Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Rechtslage beim Füllen von Taucherflaschen

Hallo liebe Tauchergemeinde,
wer kann mir sagen, ob ich mit dem Vereinskompressor für mich und die Mitglieder des Vereines Pressluftflaschen mit normaler Luft (kein Nitrox oder Trimix) füllen darf oder nicht. Wenn nein, wo bekomme ich Informationen bezgl. der erforderlichen Schulungsmaßnahmen oder genügt es eine Kompressorschulung beim Hersteller durchzuführen?

VG
Nobs
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02.05.2011 23:43
Hi Nobs,
das Füllen selbst sollte nicht das Problem sein. Anschließen, einschalten, warten bis er abschaltet, Druck ablassen, Flaschen wieder trennen. Die Frage ist, wer ist für die Wartung zuständig?
Wer erneuert fristgerecht die Filterpatronen u.s.w.
Diese Dinge müssen klar sein. Und dafür brauchst du ein bisschen Fachkenntnis.
Was möchtest du machen? Ab und zu mal ne Flasche füllen oder die Verantwortung für den Kompressor übernehmen?
Grüßle, Günter
02.05.2011 23:47
Wenn du in einem Verein bist, der einen eigenen Kompressor besitzt, dann sollte das schon lange geregelt sein und deine Vereinskollegen und die Vorstandschaft sollte da bestens informiert sein.
Ich abe den Verdacht, du möchtest erst einen Verein gründen und willst dich hier erkundigen? Ist das so?
Güter
03.05.2011 04:07
Einer ist für die Wartung des Kompressors zuständig, der braucht Fachkenntnisse, die er beim Hersteller oder bei anderen Kompressorsupportern bei einem 1 bis 2 tägigen Lehrgang erwirbt.
Dieser darf andere Personen dann einwiesen, wie das Füllen geht.
Eingewiesene Personen sollten auf einem Blatt Papier eingetragen sein, das beim Kompressor hängt.
Lehrgang für Fachkenntnisse sollte alle 2 Jahre , die Einweisung jährlich erneuert werden.
Kompressoren mit mehr als 100 liter Luftleistung pro Minute??? benötigen eine Standortzulassung, weniger als 100 liter/Minute benötigen das nicht.
DeichgeistTaucher
03.05.2011 07:35
Hallo Nobs,

in Deutschland regelt die Betriebssicherheitsverodnung den Betrieb von Druckbehälter und Füllanlagen - auch für Vereine. Einstieg zum Lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebssicherheitsverordnung

Ob, und in welchem Umfang für deinen speziellen Fall die BetrSichV greift hängt wie oben schon geschrieben z.B. von der Luftleistung, dem Aufstellungsort, dem Kompetenznachweis und auch dem Kreis der Abnehmer ab. Euer Vorstand ist für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen verantwortlich und gut beraten diese auch einzuhalten, da er sonst (auch persöhnlich) für Schäden haftbar gemacht werden kann. Entsprechende Kurse gibt es beispielsweise bei dem Hersteller des Kompressors.

Ansonsten sind viele Aspekte hier bereits im Forum in anderen Threads ausgiebig diskutiert worden. --> Suchen

Viele Grüsse,
Deichi
C_aus_GPADI Bubblemaker i.A
03.05.2011 08:12
Es gibt Seminare für ungefähr 100.-€ ,geht einen Tag lang.
Danach bist Du laut Druckbeh.V. zum Füllen für Fremde (darunter fallen auch Vereinskollegen) berechtigt und erfährst noch einiges über die korrekte Bedienung des Kompressors und seiner Peripherie.
Alle drei Jahre steht dann die Wiedxerholung auf dem Plan.
Diese Seminare werden u.A. von Gosotek etc angeboten....
NerdAdv. Suicide Diver
03.05.2011 08:13
Das könnte helfen:

http://www.bauer-kompressoren.de/de/support/faq/index.php
C_aus_GPADI Bubblemaker i.A
03.05.2011 08:38
2. Wer darf füllen?

Personen über 18 Jahre

mit Sachkunde
mit Kenntnis der Betriebsanleitung und der Sicherheitsregeln
mit Zuverlässigkeit

Andere Personen nur unter Aufsicht!
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das ist wohl das Worauf es hinausläuft.
Aufstellgenehmigung usw kann man nicht verallgemeinern, ist von Bundesländern abhängig und von der Grösse des Kompressors
03.05.2011 13:09
Hallo Tauchergemeinde,
vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten. So wie es aussieht, werden wir vom Verein 2 Personen auswählen und zu einer Schulung schicken. Der Kompressor ist von L&W (LW 225 E), mal schaun ob die so eine Schulung anbieten.
@fundiver10
Wir hatten in unserem kleinen Verein vorher keinen Kompressor und somit auch keine Probleme dieser Art. -- da müssen wir halt jetzt durch--
Nochmals vielen Dank an alle, Ihr habt mir sehr geholfen, und für die Zukunft wünsche ich Euch immer gut Luft.

LG
Nobs
DeichgeistTaucher
03.05.2011 19:15
Nobs,

viele spassige Tauchgänge mit der Luft aus eurem Kompressor. Der LW 225 E liefert reichlich Luft. Daher mein Tip: Klärt ab, ob ihr eine Aufstellgenehmigung beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt beantragen müsst.

Gruß, Deichi
12.05.2011 16:08
Rechtslage ist nicht vorgeschrieben - du kannst die Flaschen auch links legen. Besser: Aufrecht stellen...

scnr
Klaus
Antwort