Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Strafe am Fußgängerüberweg

Geändert von Hullbreaker7,

Hey habt ihr schon mal eine Strafe wegen eines Verstoßes am Fußgängerüberweg erhalten und wie wird das nachgewiesen?

Durch eine ungünstige Stau Situation musste ich auf einem halten und ein Fußgänger der nicht passieren konnte hat ein Foto davon gemacht.

Denkt ihr da kommen Konsequenzen auf mich zu?

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AnkouVielleicht
19.04.2022 11:10
Ab zu Motortalke!
IvoryAOWD DTSA**
19.04.2022 11:17
Das kommt ganz darauf an, hast du ein Zebrastreifenparkbrevet?
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
19.04.2022 11:43Geändert von Stephan K.,
19.04.2022 12:23

laut aktuellem Bußgeldkatalog

Parken auf Fussgängerüberweg 55 Euro und mit Behinderung 70 Euro + 1 Punkt

Halten auf Fußgangerüberweg 25 Euro und mit Behinderung 35 Euro

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Fraglich wäre in wie weit dein Bildrecht betroffen ist und ob es nicht noch eines Zeugen bedarf. Ein Bild ist ja auch nur eine Momentaufnahme. Standest du oder war das ein Bild wo du gefahren bist.

Der Anzeiger muss auch beweisen dass du standest und du könntest behaupten dass du gefahren bist (das Auto rollte).

Sollte es zu einer Anzeige kommen, dann bekommst du einen Anhörungsbogen und kannst erstmal irgendwas behaupten. Ein Fehlverhalten muss dir nachgewiesen werden.

So sehe ich erstmal Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten.




19.04.2022 12:37
Nur, wenn dieses Schild übersehen wurde
Sascha314SSI MD, Nitrox, Deep
19.04.2022 12:46
Ich hab mal vor langer Zeit (kurz nach der Euro Einführung lol) 5 Euro für das Überqueren einer roten Ampel als Fußgänger bezahlt - mit mir sind ca. 100 weitere Studenten rübergerannt und haben versucht noch nen Bus zu erreichen. Ich war so doof und hab auf Zuruf von dem übereifrigen angehalten kopfpatsch
19.04.2022 12:47Geändert von kwolf1406,
19.04.2022 12:48
Im Ernst: Du hast gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Stehender Verkehr ist kein Entschuldigungsgrund: Du musst so lange vor dem Zebrastreifen anhalten, bis dahinter genug Platz für dein Fahrzeug ist. Das gilt übrigens auch an Einmündungen und Kreuzungen cul
19.04.2022 12:50
Sorry, wer in einer Verkehrssituation in der es zu einem Rückstau kommt, seinem Vorderman so dicht auffährt, das er nicht in der Lage ist nen Fußgängerüberweg frei zu halten...

Ein paar Wochen zu Fuß würden da positiv wirken, da etwas Zeit entsteht über die gebotene Aufmerksam ausgiebig nach zu denken, das geht zu fuß besonders gut, wussten schon die alten Griechen (peripatos, so als Stichwort).
Ansonsten: HALLO, HIER IST EIN TAUCHFORUMdirector
IvoryAOWD DTSA**
19.04.2022 13:13
Also wenn du auch noch stehenden Verkehr hattest, würde ich mir eher Gedanken machen, was deine Frau zu den Bildern sagt.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
19.04.2022 14:37Geändert von Gelbe Maske,
19.04.2022 14:37
Wenn ich in Berlin jeden Fußgänger und Radfahrer fotografieren würde, der bei rot (nicht selten ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten) weitergeht, oder sogar erst losläuft..
..aber die haben ja keine Nummernschilder, im Zweifel dann nur weiße Fahrräder.
Bei einem Streik (früher...) kam ich versehentlich mal auf der ohnehin verstopften Kreuzung zum Stehen, das Ticket folgte. Die hatten sonst offenbar nichts zu tun...

(Verzeihung: Fußgehende und Radfahrende, sagt man*Innen neuerdings ja?)

(Fußgänger*Innenüberweg?)
19.04.2022 15:02
Hey Stephan ich habe einen anderen Bussgeldkatalog gefunden wo die Strafe bei 40€ ist (https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fussgaengerueberweg/)
Welcher ist denn aktuell?

Bin jetzt erstmal gespannt ob der Fußgänger weitere Schritte einleitet oder ich änder schnell mein Kennzeichen :D
19.04.2022 15:06
hm...

also ich bin in 14jahren tauchen noch nie über einen fussgängerüberweg geschwommen noch hab ich darauf einen dekostop gemacht.....
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
19.04.2022 15:14Geändert von Gelbe Maske,
19.04.2022 15:16
In gefluteten Braunkohleseen sicher problemlos möglich. (Sofern nicht gesperrt, weil irgendwo mal was rutschte...🤮)
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
19.04.2022 17:00Geändert von Stephan K.,
19.04.2022 17:03

https://www.bussgeldkatalog.org/fussgaengerueberweg/

aber einfach mal warten ob was kommt und dann entsprechend antworten





SolosigiSporttaucher
20.04.2022 15:33
@Gelbe Maske
aber auch in "gefluteten Braunkohleseen" muss der Fussgängerüberweg erst mal eindeutig gekennzeichnet sein...

SteelhorseCMAS Silber
06.08.2022 21:59
Oh ja, das ist Deutschland...
da hat dich wohl ein typischer Deutscher fotografiert... sowas gibts es nur hier, wo jeder jeden anschwärzt und anzeigt wenn ein klein wenig gegen die Regel verstoßen wird. ein wenig Toleranz würde dem Fussgänger auch guttun...

Ansonsten gebe ich meinen Vorrednern recht : hier sind Tauchthemen gewünscht. ( wieder eine Belehrung ;-D )

Greetz
Steelhorse
Dominik_Emind is like parachute
06.08.2022 22:25
Steelhorse...der hat entweder die Verwarnung über 25 Euro schon bekommen, oder die Sache ist verjährt ;)
06.08.2022 22:46
Scheint ja ein sehr Tauch-relevantes Thema zu sein hier. Mach den Deep Diver Speschälty, dann passiert sowas nicht.
Antwort