Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

normoxisches trimix

hey leute! ich habe eine rechtliche frage zu normixischen trimix mischungen. 

nach abschluss des Tech1 darf man ja eigentlich ein 18/45 tauchen, doch gilt das gas eigentlich erst ab 16% O2 als hypoxisch. 

es können ja auch mischungenauigkeiten um die 1-2% entstehen

wäre es versicherungstechnisch rechtswidrig einem Tech1 zertifizierten taucher zb ein 16-17/45 zu verkaufen? oder wäre er absolut unberechtig einen solchen mix zu bestellen? 

mit freundlichen grüßen 

bottomtimer. 

AntwortAbonnieren
20.02.2017 17:14

"wäre es versicherungstechnisch rechtswidrig einem Tech1 zertifizierten taucher zb ein 16-17/45 zu verkaufen? "

Bezogen auf welche und wessen Versicherung stellst Du diese Frage?

"oder wäre er absolut unberechtig einen solchen mix zu bestellen? "

"Bestellen" kann jeder. Auch ein OWD, auch ein Nichttaucher. Ein gesetzliches Verkaufsverbot bezogen auf normoxische Atemgasgemische gibt es mE nicht. Ich kann auch als Nichttaucher Helium N50 bei zB airliquide bestellen und geliefert bekommen (obwohl man sich mit Helium prima umbringen kann). Es ist die Entscheidung des Füllers/ Verkäufers, an wen er verkauft oder auch nicht oder von was er das abhängig macht.

Bei normoxischen (also an der Oberfläche atembaren Gemischen) sehe ich auch überhaupt keine Haftungsfrage, falls Du das meinen solltest. Ist nicht das Problem des Verkäufers, was der Erwerber damit macht. Ich kann auch ein Auto verkaufen/ kaufen, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (und die ist ja immerhin gesetzlich geregelt) zu sein bzw. dies nachzuweisen.

20.02.2017 17:38

ok, danke für deine ausführliche antwort. 

bezüglich haftungsfrage, ja ich meinte ob zb ein gasblender einer tauchbasis, einem tec1 zertifizierten, der eig nur bis 18% O2 tauchen darf, getrost ein 16-17% O2 aushändigen darf (weil ja eig noch normoxisch) ohne dass er rechtliche folgen befürchten müsste, wenn dem taucher etwas zustößt.  

Gelbe MaskeMaske hilft!
Abz. "Für gutes Wissen" (Gold)
20.02.2017 17:49
Der professionelle Gasverkäufer/Tauchbasenbetreiber sollte derlei selbst (ohne Tnet) wissen. Ich vermute, er ist nicht verpflichtet, vor jeder Gasfüllung die Personalien festzustellen. Bei zuviel Angst und Besorgnis einfach nicht tauchen und nicht handeln.Ich hab reines Helium im Keller, darf ich das atmen?
20.02.2017 17:59

Warum nicht? Habe es noch nicht erlebt, dass ich irgendwo ein Brevet vorzeigen musste, um ein Gasgemisch (egal ob normoxisch oder hypoxisch) zu bekommen. Da, wo ich den Fülljockel geben darf, kannst Du alle möglichen Gasgemische bekommen. Mir doch egal, was Taucher damit anfangen.

Wie schon angedeutet: Der Verkäufer eines Küchenmessers ist auch nicht dafür verantwortlich, wenn der Käufer da nicht nur Zwiebeln mit schneidet. Problematisch wird es immer nur dann, wenn eine Sache an einen Personenkreis veräußert wird, für die gesetzliche Einschränkungen/ Veräußerungsverbote gelten, welche nicht eingehalten werden.

20.02.2017 18:01

"Ich hab reines Helium im Keller, darf ich das atmen?"

Je eher, desto besser. Sonst frag agro. Der kommt ja aus dem Land der Heliumsterbehilfekopfpatsch

StoneXNormoxic Trimix IANTD Minediver
20.02.2017 18:59

Das erste woran ich bei Deiner Frage denke, ist, ob Du dieTiefengrenze ausreizen willst? Mit einem 16/45 auf 80m hast Du eine END von fast 40m und einen ppO2 von etwas über 1,4bar. Mit einerm 18/45 liegt der ppO2 bei 1,6bar.

Antwort