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PADI in der DLRG

Hallo, ich bin in der DLRG und wir werden in unserer Ortsgruppe nach der Padi Ausbildung ausgebildet. Ich mache derzeit mein AOWD und plane, meinen PADI Rescue Diver gleich mit anzuschließen.
Wir haben auch eine Katastrophenschutzgruppe, die allerdings für die Teilnahme an Taucheinsätzen den DLRG ETa 1 vorraussetzt, für die man sich im Nachbarort ausbilden lassen muss. Nun, ich habe die GUV r-2101 durchgestöbert und habe dort keinen Zwang zum DLRG ETa 1 gefunden. Praktisch wäre ich nach dem PADI Rescue Diver und einer G31 berechtigt, an Taucheinsätzen teilzunehmen.
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GrögiRostfrei
10.02.2013 16:58
Hallo angeldevil2203

was würdest Du gerne hören?
Dass Dir jemand Absolution für Deine Meinung erteilt? Im Zweifelsfall jemand der im ernstfall nicht zu melden hat und auch nur seinen subjektiven Standpunkt vertritt?

also Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass bei einem KatS-Fall eine portrntielle Gefährdung des eingesetzten Personals vorliegt. Also darf im KatS-Fall nichtmal ein ET1 eingesetzt werden, sondern der eingesetzte Tauche muss mindetsens ET2 sein.
Praktisch berechtigt dich ein PADI Rescue im Rahmen der DLRG mal zu rein garnichts. Sinnvollerweise muss man, selbst ohne eine wie auch immer geartete DLRG-Brille aufzuhaben, zugestehen, dass derr ET1 bzw ET2 andere Ausbildungsinhalte hat als Der PADI Rescue. (Einsatzleher, Führungslehre, Suchmethoden, Arbeiten unter Wasser,...). Wenn man diesen vom gesunden Menschenverstand gegebenen Aspekt mal außer Acht lässt, dann bleibt immer noch die Frage welcher halbwegs zurechnungsfähige TaEL (Tauchereinsatzleiter) oder Zugführer KatS dich mit einem PADI Rescue einsetzen würde.
Zu guter letzt bleiben noch die DLRG-Prüfungsordnung und die Anweisung für das Gerätetauchen der DLRG sowie die Vorgaben diverser Präsidial-, Landesverband- und Bezirksgremien (nicht nur des Ressorts Tauchen, sondern auch der Justitiare und der Versicherungsmenschen). Dort wird definiert was ein Einsatztaucher ist und nach welchen Grundsätzen er ausgebildet zu sein hat und wer was darf. Tut mir leid, aber der PADI rescue ist da nicht vorgesehen oder akzeptiert.

Dein anliegen klingt in meinen Ohren ein wenig komisch. Es hinterlässt bei mir den Eindruck, dass Du nicht so recht weißt, wie das Tauchen im Einsatzfall von statten geht(Kannst Du Deichfolien verlegen oder mit einem Hebesack arbeiten?) und dass Du lediglich sauer bist dass Du irgendwo nicht mitspielen darft. Was hidnert Dich denn den ET1 oder ET2 zu machen. Dann zahlt im Notfall auch die Versicherung. Im Fall des Einsatztauchens die BG Tiefbau - an die könnetst Du Dich ja mal wenden und von denen eine Stellungnahme erfragen. Sollte diese Dir eine Freigabe für Einsätze auf Basis der von Dir geschilderten Qualifikation erteilen, dann lass es mich wissen. Dann spar ich mir in Zukunft die Arbeit ETs auszubilden.
Schlussendlich ist es ja nicht per Gesetz verboten
dass Du als Rescue auf einen rettungseinsatz zu gehen. Wenn DU es tust und es passiert keinem was, dann kräht da kein Hahn danach. Wenn jedoch jemand zu schaden kommt, dann werden Dir von 2 Seiten Fragen gestellt werden. Von der Versicherung und vom Staatsanwalt. Die eine Partei will kein Geld ausgeben, und die andere Partei will einen Verantwortlichen bennennen und gegebenenfalls zur Rechenschaft ziehen.
So viel zu meiner bescheidenen Meinung.

Beste Grüße
Michael Gröger
GrögiRostfrei
10.02.2013 17:03
Ich hoffe es lässt sich auch trotz der diversen Rechtschreib- und Satzbaufehler der Sinn des gesagten erschließen.
Bin leider nicht ganz so fitt heute.
mellowmanTL** VDST/CMAS, Trainer A-Lizenz, Nitrox Basic TL >350 TG's
10.02.2013 18:38
Hallo Grögi,

mal abgesehen davon, das Du inhaltlich wahrscheinlich sogar Recht hast, finde ich Deinen Ton, Deine Polemik und Deinen literarischen Auftritt gegenüber Jemandem, der eine Frage ins Forum gestellt hat, absolut unangebracht! Ich führe das darauf zurück, das Du in der Tat nicht fit warst, würde mir aber wünschen, das Du zukünftig auf der Sachebene diskutierst. Danke.
GrögiRostfrei
10.02.2013 19:16
Hallo Mellowman

nein nicht wirklich. Das mit der fittness bezieht sich ausdrücklich nur auf die Rechtschreibung und Grammatick. Das was ich inhaltlich geschrieben habe, dazu stehe ich. Es ist weder beleidigend noch griff ich den Fragesteller in seiner Person an. Ich hatte und habe jedoch den Eindruck, dass der Fragesteller hier mit wenig Wissenshintergrund (oder vielleicht sogar außerordentlich viel Wissenshintergrund) versucht die DLRG-Internen Regularien zu beugen.
Die gewünschten Informationen hätte er durchaus bei der von ihm erwähnten Nachbargliederung die die Ausbildung offensichtlich anbietet fundiert und aus erster Quelle erhalten können.

Ich stehe auf klare Worte (danke übrigens auch dass Du damit nicht hinter dem Berg hältst). Mich ob meines daraus resultierenden Tons und Polemik zu verurteilen steht jedem frei.

Einen schönen Abend noch und Gruß
Michael Gröger
10.02.2013 19:18
Folien, Hebesäcke, Suchmethoden kommen im AOWD vor.

Um die Gesetzliche Unfallversicherung geht es mir ja gerade. Da habe ich nichts gesehen, was ein PADI RESCUE nicht kann. Der Ausbildungsplan für den Taucher wird auch bei PADI Rescue Diver erfüllt. Die Leinenzugzeichen der r-2101 sind z.B. Teil des AOWD Specials Suchen und Bergen.
10.02.2013 19:42
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gleichermaßen gegen PADI DIver, wie auch gegen DLRG Einsatztaucher, wenn etwas geschieht, dazu sind sie verpflichtet.
mellowmanTL** VDST/CMAS, Trainer A-Lizenz, Nitrox Basic TL >350 TG's
10.02.2013 19:48
Hallo Grögi,

siehst Du, schon habe ich einen ganz anderen Eindruck von Dir Daumen hoch!

Ich wünsche Dir auch einen schönen Abend.

Gruß Oliver Westphal
GrögiRostfrei
10.02.2013 20:22
Hallo Angeldevil

was sind das für suchmethoden? Sind die DEckungsgleich mit denen die die Ausbildung der DLRG vorgibt? Gleiches gilt für Folien? Deichfolien mit Sandsäcken beschweren oder was meinst Du genau? Durchaus mag es deckungsgleiche Inhalte geben. Aber halt nicht alles.
Wichtig ist in letzter Konsequenz dass jeder Eingesetzte Taucher eine von dem Verband anerkannte Qualifikation verfügt, für den er eingesetzt wird. Also ein Feuerwehrler muss Feuerwehrtaucher sein, Ein Wasserwachtler muss einen Schein haben den die Wasserwacht anerkennt u.s.w.
Als TaEL der DLRG erkenne ich nur ET1 und ET2 bei eigenen Kräften an. Mir vorübergehend zugeordnete Kräfte der Wasserwacht brauchen natürlich ihre eigene Quaifikation et cetrea.
Da es Dir nach Deiner Aussage gerade um die Versicherungstechnische Seite geht, wäre es natürlich sinnvoll diejenigen zu fragen in diesem Fall die letzte Entscheidung treffen. Das ist nunmal die Versicherung oder im Streifall ein Gericht. Da ein Gericht ohne anhängigen Fall keine Entscheidung treffen wird (haben sicherlich besseres zu tun) wirst Du, wenn Du 100% sicher sein willst, nicht umhin kommen die BG zu fragen. Wieviel Aufwand das sein wird und ob man von dort überhaupt eine Antwort bekommt, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn man die Frage allerdings etwas niedriger aufhängen möchte ließe sich die zu stellende Frage so umformulieren, dass Du einen Einsatzleiter (Gesamteinsatzleiter Wasserrettung, TaEL, Abschnittsleiter,...) benötigst der dich auch als Taucher einsetzt. Diese Entscheidung muss der EL deiner Ortsgruppe treffen, der dann aber auch dafür haftbar gemacht werden kann. Wie ich schon sinngemäß sagte: Wo kein kläger da kein Richter. Aber möchtest Du dass jemand (Dein Kamerad oder sein "Dienstherr" der Vorstad der zuständigen Gliederung) seinen Kopf für Dich hinhalten muss weil Du nicht willens bist einen "echten" ET-Zettel zu erwerben? Auch wenn es Dir (und übrigens mir ebenfalls) nicht gefällt: Im angenommenen Unglücksfall ist nur das was wert was auf irgendeinem Papier steht. So ists leider in Deutschland.
Anderereseits muss ich jetzt auch mal die Sache von der andren Seite hinterfragen. Du scheinst ja schon ein wenig Taucherfahrung (zumindest in Form von Kärtchen zu haben). Wenn ich als Lehrtaucher einen Willigen finde, der ET werden will, dann setze ich doch alles daran sojemanden zu gewinnen bzw. zu halten. Und wenn ich dann nicht ganz verblöded bin, dann erkenne ich doch vorliegende Ausbildungsinhalte und Qualifikationen an. In sofern würde ich jemanden der schon viel weiß und kann quasi in einem "Kurzkurs" mit den absoluten Mindeststunden zur ET-Prüfung fit machen.

Gruß
Michael
GrögiRostfrei
10.02.2013 20:28
Natürlich ermittelt der Staatsanwalt gegen beide Gelichermaßen. Aber bei fehlen einer rettungsdienstlichen Qualifikation kriegt der EL sicher eins auf die Mütze ansonsten nur vielleicht. Und mit sicherheit findet die Versicherung (die BG) den Fehlenden Schein mit sicherheit relevant sich so lange als irgend möglich vor jegweden Zahlungen zu drücken. Man belehre mich bezüglich meiner Meinung zu Versicherungen gerne eines besseren.
10.02.2013 20:42
Unser Einsatzleiter ist selbst PADI Instructor, weshalb seine KATS Kräfte nicht selbst ausbildet sondern diese in den Nachbarort verweisen muss. Er stört sich einzig nur an der Gesetzlichlichen Unfallversicherung aus der seiner Meinung nach der PADI Rescue Diver nicht ins Bild der GUV passt.
Aber wenn der PADI Rescue Diver nach der GUV r-2101 Unfallversichert ist, hätten wir ein Problem weniger.
10.02.2013 20:44
Wir hatten vom Verein schon mit der Staatsanwaltschaft zu tun und die hat sich nicht gestört daran, das er Instructor war und kein DLRG Tauchlehrer.
GrögiRostfrei
10.02.2013 21:11
Bitte, dann tut was Ihr für richtig haltet. Ihr seid erwachsen und müsst dann auch dafür einstehen. Aber wenn Du so überzeugt von Deiner Meinung bist, warum dann überhaupt die Frage? Das verstehe ich jetzt nichtso richtig.
Wenn ihr so verfahren wollt, dann schlage ich Euch aber dringend vor das in einer Vorstandssitzung ganz offiziell zu beschließen und es auch Eurer Bezirksleitung so zu kommunizieren.
Ich störe mich auch an der einen oder anderen Vorgabe der DLRG, des Rettungsdienstgesetzes u.s.w.
Aber wenn ich daran was ändern will, dann muss ich versuchen dies durch die Gremien zu boxen, oder ich arrangiere mich doch mit den Vorgaben (oder ich ignoriere eben die Vorschriften, muss dann aber auch dafür einstehen wenns unangenehm wird).
Letztlich dienen die Regularien der DLRG auch einer gewissen Qualitätssicherung und dafür dass im Überregionalen Einastz jeder weiß wass er von einem ET, Rettungsbootsführer,... erwarten kann.
Im Falle eines ET ist das die PO Tauchen und die darin zitierten Regelwerke sowie die Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG. Und all diese Unterlagen kennen nunmal keinen PADI Rescue. So leid es mir tut. Ich muss mich auch als EL darauf verlassen können, dass jemand der an einer Einsatzstelle aufschlägt auch wirklich das ist was er den Anschein vermittelt zu sein. Dort vor Ort Tauchscheine vorzeigen zu lassen ist schlechterdings nicht möglich.

Mal so nebenbei: Bist du zufällig aus der Gegend des großen Kometenkraters?
10.02.2013 21:15
Hi, wenn schon ein Vergleich, dann kann man den Einsatztaucher mit dem Padi Pulic Safety Diver vergleichen. Dieser Spezialkurs kann von einer Hand voll Padi Tls in D angeboten werden, die alle vor der Zertifizierung bei Padi einschlägige Ausbildungen und Erfahrung im Katastrophenschutz nachweisen mussten. Bei diesem Kurs werden Leinenführung, Tauchen im Team mit Einsatzführer, LF, Sicherungstaucher und u.a Vollgesichtmaske geübt. Anerkennung bei der DLRG geht aber trotzdem nicht.
10.02.2013 22:17
Hallo Grögi, kannst Du mal einen Link zu den näheren Definitionen von ET1 und ET2 setzen, für nichtangehörige der Deutschen Luft und Raumfahrt Gesellschaft? Würde mich freuen
@Angeldevil2203, „Folien, Hebesäcke, Suchmethoden kommen im AOWD vor.“ Das ist eine sehr abgefahrene Behauptung. Maximal kommen die Suchmethoden im Sinne des Navigations-Tauchganges vor. Der Rest nicht. Verwechsele bitte keine Deichfolie mit … welche Folie hast Du eigentlich benutzt? ... oder das Bergen eines Fahrzeuges wie es von professionellen Einsatzkräften gemacht wird, mit 25 KG Hebesäcken an einem 10Kg Objekt.
Das Einzige was PADI in der gefragten Richtung bietet ist der von SETUli erwähnte PADI Pulic Safety Diver(Taucher im Bereich der öffentlichen Sicherheit). Dieser setzt voraus in einem Bereich der öffentlichen Sicherheit bereits zu arbeiten, den Rescue Diver und Zugehörigkeit zu einem Public Safety Diver Team. Der PSD muss mindestens 18J. alt sein, der Kurs beinhaltet nur 4 TG, es gibt regionale Workshops in Southern Illinois, Virginia und Northern Illinois… dafür ist man anerkannt durch CA POST certified (Commission on Peace Officers Standards and Training) sowie NFPA sections 1006 and 1670 (National Fire Protection Association). Neben sogenannten “Dirt” Dives, dem Arc Search und Umgang mit Bergungsmaterialien steht die Leinen Kommunikation auf dem Programm. Der Kurs ist sehr anspruchsvoll, umfangreich und gut, weil bereits solides Wissen in dem entsprechenden Bereich vorausgesetzt wird. Ein AOWD ist ein Sport- und Freizeittaucher, der hat nichts – aber auch gar nichts - mit professionellem Bergungstauchen zu tun. Und Deichfolie legen oder sicher bergen kann der auch nicht.
GrögiRostfrei
10.02.2013 22:36
DLRG PO Tauchen definiert die Ausbildung:
http://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Ausbildung/Downloads/PO_6_Tauchen_110601_3_Kapitel__Internet.pdf

Die mehrfach erwähnte GUV-R2101:
http://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Inside/Tauchen/Downloads/Vorschriften/GUV-R_2101_01.pdf

Die Grundlage für die Gefährdungsanalyse ob ET1 oder ET2 eingestzt werden müssen bzw. können:
http://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Tauchen/Downloads/ET/Gefährdungsbeurteilung Einsatztauchen.pdf

Ausbildungsrahmenpläne für die ausbildung der ET1 und ET2:
http://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Inside/Tauchen/Downloads/Ausbildungsunterlagen_ET/ARP_ET_1_01.pdf
http://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Tauchen/Ausbildungsunterlagen_ET/ARP_ET_2.pdf
11.02.2013 10:00
Das Verlegen von Deichfolie und das Beschweren mit Sandsäcken war z.B. Teil einer Hochwasserschutzübung in den letzten Jahren. So etwas lernt man in der DLRG so oder so, weils wichtig ist.

Suchen und Bergen ist kein nebenbei im AOWD sondern ein festes Special, das bei uns zur Pflicht gehört.

Es geht hier nicht um die Anerkennung in der DLRG sondern um die Annerkennung nach der GUV-r2101. Oder auch die Frage ob PADI`s als Einsatztaucher, wenn ihre Brevets die Fähigkeit zur Bewältigung der Aufgabe beurkunden, Unfallversichert sind.
GrögiRostfrei
11.02.2013 11:52
Hallo Angeldevil,

jetzt frage ich Dich nocmal ganz klar: Was möchtest Du mit Deiner Fragestellung bezwecken?

Gegenüber logischen Argumenten und Dienstanweisungen
scheinst Du unempfänglich und beharrst darauf dass Deine (in meinen augen verquere Ansicht) richtig ist. Gut dass zuimindest ist dein gutes Recht.

Wie ich bereits zu Anfang fragte: Willst Du hier von irgendjemandem Absolution für Dein eventuell anstehendes Handeln? Das kann Dir hier niemand geben. Wenn Du eine belastbare Aussage willst, ob die Versicherung im Schadensfall eintritt, dann kommst Du nicht umhin dort selbst nachzufragen. In der GUV-R2101 steht folgende Kontaktadresse: Bundesverband der Unfallkassen
Fockensteinstraße 1, 81539 München.
Schreib hin oder Ruf an und frag nach. Wenn Du nett bist, dann gib die Antwort hier bekannt. Sowohl das hop oder das top wäre sehr interessant.

Mal ne ganz unverblümte Frage: Aus welchem Bundesland bist Du? Je nachdem woher Du bist gilt ein entsprechendes Rettungsdienstgesetz. Entsprechend diesem werdet ihr alarmiert.
Bei uns (BY) ist es beispielsweise so, dass wir von den Intergrierten Leitstellen nur bei vorliegen eines öffentlich rechtlichen Vertrages zwischen dem Betreiber (DLRG, WaWa) und dem Rettungszweckverband alarmiert werden. In diesen Verträgen verpflichten wir uns, dass wir das eingesetzte Personal entsprechend unserer Vorgaben ausbilden (alo unserer PO und nicht der Vorgaben von PADI, NAUI, dem VDST,...).

Schöne Grüße
Michael
11.02.2013 13:51
Gut die Antwort folgt wohl in den kommenden Tagen.

Wir sind übrigens in Niedersachsen.

Ich möchte aber nochmal darauf hinweisen, das dies eine DLRG Interne PADI Ausbildung ist. Sprich, es gibt hier die G31, die GUV Belehrung (wenn auch im Nachbarort), und die Anpassung an DLRG Übungen z.B. zum Hochwasserschutz oder zu Maßnahmen bei Kälteextremen. Dazu noch Wachturm Einsätze und SAN Ausbildungen (auch ohne begleitende Tauchausbildung) sowie Einsätze bei DLRG Veranstaltungen (4 jährlich wiederkehrende Aktionen).

Wir bilden nur seit Jahren bereits mit anderer Ausbildung aus.
Die Ausbildung muss, im Gegensatz zu anderen Ortsgruppen, vom Tauchschüler bezahlt werden.
Wir trainieren wöchentlich mit Geräten im Hallenbad (was nicht überall üblich ist).
Statt einem Reservetaucher an Land, tauchen alle im Buddy System, d.h. beide tauchen gleichzeitig ab. Wir lassen niemals jemanden alleine tauchen. (Leinenführer gibt es aber auch bei PADI)
Unsere Rescue Diver beatmen bewusstlose Taucher schon an der Wasseroberfläche anstatt erst an Land.
Wir lernen Deko-Gefährdete nach verpasstem Austauchen (oder Oberflächenpause) sofort aus dem Wasser zu ziehen und medizinisch zu versorgen.
GrögiRostfrei
11.02.2013 14:50
Noch eine anmerkung um eventuellen Ärger von Euch fernzuhalten:
Du erwähnst mehrfach dass es eine DLRG-interne PADI-Ausbildung ist.
Dies ist innerhalb der DLRG werder vorgesehen gewünscht(erlaubt). Die DLRG hat einen Kooperationsvertarg mit der CMAS (soll heißen dem VDST). Wenn Ihr bei Euch PADI-Ausbildung Betreibt, dann muss das über einen PADI-Instructor laufen der das sozusagen Privat (Als Gewerbetreibender, als Freiberufler oder wie auch immer) anbietet der zufällig halt auch beider DLRG aktiv ist. Das solltet ihr formaljuristisch sauber getrennt halten. Wenn der VDST wegen etwaiger "Vertragsverletzungen" einiger weniger den Vertrag aufkündigt, dann würde ich nur ungern in der Haut dessen stecken, der daran schuld ist, dass die CMAS-TL Scheine der großen Mehrheit quasi das Papier nicht mehr wert sind auf dem sie stehen. Ihr solltet da schon ein wenig Feingefühl gegenüber Euren Kameraden bundesweit an den Tag legen.

Ich wünsche Dir und uns, dass die BG schnell auf Deine Frage antwortet. Solltet Ihr das OK von dort erhalten und von denen einen Versicherungsanspruch bescheinigt bekommen, dann ist es aber sicher nicht Sinnvoll denen zu sagen, dass Ihr Euch auch nicht an deren Regeln halten werdet, weill ihr es selber besser beurteilen könnt und auf einen Reservetaucher an Land verzichten wollt.

Zur Beatmung im Wasser hat die Uniklinik Ulm (C.M. Muth et. al.) Übrigens eine Studie durchgeführt. Ich weiß jetzt nicht aus dem ff ob sie schon veröffentlicht ist oder das noch irgendwo in einer Warteschleife hängt. Das Ergebnis ist leider so, dass das beatmen im Wasser nichts bringt.

Deko-gefährdete, die zwar regelwiedrig ausgetaucht sind aber ansonsten symptomlos sind aus dem Wasser zu ziehen und medizinisch zu versorgen ist auch eine gewagte aussage. Gut O2 schadet natürlich nie, aber für einen symptomlosen das volle Programm bis hijn zur Druckkammer auffahren zu lassen ist auch ganz schön heftig.

Vit Verlaub. Mir offenbart sich so allmählich, dass Du nicht gerade eine besonders tiefe Expertise in der Materie hast. Mein Chef (Tauchmediziner) nennt das immer fundiertes Halbwissen. Tu mir einen gefallen: Geh (Sport)Tauchen, hab Spaß daran, aber versuch nicht einen auf "Rettungsdienst" zu machen und dabei noch zu sagen "Regeln scheren mich einen Dreck". Ich weiß dass auch das jetzt wieder sehr hart klingt und auch polemisch sein mag, aber Du schadest im Prinzip dem ganzen Rest der (im Rahmen ihrer Möglichkieten )engagierten freiwilligen der Rettungsdienste (egal ob DLRG, WaWa, ASB Wasserrettung u.s.w.).

Mal ne ganz andere Frage: Was ist denn für Dich (oder Euch) so unglaublich unzumutbar daran Euch die Bundesweit anerkannte Qualifikation zu beschaffen?

11.02.2013 15:17
Ups, medizinische Versorgung im Falle eines vorzeitigen Aufstiegs ohne Oberflächenpause hab ich etwas verallgemeinert beschrieben. Sicherheitsstops werden im AOWD eindeutig erklärt. Sowie auch das Versäumen Sicherheitsstops. Wir ziehen den Taucher aus dem Wasser, beobachten ihn und verabreichen 100-prozentigen Sauerstoff reagieren individuell. Falls Abnormalitäten auftreten reagieren wir aber sofort mit medizinischer Hilfe und lassen weiter 100%igen Sauerstoff atmen.
11.02.2013 16:46
Mir scheint es, als ob ihr einiges durcheinander bringt/ ausbildet:

Zum einen gibt es eine PADI-Ausbildung, die ihr in der Ortsgruppe anbietet, die im normalfall keinerlei Rettungsdienstspezifische Inhalte hat und weder eine G31 noch eine GUV-EInweisung beinhaltet (siehe Ausbildungspläne von PADI, mit den erforderlichen Tauchgängen des AOWD bist du weit von den erforderlichen Tauchgängen nach GUV entfernt).
Zum anderen habt ihr einen Ausbilder, der in diese PADI-Ausbildung diverse Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan der DLRG reinpackt und es Euch als Einsatztaucher-Ausbildung verkauft.

Für mich hat das ganze den Anschein (und so hatten wir das auch mal in einem Bezirk im süddeutschen Raum), dass ein DLRG Taucher irgendwelche Probleme mit der Prüfungsordnung bzw. den übergeordneten Gliederungen hat und meint, er kann es ja genauso gut. Die Gruppe hat dann auch jahrelang nach eigenem Ermessen ausgebildet (auch ziemlich nah an der GUV), wurde aber schlußendlich nicht durch den LV anerkannt und hat dann auch keine Zuschüsse für Tauchmaterial mehr bekommen. Das hat sie aber auch nicht davon abgehalten, weiter als "Einsatztaucher" an ihrem Badesee aufzutreten.

Was spricht denn für Euch dagegen, mit Eurem Papierkram zu einem DLRG Ausbilder zu gehen und wegen einer Anerkennung nachzufragen? Vielleicht das Risiko, dass man sich dann doch an die Regularien halten muss? (z.B. Sicherungstaucher, die GUV und Eure übergeordnete Gliederung haben da sicher eine andere Meinung)

Als Übungs-/Lehrgangsleiter (bzw. EInsatzleiter in einem KatS-Fall) würde ich mich bedanken, wenn mir "Sporttaucher" mit einer vereinsinternen zusatzausbildung als EInsatztaucher untergeschoben werden...

Insofern kann ich da Grögi nur zustimmen...

Just my 2 Cent
11.02.2013 17:09

chrisly

angeldevil
Wenn das so wäre, wie Du Dir das wünschst, müsste jeder AOWD oder RescueD, der von außerhalb kommt, beim DLRFG genau so anerkannt sein. Das wäre aber nicht möglich. Euer TL passt Eure Besonderheiten in die Rahmenbedingungen ein, die PADI vorschreibt. Bei jedem anderen AOWD - Suchen und Bergen wurden andere Objekte gesucht und andere Besonderheiten der Umgebung genutzt, um den Kurs zu gestalten. Rescue adäquadt.

Vercingétorixold school
11.02.2013 17:48
Wenn ich als Unbeteiligter mal was anmerken darf, die Ausbildungsrichtlinien der Feuerwehr, DLRG und sonstigen die ich jetzt vergessen haben, sind halt so wie sie sind. Mag sein das der Feuerwehrlehrtaucher, DLRG-Meister privat Zettel von wem auch immer verteilt, aber für die Tauchergruppe gelten nur die Feuerwehrzettel. Das ist beim DLRG ned anders. Wozu jetzt also die Aufregeung?
Zu faul?
11.02.2013 20:53
Ein weiterer Denkansatz noch:

man sollte sich bei Gelegenheit mal die Satzung seines Vereines anschauen: Bei uns (genauso wie in der Mustersatzung des Präsidiums) steht z.B. unter §4 - Mitgliedschaft unter anderem:

"Das Mitglied erkennt durch seine Eintrittserklärung die Satzung und Ordnungen der DLRG an und übernimmt alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten."

Zu den Ordnungen gehören z.B. die Prüfungsordnungen inkl. der Ausbildungsrahmenpläne...
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