spezielle Tauchversicherung oder reicht ADAC-Reiseversicherung?
Hallo Leute,
als Tauchfrischling habe ich da mal ne Frage. Für meinen bevorstehenden Tauchurlaub in Asien will ich mich auch für das Tauchen versicherungsmäßig absichern. Bislang hatte ich das als Nichttaucher immer mit dem ADAC Reiseversicherungsschutz gemacht. Dort habe ich auch mal nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
...Nach Paragraf 14 der Versicherungsbedingungen erstatten wir die Kosten fuer stationaere Krankenhausbehandlung einschliesslich der notwendigen Druckkammerbehandlung, Unterkunft, Verpflegung und Operation, einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport vom erstversorgenden Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus innerhalb des Landes und alle Leistungen, die auch bei ambulanter aerztlicher Untersuchung und Behandlung von uns uebernommen werden (Paragraf 13 Nr. 1), wenn eine akute Erkrankung oder Verletzung im Ausland eingetreten ist.
Medizinisch notwendig kann eine Verlegung (Sekundaertransport) sein, wenn erforderliche Untersuchungs- oder Behandlungsmoeglichkeiten im erstversorgenden Krankenhaus nicht zur Verfuegung stehen. Dies kann zum Beispiel sein:
- ausgedehnte Verbrennungen/Verbruehungen
- Amputationsverletzungen zur Replantation
- Tauchunfaelle (z.B. Dekompressionsunfaelle)...
Jetzt meine Frage: Reicht das oder sollte ich lieber eine spezielle Tauchversicherung abschließen (ich tauche nur im Urlaub im Ausland - bis jetzt)???
Gebt mir doch bitte Euren Rat!
Danke!
Peter
als Tauchfrischling habe ich da mal ne Frage. Für meinen bevorstehenden Tauchurlaub in Asien will ich mich auch für das Tauchen versicherungsmäßig absichern. Bislang hatte ich das als Nichttaucher immer mit dem ADAC Reiseversicherungsschutz gemacht. Dort habe ich auch mal nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
...Nach Paragraf 14 der Versicherungsbedingungen erstatten wir die Kosten fuer stationaere Krankenhausbehandlung einschliesslich der notwendigen Druckkammerbehandlung, Unterkunft, Verpflegung und Operation, einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport vom erstversorgenden Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus innerhalb des Landes und alle Leistungen, die auch bei ambulanter aerztlicher Untersuchung und Behandlung von uns uebernommen werden (Paragraf 13 Nr. 1), wenn eine akute Erkrankung oder Verletzung im Ausland eingetreten ist.
Medizinisch notwendig kann eine Verlegung (Sekundaertransport) sein, wenn erforderliche Untersuchungs- oder Behandlungsmoeglichkeiten im erstversorgenden Krankenhaus nicht zur Verfuegung stehen. Dies kann zum Beispiel sein:
- ausgedehnte Verbrennungen/Verbruehungen
- Amputationsverletzungen zur Replantation
- Tauchunfaelle (z.B. Dekompressionsunfaelle)...
Jetzt meine Frage: Reicht das oder sollte ich lieber eine spezielle Tauchversicherung abschließen (ich tauche nur im Urlaub im Ausland - bis jetzt)???
Gebt mir doch bitte Euren Rat!
Danke!
Peter