"wäre es versicherungstechnisch rechtswidrig einem Tech1 zertifizierten taucher zb ein 16-17/45 zu verkaufen? "
Bezogen auf welche und wessen Versicherung stellst Du diese Frage?
"oder wäre er absolut unberechtig einen solchen mix zu bestellen? "
"Bestellen" kann jeder. Auch ein OWD, auch ein Nichttaucher. Ein gesetzliches Verkaufsverbot bezogen auf normoxische Atemgasgemische gibt es mE nicht. Ich kann auch als Nichttaucher Helium N50 bei zB airliquide bestellen und geliefert bekommen (obwohl man sich mit Helium prima umbringen kann). Es ist die Entscheidung des Füllers/ Verkäufers, an wen er verkauft oder auch nicht oder von was er das abhängig macht.
Bei normoxischen (also an der Oberfläche atembaren Gemischen) sehe ich auch überhaupt keine Haftungsfrage, falls Du das meinen solltest. Ist nicht das Problem des Verkäufers, was der Erwerber damit macht. Ich kann auch ein Auto verkaufen/ kaufen, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (und die ist ja immerhin gesetzlich geregelt) zu sein bzw. dies nachzuweisen.