@Garfi
Sorry, da ich aber mein Geld damit verdiene, es bei dieser Thematik besser zu wissen als der Otto-Normaltaucher, muss ich mich mal einmischen.
1. Der Verfasser des o.a. Artikels spricht überhaupt nicht von der Qualität einer CE "Prüfung" (ich komme noch zu den Begrifflichkeiten) , sondern nur davon, dass ein CCR ohne
gültige "CE" auf dem Markt sein könnte.
2. Wie J@TNet schon erwähnte, muss eine persönliche Schutzausrüstung "geprüft" werden....
Also...was wäre wie richtig?
Eine PSA (hier der Stufe III) muss vor dem (früher hieß es) Inverkehrbringen in den EU Wirtschaftsraum gemäß der (früher: PSA-Richtlinie) jetzt PSA-Verordnung eine sog. Baumusterprüfung durchlaufen. Diese Baumusterprüfung wird durch einen benannte Stelle (engl. Notified Body) durchgeführt. Hierbei nehmen diese Notified Bodys die dazu einschlägige Norm als Grundlage für die Baumusterprüfung (wenn es denn eine Norm dazu gibt). Sie kann, muss aber nicht entlang einer solchen Norm die Baumusterprüfung durchführen. Nochmal, die Grundlage für die Baumsuterprüfung ist die PSA-Verordnung...nicht die Norm!!! D.h. es kann innerhalb der Baumusterprüfung auch von der Norm abgewichen werden...man muss es nur begründen und die gleiche Sicherheit herstellen können wie es die PSA-Verordnung fordert.
Der erfolgreiche Abschluss der Baumsterprüfung ist die Kennzeichnung des Gerätes mit dem CE-Zeichen.
Die Kennzeichnung enthielt nach der alten PSA-Richtlinie nicht viel an Infos...nach der neuen PSA-Verordnung auch noch den Temperaturbereich, Tauchtiefe, Hersteller etc...
Was viele Hersteller falsch machen...hinter dem CE Zeichen steht die vierstellige Nummer eines Notified Bodys. Dies ist nicht die Nummer des Notified Bodys der die Labortests durchgeführt hat, sondern die des Notified Bodys der für die jährliche Überwachung des Herstellers verantwortlich ist. Das kann der Gleiche sein...muss es aber nicht.
Die Zertifizierung aufgrund der Baumusterprüfung gilt 5 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes muss regelmäßig (meistens jährlich) der Hersteller überprüft werden, ob immer noch die gleiche "Qualität" an Geräten das Werk verlassen wie das "damnals" getestete Gerät.
Zudem muss der Hersteller eine sog. EG-Konformitätserklärung jedem Gerät mitgeben (oder auf der letzten Seite des Manuals). Diese gibt Auskunft über die Baumusterprüfung, d.h. welcher Notified Body hat geprüft, wann wurde geprüft, wie lange gilt die Zertifizierung, wer ist Hersteller mit Anschrift etc., evtl. Einschränkungen hinsichtlich Gase, Tauchtiefen etc.....
Hoffe das hat zur Klärung einiger Begrifflichkeiten beigetragen.
PS. Ich bin nicht anonym hier im Netz unterwegs, sondern stehe zu dem was ich aussage.
Ihr findet mich im Sachverständigenverzeichnis der IHK als Sachverständiger für Tauchunfälle etc. in Bayern
Gruß
Frank