Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Pressluft in Sauerstofflasche?

Eine naive Anfängerfrage: Kann ich eine TÜV geprüfte, voll funktionierende Sauerstoff-Flasche auch einfach mit Druckluft befüllen lassen?
Sind dabei die Ventile, Gewinde oder Dichtungen anders, oder müssten die sogar gewechselt werden?
Was spricht dafür oder dagegen?
Kann ich später wieder reinen Sauerstoff einfüllen?
Ich hoffe, es gibt Leute mit echtem Fachwissen dazu.
Danke schon mal!
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25.05.2003 09:13
Gewinde ist anders!
Sauerstoff könnte erst wieder eingefüllt werden, nach dem die Flasche komplett O2 gerecht gereinigt worden wäre!

25.05.2003 09:53
Du kannst dir aber auch "Nitrox21" füllen lassen - also einfach sauerstoffkompatible Pressluft - erspart das reinigen der Flasche hinterher
D.R.Taucher
25.05.2003 11:59
Moin,

tja, dazu einige Hinweise. In der Praxis mit der Gefahr verbunden, dass sich Verunreinigungen mit Kohlenwasserstoffen (Ölreste aus einem Kompressor) im Luftstrom befinden. Sauerstoff und Öl verträgt sich nicht!! Beim Füllen von NITROX wird (sollte jedenfalls) die Druckluft mehrfach gereinigt, da in der Druckluft nach DIN 3188 noch Ölkonzentrationen von <0,03 mg/m3 enthalten sein dürfen. Für das Mischen mit Sauerstoff muß die Atemluft aber ölfrei sein, d.h. unter <0,001 mg/m3. Das kann bei einigen Kompressoren jedoch nicht der Fall sein, somit besteht also immer die Gefahr einer Verunreinigung und einer Explosion !! Soweit die Gasspezifischen Eigenschaften. Nun ein paar rechtliche Aspekte:
In der Druckbehälterverordnung ist festgelegt: §15 (2) Füllen: Ein Druckbehälter darf nur mit den Druckgasen gefüllt werden, die auf ihm angegeben sind. §21 (2) Unverzügliche Entleerung: Ist ein mit Druckgasen gefüllter Behälter (...) der nicht gefüllt werden durfte (...), so ist er nach Übernahme durch den Empfänger unverzüglich zu entleeren. (...).
Eine weitere Hürde ist des Flaschenventil: eine Sauerstoffflasche hat als Gewinde ein Sauerstoffventil (3/4 Zoll Außengewinde), ein Druckluft-Kompressor hat das für Druckluft zulässige Gewinde R5/8 Zoll Außengewinde (am Füllstutzen). Passt nicht! Kann man zwar mit einem Adapter brücken, soll man aber nicht (macht mancher aber). Die verschiedenen Ventile sollen eben verhindern, dass keine Gase in Flaschen gefüllt werden, die da nicht hinein gehören. Soweit also Recht und Gesetz. Wie sieht die Praxis aus?
Eine Füllstation sollte sich zwar an die gesetzlichen Auflagen und Verordnungen halten, jedoch kommt es vor, dass der eine oder andere diese Vorgaben umgeht (ohne persönliche Wertung, so ist die Praxis). Beim Füllen (mischen) von NITROX muss man dann Adapter nehmen. Derjenige, der in seiner Garage oder im Keller oder auf seinem Balkon oder wo auch immer selber mischt, sollte sich bewusst sein, welche Gefahr besteht. Ist jedoch alles Sauerstoffrein, kompatibel und tauglich, so könnte man also...

Theorie und Praxis.

Dies soll nun keine Anleitung zum handeln sein, ist nur mein Wissensstand und meine Erfahrung.

Gruß aus dem Norden, Dirk.



25.05.2003 13:21
Danke, da sehe ich doch deutlich klarer! Kommt also nicht in Frage, es spricht zuviel dagegen.

(Außerdem freue ich mich auch, daß es keine Unsinnsantworten gehagelt hat - bei manchen Anfragen schlagen ja immer gleich zahllose Spaßmacher auf einen ein...)
25.05.2003 13:25
Liebe Taucherinnen und Taucher, lieber Spucky !

Infos zu Taucherflaschen gibts hier:

www.unterwasserwelt.de/html/portrait_scuba_sicherheitstech.html

www.unterwasserwelt.de/html/nitrox-_und_pressluftflaschen.html

Herzlichst

Peter Schreiner

@Dirk
die DruckbehälterV wurde zum 01.01.2003 durch die Betriebssicherheitsverordnung abgelöst,
die DIN 3188 wurde ersetzt durch die EN 12021
25.05.2003 13:26
1.Brauchst du die Flasche für dich ?
2.Wird die Flasche noch von anderen mit benutzt?
3.füllst du selber?
4.welches ist deine Motivation, Pressluft in eine O2 Flasche zu füllen?
Grundsätzlich kann man immer alles tun, wenn man die konsequenzen nicht betrachtet.
du musst für dich abwägen was Sinnvoll ist und was nicht.
Grüässli Blub
D.R.Taucher
25.05.2003 13:58
Hallo Peter,
die neue Fassung liegt mir nicht vor, habe mich einfach mal auf die Fassung vom 29.10.2001 berufen. Es ging mir nur um die rechtlichen Aspekte, um darzustellen was halt erlaubt ist und was nicht. Das es eine neue gibt ist schon klar, jedoch ist der Inhalt meines Beitrages denke ich,im Kern der selbe. Trotzdem vielen Dank für die Hinweise, werde mich mit den neuen Änderungen beschäftigen.

Gruß aus dem Norden, Dirk.
Antwort