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Sind Ausbildungskosten für Tauchlehrer steuerlich absetzbar?

Hallo,

eine kurze Frage:
Kann man Ausbildungskoten, z.B. für Tauchlehrer- oder Divemasterausbildung als Sonderausgaben absetzen, so wie man es für sonstige Weiterbildungen tun könnte (z.B. Studium). Schließlich wird ja das Ziel verfolgt, als DM/TL Geld zu verdienen.
Da hier einige TLs und Divemaster mitlesen, würde mich mal interessieren, ob ihr das gemacht habe und was das FA dazu gesagt hat.

Grüße,
JJBing
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04.06.2008 11:01
Wenn du nach der TL-Zertifizierung hauptberuflich oder zweitberuflich mit eigener Tauchschule als TL arbeitest, sind das erst einmal eindeutig absetzbare Kosten. Wenn dann dein Gewerbe auch nach Jahren keinen steuerlichen Gewinn produziert, könnte man dir Liebhaberei unterstellen und rückerstattete Steuern zurückfordern.

Divemaster: Da man in DE damit bestensfalls Kleckerlöhne verdient, wirst du vermutlich nichts absetzen können.

Frag doch mal dein Finanzamt! Ist billiger als die gleiche Frage an einen Steuerberater.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.06.2008 11:19
".... Schließlich wird ja das Ziel verfolgt, als DM/TL Geld zu verdienen" ... kenne ich nur Wenige.
Von diesen wiederum noch weniger, die damit tatsächlich Geld verdient haben (im Sinne >Hungerlohn).

Wenn ein TL durch reine Ausbildung (also nix Quersubvention durch Shop etc.) nach Abzug aller Kosten ein normales Durchschnittseinkommen erzielen wollte ... wird schwierig, da helfen alle steuerlich absetzbare Ausgaben nicht viel
divemecressiODABBELUESEI
04.06.2008 11:39
Hi...


ich habe meinen IDC und IE in Frankreich gemacht und habe alles von A-Z absetzen können. Z.B. auch die Parkgebühr im irport. es wurde alles anstandslos anerkannt mußte nur eine Stellungnahme abgeben, wozu die Ausbildung gut ist. Ich habe dann nur geschrieben, dass ich evtl. beabsichte Haupt oder nebenberuflich als TL zu arbeiten. Damit war der Kuchen gegessen und eine satte Rückerstattung auf dem Konto.
04.06.2008 11:47
Jo D32 beim FA fragen ist immer billiger. Allerdings geben sie Dir dann auch die Antwort mit der sie:
1. Den geringsten Aufwand haben.
2. Im Sinne des Staates ist.
3. Wird eine kostenfreie Antwort auch vom zuständigen Sachbearbeiter nicht rechtverbindlich sein.
Gestaltungsspielräume werden mit Sicherheit ausgelassen.
@Shuttle Wichtig ist zunächst die Gewinnerzielungsabsicht. Soweit man die nachweisen kann ist es kein Problem.

@JJBing
Grundsätzlich kommt es darauf an, was du genau vorhast. Als z.B. Beamter der vorhat dies als Nebenjob irgendwann zu machen wird es schwer. Je nach Situation solltest Du Dir schon qualifizierten Rat holen.
04.06.2008 12:00
@JJ Du kannst das so und auch so nicht verallgemeinern. Probieren würd ichs aber Rechtsanspruch bekommst Du ohne weitere Faktoren nicht.
Relevant beim Divemaster ist inbesondere ein Urteil des FG Hamburg vom 06.07.2000 VII 183/97. Und ich glaub der Köllner Junge ist mit seinem DM damals auch beim FA baden gegangen. Hatte er glaub ich mal geschrieben.
divemecressiODABBELUESEI
04.06.2008 12:04
@jjbing


ja auch komplett...ich glaube es kommt darauf an wie man es verkauft...Rescue auch nur OWD und AOWD hab ich selbst gelöhnt....man will ja nicht unverschämt sein.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.06.2008 12:10
JFibu: das weiß ich, darauf bin ich ja gar nicht eingegangen (hatte Fröde ja schon beantwortet) sondern allgemein auf den Satz, "schließlich wird ja .... ". Ggü. dem FA von mir aus, aber im realen Leben nicht.
Vercingétorixold school
04.06.2008 12:30
Ja Ja der Fröde ist auch ein echter Steuerexperte..... Dank dem WISO Steuertipp. Pxxx ist nicht möglich Cxxx ja

Verbindliche Auskünfte durch das FA bekommt man wenn man einen schriftlichen Antrag mit Sachverhalt stellt und die Gebühr bezahlt. Ob das so zufriedenstellend ist, was man da bekommt.

Wir unterscheiden Ausbildungskosten und vorweggenommene Werbungskosten. Manchmal geht es gut, machmal nicht. Eine Suche in Urteilsdatenbanken unter den Schlagworten führt schon mal zum Grundgerüst. Den Rest kann dir dein Steuerberater gegen Entgelt erklären.
04.06.2008 14:10
@JFibu

Wieso sollte es ein Beamter schwerer haben das anerkannt zu bekommen als ein Angestellter?
04.06.2008 17:13
Beamter war ein nur ein Bsp. Wobei wenn ich mich Recht entsinne in einem Urteil die Argumentation dergestalt war, dass wegen des langfristig sicheren Jobes nie die Absicht bestehen würde als Tauchlehrer zu arbeiten und somit keine Berufsausbildungskosten vorliegen.

@Vercingetorix
Sicher aber so in die Tiefe wollte ich nicht gehen. Obendrein führt die zwar nirgendwo niedergeschriebene aber von Gerichten immer wieder verlangte Absicht im Beruf zu arbeiten dazu, dass es egal sein dürfte.
LordExcaliburAOWD + Nitrox
19.08.2010 11:23
Ich hole das Thema mal wieder hoch da ich aktuell das gleiche Problem habe.

Ich werde nächstes Jahr einen IDC besuchen. Geplant ist danach die nebenberufliche selbstständige Arbeit als TL. Konkret plane ich ein Gewerbe anzumelden und hin und wieder ein paar Tauchschüler auszubilden. Dabei verfolge ich auf jedem Fall das Ziel Gewinn zu machen, auch wenn dieser vermutlich relativ gering sein dürfte.

Nun stellt sich mir auch die Frage wie die Kosten für den IDC, die Prüfungsgebühren an PADI sowie die Reisekosten abzusetzen sind.
Sollte ich ein Gewerbe anmelde und dann zum IDC fahren, oder besser erst zum IDC und dann Gewerbeanmeldung.
Wie ist es z.B. mit den Reisekosten die ja schon beim Kauf des Flugtickets anfallen?

19.08.2010 13:32
Hai
ich denke, dass man besser ein paar Euro investiert und solche Fragen von einem Steuerberater beantworten kässt.
ramklovApnoeTL, TL**
19.08.2010 13:54
@ LordExcalibur,

den guten Tipp von whaleshark habe ich schon beherzigt und von meinem Steuerberater die Auskunft erhalten: Geht nicht. Und das liegt nicht an meiner ideellen Schiene. Bin beruflich übrigens nicht im Tauchsport tätig.

Wenn Du die Allgemeinheit an den Kosten für "Deine geplante nebenberufliche selbständige Arbeit als TL" teilhaben lassen willst, frag mal beim Arbeitsamt (oder wie das jetzt heißt) nach Bildungsgutscheinen.

Gruß ramklov
bikefreshTaucher i.R.
20.08.2010 07:47
Bei mir ging es. Gewerbe angemeldet (schon als DiveCon) und die Kosten abgesetzt.

Aber warum das Thema jetzt wieder aufgegriffen wird?

@Lord Exkalibur: Ich glaube diese Info´s hier kommen zu spät, so macht das keinen Sinn
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
20.08.2010 08:07
bikefresh: " Aber warum das Thema jetzt wieder aufgegriffen wird? "

-> Das hat er doch ganz klar geschrieben

"Ich hole das Thema mal wieder hoch da ich aktuell das gleiche Problem habe. "

"Ich glaube diese Info´s hier kommen zu spät, so macht das keinen Sinn "

-> Wenn er AKTUELL sich mit dieser Frage beschöftigt, dann machts durchaus Sinn, warum nicht ?


ramklov: "und von meinem Steuerberater die Auskunft erhalten: Geht nicht" -> ... na ja, ist bei den Steuerberatern so, wie bei TL. Kochen alle nur mit Wasser. Wenn du ein NEbengewerbe anmeldest, das Dingen Gewinnerzielungsabsicht hat und du regelmäßige Einnahmen erzielst, geht das sehr wohl. Jahreslang nur Verluste, dann wirds zum Hobby. Das kann man aber steuern ... Also such dir einen "richtigen" Steuerberater, der sein Geld wert ist
ramklovApnoeTL, TL**
20.08.2010 15:33
@ shuttle,

habe verstanden.

Gruß ramklov
20.08.2010 15:51
Herr shuttle Herr shuttle
nanaNAAA

bikefreshTaucher i.R.
21.08.2010 07:05
@shuttle: Und andere geschätze Moderatoren beschweren sich, wenn alte Trööts wieder aufgerollt werden
Dem Steller der Ausgangsfrage hilft es wohl auch nicht mehr
Wird die Frage komplett neu eingestellt wird losgepolter "Oh nicht schooooooon wieder"

Welch ein Dilemma

@ramklov: Pack in die Beschreibung Deines Gewerbeantrages alles mit rein, was nur mit Tauchen zu tun hat, z.B. Tauchausbildung, Tauchgangsbegleitung, Vermietung und Verkauf von Ausrüstung, Organisation und Durchführung von Gruppenreisen etc. pp.
Scubapro_2015OWD (PADI)
22.09.2013 07:48
Hallo,

ich bin selbst ein relativer Tauchneuling und habe letztes Jahr meinen OWD gemacht.
Dieses Jahr werde ich meinen AOWD machen (in ein paar Wochen) und habe auch vor bis mindestens zum Divemaster weiterzumachen (es sind ja schließlich danach nur noch zwei Kurse). Ich bin selbst (Klein-)Unternehmer und habe die Frage bereits meiner Steuerberaterin gestellt. Nach ihrer Auskunft ist das durchaus möglich, wenn eine Gewinnabsicht erzielt werden soll.* Da ich nur zu tun habe, wenn Aufträge vorliegen, und dies mal mehr mal weniger der Fall ist, bleibt genügend Zeit, um als Taucher nebenberuflich tätig zu sein, sei es nun als Divemaster oder später einmal als TL. Wenn das Jobcenter Leuten die Tauchlehrerausbildung als berufliche Qualifikation bezahlt, warum sollte dann die Selbstfinanzierung nicht absetzbar sein? Gleiches gilt für die Tauchausrüstung. Sicher kommt es auf die individuelle Situation an. Wenn jemand seit Jahren einen sicheren gut bezahlten Job hat, bei dem er mehrere Tausend Euro nach Hause bringt, ist es sicherlich schwer nachvollziehbar, dass er auf einmal für sehr viel weniger Geld Tauchlehrer werden will. Wer aber ernstlich in Erwägung zieht ein kleines bis mittleres Einkommen mit professionellen Dienstleistungen im Tauchen aufzubessern, dem kann man m. E. keine Liebhaberei unterstellen. Dies bezieht sich natürlich nur auf (mehr oder weniger) Mindestkosten. Nicht auf super teuere Ausbildungskurs auf den Bahamas oder ähnliches.

Gegenmeinungen?

* Wenn sich herausstellt, dass doch keine Gewinnabsicht vorliegt/vorlag, kann das Finanzamt die abgesetzten Kosten in den nächsten Jahren "zurückfordern". So die Auskunft...
Scubapro_2015OWD (PADI)
22.09.2013 07:48
Hallo,

ich bin selbst ein relativer Tauchneuling und habe letztes Jahr meinen OWD gemacht.
Dieses Jahr werde ich meinen AOWD machen (in ein paar Wochen) und habe auch vor bis mindestens zum Divemaster weiterzumachen (es sind ja schließlich danach nur noch zwei Kurse). Ich bin selbst (Klein-)Unternehmer und habe die Frage bereits meiner Steuerberaterin gestellt. Nach ihrer Auskunft ist das durchaus möglich, wenn eine Gewinnabsicht erzielt werden soll.* Da ich nur zu tun habe, wenn Aufträge vorliegen, und dies mal mehr mal weniger der Fall ist, bleibt genügend Zeit, um als Taucher nebenberuflich tätig zu sein, sei es nun als Divemaster oder später einmal als TL. Wenn das Jobcenter Leuten die Tauchlehrerausbildung als berufliche Qualifikation bezahlt, warum sollte dann die Selbstfinanzierung nicht absetzbar sein? Gleiches gilt für die Tauchausrüstung. Sicher kommt es auf die individuelle Situation an. Wenn jemand seit Jahren einen sicheren gut bezahlten Job hat, bei dem er mehrere Tausend Euro nach Hause bringt, ist es sicherlich schwer nachvollziehbar, dass er auf einmal für sehr viel weniger Geld Tauchlehrer werden will. Wer aber ernstlich in Erwägung zieht ein kleines bis mittleres Einkommen mit professionellen Dienstleistungen im Tauchen aufzubessern, dem kann man m. E. keine Liebhaberei unterstellen. Dies bezieht sich natürlich nur auf (mehr oder weniger) Mindestkosten. Nicht auf super teuere Ausbildungskurs auf den Bahamas oder ähnliches.

Gegenmeinungen?

* Wenn sich herausstellt, dass doch keine Gewinnabsicht vorliegt/vorlag, kann das Finanzamt die abgesetzten Kosten in den nächsten Jahren "zurückfordern". So die Auskunft...
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