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Scooter Schadensfall Haftpflichtversicherung

Geändert von trialrider,

Ich habe einen Sachaden an einem Scooter eines anderen Tauchers verursacht. Da ich eine Haftpflichtversicherung habe, würde ich den Schaden gerne dort vorlegen. Fahrzeuge sind aber bei der Versicherung ausgeschlossen. Wie sieht das bei Scootern aus? Hat jemand schon mal so einen Fall bei seiner Haftpflichtversicherung erfolgreich durchgesetzt?

Viele Grüße vom Niederrhein

Peter

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Andreas KleinPADI MSDT/EAN/Trimix
01.11.2020 15:53
Hast du mal in die Bedingungen deiner Haftpflicht (welcher eigentlich) geschaut?

Wenn ich (ohne Nutzung eines Kraftfahrzeugs) einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursache, dann ist das Sache meiner Privathaftpflicht.

Was deine (Taucher|Privat) Haftpflicht abdeckt und was sie ausschließt, steht in den Versicherungsbedingungen... und da unterscheiden sich die Versicherungen.
01.11.2020 16:07
Um da wenigstesn ganz grob etwas zu sagen zu können, müsstest Du die Umstände etwas genauer beschreiben. Wie Andreas schon schreibt, ein Schaden den ich z.B. als Fußgänger an einem Auto verursache wird durch die privathaftpflich geregelt. Wenn ich jetzt als TAucher den Scooter eines Anderen am einstieg die Treppe runter schubse (natürlich versehentlich und nicht mit Vorsatz), gilt selbiges
NDLimitGelegen-
heits-
taucher
02.11.2020 09:09
Ein Scooter ist kein Fahrzeug im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen.

NilsNase hat das schon ganz richtig beschrieben.
IvoryAOWD DTSA**
06.11.2020 13:03
Der Ausschluss von Fahrzeugen in der Privathaftpflichtversicherung dient lediglich zur Klarstellung. Es ist so, dass jedes zugelassene KFZ eine eigene Haftpflichtversicherung hat. Wenn du beim Betrieb eines KFZ einen irgendwie gearteten Schaden bei jemand anderem verursachst, ist das immer ausschließlich eine Angelegeneheit der KFZ Haftpflicht. Daher gibt es den dazu passenden Ausschluss in der PHV, damit klar geregelt ist, dass es nicht zu einer doppelten Leistungspflicht und damit dann zu einer Teilung des Schadens unter den Versicherungen führt. Wie oben schon erwähnt ist ein DPV Scooter aber kein KFZ. Wenn du allerdings mit deinem Auto beim Ausparken den Scooter überfahren hättest, sähe die Sache anders aus, aber ich gehe davon aus, dass es eher ähnlich ablief wie Nils es schilderte.

Der einzige andere Fall, in dem eine Schadenreguliereung evtl. nicht erfolgt wäre, wenn du den Scooter geliehen hast. Viele günstige Tarife schließen Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen aus, da dies wie ein Eigenschaden zu behandeln ist. Gute Tarife schließen dies jedoch häufig mit begrenzter Deckung wieder ein.


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