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Selbstständig als Tauchlehrerin arbeiten

Hallo Ihr Lieben,

meine Frage richtet sich vor allen an Tauchlehrer die Selbstständig als Tauchlehrer bei einer Tauchschule arbeiten und selbstständig Rechnung schreiben müssen, sowie ein Kleingewerbe angemeldet haben. Ich selbst bin zur Zeit in der Situation das ich ein Kleingewerbe anmelden muss und gerne wissen möchte bei welchen Behörden und Versicherungen ich mich melden muss, um rechtlich abgesichert zu sein. Über jede relevante Information wäre ich sehr dankbar.
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mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
16.09.2013 15:11
abseits von Fachkompetenz:
Wer "selbstständig" bei "einer" Tauchschule arbeitet, den nennt man "scheinselbstständig"...das kann für Unannehmlichkeiten sorgen
MalloniTG > 900
16.09.2013 15:29
@mario
"Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind." - Zitat IHK Frankfurt/Main
Wenn Du den letzten Satz als "Unannehmlichkeit" bezeichnest hast Du sicherlich Recht - aber das kann ja wohl jeder für sich entscheiden, zumal ja auch selbständig gearbeitet werden kann, wenn man in einer anderen Firma nicht als TL arbeitet.
Ansonsten Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenversicherung klären, Tauchunfallversicherung, Haftpflichtversicherung nicht vergessen.
16.09.2013 16:19
Ganz allgemein und ohne auf die Thematik selbständig/scheinselbständig eingehen zu wollen: Such Dir in Deiner Nähe einen Steuerberater, frag was er für ein allgemeines Erstgespräch nimmt und lass Dich beraten. Die Anmeldung Deiner Tätigkeit ist noch der kleinste Schritt von denen die Du zukünftig als Unternehmer zu beachten hast.
16.09.2013 16:22
Ich habe beim Gewerbeamt das Gewerbe angemeldet. Dann sollte irgendwann ein Fragebogen vom Finanzamt kommen...das hat mir zu lange gedauert...also da angerufen und Fragebogen von der Homepage runtergeladen, ausgefüllt (recht lästig, da muß meinen einen richtigen Plan für die nächsten Jahre bzgl. Einnahmen/Kosten angeben) und zum FA geschickt. Irgendwann bekommt man dann seine Steuer-Nr. Und automatisch meldet sich dann die Berufsgenossenschaft BG-Verkehr. Wieder div. Fragebögen (recht einfach, da fast alles nicht zutrifft - bis auf einen Punkt `Ausbildung von Wassersportschülern`). Wenn man das nur in kleinem Rahmen macht (max. Anzahl Stunden, weiß gerade nicht mehr wieviele), dann ist das beitragsfrei (muß man ggf. nachfragen - von alleine passiert das nicht). Das war`s glaube ich. Die BG will dann jedes Jahr wieder ein paar Sachen wissen (Angestellte usw.).
Dutch-DiverCMAS*** & PADI Pro
16.09.2013 16:52
Ahoi hoi,

also Du gehst Stadtverwaltung und sagst dort, Du möchtest ein Gewerbe anmelden. Du gibst an, betreiben einer Tauchschule und das Du kein Publikumsverkehr an Deiner Wohnadresse hast. Wegen ggf. der Zustimmung vom Bauamt, da Du nur Deine Wohnung für reine Verwaltungsarbeiten nutzt.

Das Finanzamt kommt alleine auf Dich zu, bei den Brüdern gibst an, betreiben eines eines Kleinstgewerbe gemäß Para. 19 Umsatzsteuergesetz. Somit brauchst Du bei der Steuererklärung nur eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Das kannst Du Excel oder von Hand anfertigen.

Die BG kommt auch von alleine zu Dir. Solange Du keine Angestellte hast, fallen auch hier keine Beitraege an. Solltest Du Deinen Ehemann, Bruder, Schwester als Aushilfe beschäftigen, sind diese nicht Anmeldepflichtig. haben aber auch keine Unfallversicherung durch die BG.

Die IHK möchte Dich gerne auch als zahlendes Mitglied begrüßen. Da Du wahrscheinlich nicht über 2.500€ an Gewinn (nach Abzug aller Deiner Aisgaben) kommen wirst, kannst Du Dich vom Beitrag befreien lassen.

Die BG und IHK werden sich jedes Jahr bei Dir melden.

Solange Du nur Ausbildung betreibst, ohne Verkauf, Verleih, Schrauben, dürfte die Tauchlehrerhaftpflicht von aqua med ausreichen.
Ansonsten solltest Du eine Betriebshaftpflicht abschliessen.

Der Begriff "Scheinselbstständigkeit" sollte man nicht klein reden. Ich habe selbst schon als "Freelancer" für ein namhaftes Tauchcentet gearbeitet und hatte damals nie Probleme wegen "Scheinselbstständigkeit" , denn man muss nur etwas dabei beachten und entsprechend handeln.

Lass Dich auf keinen Fall vom Eigentümer der Tauchschule bequatschen. Denn wenn was schief geht, ist Dein Hals in der Schlinge!

Alle gemachten Angaben beruhen auf meine eigenen Erfahrungen und stellen keine Beratung da. Dafür gibt es Steuerberater und Anwälte.

Wenn Du noch Frageb hast, schreibe mir ne PM.
16.09.2013 16:56
Ich finde die Idee mit dem Steuerberater auch nicht schlecht, denn irgendwie hat das ein "Geschmäckle" von Abzocken auf ganz hohem Niveau. Würde mich über Meinungen von aktiven TL in dieser Situation freuen, um ein wenig Licht in`s Dunkle zu bringen.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
16.09.2013 17:18
Extrem wichtig ist, dass das Finanzamt sein Scherflein abbekommt. Als Steuersünder wirst du gnadenloser verfolgt als ein "normaler" Schwerverbrecher.

Also hast du Nebeneinnahmen, welche du bei der Steuererklärung anmelden musst und auch dementsprechend musst du Steuern zahlen.
Und um alles Richtig zu machen musst du natürlich dein Gewerbe anmelden (Gewerbeamt/Rathaus).
Und eigentlich geben dir die dann alles weitere an Unterlagen oder mindestens die Hinweise wie es weitergeht. Und das Versicherungstechnische nicht vergessen.

Anderseits als 450 Euro-Kraft beim Tauchshop offiziell arbeiten usw.
16.09.2013 17:39
Leute bitte hört doch auf hier pauschale Halbwahrheiten und Gerüchte in den Thread einzustreuen.

"Als Steuersünder wirst du gnadenloser verfolgt als ein "normaler" Schwerverbrecher." Ist falsch! Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen und wird in Deutschland verfolgt. Andere Staaten sind da aber weit radikaler.

"...musst du natürlich dein Gewerbe anmelden..." ist auch falsch. Hier ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden ob eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss.

"...Abzocken auf ganz hohem Niveau..." geht auch zu weit. Sicher gibt es Situationen wo man sich Fragen in diese Richtung stellen kann. Aber im Grundsatz ist eine selbständige Tätigkeit nichts verwerfliches und kann total legitim ausgeübt werden.

"Wer "selbstständig" bei "einer" Tauchschule arbeitet, den nennt man "scheinselbstständig""
Auch viel zu kurz in der Betrachtung. Das kann sein aber muss überhaupt nicht.

Also nochmal an die Thread Starterin, such Dir in Deiner Gegend einen Steuerberater und mach hier nicht die Dinge nach, die andere vom Hörensagen zu wissen glauben. Auch wenn bestimmte Sachen bei denen funktioniert haben ,heißt das weder, dass Sie alles richtig gemacht haben, noch dass es auf Deinen Fall passt.
16.09.2013 19:14
@JFibu:
>Leute bitte hört doch auf hier pauschale Halbwahrheiten und Gerüchte in den Thread einzustreuen. <

Ich denke, zunächst solltest du mal die Kirche im Dorf lassen!
Bestes Beispiel: Reaktion auf "Als Steuersünder wirst du gnadenloser verfolgt als ein "normaler" Schwerverbrecher.".
Hast Du schon mal was von dem Begriff IRONIE gehört?
Nichts gegen Dein Wissen, aber wieg hier nicht jeden Satz in Gold auf. Schon gar nicht solche offensichtlich ironisch gemeinten Sätze.

>Hier ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden<
Ja? Na, wer entscheidet denn da? Soll die TE einfach mal selbst entscheiden dass sie keine Anmeldung benötigt?
Ich habe in 44 Jahren Deutschland leider keine positiven Fortschritte in Sachen "Fairness" und "Kirche im Dorf lassen" Seitens der Ämter & Co. erlebt. Eher das Gegenteil. Es gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" und das wird knallhart ausgelebt. Und wenn ich das eigentlich darf, weil irgendeine Gesetzeslücke das so besagt, aber der vom Amt keine Ahnung davon hat, dann zahl ich trotzdem zunächst die Strafe. Und in Deutschland kann so ein Mist RICHTIG teuer werden. Und nicht jeder ist ein Ulli Hoenes, der sich für so einen Mist mal eben nen teueren Anwalt nehmen kann. Also würde ich gar nicht erst solche "Schleichwege" aufzählen, sondern der Dame klipp und klar sagen: Deine wichtigste Anlaufstelle ist der Steuerberater, PUNKT!

>Aber im Grundsatz ist eine selbständige Tätigkeit nichts verwerfliches und kann total legitim ausgeübt werden. <

Du drehst die Aussagen auch wie sie Dir gefallen. Niemand hat was von verwerflich geschrieben. Kann es eventuell sein, dass der Tauchschulbesitzer da einiges an Verantwortung abwälzen will? Oder gar diverse Abgaben einsparen will? Die Dame soll sich mal ausrechnen was diverse Versicherungen und Abgaben zusammengerechnet ergeben, und dann den zu erwartenden Lohn dagegen rechnen. Wenn dann 1,50Euro pro Stunde das Ergebnis ist, ist das definitiv Abzocke, und sie wäre schön bescheuert den ganzen Aufriss an Anmeldungen und abgaben über sich ergehen zu lassen.

>Auch viel zu kurz in der Betrachtung. Das kann sein aber muss überhaupt nicht.<

Ja, kann sein, aber kann auch nicht sein. Und was soll uns das nun sagen? Es kann auch sein dass es UFOs gibt, kann aber auch nicht sein. Aber würde man das hier nicht ansprechen, würde es eventuell auf ihrer Liste gar nicht erst erscheinen, und das wäre wirklich fatal.
Ich denke Deine gut gemeinten Ratschläge verunsichern hier mehr, als dass sie was bringen.
16.09.2013 19:44
Beruhig Dich mal wieder Tauchbuch!
Wenn Du mein Statement richtig gelesen hast, dann wirst Du auch gesehen haben, dass ich ausdrücklich und wiederholt den Gang zum Berater empfohlen habe. Ich versteh nicht so richtig was Du von mir willst?
Das Steuerhinterziehung in Deutschland eine Straftat ist sollte bekannt sein. Aber Ironie kann ich an der zitierten Aussage nicht erkennen. Das Thema ist eigentlich auch zu ernst um Späße damit zu machen. Auch denke ich das bei einem möglichem Existenzgründer ein Übermaß an Ironie fehl am Platz ist. Ich habe schon häufiger gesehen, wie so Existenzen zerstört wurden.

Einzelfall entscheiden soll auch nur heißen, mit einem Berater abzuwägen welches der richtige Weg ist. Ich habe weder gesagt sie soll Behörden fragen (das läuft meistens auf die ungünstigere Variante raus) noch habe ich das Anwenden von Gesetzeslücken empfohlen. Was Uli Hoeneß damit zu tun hat weiß ich allerdings nicht. Das ist ein absolut anders gelagerter Fall und hat weder was mit Gesetzeslücke noch mit Fairness oder teuren Anwälten zu tun.

Ich dreh mir die Aussagen wie sie mir gefallen? Ich hab auch an der Stelle geschrieben, dass man diese Frage grundsätzlich Stellen kann. Um zu bewerten muss man wieder den Einzelfall abwägen.
Das man als Tauchlehrer im Normalfall nicht reich wird dürfte sich ja schon rumgesprochen haben. Wenn ich mir bei einigen Tauchbuden dann die Zahlen anschau, ist mir klar, warum man auf solche Ideen kommt. Und trotzdem sind deutlich mehr Infos zu diesem Fall notwendig um ein "Geschmäckle" von Abzocke auf hohem Niveau zu sehen.
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
16.09.2013 20:29
Sorry @ ladybaby21, dass evtl. ich diesem Thread diese eigentümliche Richtung gegeben habe.

@malloni & JFibu:
Ich werd mich hüten, in diesem Forum rechtliche Wertungen zu fertigen, daher der sehr umgängliche Sprachgebrauch. Hier wäre der tauchende Steuerfahnder gefragt...

Hat ladybaby längerfristig nur "1" Tauchschule als Auftraggeber, die Betonung lag auf "einer" daher die Füßchen, ist sie "scheinselbstständig"; hilfreich wären 1-2 weitere Shops, wo du dich verdingen kannt.
16.09.2013 20:37
Vielen Dank erst mal für die schnellen und informativen Antworten.
Der erste Gang war natürlich zur Steuerberaterin, welche auch den steuerlichen Teil übernehmen wird.
Wichtig ist für sie und für mich natürlich auch, welche Stellen/Behörden und Versicherungen informiert werden müssen, um rechtlich abgesichert zu sein, weil wohl in jedem Berufszweig das eine oder andere anders geregelt ist. Mein Tauchverband konnte dazu leider keine Informationen geben.
Bei Aquamed habe ich bereits die Tauchlehrerversicherung abgeschlossen. Ich werde nebenberuflich zu meinem Hauptjob nur in einer Tauchschule arbeiten.
mola Klar......
16.09.2013 22:41
Sehr spannende Geschichte!
Du "musst" Dich selbstständig machen und ein Kleingewerbe anmelden, sprich Du wirst mit Deiner Tätigkeit mehr als "der 400€ Nebenjob" oder die freie Übungsleiterpauschale (??? helft mir, ca. 200.- Euro/Quartal ???) erwirtschaften!?!?!?

Respekt, wo geht das und verspricht das in irgendeiner Form wirtschaftlichen Erfolg???

Es sei jedem gegönnt, aber der Fragen bleiben viele offen........
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
17.09.2013 07:52
Toi toi toi dafür Ladybaby21

Klingt ja doch eher nach einem intensiver ausgelebten Hobby als denn ernsthaftem Broterwerb.
Mein befreundeter TL hatte mal gesagt, dass er rund 5 OWD´ler/Jahr ausbilden muss, allein um die TL-versicherung drinne haben zu können...
Als "nebenbei zum Hauptjob", das kenne ich mehrfach aus meinem Bekanntenkreis; dann allerdings erfolgt (außer Poolausbildung in der Tauchschule inkl. Equipmentausleihe) Unterricht/Lernkontrolle im privaten Umfeld reihum beim TL und den Schöölern daheim.
Hat etwas sehr persönliches und auch lernintensives mit hohem Spassfaktor
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