laut aktuellem Bußgeldkatalog
Parken auf Fussgängerüberweg 55 Euro und mit Behinderung 70 Euro + 1 Punkt
Halten auf Fußgangerüberweg 25 Euro und mit Behinderung 35 Euro
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Fraglich wäre in wie weit dein Bildrecht betroffen ist und ob es nicht noch eines Zeugen bedarf. Ein Bild ist ja auch nur eine Momentaufnahme. Standest du oder war das ein Bild wo du gefahren bist.
Der Anzeiger muss auch beweisen dass du standest und du könntest behaupten dass du gefahren bist (das Auto rollte).
Sollte es zu einer Anzeige kommen, dann bekommst du einen Anhörungsbogen und kannst erstmal irgendwas behaupten. Ein Fehlverhalten muss dir nachgewiesen werden.
So sehe ich erstmal Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten.