Seeschließungen in Baden-Württemberg
Geändert von kwolf1406,21.04.2020 16:22
Hi,
ich würde hier doch gerne mal unsere rechtlich Versierten zur Corona-Krise bemühen. Prinzipiell bin ich ein Befürworter effizienterer Maßnahmen gegen die Ansteckung und bin auch überzeugt, dass diese noch lange strikt eingehalten werden müssen, denn 82.000.000 noch nicht immunisierte Bürger sind noch ein überwältigend hohes Potential.
Da aber die Maßnahmen stark in unsere Grundrechte eingreifen, müssen sie ja wohl sinnvoll und auch verhältnismäßig sein.
Ich will jetzt explizit Baden-Wüttemberg ansprechen: Hier gelten im öffentlichen Raum Kontakteinschränkungen mit Abstandesregel und maximal zwei Personen, wenn sie nicht zusammen wohnen. Ein striktes Aufenthaltsverbot wird in der Landesverordnung nicht genannt, sondern unter anderem werden die oben genannten Ausnahmen gewährt. Als öffentlicher Raum wird unter anderem auch der Bereich der Binnenseen definiert. Tauchen gehört hier zum Gemeingebrauch öffentlicher Gewässer.
In Mannheim z.B. ist entsprechend das Tauchen im öffentlichen Vogelstangsee erlaubt, wenn die Kontakteinschränkungen beachtet werden.
Nun sperren aber andere Gemeinden ihre Seen für den Wassersport. Muss das nicht besonders begründet werden, z.B. wenn ein über andere öffentliche Räume hinausgehendes Ansteckungsrisiko bestünde? Das Tauchen begünstigt ja nicht automatisch eine besondere Enge der Personen an Land.