Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Pachten eines Tauchgewässers

Da sich u.U. bald die Gelegenheit bieten könnte einen alten Steinbruch zu pachten hätte ich im Vorfeld ein paar Fragen an die, die so etwas schon einmal gemacht haben:
Worauf ist zu achten, was sollte im Vertrag stehen, wie sieht es mit Versicherung aus, wann spricht man von Wucherpreisen?
Sollten wir einen Verein gründen oder geht es über eine Einzelperson genauso?
Das ganze wäre erst einmal reiner Spaß, da in unseren Reihen kein TL ist.

Fragen über Fragen, ich weiß, aber lieber vorher informiert als hinterher die Finger verbrannt.
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09.07.2008 10:24
Hallo sumpfmonster,

mach Dir über `was ist zu beachten` keine gedanken. Denn wen Du den Steinbruch wirklich "pachtest", muss ein Pachtvertrag erstellt werden. Und diesen Pachtvertrag darf nur ein Notar ausarbeiten, den Entwurf bekommst Du vorab zum prüfen und der direkte Pachtvertrag wird dann unetr Aufsicht des Notars in seinem Büro zwischen Dir und dem Grundstückseigentümer (Verpächter) geschlossen.
09.07.2008 11:07
Oh, oh, oh Telemar

da lehnst Du Dich aber sehr weit aus dem Fenster!!

Kein Mensch (oder Gesetz) zwingt Dich zum Notar, oder Rechtsanwalt, oder sonst wo hin, wenn Du einen einfachen Pachtvertrag regeln willst.

Von daher ist die Ausgangsfrage sehr wohl berechtigt.

Gruß
Hansi
09.07.2008 11:17
Zur Pacht einen Notar zu bemühen wäre mir auch neu, Feld und Wiese habe ich mit Handschlag verpachtet.
09.07.2008 11:52
Das mit dem Notar und dem Pachtvertrag ist ausgemachter Blödsinn. Notarpflicht besteht nur, wenn du den Steinbruch kaufen würdest.

Der Pachtvertrag ist grundsätzlich formfrei. Das heißt, er kann auch mündlich abgeschlossen werden. Besser wäre natürlich, dass der Pachtvertrag schriftlich abgeschlossen wird - nur für den Fall der Fälle also bei Streitigkeiten. Pachtverträge findest du im I-net in Hülle und Fülle.
09.07.2008 13:36
Da es bis zum Pachtvertrag noch ein Weilchen hin ist und wir erst mal abchecken wollen, was auf uns zukommen könnte wollte ich erst mal Infos einholen,
z.B. wie es mit Versicherung ist, ob das Gelände abdeschlossen werden muss, ob es gescheiter wäre vorher einen Verein einzutragen etc.
Wenn jemand schon mal einen Tauchteich gepachtet hat und allgemeine oder spezielle Infos beisteuern kann würde ich mich freuen.
09.07.2008 13:59
Frag mal bei Angelvereinen nach, da ist es üblich, Gewässer zu pachten.

Gepachtete Tauchseen haben einige VDST-Landesverbände, der Kreidesee Hemmoor ist auch gepachtet. Je nachdem, was du da vorhast, gibts wohl einiges an behördlichen Auflagen.
Vercingétorixold school
09.07.2008 14:13
Oh Rechtsexperten
Such dir einen Vordruck im Indernett unter dem Stichwort Pachtvertrag. Das sind Basicverträge die man hin und her biegen kann.
Behördliche Auflagen gibt es nur, wenn das ganze öffentlich durch Gewerbe oder Verein genutzt wird. Private Nutzung = keine Auflagen. Ich würde mir allerdings als Pächter bevor meine Kumpels da reinhüpfen, so was ähnliches wie im Hemmi unterschreiben lassen. Und ganz sicher gehst du, wenn du das Ding als e.V. pachtest und ausschließlich durch deine Mitglieder nutzen läßt. Dann aber mit Versicherung und allem drum und dran.
09.07.2008 14:59
mach es so, wie ganz richtig von Vercingetorix beschrieben.
Um noch einen draufzusetzen: @Abgetaucht: Stimmt nicht so ganz, nicht alle Pachtverträge sind formfrei - es gibt auch welche mit Schriftformerfordernis.
09.07.2008 15:07
Danke Gallier, das hilft weiter.
Scheint niccht so "Gefährlich zu sein, wie man im ersten Moment fürchtet.

Jo, auch Deinem Tipp werde ich nachkommen, denn die haben wirklich mehr Ahnung aus Erfahrung.
Vercingétorixold school
09.07.2008 16:11
Geht so swamp thing, die Frage ist wann das private Vergnügen mit den Kumpels in gewerbliche Tätigkeit umschlägt.
DiveMaxxPADI Instructor
09.07.2008 23:15
Was ist denn bei gewerblicher Nutzung zu beachten und mit welchen Auflagen ist zu rechnen?
10.07.2008 07:36
Zur Pachtfrage und den möglichen Auflagen:
Kürzlich erfuhr ich, dass jemand, der gemeinsam mit Bekannten einen Kiesweiher gepachtet hat, zur Auflage seitens des Landkreises bekam, dass einer der Pächter einen Fischereischein nachweisen muss. Hintergrund ist offenbar nicht, dass jemand in dem Teich angeln möchte, sondern der Nachweis über die Befähigung zur ordnungsgemäßen "Hege und Pflege" des Gewässers erbracht wird.

Klingt plausibel, geprüft habe ich es nicht ...
So oder ähnlich könnte ich mir vielleicht die ein oder andere "Hürde" vorstellen, wenn man überhaupt von Hürde sprechen kann.
10.07.2008 11:25
Hai Tauchers,
...komme aus der Szene, (Teiche+Gewässer, berufl.)

Richtig ist,
grundsätzlich braucht man bei Pachtung keine Formen, kann ein DIN A4 Blatt sein, oder eben auch mündlich. wie rechtssicher das ist, sei dahingestellt.

Richtig ist,
...was privat oder im Verein geschieht, sich an die Gesetze BGB u.ä. hält wird kaum Anstoss finden. eben solange man seine Nachbarn nicht nervt (BGB), Kaulquappen harpuniert (TierschG) wird man nicht belangt.

Schwierig ist,
Gewerbe. da gelten Vorschriften über Vorschriften, kaum bekannte Verordnungen und regionale Bürden.
fängt an bei Gemeinde, Kreis,........... Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, untere- obere Wasserbehörde.
ob überhaupt Kleingewerbe nach Flächennutzungsplan oder Aussenvorschriften zulässig ist.

Fazit???
...da geht EINEM meistens schneller die Luft aus, als bei unserem Sport !!!

regards aus Oldb.(Oldb.)
10.07.2008 12:30
@all, die der Meinung sind, für einen Pachtvertrag braucht es keinen Notar, denen sei gesagt, dass es einen Unterschied in Pacht und in Pacht gibt.

Wer eine Wiese vom Bauern pachtet, um seine Kühe drauf zustellen, der macht einen Pachtvertrag wie das Sumpfmonster bei Feld und Wiese. Wer jedoch einen Steinbruch pachtet, um am Rande des Steinbruchs ein festes Gebäude als Vereinsheim, Tauchbasis, Wohnhaus, .. zu errichten, der braucht sehr wohl einen Notar für die Beglaubigung des Pachtvertrages. Denn erst der "Erbpacht"-Vertrag berechtigt den Pächter zur Errichtung eines neuen Gebäudes auf oder unter der Erde. Anders jedoch, wenn auf der Wiese oder am Ufer des Steinbruches bereits ein Gebäude steht, welches mitgepachtet wird. Dann reicht der normale Pachtvertrag, mit dem man auch die vorhandenen Gebäude mitpachtet.

Die Errichtung eines neuen Gebäudes oder Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes auf Pachtland muss genauso von den Baubehörden genehmigt werden, wie auf eigenem Grundbesitz. Und diese Behörden werden sich sehr wohl die Grundlage des Pachtvertrages anschauen, denn Erbpacht wird in das Grundbuch der Kommune eingetragen und ist ebenso Grunderwerbssteuerpflichtig wie gekauftes Land.

Also bitte schön, genau hinschauen bei Pacht und bei Pacht.
10.07.2008 12:57
Tk,

ich habe viel geschrieben, aber wo bitte steht, dass ein Haus gebaut werden soll?
Wir wollen nur dort tauchen.
10.07.2008 13:08
Ja, das hast Du nicht geschrieben. Jedoch wird ein guter Pächter nicht nur Fische gucken und Wiese mähen wollen, sondern heute schon an morgen denken.

Denn morgen wird man mit Freunden und Familie anrücken. Du wirst tauchen und Mutti wird baden und die lieben Kleinen tollen auf der Wiese und im Wald herum. Am Abend wird man beim Grill und Bier zusammensitzen, und am nächsten Tag noch zwei Tauchgänge machen.

Melde Dich im nächsten Jahr nochmals zu dem Thema. Dann können wir meine Behauptung überprüfen.
10.07.2008 14:00
TK,

noch mal für Dich:

- alter Steinbruch: sehr trocken, es gibt kaum Gras
- nicht weiter als maximal 20 km vom Häuschen weg, d.h. grillen im Grünen und schlafen im angestammten Bett und nächsten Tages aufs neue hin (oder in einen anderen Steinbruch der Umgebung)
- meine Mutti war noch nie mit beim Tauchen und wird das mit ihren fast 73 Jahren auch nicht mehr machen.
- Kinder, die nicht tauchen, sollen zu Hause in den Wald, Blaubeeren und Pilze sammeln.

Dazu brauchen wir nicht bis nächstes Jahr warten, was die letzten Jahre gut gelaufen ist bedarf keiner Änderung, außer vielleicht eines Pachtvertrages, um je nach Steinbruch, wasserverbessernde Maßnahmen einzuleiten, zwischenzeitliches Auspumpen zu verhindern, Fische, Pflanzen und Muscheln einzubringen etc.
10.07.2008 20:10
Bedenke bei einem eventuellen Pachtvertrag bitte die Haftpflichtseite. Wenn jemand in den Steinbruch plumbst (schuld oder nicht) bist Du in der Pflicht. D.h. achte bei Abschluß darauf, daß das komplette Gelände gut sichtbar abgezäunt ist. Außerdem informier Dich vorher mal bei Deiner Gemeinde wie das Umwelttechnisch aussieht (darfst Du überhaupt das Gelände nutzen oder ist geplant eine Naturschutz-Zone einzurichten). Beim Vertrag an und für sich achte darauf, daß Du das komplette Nutzungsrecht hast (nicht das ihr alles herrichtet und am Ende steht der Eigentümer da, freut sich und kassiert Eintritt). Aber das kennst Du ja aus der Pacht von Feld und Wald (ist das gleiche Ding).
Wieviel Pacht und so kann ich leider nicht sagen, informier Dich am besten mal beim örtlichen Angelverein, vielleicht haben die irgendwo noch einen Steinbruch angepachtet und kennen so die Preise.
10.07.2008 22:13
Also: wir tauchen in einem gepachteten See, dieser Baggersee ist von mehreren Tauchvereinen gemeinsam gepachtet. Dazu wurde eine Interessengemeinschaft gegründet, die auch als Hauptpächter auftritt.

Versicherungen, Abzäunen usw. braucht man nicht. Zäune wird man schon aus Eigeninteresse ziehen, damit keine Unbefugten dort Tauchen, Angeln, Schwimmen usw. Wichtig sind überall dort, wo man an den See gelangen kann, große Hinweisschilder so ungefähr so: "Privat - Betreten verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt."

Ein Zaun wäre auch hilfreich, der wird aber i.d.R. laufend von Vandallen zerstört...

Wer uns noch Auflagen macht, ist die Gemeinde, in der der See liegt. Die haben das Gebiet unter Naturschutz gestellt und wir dürfen dort z.B. den kleinen Parkplatz nicht planieren und mit Kies bedecken (gegen den Matsch bei Regen). Es darf so gut wie nichts verändert werden bzw. nur nach vorheriger Rücksprache mit der Gemeinde.

Kosten, die auf einen zu kommen:
Pacht für den See, Zaun, Schilder, Beteiligung an der Zufahrt (Privatweg, muss ab und zu mal Schotter in die Schlaglöcher, das kostet), Toilettenhäuschen (diese Plastikteile eines berühmten Dienstleisters, werden regelmäßig geleert/getauscht), ein vernünftiges Zufahrtstor mit gutem Schloß

Es sind also hauptsächlich Kosten, die auf einen zu kommen. Steht der See und das umliegende Gebiet nicht unter Naturschutz, würde ich mich in der Gemeinde mal schlau machen, aber ansonsten könnt ihr da so ziemlich machen, was ihr wollt.
10.07.2008 22:21
@ Telemar-king : um Häuser auf einem gepachteten Grundstück zu bauen muß man die Genehmigung des Verpächters haben. Man kann mit einem gepachteten Grundstück nicht machen was man will.

@ Taucherhuette : das mit dem Zaun ist zwar ne gute Idee, nützt aber leider nix. Da braucht nur einer den Zaun eintrampeln und schon steht man wieder in der Verantwortung.
10.07.2008 23:22
@Hoernchen, ja, da hast Du Recht. Deshalb habe ich weiter oben schon beschrieben, was notwendig ist, um auf einem gepachteten Gelände etwas bauen zu dürfen.
11.07.2008 08:43
@ Telemar

Jetzt wird es langsam lächerlich:

Was Du als Erbpacht bezeichnest, nennt sich richtig "Erbbaurecht". Wie Du siehts, kommt das Wort "Pacht" in dem korrekten Begriff nicht vor. "Erbpacht" ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung.

Geregelt ist das Ganze übrigens im Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG).

Übrigens kannst Du auch ohne Erbbaurechtsvertrag auf fremden Grund ein Gebäude errichten. Natürlich ist Deine Rechstposition als Gebäudebesitzer eher eingeschränkt. Kommt aber häufiger vor, als Du vielleicht denkst (z.B. Kinder bauen auf Grundstück der Eltern).

Also, immer an Dieter Nuhr denken...
11.07.2008 09:07
Zuerst solltest Du Dich erkundigen, wie das Gewässer von der Gemeinde eingestuft ist. Eventuell ist es ein Naturschutzgebiet. Das würde eventuell auch Auflagen mit sich bringen. Und wer die Auflagen erfüllt, das must Du in dem Pachtvertrag regeln. Genauso wie, wer für die Verkehrssicherheit des Sees, also Wege u.s.w. verantwortlich ist. Dann wirst Du einen Verein gründen müssen. Schon alleine aus dem Steuerrecht herraus. Es sei denn Du erlaubst allen kostenlos zu Tauchen. Außerdem ist es auch eine Haftungssache. Sehr schnell haftest Du mit Deinem Privatvermögen. Ich würde mich auf jedenfall vor Abschluß des Pachtvertrags mit einem Anwalt darüber unterhalten. Denn hier wird ja fast nur Blödsinn erzählt.
Für den Bau von Gebäuden benötigt man eine Baugenehmigung.
11.07.2008 11:57
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