Hier können alle Fragen zum Thema Tauchausbildung ausgiebig diskutiert werden. Verbandsübergreifend kann hier nach allem gefragt werden was zum Bereich Aus- und Fortbildung gehört - moderiert von erfahrenen Tauchern.
  • 1
  • 2
  • 3

Spezialkurse vonPadi

Hallo!
Ich würde gern mal wissen,wie andere Verbände
es Handhaben z. B. Trockentauchen oder Eistauchen den Schülern zu vermitteln.
Ich bekam mal die Frage,ob man bei Padi
einen Trockikurs machen muß um damit zu tauchen.
Meiner Meinung nach Schwachsinn............
Aber ich möchte gern Fakten rüberbringen,die ich im Moment aber nicht habe,da ich (außer von Padi)
keine "Standarts" von anderen Verbänden kenne.
Ich bedanke mich schon mal im vorraus für
eure Antworten.................
AntwortAbonnieren
20.11.2004 10:14
Hallo Olli31,
interessante Frage!
Grundsätzlich kannst du als Privatperson natürlich mit einem Trocki auch ohne Ausbildung tauchen(ist aber nicht zu empfehlen s. diverse Unfälle). Das ganze wird dann brisant, wenn du einen Unfall hast und der durch den Gebrauch deines Trocki`s entstanden ist. Dann kann die Unfallversicherung, von der Leistungspflicht zurücktreten oder sie nicht vollständig leisten.
Das kann sich auch auf evtl. Druckkammerbehandlungen beziehen.
Abgesehen von den o.g. Problemen sollte dich auch kein *** oder ** oder PADI Rescue etc. ohne
Trockiausbildung mitnehmen. Denn auch hier können
eventuell, je nach Lage des Vorfalls, Straftatermittlungen oder zivilrechtliche Verfahren auf den Buddy zukommen.

Nun zu den erfreulichen Sachen.
Die Ausbildung zum Trockentaucher sieht bei der CMAS, PADI und einigen anderen fast gleich aus.
Es gibt minimal Anforderungen und was der TL darüber hinaus macht ist sein Ding.
Von Vorteil ist es, wenn du dich mal vorher
erkundigst ob der TL über ein gutes Schwimmbad verfügt(mind. 3,50 Tiefe) damit du vor dem Freiwasser auch die nötigen Fingerfertigkeiten erlernen kannst.
Manche TL gehen auch direkt ins Freiwasser in den flachen Bereich.

So long, ich hoffe dir geholfen zu haben

Patrick
Info@tauchschule-unlimited-wuppertal.de

P.S.: Für Minimalanforderungen CMAS schau mal unter www.CMAS-Germany.de

20.11.2004 10:19
Ja was jetzt?!?

War die Frage Schwachsinn, weil die Antwort im Voraus schon bekannt war?
Oder war/ist es jetzt Schwachsinn, sich vor der Benutzung von Tauchequipment mit dessen Handhabung vertraut zu machen?

An der Börse heißt es: "Informiert ist ruiniert..."
Nur wenn mich ein TL ohne Sicherungsleine unter eine 10cm dicke Eisschicht locken will, weiß ich was ich machen muß.

MfG
Andreas
20.11.2004 11:04
Hallo Andreas,

na na ein bischen überspitzt oder?

Das man sich vor Gebrauch eines neuen Ausrüstungsgegenstandes damit vertraut machen soll ist wohl klar oder?
Aber alleine die Bedienungsanleitung zu lesen macht einen Taucher nicht vertraut mit seinem Trocki. Bei einer Lampe mag das funktionieren,
z.B. beim Kreisel nicht.
Oder bist du da anderer Meinung?????????
Gibts tatsächlich TL die ohne Leine unter Eis einem Änfänger das Eistauchen beibringen wollen?
Wenn ja dann solltest du was dagegen machen.
Das ist dein Ding.

Viele Grüße
Patrick
20.11.2004 11:12
@Patrick
"Abgesehen von den o.g. Problemen sollte dich auch kein *** oder ** oder PADI Rescue etc. ohne
Trockiausbildung mitnehmen. Denn auch hier können
eventuell, je nach Lage des Vorfalls, Straftatermittlungen oder zivilrechtliche Verfahren auf den Buddy zukommen."

Wieso sollte dem so sein? Gibt es dazu irgendwelche Gesetze oder Vorschriften?

Gut Luft,

Andreas
20.11.2004 12:41
qOlli31
Offensichtlich wollen Dich Padiisten dumm quatschen....

Ob Versicherungen im Schadensfall leisten oder nicht liegt nicht daran ob im Trocki getaucht wird oder ob ein Trocken- Speciality gemacht wurde, sondern beruht einzig auf dem Versicherungsvertrag.

Versicherrungsverträge oder Gesetze die ausgerechnet das Trockentauchen oder das fehlene Specialitykärtchen als unversichertes Risiko zum Ausschlussgrund haben gibt es nicht, also wird sich auch kein Schadensregulierer darauf berufen. Das betrifft auch die Übernahme von Druckkammerkosten.

Wegen der wenigen Kenntnisse die zum Trockentauchen notwendig sind musst Du Raffkes, die mit solcherlei Argumenten und sogar mit angeblich drohenden Zivil- und Strafverfahren hier auf Dummenfang gehen, kein Geld hinterherschmeißen... solcherlei haltlose Webesprüche sprechen für die Qualität ihre Ausbildung. Trockitauchen kann sich jeder leicht selber beibringen. Ich kenne hunderte Taucher die das gemacht haben.

So ein PADI- Dry Suit Diver Kärtchen habe ich aber auch. Nur, es war ein Kompesationsgeschäft, Geld würte ich für den Mumpitz nie ausgeben. Einmal im Trocki an der Wasseroberfläche 20m zu Boje geschwommen, während der "Instructor" schlotternd im Schneesturm en der Reling stand...das war´s.
guntherTL***
20.11.2004 13:05
Hi,
ich kann aus VDTL Sicht folgendes dazu beitragen:
-Trocki-Kurs gibt es nicht, wer einen Kauft, wird dann von seinem TL einfach am Objekt ausgebildet, bei uns kann er im Schwimmbad testen und üben, und danach unter TL oder Assi Begleitung in einem flachen See üben üben üben

- Eistauchen
dies ist eine umfangreiche Sonderausbildung mit recht viel Theorie speziell in Richtung Medizin/Unterkühlung, Planung und Sicherung
dazu kommt dann ein oder zwei Tage am See mit
1. TG als "Mittaucher"
2. TG als Gruppenführer
3. TG als Sicherungstaucher
sowie ein TG als Leinenmann/frau
Notfälle und Einsatz des Sicherungstauchers werden geübt.
Diese Sonderausbildung war bei weitem die umfangreichste und schwerste, aber auch die schönste....

Generell macht Ausbildung immer Sinn wenn sie gut ist.

Was einem schon auffällt, ist, dass viele meinen rechtliche Konsequenzen anführen zu müssen, jedoch keiner eine Grundlage oder ein Urteil liefern kann.

Gruß
Gunther
20.11.2004 13:07
Dieser Spezialkurs ist normal bei einem Kauf von einem Trocki mit dabei,(aber Ausnahmen bestätigen die Regel)
20.11.2004 14:03
Hallo zusammen,

@ Nowotaucher:
z.B. bei einer Konstellation wo ein Anfänger CMAS *, PADI OWD oder .....
mit einem in Gruppenführung ausgebildeten Taucher sich ins Wasser begibt, so hat der Gruppenführer
eine gewisse Garantenstellung.
Wenn er grob fahrlässig handelt(Wo sich die Rechtssprechung individuell an den gültigen Ausbildungsinhalten und Sicherheitsvorschriften großer Organisationen wie z.B. der CMAS orientiert) kann hier eine rechtliche Ausweitung zum Nachteil des Gruppenführers erfolgen.
Das ist schon immer so gewesen.
Bei einigen Unfällen in der letzten Zeit wurden
die Ausrüstungen der Taucher durch die Sta. sichergestellt. Ein Sachverständiger hat dann die
Ausrüstung auf Veränderungen außerhalb der CE- Zulassung geprüft und nach Fehlerursachen gesucht.
Dabei wurde dann auch eine Würdigung des Unfallherganges in Bezug auf die taucherische Qualifikationen der Taucher durchgeführt.
Hierbei werden u.a. die Sicherheitsstandards und
Ausbildungsvorschriften der Verbände als Grundlage benutzt.
Aus dem normalen Leben gesprochen:
Wenn einer besoffen ein Auto fährt und nicht der Halter ist, dann kriegt der Halter(als Verantwortlicher) grundsätzlich auch eine Anzeige und muß dann sehen wie er da raus kommt.
Zu den Quellen, tja werde mal versuchen einige
Sachen zu bekommen (Urteile etc.) Ist aber schwer
wegen dem Datenschutz.
Meines Wissens nach gibt es aber bezüglich des Trocki`s kein detaliertes Urteil. Ist aber auch egal, da hier grundsätzlich die Möglichkeit einer
rechtlichen Würdigung besteht.
Seht das alles bitte nicht so eng, da die Wahrscheinlichkeit einer solchen Ausweitung ja
eher als gering anzusehen ist.
Dennoch ist meine Meinung:

"Bevor ich mit dem Trockenen in der Tiefe rumtauche sollte ich im sicheren Bereich
ausreichend Erfahrungen gesammelt haben.
Es sollte auch immer ein geeigneter Ausbilder dabei sein(im Wasser!) um mir bezüglich Fertigkeiten und Trimmung Tipps zu geben.
Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Taucher
aus über 30m beim zweiten TG im Trockenen
mit den Beinen nach oben den direkten Weg zur
Oberfläche nimmt.

@Ottonormaltaucher
Tja schade, ein bischen objektiver wäre schön.
Man muß keine Karten für Geld sammeln. Auch ich bin der Meinung, daß eine Trockiausbildung beim
Anzugkauf kostenfrei mit dazu gehört.
Übrigens: Trockiausbildung gibt es nicht nur nach
PADI, sonst hätten die es wahrscheinlich als Markenzeichen schützen lassen(War nur Spasssssss!)

Ansonsten, viel Spaß bei Trocki tauchen mit
Trockigrüßen

Patrick
20.11.2004 15:47
Nowo, gemaess Deinem obigen Kommentar darfst Du mich nie wieder zum Tauchen mitnehmen....
20.11.2004 16:59
Hallo Patrick,

mir ist das Thema Garantstellung durchaus bekannt. Allerdings hat das Thema nichts mit der Brevetierung Gruppenführung zu tun, sondern die Garantstellung hat immer der erfahrenere Taucher. Das kann in einer Gruppe mit OWD, CMAS*, Gruppenführer & RescueDiver schon mal der OWD sein. Auch dann ist die rechtliche Lage mehr als kompliziert, denn es geht hier nicht um Gruppenführung als solche, sondern um die Pflichten eines Buddies. Was diese Pflichten sind, bzw. wenn diese verletzt werden, ist nicht (rechtlich) eindeutig festgelegt, sondern wird in jedem Fall einzeln geprüft. Zu den Pflichten eines Buddies gehört aber nicht, zu überprüfen, ob sein Partner ein Trockentauchbrevet hat, was schon einmal deswegen schwierig wäre, weil (meines Wissens) gar nicht alle Organisationen dieses Brevet anbieten. Also in diesem Bereich schon mal keine Panik.

"Bei einigen Unfällen in der letzten Zeit wurden
die Ausrüstungen der Taucher durch die Sta. sichergestellt" Soweit ich weiß, wird bei tödlichen TU immer die komplette Ausrüstung sichergestellt. Das hat aber nichts mit dem Trockibrevet zu tun.

"Wenn einer besoffen ein Auto fährt und nicht der Halter ist, dann kriegt der Halter(als Verantwortlicher) grundsätzlich auch eine Anzeige und muß dann sehen wie er da raus kommt." Abgesehen davon, dass Autovergleiche immer gerne genommen werden und noch lieber hinken, ist dieser wirklich nicht richtig. Der Halter ist nicht uneingeschränkt haftbar für die Aktionen des Fahrers. Frag einmal nach, wieviele Väter eine Anzeige bekommen, weil ihre Kinder mit Papas geliehenem Auto Unsinn gemacht haben.

Zum Thema Versicherungen: Das hängt von der jeweiligen Versicherung ab und sollte geprüft werden. Bei DAN ist die Versicherungsleistung unabhängig von Brevet oder Tauchgas. Beim Thema Lebens-, Berufsunfähigkeitsversicherung etc. muss man sich erkundigen. Bei manchen Versicherungen ist Brevetierung etc. egal, solange man als Taucher gemeldet ist. Ich habe mich bei meiner BU extra gefragt. Sie wollten nur wissen ob ich generell brevetiert bin. Ich fragte extra nach, aber auch hier ist es sogar egal, ob ich für das Gas mit dem ich tauche auch brevetiert bin.

Ist ein Trockentauchkurs wichtig? Das hängt mal wieder ganz vom TL und natürlich den Umständen ab. Ich persönlich habe Trockentauchen wie viele meiner Bekannte ohne Kurs gelernt. Allerdings habe ich es mir nicht allein beigebracht, sondern unter Anleitung von erfahrenen Trockentauchern. Ganz allein sollte man es auf jeden Fall nicht machen.

Immer gut Luft (auch im Anzug),

Andreas
guntherTL***
20.11.2004 17:47
Hi,
etwaige Urteile gibt es immer in einer dem Datenschutz genügenden Ausfertigung, also einfach nur die Urteils-Urkunden Nr. und wenn mögl. den Gerichtsstand angeben, danach findet man es schon.

Meine Unfallvers. deckt den Sporttauchbereich mit ab. Es wurde nicht hinterfragt, was jedoch auch kritisch seien könnte, ein Richter hätte zu beurteilen, wo eben die Grenzen des Sporttauchens liegt. Wenn ich z.B. auf 60 Meter mit Luft verunglücke oder eben mit Trimix tiefer etc.
Kann den unterschiedlich Recht gesprochen werden, wenn 2 Taucher der eine mit der andere ohne Brevet, einen gleichen Unfall erleiden?

Gruß
Gunther
20.11.2004 18:29
Hallo Gunther,

das gute bei meiner BU ist, dass sie tatsächlich nur den Begriff "Taucher (nicht beruflich)" nennt, und auf Nachfrage unabhängig von Tiefe, verwendeten Gasen etc. greift.

Das mit dem unterschiedlichen Recht verstehe ich nicht so ganz. Wie meinst Du das?

Gut Luft,

Andreas
20.11.2004 18:31
Hallo Andreas und Gunther,

grundsätzlich möchte ich erstmal betonen das ich die Diskussion und die objektive
Führung dieser Diskussion sehr gut finde.

Also @Andreas:
Abgesehen davon, dass Autovergleiche immer gerne genommen werden und noch lieber hinken, ist dieser wirklich nicht richtig. Der Halter ist nicht uneingeschränkt haftbar für die Aktionen des Fahrers. Frag einmal nach, wieviele Väter eine Anzeige bekommen, weil ihre Kinder mit Papas geliehenem Auto Unsinn gemacht haben.

Da liegst du leider nicht ganz richtig, ein Vater
ist für seinen Pkw grundsätzlich verantwortlich und muß diesbezüglich nachweisen, dass er
alles zumutbare getan hat um eine unberechtigte
Ingebrauchnahme durch seinen Junior zu vermeiden.
Das wird im dann Einzelfall geprüft.

Ach so, zur Trocki Ausbildung:
Natürlich wir jede Situation im Einzelfall geprüft.
Bezüglich des Trockibrevets, möchte ich noch folgendes hinzufügen.
Man braucht nicht unbedingt ein Brevet. Dies
ist nur eine Form des Nachweises einer Erfahrung
und Sachkunde mit dem Trockenen.
Aber seien wir mal ehrlich.
Bei Tauchern die schon lange Trockentauchen, wird anhand der LOG`s sowieso von der entsprechenden
Erfahrung ausgegangen.
Das Hauptproblem liegt doch hier eher beim
Anfänger im Trockentauchen, er sollte mit einem
Sachkundigen(muß nicht Tauchlehrer sein)langsam an die Sache rangehen.
Denn die Sicherheit und Erfolgserlebnisse sollten hier im Vordergrund stehen.
@Gunther
Du hast recht, viele Versicherer hinterfragen das nicht.
Bei späterer Würdigung trift der Richter dann eine
Einzelfallentscheidung.
Ein heikles Thema ist hier besonders die Lebensversicherung. Der Versicherer zahlt ja nicht weil er es so toll findet. Die Versicherungen suchen dann nach einer Möglichkeit der Nichteintrittspflicht.


So long genug Argon im Anzug

Patrick

20.11.2004 18:35
Hallo Patrick,

da haben wir uns missverstanden. Ich meinte nicht, dass die Kiddies mit Papas Auto unerlaubt durch die Gegend ziehen, sondern mit Führerschein das Auto zur freien Verfügung gestellt bekommen haben. Vater ist (wirtschaftlicher) Halter des Wagens aber nicht verantwortbar zu machen, wenn die Kinder besoffen durch die Gegen fahren.

Gut Luft,

Andreas
20.11.2004 18:46
Hallo Andreas,

sorry hab ich wohl falsch verstanden.
Klar kann der Halter hier nicht direkt haften,
weil es ja Vertrauensklausel gibt, wonach der
Vater hier von dem rechtsgetreuen Verhalten des Kindes ausgeht.
Beim Tauchen würde ich das so interpretieren,
FUN DIVE:
Mein Buddy sagt mir er hat schon zig Tauchgänge
mit dem Trockenen. Faktisch ist das aber sein erster, wenn es jetzt zum Unfall kommt, sollte man mir nichts anhaben können, da es ja einen
Vertrauensgrundsatz gibt.
Hiernach bin ich ja nicht verpflichtet mir einen
Schein vorlegen zu lassen.
Ausgenommen sind Ausbildungstauchgänge, hier greifen andere Anforderungen.

Übrigens ich bin bei Aquamed versichert. Denen
ist das Brevet egal, aber du mußt nach den
Regularien eines anerkannten Ausbildungsverbandes tauchen.
Jetzt die Preisfrage:
Was zum Teufel ist denn anerkannt?

Gruß
Patrick
21.11.2004 18:05
Also, mir hat ein Kumpel (damals CMAS***, heute TL**) tauchen im Trocki beigebracht (Rollen beim "simulierten unkontrollierten Aufstieg, Tarierübungen...) Ich denke, daß das gar nicht so schwierig und problematisch war. Heute bin ich selbst TL* und habe kein Trockentauch-Brevet. Ich würde auch nie auf die Idee kommen, jemanden nach dem Brevet zu fragen, sondern ob und wieviele TG im Trocki. Wenn es am Anfang nicht so gut klappt, dann versuche ich, so viele Tips wie möglich zu geben. Die meisten, die sich einen Trocki kaufen, können sowieso tauchen. Ich finde, man kann wirklich aus und mit allem Geld machen, wenn man will. Von versicherungsrechtlichen Konsequenzen ohne Trockentauch-Brevet habe ich noch nie gehört.
Gruß Iris
21.11.2004 19:52
@Patrick
Zitat. "Übrigens ich bin bei Aquamed versichert. Denen ist das Brevet egal, aber du mußt nach den
Regularien eines anerkannten Ausbildungsverbandes tauchen"

....stimmt nicht. Die Aquamed und auch sonst keine Versicherung hat die Einhalung der "Regularien" der Ausbildungsverbände zur Bedingung. http://www.stephans-tauchcenter.de/seiten/Versicherungsbedingungen.pdf. Die "Regularien" der Ausbildunsverbände sind nur für IHRE Ausbildung gedacht und haben keinerlei Einfluss auf die Leistungspflicht der Versicherer außerhalb ihrer Außbildung.

Von der Leistungpflicht befreit sein können die Versicherungen nur bei Tauchgängen die nicht nach den "Empfehlungen" der "international anerkannten Verbände" des Freizeittauchens, das wäre beispielsweiese der VDST mit seinen Partnern, oder der Berufsverbände durchgeführt werden. So steht es in vielen Versicherungsverträgen und auch bei Aquamed. Damit sind beispielsweise die Standards von PADI außen vor, da PADI kein Verband ist.

Im Freizeittauchbereich geht in den Versicherungsbedingungen nicht darum die "Regularien" der selbsternannter Gurus von Ausbildungsverbänden einzuhalten, obwohl sie es gerne hätten sind sie trotz basteln an "ihrer" diesbezüglichen Norm glücklicherweise nicht dafür zuständig "Regeln" für Sporttaucher zu erlassen. Nein, es geht noch um die "Empfehlungen" der "international anerkannten" Sporttaucherverbände...womit Deine Frage: " Was zum Teufel ist denn anerkannt" sich von alleine beantwortet.
Versicherungsbedingungen sollte man halt lesen bevor man unterschreibt.

Persönlich wurde ich Verträge mit solch schwammigen Formulierungen nicht abschließen- man muss sich ja nicht ohne Not zum Spielball profitorientierter Schadensregulierer machen, denn die sind bekanntlich an gedrückten Leistungen beteiligt und solche Formulierungen laden zur Leitungsverweigerung bzw. "großzügigen" Vergleichen ein
21.11.2004 20:41
Du kannst also Aqua Med empfehlen? Ich bin da nämlich auch versichert, danke für den Link, so kann ich mir nochmal die Bedingungen ausdrucken.
Viele Grüße von Iris
22.11.2004 11:13
Hallo Ottonormaltaucher,

anhand deiner Äußerungen kann man hier den VDST fixierten engstirnigen Taucher erkennen der keinen
anderen Verband zuläst. Schade.

Zu deinen Äußerungen kann ich nur sagen, daß der VDST wohl hier mit internationaler Ebene nicht gemeint sein kann.
Wenn hier der idelle Teil der Verbände zu Rate gezogen wird dann die CMAS(da ist der VDST Mitglied und nicht die CMAS beim VDST).
Daneben gibt es dann noch die Verbände die den kommerziellen Teil darstellen und im RSTC vertreten sind. Wahrscheinlich sind das ja alle Hobby Truppen für dich.

Meines Wissens nach mußt du nach anerkannten Regeln eines Tauchsportverbandes tauchen um den
vollen Versicherungsschutz zu haben.
Dazu zählen natürlich die RSTC Verbände.

Was macht übrigens das Trimix Programm des VDST?
jahrelang wurde Trimix als TEKI Gas verschrien und Trimix Taucher als Wahnsinnige Rekordjäger
klassifiziert.
Hier kann man nur sagen, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
Schade Schade.

Noch viel Spaß beim Grübeln

Testdivercmas
guntherTL***
22.11.2004 13:14
@Novotaucher

Wenn es so wäre, dass man ein Brevet haben müsste, damit die Vers. zahlt, hieß dies doch, dass ein Unfall unterschiedlich gewertet würde, je nachdem ob Brevet vorhanden oder nicht. Da ein Brevet jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (wie .z.b. Führerschein) würde in diesem Fall unterschiedlich Recht gesprochen.

Es ist wirklich sehr auffällig, dass viele Rechts-Vermutungen und Theorien ausgestellt werden, jedoch keiner ein Urteil oder ein entsprechendes Gesetz benennen kann.

Ich habe eine Unfallversicherung dort steht z.B.:

Mitvers. Unfallereignisse:
"Tauchtypische Gesundheitsschäden"
im weiteren Verlauf werden Berufstaucher ausgeschlossen.

Es wird Ergänzt "...der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie ... Caisson oder Trommelfellverl., ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss."
+ "...Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser" werden eingeschlossen, dto. Erfrieren.

Kein einziges Wort über "anerkannte" oder sonstige "Ausbildung" keine ****-oder andere Stern-Regel. Keine anerkannten Regeln des Tauchsportes etc....


Nur mal so, diese dynamische Versicherung kostet für meine Frau und mich bei Summen jeweils über €250.000 bei Vollinvalidität und massiver Dynamik
€139,20 für beide p.a.

Nein das Unternehmen nenne ich hier nicht, ich bin auch kein Ver.-Vertreter oder sonst was.

Gunther
22.11.2004 14:06
@Gunther

alles klar, so habe ich das auch gemeint! Ich wundere mich auch immer, wenn bei "Braucht man Brevet X"-Fragen immer sofort rechtliche und versicherungstechnische Bedenken geäußert werden.

Wie schon geschrieben, ist bei meinen Versicherungen die Sachlage ähnlich.

Immer gut Luft,

Andreas
22.11.2004 14:59
Hallo zusammen hier nochmal was zum diskutieren:
Auszug Aquamed Versicherungsbedingungen:

4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende
Unfälle.
4.1.
5.1 Tauchgänge, bei denen die Empfehlungen
international allgemein anerkannter Verbände
für das Freizeittauchen oder Bestimmungen der
Unfallverhütungs Vorschriften
"Taucherarbeiten" der Berufsgenossenschaft
grob fahrlässig nicht beachtet werden;

So, was sind nun international anerkannte Verbände.
Bitte keine VDST Diskussion :o

Einfach mal objektiv beleuchten.
Eventuell kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen.


Gruß
Patrick
P.S. Diesen Beitrag gibt es auch bei einigen
Lebensversicherungen
Vercingétorixold school
22.11.2004 15:03
@testdiver
Intersante Ausführungen.
@all
Der Versicherungsschutz entfällt nur bei Verstoß gegen die vertraglichen Bestimmungen der Versicherung und bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz. Per Defintion sind alle Umstände des Unfallhergangs zu berücksichtigen, also nicht nur jodeln ohne Jodeldiplom. Als Richtschnur dient zunächst die EU-Norm. Da da nichts von Trockentauchen ohne Schein steht, sind die anerkannten Regeln der Technik (untechnischer Ausdruck) heranzuziehen. Anders, was sagen also die gewerblichen und gemeinnützigen Ausbildungsorganisationen. Steht da irgendwo, daß man ohne Schein nicht Trockentauchen darf? Ich glaube nicht. Wenn ich mich mit der Handhabung der Ausrüstung vertraut gemacht habe, wird mir die Versicherung den Versicherungsschutz nicht entziehen können. Tauche ich zum ersten mal trocken (Bodensee, 40 Meter, Winter) könnte man schon mal darüber nachdenken, ob das nicht grob Fahrlässig ist, aber das ist Motoradfahren ohne Helm auch. Im Strafrecht sind wir noch nicht soweit, daß wir das Unfallopfer anklagen. Vielleicht den Buddy, Ok, aber nicht das Opfer. Das Mittelalter haben wir hinter uns.
22.11.2004 15:25
@Patrick,

nur um auf der sicheren Seite zu sein würde ich mich deswegen dann tatsächlich nicht bei Aquamed versichern. Denn neben Deiner Frage nach den "Empfehlungen international allgemein anerkannter Verbände" (alles tiefer 40m mit Luft fällt hier schon mal raus) wäre mir auch das "grob fahrlässig" sehr suspekt.

Gut Luft,

Andreas
22.11.2004 15:47
@testdivercmas
....erst lesen dann bellen.
Es geht darum dass hier Vertragsbestandteile genannt werden die nachweislich so in keinem Vertrag stehen- also auch nicht Bestanteil sein können.

Grundsätzlich ist festzustellen dass kein deutscher Richter die Regularien von Ausbildungsfirmen wie PADI zur Grundlage eines Urteils macht. Der alte Mann von Hettlingen bzw. die ihm ergebenen Geschäftspartner sind nicht dafür zuständig Regularien für das Freizeittauchen in Deutschland zu erstellen. Dir bleibt es ja unbenommen nach seinen Vorstellungen zu tauchen- die meisten interessiert das nicht.

PADI und die RSTC sind im Sinne der Vertragstexte auch keine internationalen Verbände des Freizeittauchens, da für Verbände (immer e.V.) das Vereins- und Verbandsrecht gilt und nicht das Gewerberecht, sondern ein Zusammenschluss gewerblicher Tauchschulen (SSI etc.) oder "Profis"... eben: "Professional Association of Diving Instructors"

Wenn Du ein solcher Schlauberger bist, wie Dein Nick ja auch vermuten lässt, der weiß dass die Regularien gewerblicher im Ausland ansässiger Ausbildungsfirmen oder der RSTC einem Urteil in der BRD zugrunde liegen, nenne doch mal das Urteil, alles andere ist Angstmache mit heißer Luft in der Absicht unsinnige Brevets zu verkaufen.
  • 1
  • 2
  • 3
Antwort