Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Smartwings: Zusatzgebühr für Taucher?

Liebe Taucher! Schön hier das Forum gefunden zu haben.

Hallo liebe Vielflieger,
Folgendes Szenario: Smartwings-Flug von Prag nach Ägypten gebucht, bei dem 15 kg Frei-Check-In-Gepäck dabei waren.
Bei der Hotline erkundigte ich mich nach Vorschriften zum Thema Tauchgepäck (was einchecken, was ins Handgepäck?), weil die überall anders sind. Und da wurde mir eine wilde Geschichte erzählt.

1.) Zum einen: Atemregler dürfen nicht im Handgepäck transportiert werden.
Frage: Stimmt das? Werden Atemregler an der Prager Sicherheitskontrolle konfisziert? Sicher, die Dinger können schon als Waffe eingesetzt werden, ein 500 g schwerer Messingklumpen an einem 1m langen Schlauch hat ein gewisses Gefährdungspotential. Aber das ist mir komplett neu, anderswo dürfen sie im Handgepäck transportiert werden, bisweilen sogar nur im Handgepäck (Cathay). Aber ok, kann sein, dass die Vorschrift eben geändert wurde.

2.) Und jetzt wird es grotesk: Tauchutensilien werden nicht im Rahmen der Freigepäckgrenze befördert. Sinngemäß: Sobald sich in einem Gepäckstück (auch) Tauchartikel befinden (z.B. ein Neoprenanzug, Tarierweste, ein Atemregler o.ä.), muss dies 3 Tage vorher als Sportgepäck angemeldet werden. Und zwar auch dann, wenn das Gepäckstück alle Bestimmungen für Maximalgröße, Gewicht und gefährliche Güter einhält, es das einzige Gepäckstück eines Reisenden ist, und somit eigentlich Anspruch auf kostenlose Beförderung im Rahmen des im Ticket enthaltenen Freigepäcks bestünde. Kosten: 60 EUR pro Richtung.

Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen. Ich dachte eigentlich, so lange ich keine gefährlichen oder verbotenen Dinge (Chemikalien, Batterien, Druckluft, Drogen, Waffen...) transportiere und mich an die Maximalwerte für Gewicht und Abmessungen halte, kann ich ins Freigepäck tun, was ich will. 15 Kilo Baumwolle werden kostenlos transportiert, 15 Kilo Neopren hingegen nicht? So erscheint mir das doch sehr willkürlich und unfair.
Eigentlich kenne ich die Regel andersrum, dass nämlich Tauchgepäck eher günstiger transportiert wird.


Klar, jede Airline darf und soll ihre eigenen Regeln machen. Aber mit Freigepäck werben und dann hinterher je nach Inhalt Aufschlag kassieren, halte ich für eine nicht rechtens. Es kann ja sein, dass explizites Tauchgepäck besser versichert und schonender transportiert wird, als normales Gepäck. Aber trotzdem sehe ich die verpflichtende Regel nicht ein.

Ich würde es ja riskieren und mich auf einen Streit am Check-in einlassen - aber erstens kann ich kein Tschechisch, und zweitens will ich den Urlaub nicht verpassen. Wenn der Angestellte dort in den Koffer schauen zu verlangt, Neopren sieht und mir die Mitnahme verweigert, kann ich ja auch nichts machen.

Wenn jemand mit dieser Airline, diesem Problem oder dem Flughafen Prag in dieser Hinsicht schon Erfahrungen hat, wäre ich sehr sehr dankbar für den Informationsaustausch. Danke und gut Luft.

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ramklovApnoeTL, TL**
14.10.2017 16:58
Hotlines produzieren Schall und Rauch. E-Mails kannst Du ausdrucken. Also: Infos zur Auslegung von Vorschriften grundsätzlich per E-Mail einholen und mitnehmen.

Das Thema hatten wir mehrfach. Der einzelne Angestellte der Airline hat keine Ahnung. Meist dröselt es sich so auf, dass Freigepäck tatsächlich freies Gepäck ist und Du natürlich ABC Ausrüstung und Neopren darin mitnehmen kannst. Das Personal am Flugschalter darf in der Regel nicht in Dein Gepäck reinschauen und hat bestimmt auch keine Lust dazu. Der Sicherheitsdienst darf in Dein Gepäck reinschauen, der interessiert sich aber nur für verbotene Güter.

Atemregler wickelt man im Neopren ein und gut ist.

gruß ramklov
14.10.2017 19:31

Tja... genau das habe ich zuerst versucht, per Email:

Ich: "Bitte bestätigen Sie mir, dass ich im kostenlosen Gepäck auch Sportartikel wie Tauchgerät mitführen kann, vorausgesetzt, die Bestimmungen zu Abmessungen, Gewicht und gefährlichen Gegenständen werden eingehalten."

Antwort: "Wenn Sie mit Sportausrüstung reisen möchten, melden Sie diese bitte vorher an und bezahlen 60 €."

Also keine klare Aussage, darum hab ich angerufen. Ich werde das jetzt so machen, dass ich keine Tauchtasche sondern einen ganz normalen Koffer nehme, alles rein packe, und fertig. Da sollen sie mal versuchen, abzukassieren...

Danke, viele Grüße!

16.10.2017 12:56
Vielleicht wäre es mal hilfreich, eine Datenbank zu erstellen, welche Airlines hierzu klare Aussagen liefern (mit Hinterlegung der Anfragen und schriftlichen Aussagen) und diese Datenbank öffentlich aktuell zu halten. Ich könnte mir denken, dass die Airlines dann einen gewissen Druck zu eindeutigen Auslegungen im Kundeninteresse verspüren.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
16.10.2017 13:29Geändert von Gelbe Maske,
16.10.2017 13:35
Siehe Ramkliv: "Der Sicherheitsdienst...".
Insofern: Lieber eine Datenbank, was der jeweilige Sicherheitskontrolleur am jeweiligen Flughafen im Handgepäck nicht mag. Was die Hotline irgendeiner Airline sagt oder schreibt, ist praktisch irrelevant.
(Und ansonsten: Es ist nicht verboten, in Tauchkoffern normale Reisegegenstände, oder in normalen Reisekoffern Tauchsachen mitzunehmen. Unauffälliger sind unspezifische Koffer ohne Taucherlogos.)
Wobei ich mich frage, ob 15kg Freigepäck für Reise- und Tauchgepäck nicht etwas wenig sind.
GarfiSchnorchelabzeichen
16.10.2017 14:12
Also abgesehen davon, dass wir das Thema schon 1000mal hatten:

Die Fluggesellschaft hat Hausrecht. Sie darf ihre Beförderungsbedingungen gestalten wie sie möchte (solange sie nicht gegen geltendes Recht verstößt).
Wenn in den Beförderungsbedingungen steht: Sportgepäck ist anmeldepflichtig, dann ist das so.
Wenn da drin steht: Sportgepäck ist gebührenpflichtig, dann ist das so.
Wenn Dir das nicht gefällt, darfst Du halt nicht bei dieser Fluglinie buchen.
Hältst Du Dich nicht daran, kann alles gut gehen, oder Du musst halt mit etwaigen Folgen rechnen.
Die einfachste Folge ist: Dein Koffer ist weg. Hättest Du dann gerne Ersatz für Deine Tauchausrüstung, was wird dann wohl passieren?

Dass Mitarbeiter der Fluglinienhotlines nicht immer über Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen, ist was anderes.
Dass nicht einmal die Mitarbeiter des Sicherheitspersonals an manchen Flughäfen selbst nicht einmal über die Vorschriften Bescheid wissen, ist ebenfalls etwas anderes.
Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
16.10.2017 14:43
Garfi,
du meinst, "Sportgepäck" wird besonders sicher behandelt und bei Verlust über das (Montrealer Übereinkommen) hinaus mehr erstattet?
GarfiSchnorchelabzeichen
16.10.2017 15:11
Ob das besonders sicher behandelt wird, ist hier nicht das Thema.
Das mit dem Verlust war auch nur ein Beispiel.
Fakt ist, dass es der Fluglinie frei steht, für Sportgepäck extra Gebühren zu verlangen. Auch wenn es im Rahmen der Freigepäckgrenze transportiert wird.
Bei manchen Fluglinien (ich glaube da war auch Air Berlin dabei baeh) war es allerdings ausdrücklich gestattet, Sport-/Tauchgepäck im Rahmen des Freikontingents zu transportieren. Das stand da aber explizit drin.
09.03.2018 22:50

Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich wollte im Nachhein mal noch meine Erfahrungen kundtun, damit ein wenig Erfahrung auch ins Forum zurückfließt: Tauchgepäck in normalem, unverdächtigen Koffer, der war 3 Kilo zu schwer. (18 statt 15 kg). Sicherheitshalber die 3 Kilo vorher online angemeldet und bezahlt. Eingecheckt, aufgegeben, am Band in Ägypten wieder abgeholt. Auf dem Rückflug gleiche Prozedur. Wie von User ramklov vermutet, hat es keine Sau interessiert, was im Koffer ist. Tauchlampe im Handgepäck mit ausgebautem Akku (dieser kurzschlusssicher in extra Kunststoff-Dose) wurde am Sicherheits-Röntgen sofort erkannt. Musste vorzeigen, dass kein Akku drin ist, und durfte gleich weiter. Der Sicherheitsmann entschuldigte sich sogar noch wortreich, dass hier gerade neue Mitarbeiter eingelernt werden und darum sehr penibel hierauf geachtet werden muss.

Insgesamt ein guter Flug. Der Prager Flughafen ist sehr angenehm, ziemlich kurze Wege und hervorragend organisiert! Das Personal ist erheblich freundlicher und hilfsbereiter als in Berlin, Frankfurt oder München. Smartwings / Travel Service hat schöne neue Flugzeuge, gab sogar Essen. Sitzabstand ist allerdings nicht so toll, 30 EUR für den Exit Row Seat muss jeder mit einrechnen, der Jeans L34 oder mehr hat.
Wenn man zum Beispiel in Berlin wohnt, halte ich Smartwings von Prag für die bequemste und wahrscheinlich auch günstigste Möglichkeit, direkt nach Marsa Alam zu kommen. Zugtickets Berlin-Prag gibt es für unter 15 EUR (zwei Monate vorher bei der tschechischen Bahn buchen, nicht bei der DB!), ein Schnellbus von Prag Hauptbahnhof zum Flughafen fährt alle 30 Minuten. Auf jeden Fall tausend mal besser als der ätzende Transfer von Hurghada.

Interessant: In Tschechien scheint Ägypten hoch im Kurs zu stehen, innerhalb von 20 Minuten 3 Flüge PRG-RMF von Smartwings.

27.03.2018 15:10
Der Thread ist schon älter, aber wenn ich Dinge wie die hier von Garfi vorgebrachten lese kommt mir immer die Wut hoch.

Nein, das Hausrecht einer Airline erlaubt ihr definitiv nicht, zu tun, was sie will. Gerade Dinge wie die Gepäckbeförderung sind in aller Regel in der Form von AGBs geregelt und wer sich etwas mit Zivilrecht beschäftigt weiß auch, dass der Großteil aller AGB im Zweifel für die Tonne ist, weil die wenigsten AGBs den Vorgaben des AGB-Rechts entsprechen (siehe §§305ff BGB).

Grundsätzlich dazu: AGBs werden immer zum Nachteil der aufsetzenden Partei ausgelegt, da die Partei, welche die AGB aufgesetzt hat, die völlige Gestaltungsfreiheit hat. Sämtliche Mehrdeutigkeiten gehen daher immer zu Lasten des Unternehmens (andernfalls könnten Unternehmen gezielt Mehrdeutigkeiten verwenden, um Kunden zu benachteiligen - genau das will der Gesetzgeber verhindern!).

Ein Ausschluss von Sportgepäck aus dem Freigepäck, also das Verbot, Sportgepäck als Freigepäck zu transportieren, wäre bereits kritisch im Hinblick auf §305c BGB, da es sich meiner Meinung nach um eine überraschende Klausel handelt. Der Grund, warum Airlines Sportgepäck als zusätzliche Dienstleistung anbieten, ist es, den Transport von Gegenständen zu ermöglichen, welche die Grenzen des Freigepäcks deutlich überschreiten (z.B. Fahrräder, Ski-Ausrüstung u.s.w.). Das Angebot, Sportgepäck zu transportieren, ist daher sinngemäß eine Dienstleistung zum Vorteil des Kunden. Den Kunden zwingen zu wollen, Sportgepäck, welches entsprechend der Sicherheitsbestimmungen problemlos in den Grenzen des normalen Aufgabegepäcks verstaut werden kann, als zusätzliches Sportgepäck anzumelden, ist hier meiner Meinung nach klar unzulässig - schlicht auch, weil es dafür keinen Grund gibt.

Aller Voraussicht nach hat dir die Hotline schlicht Mist erzählt, wie das so oft vorkommt. Und der Atemregler gehört wie jede empfindliche Ausrüstung in's Handgepäck... obn das zulässig ist, damit hat die Fluggesellschaft eigentlich gar nix am Hut - denn was in's Handgepäck darf bestimmt nicht die Fluggesellschaft, sondern die Sicherheitsrichtlinien im internationalen zivilen Flugverkehr (und damit die Flughafen-Security). Wäre mir auch neu, dass Fluggesellschaften in's Handgepäck schauen würden - und ziemlich sicher ebenfalls nicht erlaubt.

Ich hatte bisher mit dem Atemregler im Handgepäck nie Probleme - nichtmal, wenn ich über Israel geflogen (und vor dort mit dem Bus nach Dahab gefahren) bin, wenngleich es dort die mit Abstand penibelste Sicherheitskontrolle gab (und ich offenbar der Hochrisikogruppe zugeordnet werde, weil ich zu oft in Ägypten bin ^^). Natürlich kann man den Schlauch des Atemreglers als Würgewaffe definieren - aber dann dürfte ich auch nicht mehr mit meiner Jacke (oder gar einer Hose... oder einem Gürtel) reisen - das zeigt recht gut, wie Absurd diese Argumentation ist. Und über die Effektivität von Kettenwaffen (am Schlauch geführter Atemregler oder erste Stufe) in der beengten Umgebung eines Flugzeugen braucht man eigentlich auch nicht diskutieren - da ist die Faust oder der beschuhte Fuß grundsätzlich gefährlicher... also es würde mich sehr überraschen, wenn bei der Flughafen-Security der Atemregler beantstandet wird...
10.05.2018 15:09
@Angry

das geht zwar in die richtige Richtung, aber zum einen sind noch die IATA-DGR beachtlich und zum anderen wird auf eine reine Flugbeförderung von PRG nach RMF mit QS und Sitz in CZ das deutsche AGB-Recht nicht anwendbar sein (vgl Art 5 Abs 2 Rom I-VO).

Und wie lautet eigentlich die Klausel, die hier ausgelegt werden soll?

Im Übrigen geht es bei dieser Frage nicht um das Hausrecht sondern um die Vertragsautonomie.
Antwort