher, da ich die AVB`s bestens kenne. Es geht nicht um die Ursache, sondern die daraus resultierenden Leistungen. Steht da etwas von Heilungkosten, Kosten für Spital, Medikamente, Arzt? Leider nein.

Es geht bei der SUSV Versicherung um Geldleistungen bei Tod, Invalidität oder Ersatz für gekürzte Leistungen, und das erst noch subsidiär (ergänzend).D.h. die SUSV-Versicherung bezahlt keine Behandlungskosten für die Druckkammer.

Leider ist die hyperbare Medizin als wirksame Behandlung nach Dekokrankheiten keine Pflichtleistung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz). Dies haben meine persönlichen Abklärungen beim BAG (Bundesamt für Gesundheit) und bei zwei namhaften Ärzten der Tauchszene ergeben.

Es ist für jede Taucherin und jeden Taucher in der Schweiz wichtig zu wissen, dass wir in Bezug auch Dekokrankheiten und Barotraumen u.U. einen ungenügenden Versicherungsschutz haben. Einzige Ausnahme: Trommelfellriss nach Art 9./2 UVV, diese ist versichert und gilt als Unfall.

Daher empfehle ich DAN.

Falls du weitere Auskünfte möchtest, maile zurück oder frage mich privat.

Gruss und allzeit guet Luft
Rosmarie

24.03.2005 09:12
Hi Datli

Ich habe mich bei den AVB auch vom "Umfang des Versicherungsschutzes" (Art. 3) verleiten lassen. Wie Rosmarie aber schreibt, beziehen sich die "Versicherten Garantieleistungen (Art. 5) ausschliesslich auf:

- Subsidäre Kapitalleistung IV
- Subsidäre Kapitalleistung Todesfall
- Sicherstellung bei Leistungskürzungen aus
Taggeldern, Renten etc.

Leider steht tatsächlich nichts von Behandlungskosten (sowie auch Rettungs- und Bergungskosten und was auch alles extrem teuer werden kann, siehe auch http://www.taucher.net/forum/Versicherung___div2856.html)

Ich hoffe, ich sehe das jetzt so richtig!
Gruss
Emji

PS: Wünsche schöne stickstoffreiche Ostern!!
24.03.2005 12:16
Hallo

habe es vorher nicht gepostet, da ja die SUSV neu "organisiert" wurde und daher eine Änderung in der Versicherung hätte eintreten können.

Als unser Tauchclub sich mal vor ca 5 Jahren informiert hatte, waren die Aussagen genau so wie es Rosemarie beschrieben hat. Also wirklich für die Katz Dies war dann u.a. auch der Grund, weswegen unser TC aus der SUSV-Mitgliedschaft ausgetreten ist.

Persönlich habe ich nun auch bei DAN die Basic-Membership-Versicherung. Die dort angebotenen Leistungen sind mir die 118 Fränkli pro Jahr wert.
Zusätzlich bin ich noch bei der REGA Gönnerin, so sind dann auch eventuelle Rettungsflüge abgedeckt, wenn sich die Versicherungen klemmen weil ein Heli-Transport oder ein Heimflug nicht unbedingt als nötig empfunden wurde, Und das nicht nur im Tauchbereich, sondern auch für alle anderen Unfälle. Da ich viele Kilometer fahre, ist es mir auch dies Wert.

Infos über REGA: http://www.rega.ch/de/goenner/goennerbestimmungen.aspx

Gruss und auch von mir stickstoffreiche Ostern und viel Erfolg eim Eiersuchen

Jackie
@emji, ich besuche am Sa die tante Jura
24.03.2005 13:58
@Jackie
Ich auch will!!!! Meine Gschpänli (deutsch: Kollegen) klemmen aber noch

Vielleicht braucht`s ein bisschen

Ich wünsche viel Spass und guet Luft
24.03.2005 14:35
emji
wir (der WV) werden dich in gedanken mitnehmen und sag deinen Gschpänli, dass da auch Taucher aus dem Norden hinkommen. Gemäss Tümpi, die jetzt schon in Überlingen ist, hat es sogar eine gute Sicht

Sorry für die anderen, das war ein bisschen OT

Wünsche allerseits frohe Ostern und erfolgreiches Eiersuchen
29.03.2005 10:27
Also für alle hier die Antwort vom SUSV auf meine Anfrage (ob Dekokammer-Behandlungen etc. abgedeckt sind):

Die Dekokammer Behandlung ist eine Pflichtleistung der
Heilungskostenversicherung. Die Vergütung erfolgt entweder durch die UVG
Versicherung des Arbeitsgebers oder durch die Grundversicherung, die
Krankenkasse würde in diesem Fall die Kosten übernehmen.

Die Sporttaucherversicherung, die in unserer Mitgliedschaft inbegriffen ist,
zahlt ausschliesslich Leistungen bei Tod, Invalidität oder Geldleistungen.

So, nun werde ich noch bei meiner Krankenkasse nachfragen. Will ja nicht umsonst noch eine Versicherung abschliessen. Bin ja schon x-mal versichert (Krankenkasse + Zusatz, REGA, SUSV, Zürich Reise etc. etc.).
29.03.2005 10:51
Hi Datli
Hier fällt mir ein, dass es Ende letzten Jahres ja noch einen (für mich etwas komischen) Beschluss des Versicherungsgerichtes gegeben hatte, welcher einen Tauchunfall als "Krankheit" eingestuft hatte. Mal suchen.... hier ist er: http://www.ftu.ch/d/medien/index.php?page=1103300401&skip=1.

Die Schweizer Versicherungslandschaft.... Da kann man nur hoffen, dass nie was passiert!
29.03.2005 15:22
Hi Datli,
Nur weil auf der Geschäftstelle des SUSV jemand eine "nicht verbindliche" telefonische Auskunft gibt, wird die Hyperbarmedizin nach Dekoerkrankungen nicht zu Pflichtleistung nach KVG.

Lass es dir vom SUSV schriftlich geben, vielleicht kommt dann die Geschäftsstelle ins Grübeln wenn nicht ins Schwitzen. Nützen tut dir dies nichts, denn die Liste nach KVG ist verbindlich. Ich könnte ebenso gut behaupten, die Erde ist eine Scheibe!

Ich suche mal heute abend den link zum BAG (Bundesamt für Gesundheit) damit du nachlesen kannst. Einfach gesagt, ist die Hyperbarmedizin eine Pflichtleistung, aber nur für jemand, der an Kieferkrebs leidet.

Interessantes Thema und jeder glaubt, was zu wissen.
Gruss Rosmarie

29.03.2005 22:41
Gemäss Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenpflege Leistungsverordnung) ist die hyperbare Sauerstoff-therapie eine Pflichtleistung bei folgenden Voraussetzungen:

- chronischen Bestrahlungsschäden und Bestrahlungsspätschäden
- Osteomyelitis am Kiefer
- chronischer Osteomyelitis

Vielleicht schafft es jemand von Euch, den Link einzufügen.
http://www.bag.admin.ch/kv/gesetze/d/KLV.Mod.1.1.2005.de 29.11.04.pdf (Seite 15, 2. Kapital Innere Medizin, Hyperbare Sauerstoff-Therapie).

Obwohl Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der hyperbaren Sauerstofftherapie bei Dekoerkrankungen erfüllt ist, ist die Aufnahme in den Krankenpflege Leistungsverordnung vermutlich vergessen gegangen. Evtl. gibt es keine Taucher/innen an den zuständigen Stellen.

In der Schweiz gibt es pro Jahr 30 - 40 Fälle. Bei den Meisten wird die Druckkammer-Behandlung stationär durchgeführt. Obwohl keine Pflichtleistung, übernimmt häufig die Krankenkasse diese Kosten, da mit einer Tagespauschale abgerechnet wird. Bei ambulanten Behandlungen sind es jedes Jahr mehrere Personen, die auf den Kosten sitzen bleiben.

Letztes gemäss den von mir bereits früher kontaktierten nahmhaften zwei Tauchärzten.

Fazit: Nachdem die hyperbare Sauerstofftherapie keine Pflichtleistungn nach KVG ist, die SUSV-Sporttaucherversicherung keine Heilungskosten übernimmt, bei einem UVG-Fall (Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung) wohl bezahlt, aber nach Tarif evtl. nicht alle Kosten gedeckt sind, mir die REGA in diesen Fälle vermulich nur die Transportkosten übernehmen würde, empfehle ich weiterhin als Zusatzversicherung DAN.

Ich hoffe, Euch mit diesen Angaben zu dienen.
Gruss und allzeit guet Luft
Rosmarie

30.03.2005 09:03
Bist Du bei DAN angestellt?

Mir ist die DAN Versicherung sehr gut bekannt, da ich als Assistentin gearbeitet habe. Sie oben. Trotzdem warte ich auf die Antwort meiner Krankenkasse, da ich diverse Zusatzversicherungen habe.
30.03.2005 14:55
@datli Ein Dankeschön für all die Informationen und Abklärungen hätten es auch getan.

Zur Beruhigung: Ich bin weder bei DAN angestellt, noch bekomme ich von denen Provisionen oder anderweitige Vergünstigungen. Ich kenne mich etwas mich Versicherungen aus und habe für mich ein optimales "Tauch-Versicherungs-Packet" zusammengestellt.
Rosmarie
30.03.2005 15:23
Rosmarie
danke für die Infos es stärkt miene Einstellung, dass ich mit REGA und DAN nicht falsche liege. Ich kenne mich vdersicherungs-technisch nicht so gut aus wie du, aber eine Freundin die mal wegen Befürchtung eines Lungen-Riss (war nicht der Fall) in die Druckkammer musste, hatte danach echt Mühe bis die Behandlung bezahlt wurde. SUVA und KK warfen sich den ball hin und her (Krankheit oder Unfall). Ich weiss nicht mehr wie es ausgegangen ist, aber die ganze Geschichte hatte ihr so ziemlich Nerfen und Zeit gekostet.

Datli
kann ja sein, dass "gewisse" Zusatzversicherungen die Kosten übernehmen, aber sicher ist es nicht und es hat viele Leute die einfach nur die Grundversicherung haben, weil sie die zusätzlichen Prämien gar nicht bezahlen können. Sicher ist dass Zusatz-Versicherungen mehr als DAN kosten

Übrigens, habe gesehen dass die SUVA TG`s über (oder unter) 40m als Wagnis einstufen und dementsprechend die Leistungen kürzen. Auch gut zu wissen

lg
Jackie

P.S. emji, die Jura war wunderbar
01.04.2005 14:02
Rosemary
Sollte ein Witz sein und habe das Smiley vergessen...

Ich hatte gestern eine Sitzung bei der Krankenkasse und weiss jetzt mehr. Es ist so, dass bei Tauchunfällen nichts bezahlt wird.

Natürlich bin ich dankbar für die Informationen und ich kenne die DAN-Versicherung bestens (siehe mein Posting oben zum x.ten Mal). Will auch niemanden auf den Schlips treten. Nur ist die ganze Sache komplex und ich erkundige mich zuerst persönlich bei meinen Versicherungen bevor ich mich bei DAN auch noch versichere.
Vorher war ich als Angestellte ja auch dabei..

Also nix für ungut, danke für die Tips!

Grüessli,
Datli

Antwort