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Stornierung Tauchsafari wg. Unruhen im Sudan

Geändert von kushimodo,

Liebe Tauchergemeinde,

Ich versuche mal auf diesem Weg hilfreiche Tips, rechtliche Hinweise und ggf. Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen zu finden.

Für den April dieses Jahres hatten wir schon im letzten Jahr zu viert eine Tauchsafari im Sudan gebucht, im November letzten Jahres war auch schon die komplette Bezahlung fällig. Ihr wißt alle, was passiert ist: im Sudan sind kriegerische Unruhen ausgebrochen, die Bundeswehr hat im Land befindliche Bürger ausgeflogen, und ca. 1 Woche vor Abflug wurde unsere Reise dann offiziell vom Veranstalter abgesagt.

Seitdem versuchen wir, unser Geld zurückzuerhalten. Wir reden hier nur von den Kosten für die Safari, die Flüge sind z.T. ohnehin nicht erstattungsfähig gewesen. Der Reisevermittler bemüht sich und kommuniziert gelegentlich mit dem Tour Operator (= Kapitän u. Bootseigner), der jetzt einen Voucher mit zweijährigem Verfallsdatum angeboten hat, da er wegen mangelnder Liquidität das Geld nicht zurückzahlen könne. Der Voucher wurde auch nicht über den gesamten Betrag ausgestellt, sondern es sollten wegen bereits entstandener Aufwände pro Person €350 einbehalten werden.

Boot und Veranstalter möchte ich hier lieber nicht öffentlich nennen.

Mich würde nun interessieren:

- Gibt es hier evtl. weitere Taucher, deren Sudan-Safari ebenfalls abgesagt wurde? Wie wurde dort mit der Situation umgegangen?

- Weiß jemand, was man im Falle eines Vouchers tun bzw. fordern kann, um sicherzugehen, im Falle einer Insolvenz des Veranstalters sein Geld zurückzuerhalten?

- Vielleicht hat ja hier auch jemand Ahnung, ob wir aus juristischer Sicht etwas berücksichtigen sollten, um nicht aus Unkenntnis eventuelle Ansprüche zu verlieren

Der Vermittler der Safari sitzt übrigens in der Schweiz, der Tour Operator ist Italiener, daher vermute ich, daß die Firma in Italien ansässig ist, was die Situation sicher nicht einfacher macht. Ach so, die Reiserücktrittsversicherung sprang übrigens auch nicht ein, da Unruhen etc. als Ausschlußkriterium aufgeführt waren.

Danke für euer Feedback
Kai-Uwe

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18.06.2023 21:37
Falls mit Kreditkarte bezahlt, Chargeback einleiten, bei der Bank die die Karte ausgestellt hat. Frist läuft ab dem Zeitpunkt, wo bekannt ist das die Leistung nicht erbracht wird.
AnkouVielleicht
19.06.2023 07:29
Wo ist der Sitz des Veranstalters?
Hast du Flug und Safari zusammen gebucht?
So ist der Sachverhalt wenig konkret, außer das im Sudan Bürgerkrieg ist......
19.06.2023 13:42Geändert von kushimodo,
19.06.2023 13:43
@Schokoladenhai: Danke für den Hinweis, ich dachte bisher, die Zeit läuft ab dem Geldtransfer. Allerdings hatte ich irgendwo gelesen, dass man in der Regel nicht damit durchkommt, das Geld vom Vermittler per Chargeback zurückzuholen, da dieser das Geld ja an den Veranstalter durchgereicht hat (vermutlich abzüglich Provision).
@Ankou: Flüge und Safari wurden getrennt gebucht, deshalb soll es hier auch nur um die Safari gehen. Der rechtliche Sitz des Veranstalters ist mir nicht ganz klar, da es auf der Seite des Veranstalters kein Impressum gibt. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Sitz Italien ist (der Eigner und Tour-Operator ist jedenfalls Italiener).

AnkouVielleicht
19.06.2023 13:54
Bitte du must schon genau sein, sonst wird das nichts.
Wo hast die Safari gebucht?
Vermittler oder unmittelbar?
Italien ist -sagen wir kompliziert- jedenfalls musst du von dem Italiener eine Rechnung mit italienischen Steuernummer oder einer Identifikation erhalten haben.
Wenn das tatsächlich so ist bleibt dir nur der Weg über die KK, wobei man genau prüfen muss ob der Vermittler auch tatsächlich darauf hingewiesen hat, das er nur Vermittler ist. Ich kann dir gerne die Kontaktdaten einer zweisprachigen Kanzlei in Italien geben.
19.06.2023 14:27Geändert von marc_giros,
19.06.2023 14:49
ich habe eine Vermutung, um welchen Kutter es sich dabei handelt. Ein Schweizer Anwalt kostet dann für 3 oder 4 Stunden schon soviel wie die Safari. Bei einem Italienischen Anwalt hast du ein paar Stunden mehr.
iDive2hat sowas auch
19.06.2023 16:46
Es geht doch eher um die Frage wer der Vertragspartner im rechtlichen Sinne ist? Ob der nur Vermittler oder Veranstalter oder sonstwas ist scheint erst mal egal. Mit wem hast du den Vertrag geschlossen, wer hat dir Rechnung und Bestätigung geschickt und an wen hast du bezahlt?

Wenn du über eine Agentur oder Vermittler gebucht hast, dann ist dieses dein Ansprechpartner für die Rückerstattung, ob er sein Geld vom Leistungsträger bekommt kann erst mal egal sein (Vertragsverhältnis Kunde -> Vermittler > Leistungsträger). Wenn das Unternehmen in CH sitzt ist das Reiserecht ist fast identisch mit D/EU. Was der Leistungsträger anbietet ist somit egal, der Vertragspartner hat nicht erfüllt, somit das Geld mit Fristsetzung fordern oder klagen oder CC Chargeback dürfte der geringe Aufwand sein. Was der ursprüngliche"Zahlungsempfänger" dann macht würde ich abwarten, dann muss er klagen.
CiccioneAdvanced Technical Mermaid
19.06.2023 17:55
Wenn ein Vermittler nur vermittelt kommt der Vertrag kann es sein, dass Du als Kunde nur Anspruch auf die Vermittlung des Vertragspartners hattest. Diese Leistung hat er ja erbracht und ist aus allem Nachfolgenden raus . Im Detail wäre auch interessant, was er Vermittelt hat? Eine Buchung bei einem Anbieter oder die Reise an sich. Die Reise hat nicht stattgefunden (ist somit nicht erbracht worden), die Buchung ist erbracht worden. Das sollte aber on Deinen Vertragsunterlagen stehen.
iDive2hat sowas auch
19.06.2023 18:19Geändert von iDive2,
19.06.2023 18:24
Das EU Reiserecht kennt nur einen Vertragspartner, egal ob der sich Vermittler, Reiseveranstalter oder Buchungsagentur nennt, massgeblich ist mit wem haben ich den Vertrag geschlossen, also wer hat den Vertrag bestätigt und an wen wurde gezahlt.

Ein klassischer RV ist auch nur Vermittler der Reiseleitungen, die vermitteln die Flüge, Unterkunft und Transfer (die wenigsten haben eigene Flugzeuge oder Hotels). Wenn ich im Reisebüro eine Reise buche kommt der Vertrag mit dem Reiseveranstalter zustande, der bestätigt mir die Buchung und ich zahle meist direkt an den RV. Da ist das RB wirklich nur Vermittler.

Bekomme ich jedoch vom RB die Bestätigung mit seinen Firmennamen, ist dieses nun VP.


Deshalb ist es wichtig zu wissen wer der VP ist, die Agentur oder der Leistungsträger selbst,bzw. an wen gezahlt wurde, also wer hat den Vertrag bestätigt. Danach können Ansprüche an den VP gestellt werden.

Nach der Definition von Cicci hätte in dem Fall dass der Vermittler mit der Vermittlung seine Leistungen erbracht hätte nur Anspruch auf seine Provision, welche aber nach meiner Auffassung vom LT zu zahlen ist.
19.06.2023 18:45
Chargeback geht auch bei Vermittler, wobei dieser eine Vermittlungsgebühr verlangen kann, da er diese Leistung ja erbracht hat. Deshalb buche ich lieber direkt, aber das hilft dir nun nicht. Zumindest den Reisepreis kannst mal zurück holen, gleichzeitig den Vermittler informieren und parallel mit Rechtschutz Arbeiterkammer oder wen auch immer abklären wieviel der Vermittler verlangen darf.
Ist der Vermittler Veranstalter ist's einfacher
19.06.2023 19:37
Danke schon mal für Eure bisherigen Kommentare. Ich denke ich tue niemandem Unrecht, wenn ich hier erwähne, dass die Safari über PADI Travel gebucht wurde. PADI bringt in den Geschäftsbedingungen (https://travel.padi.com/de/teilnahmebedingungen/) sehr deutlich zum Ausdruck, dass sie nur Vermittler zwischen den Kunden und dem Leistungserbringer sind (Abschnitt 3.1-3.3).
Abschnitt 9 - Spezielle Umstände, geht u.a. auf "Kriegshandlungen, Unruhen" etc. ein.
Grundsätzlich kann ich verstehen, dass der "Tour Operator" in dieser auch für ihn sehr schwierigen Situation einen Voucher anbietet, das war ja in der Corona-Zeit ja auch üblich. Allerdings ein Voucher von einem Veranstalter, bei dem angesichts der aktuellen Lage eine kommende Insolvenz im Bereich des Möglichen liegt, hat bei mir nicht gerade einen Vertrauensbonus.
@marc_giros: wenn Du von "Kutter" sprichst, hast Du vermutlich richtig geraten

Wißt ihr, ob es auch bei Vouchern so etwas gibt wie einen Reisesicherungsschein bei Pauschalreisen, also eine Absicherung gegen Insolvenz des Veranstalters?
Schade dass hier anscheinend niemand mitliest, der von dem gleichen Schlamassel betroffen ist. Mich hätte mal interessiert, wie das bei anderen Veranstaltern geregelt wurde.
19.06.2023 21:36Geändert von Schokoladenhai (Dalatias licha),
19.06.2023 21:38
Der Voucher ist wertlos bei Insolvenz, würde ich nicht kzeptieren. Lass dich nicht hinhalten, verlang das Geld vom Vermittler zurück, falls der nicht will, buch das Geld zurück. Der Vermittler wird nicht glücklich sein, aber du drehst die Lage damit um. Im Moment müsstest du dein Geld einklagen. Wenn du das Chargeback durchbringst (wovon ich ausgehe) hast du das Geld, und der Vermittler müsste klagen. Nur macht er das nur bei Erfolgsaussicht, und die ist hier gering. Er kann ja das Geld vom Veranstalter einfordern.
AnkouVielleicht
20.06.2023 07:20
Mal davon ab, das Vermittler und Veranstalter auch im Rahmen der EU nicht deckungsgleich sind, kannst du dir den Gutschein an die Klotür nageln. Zurückbuchen und abwarten was der Laden unternimmt.
h-mann79Rescue Diver
20.06.2023 17:06
Hallo, die Don Questo liegt fest im Hafen von Port Sudan, der Kapitän ist ein Urgestein im Sudan und die Safaris lohnen sich wirklich.
natürlich kein Trost und beantwortet die Frage nach Rückerstattung nicht, dennoch würde ich empfehlen den Voucher und das Vorbuchungsrecht zu nutzen und den Trip im nächsten Jahr erneut in Angriff zu nehmen.
Ein Restrisiko besteht das es für länger keine Fahrten im Sudan gibt, geschuldet der aktuellen Situation... Aussicht auf Besserung aktuell nicht gegeben.
auch die Royal Evolution hat storniert, und die wären aus Ägypten gestartet... vielmehr wurden die Elba Riffe angesteuert.. ein schwacher Trost verglichen mit dem Sudan.
dann lieber warten und neu ansetzen im Sudan.

Das Bewusstsein für eine Tour im Sudan sollte immer auch hinsichtlich Risiko vorhanden sein, aktuell reden wir von einem kommenden failed State.

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