Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Prüfung Gerät ohne CE

Hallo

Ich habe vergeblich versucht ein D7 ohne CE Stempel in der Schweiz Prüfen zu lassen. Die letzte Prüfung war im Jahre 1996 und da ist so ein kleiner runder Stempel "Tü" drauf. Das Gerät ist in gutem Zustand.
Wo kann ich dieses Prüfen lassen? Deutschland?

Vielen Dank und Gruss
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Peter aus WienCMAS***, GUE Tec
02.12.2008 10:35
Unter Umständen brauchen die Flaschen auch kein CE. Wann sind sie hergestellt worden? Ist sie älter als 1993, so kann sie gar kein CE haben, weil es das damals noch nicht gab. (Das Herstellungsdatum ist in die Flaschenschulter eingeschlagen)

Viele Grüße
PEter
02.12.2008 10:55
Moin Backplatediver,
bist du sicher, dass es um das CE-Zeichen geht?
Links von dem Tü-Kreis sollte Jahresjahl und Monat stehen, rechts davon das Jahr, in dem die nächste Prüfung fällig wird (in deinem Fall wohl "wurde")

Was ist sonst noch so alles eingeschlagen? Wenn Herstellerkennung (eine schwer zu durchschauende Zahlenkombination), Volumen, Gewicht und Prüfdruck sowie soetwas wie "Druckluft-TG 200 Bar" vorhanden sind, sollte einer Prüfung in D nichts im Wege stehen.

Womöglich ist dein Schweizer Tauchshop verunsichert wegen der verstrichenen Zeit? Das sollte er aber nicht.

Wenn du magst, mache Fotos und schicke sie mir per PM, oder wende dich telefonisch an Fischer Gase, +49-6226-78650

Gruß,
TT

P.S. statt "Druckluft" auch gerne "Pressluft", statt TG auch gerne AG. Aber irgendsowas sollte schon halbwegs leserlich an der Flaschenschulter eingeschlagen sein...
02.12.2008 10:58
Nachtrag:
"Links von dem Tü-Kreis sollte Jahresjahl und Monat der letzten Prüfung stehen"

bitte gedanklich ergänzen...
tauchnieteAnfänger mit paar TG
02.12.2008 15:12
Hallo Backplatediver

Wer hat die Prüfung verweigert... dein Tauchshop ?
Handelt es sich beim "kleinen runden "Tü" Stempel" evtl. um den griechischen Buchstaben "Pi". Der reicht nämlich für die Prüfung in der Schweiz nach Aussage eines Inspekors des SVTI ASIT. http://www.svti.ch/pages/index.cfm?dom=5&rub=1045

Hoff ha chönne hälfe

Griess vo dr Niete

02.12.2008 19:16
Vorerst mal Danke für die Antworten

Also da steht:

02A28 HEISER AR8588
840 V7-300-7.89

und gegenüber:

DRUCKLUFT - TG 200
SUUNTO 7-400211
01.95 (Tü xx) 97

Was in der Klammer unter dem Tü steht ist nicht zu entziffern. Der ganze Klammerausdruck ist in einem Kreis.

Die beiden Flaschen wurden mit dem Aufkleber "Ohne Prüfung zurück" retourniert. Ich bin momentan am abklären warum genau.
02.12.2008 22:31
also in Deutschland bekommt die TÜV, da wohl zu einer Zeit für den deutschen Markt zugelassen als es noch kein CE-Zeichen (schöne Zeit) gab. Für die Schweiz würde ich das verneinen.

Gruß,
D3
02.12.2008 23:28
Moin Backplatediver,
na, die sind ja noch fast neu

In dem Kreis mit "Tü" ist eine Zahl, die steht für die bescheinigende Stelle. Sonst könnte ja jeder selbst mit Schlagzahlen spielen...

Einer Prüfung in D spricht also nichts entgegen.
Und damit auch nichts gegen das Füllen in der CH hernach.

Interessant wäre wirklich der Grund für den Aufkleber:
vielleicht weigert da sich jemand nur jetzt, und würde ggf. in 2 Jahren den neuen deutschen Stempel akzeptieren?

Der pauschalen Verneinung von D3 mag ich mich jedenfalls nicht anschließen.

Gruß,
TT
03.12.2008 13:12
Hallo backplatediver,

gerade in Deutschland bekommst Du das Flaschenpaket nicht gefüllt!

Ohne CE keine Baugruppen-CE.
Ohne Baugruppen-CE keine Inbetriebnahme.
Ohne Inbetriebnahme keine Füllung und keine Wiederholungs-Prüfung.

Wenn Du nur solo tauchst und an einem großen See wohnst, kannst Du Dir einen eigenen Kompressor zulegen.

Du kannst über irgendwelche Bestands-Schutz-Argumente gehen. Du kannst versuchen, eine Sonder-Zulassung zu erhalten über den Mitgliedsstaat, also Deutschland. (Es gibt in der 97/23/EG irgend so einen Gummi-Paragraphen.) Da stellt sich die Frage, was Du neu zahlen würdest.

Die Papiere müssen zur Widerholungsprüfung (Teil: Ordnungs-Prüfung) vorliegen.

Hast Du evtl. eine Komposit-Flasche ohne es zu wissen? Da ist eine Inspektion in der Zwischenschicht unmöglich weswegen die Prüfungen oft verweigert werden. Wie schwer ist jede einzelne Flasche oder das gesamte Flaschenpaket? Daran kann mans ggf. erkennen.


Gut Luft

FANATIC DIVER
03.12.2008 17:09
@FANATIC DIVER

mittlerweile nervt Deine Hysterie, hast du es schon mal mit Deinem Hausarzt gesprochen?

Hier wird über ein Drucklufttauchgeräte aus dem Jahre 89 gesprochen. DA GAB ES KEINE CE ZEICHEN!!!!!!

Das ist dass schöne an diesen alten Flaschen da gibt es den Begriff Baugruppen nämlich nicht!

Schmeiß einfach alles weg was in deinen Besitz ist und kein CE-Zeichen besitzt und gut ist. Es gab auch eine Zeit bevor du Deinen Doppelpack gekauft hast und dabei ein schweres Trauma erlitten hast.

@Backplatediver

du bekommst Deine Flasche jederzeit getüvt und zwar ohne Papiere, weil es für Deine Flasche keine Papiere gibt. Funktionieren muss sie nur und nicht platzen.

Gruß,
D3
03.12.2008 21:24
@ D3: Die Übergangsfrist ist rum.

BetrSichV: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrsichv/gesamt.pdf
BetrSichV, §27 (4):
"Für überwachungsbedürftige Anlagen, die vor dem 1. Januar 2003 nicht von einer
Rechtsverordnung nach § 11 des in Gerätesicherheitsgesetzes in der am 31. Dezember 2000
geltenden Fassung erfasst wurden und die vor diesem Zeitpunkt bereits errichtet waren
oder mit deren Errichtung begonnen wurde, müssen die in der Verordnung enthaltenen
Betriebsvorschriften mit Ausnahme von § 15 Abs. 3 Satz 2 spätestens bis zum 31.
Dezember 2005 angewendet werden. Ist seit der Inbetriebnahme der Anlage die Prüffrist
verstrichen, ist eine wiederkehrende Prüfung vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
durchzuführen."

Wir reden hier nicht über eine Vase oder sonstige Schmuck-Gegenstände. Wir reden hier über potentiell lebensgefährdendes Equipment. (Dabei soll nach der RL 89/686/EWG eine Tauchausrüstung eigentlich eine "Persönliche Schutz-Ausstattung der Schutz-Kategorie III also gegen Lebensgefahren sein.) Bilder von geplatzten Flaschen in Autos oder Füllstationen sollten zur Genüge bekannt sein. Ein paar Links kann ich zur Not beisteuern....

Ich habe eine sehr gefährliche Zeit überlebt und wenn ich nur einen Taucher vor einer solchen Gefahr bewahre oder nur einen Füller vor der lebenslangen Zahlung einer Versehrten-Rente bewahre, hat sich die "Trauma"-bedingte "Hysterie" gelohnt.
Es mag zuweilen auch klappen, wenn man die 5 mal gerade sein lässt aber ich maße mir nicht an, das per Beschreibung im Internet zu bewerten.

Gut Luft

FANATIC DIVER
03.12.2008 23:49
trotz deiner Übergangsfristen wird, kann und werden keine CE und für CE benötigte Unterlagen für Flaschen benötigt, bei denen die Herstellungszeit und Zeitpunkt der Inbetriebnahme vor der Einführung des CE Zeichen und der Unterlagen lagen. Wie soll das ansonsten funktionieren. Die Prüfungen werden nach der neuen Bedingungen durchgeführt, das ist richtig aber es werden keine CE Zeichen Nachgeschlagen oder Unterlagen für Flaschen erstellt, die vermutlich älter sind als du!!! Ansonsten würden nämlich mehr als die Hälfte der in Deutschland betriebenen Flaschen verschrottet werden.

Glaubst du wirklich dass die Polizei, die Feuerwehr und die Bundeswehr die Flaschen benutzen würden wenn sie es nicht dürften, nur weil das CE-Zeichen fehlt und die Unterlagen über eine Prüfung die damals noch nicht erfunden war?

Gruß,
D3
LekiesTL 2/385
04.12.2008 08:58
der Mann (Fanatic Diver) hat eine sehr gefährliche Zeit überlebt....

Genau! Bei meinem Einstieg in die Taucherei 1973 sind bis zur Erfindung der CE sind die Taucher und die Mitarbeiter der Füllbetriebe reihenweise krepiert, weil unsere Geräte und vor allem die Flaschen nicht CE-gestempelt waren! Was war das Leben gefährlich...

Gott sei Dank haben die dann diesen Stempel erfunden.....

Was hat sich denn genau seitdem an der Flaschenherstellung geändert? Anderer Stahl? Andere Wandstärke? Es gibt sogar noch kleinkonische Flaschen mit CE... hmm... was waren das für gefährliche Zeiten die du da erlebt hast....

Heute muss niemand mehr sterben, wir haben ja eine CE!

Dass die BW, und andere Behörden mittlerweile massenhaft Atemschutzflaschen ausmustern, liegt daran, dass sie überwiegend durch Carbonflaschen ersetzt werden (Natürlich weil die eine CE haben - nicht etwas weil die leichter wären, wenn man damit retten löschen bergen muss!)

Selbstverständlich kann man technische Geräte, die zum Erwerbszeitpunkt zugelassen waren, ewig weiter benutzen, das nennt sich Bestandsschutz. So hatte meine BMW von 1951 weder Blinker noch Bremslicht und bekam ganz ohne CE Zeichen brav immer wieder eine TÜV Abnahme DAS waren gefährliche Zeiten....

Volker
04.12.2008 12:10
@FANATIC DIVER

Wo steht in dem von dir verlinkten, daß diese Unterlagen für diese Flaschen benötigt werden?
Nirgends!
CE ist für diese Flaschen nicht notwendig. 3 meiner Flaschen stammen ebenfalls aus der Vor-CE Zeit.
Probleme gab es auch beim TÜV 2007 und 2008 nicht.

Viele Grüße, Michael

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www.hid-tec.de
Peter aus WienCMAS***, GUE Tec
04.12.2008 12:48
Hallo Backplatediver,

Du brauchst in der Schweiz kein CE Prüfzeichen.
Schau mal hier unter `Geltungsgebiet` http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung.

Es muss also an was anderem liegen, dass deine Flaschen keinen TÜV bekamen. Kannst du von der prüfenden Stelle eine genauere Begründung einholen?

Viele Grüße
Peter
05.12.2008 23:18
Mein D7 wurde definitiv nicht geprüft weil kein CE Stempel drauf ist... und ich könnte es in Deutschland prüfen lassen.

Es ist nun günstig zu ersteigern beim grössten schweizer Internet Auktionshaus Selbstverständlich weise ich da auf die CE Problematik hin.

Danke für eure Antworten.
Antwort