Mögliche Strafen fürs illegale Tauchen?
Die folgenden Fragestellungen richten sich ausschließlich an alle ausgebildeten Juristen unter Euch. Die Laien mögen sich doch bitte ausschließlich auf`s Lesen beschränken. Danke! :o)
Mir geht es um das Nichteinhalten eines offiziellen Tauchverbotes und den rechtlichen Konsequenzen für den Taucher. In diesem Zusammenhang interessieren mich vor allem die grundsätzlichen, rechtlichen Befugnisse von Stadtangestellten (bspw. der städtische Verkehrsüberwachung), bzw. von Polizeibeamten, wenn diese mich beim "illegalen" Tauchen erwischen. Ich habe meine Fragen bewußt allgemein gehalten. Dennoch werden wohl viele Taucher hier im Umkreis erkennen, um welchen See es sich dabei handelt... ;o)
Folgende Randbedingungen sind gegeben:
Der See um den es sich handelt liegt in Hessen, auf städtischem, öffentlichem Grund. Im Amtsblatt der Stadt wurde eine Satzung zu diesem See, in Form einer "Satzung zur Benutzung der Erholungsanlage XYZ" bekannt gemacht. Diese wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, aufgrund der §§ 5, 20 und 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung [HGO] vom 25.02.1952 [GVBl. S.11] in der Fassung vom 01.04.1993 [GVBl. 1992 I S.534] zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.06.1998 [GVBI. 1 S.214].
Diese Satzung besagt sinngemäß (Auszug):
1. Jedermann hat grundsätzlich das Recht, das Gebiet mit Ausnahme der Wasserfläche, zum Zwecke der Erholung zu benutzen.
2. Das Baden, Tauchen, Surfen, Angeln, (...) ist verboten.
Jedoch wurden gleichzeitig folgende Ausnahmen festgelegt:
1. Zur Förderung des Sport- und Freizeitangebotes (...) können befristete Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Wasserfläche (...) erteilt werden.
2. Ortsansässigen, wassersporttreibenden Vereinen können sowohl befristete als auch unbefristete Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Wasserfläche (...) erteilt werden.
Bei Zuwiderhandlung liegt gem. dieser Satzung eine "Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 2 HGO i. V. m. § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [OWiG]" vor und kann "(...) mit einer Geldbuße von mindestens DM 5,00 und höchstens DM 1.000,00, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von höchstens DM 500,00 geahndet werden (...)".
Weitere Randbedingungen:
Einem ansässigen Tauchclub ist die Nutzung der Wasserfläche gestattet worden! Allen Tauchern, die diesem elitären Kreis jedoch NICHT angehören, wird durch die städtischen Kontrolleure mit o.g. Geldbuße gedroht (z.Zt. scheinbar 80,- Euro). Nach meinem Kentnisstand nimmt der Club jedoch keine weiteren Mitglieder auf.
Für diejenigen unter euch, die beim Durchlesen dieses Beitrags vor Entrüstung aufschreien, hier eine kurze Begründung meiner Fragestellungen:
Ihr müßt wissen, daß im Gebiet in dem ich wohne (Umkreis Aschaffenburg) in einer Entfernung von ca. 1,5 Autostunden keine vernünftige Tauchgelegenheit zu finden ist (außer einem 7m-Tümpel mit meist schlechter Sicht). Insofern ist man aufgrund des ständig herrschenden Stickstoffhungers äußerst sensibel gegenüber Ungerechtigkeiten oder fehlender Gleichbehandlung innerhalb der Tauchgemeinde.
Wasserflächen, die Privateigentum sind oder gar offiziell unter Naturschutz stehen, sind für mich natürlich ein absolutes Tabu!!! Beim o.g. See wird nun teilweise auch das Deckmäntelchen "Naturschutz" benutzt, um die benachteiligten Taucher mundtot zu machen. Tatsache ist jedoch, daß es an diesem See von Wildbadenden, regelrechten "FKK-Camps", nächtlichen Krebsesammlern, Anglern und Teenager-Parties nur so wimmelt und dagegen rein garnichts von den sogenannten "städtischen Ordnungshütern" unternommen wird. Vermutlich ist ihnen der dichte Wald um das Seeufer nicht geheuer, wo sich diese "Vergehen" abspielen und die "Verbrecher" auf frischer Tat erwischt werden könnten. Gerade diese hinterlassen an dem traumhaft schönen See stets ein Müllchaos. Der gesamte Uferbreich wird durch Decken und Luftmatratzen täglich plattgewalzt.
Es ist für die Männer in Grün stattdessen viel einfacher, die eindeutig erkennbaren Neoprenjünger auf dem nahegelegenen öffentlichen Parkplatz abzuzocken. Diese lassen sich ja, im Gegensatz zu den potentiellen Badenden, schon aufgrund der Ausrüstung eindeutig als "Verbrecher" entlarven.
Außerdem kann doch nicht sein, daß solch ein öffentlicher See nur von einem komplett isolierten Personenkreis wie dem Tauchclub legal genutzt werden darf. Ich hätte ja nichts dagegen, eine Gebühr für die Nutzung der Einstiegsstellen auf dem vereinseigenen Gelände zu zahlen. Auch wäre nichts dagegen zu sagen, daß die tägliche Zahl der Fremd-Taucher, wie andernorts auch, in Form von Voranmeldungen eingeschränkt wird. Mit einem kompletten Ausschluß jedoch, kann ich mich persönlich nicht abfinden!
Angeblich soll dieser See im Laufe des nächsten Jahres wirklich zu einem Naturschutzgebiet erklärt werden (Auskunft des grünen Männchens). Dann würde auch dem Tauch-Verein die Sondergenehmigung entzogen werden. Wenn dann auch noch durch die Ordnungsbehörde den Wildbadern und Party-Feierern in gleicher Konsequenz nachgestellt wird, wie zur Zeit uns Tauchern, sieht MICH persönlich an diesem See bestimmt keiner mehr. Erst dann kann ich die Einschränkungen wirklich respektieren. Bis dahin werd ich den einzigen 30-m-See in meinem Umfeld weiter nutzen und mir, wenn es sein muß in James-Bond-Manier, meine Fluchtwege und -möglichkeiten vorher entsprechend präparieren. :o)
__________
Nun zu meinen FRAGEN AN DIE JURISTEN:
1. Ist diese bevorzugte Behandlung eines beschränkten Personenkreises für die Nutzung ÖFFENTLICHEN GRUNDES, der schließlich mit STEUERGELDERN finanziert wurde und wird, überhaupt rechtens? Darf eine Satdt so etwas machen? In diesem Fall steckt auch das RP Darmstadt scheinbar dahinter.
2. Wenn man von einem STÄDTISCHEN ANGESTELLTEN auf einem öffentliche Parkplatz zur Rede gestellt wird, welche Möglichkeiten hat dieser dann? Ist man verpflichtet an Ort und Stelle seine Personalien zu nennen? Darf dieser einen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten? Beispielsweise durch Blockieren meines Fahrzeuges mit dem städtischen Pkw? Darf er Ausrüstung beschlagnahmen?
3. Wie sieht es grundsätzlich mit der BEWEISLAST aus? Wenn ich auf einem öffentlichen Parkplatz (!) in der Nähe des Sees, mit nassem Neopren und Doppelpack auf dem Rücken angetroffen werde, muß ICH dann beweisen, daß ich nicht im Wasser war? Oder muß der städtische Knöllchen-Verteiler mich sehen, wenn ich direkt aus dem Wasser steige, damit seine Zeugenaussage später Relevanz hat? Schließlich kann ich mit der Ausrüstung ja auch nur im Wald spazieren gegangen sein. Die Navy Seals joggen schließlich auch mit vollem Gerödel... ;o)
4. Wie verhält es sich im Vergleich dazu mit den Befugnissen der Polizei? Hier bin ich ja in jedem Fall verpflichtet meine Personalien anzugeben, oder etwa nicht?
Gruß
Andi
Mir geht es um das Nichteinhalten eines offiziellen Tauchverbotes und den rechtlichen Konsequenzen für den Taucher. In diesem Zusammenhang interessieren mich vor allem die grundsätzlichen, rechtlichen Befugnisse von Stadtangestellten (bspw. der städtische Verkehrsüberwachung), bzw. von Polizeibeamten, wenn diese mich beim "illegalen" Tauchen erwischen. Ich habe meine Fragen bewußt allgemein gehalten. Dennoch werden wohl viele Taucher hier im Umkreis erkennen, um welchen See es sich dabei handelt... ;o)
Folgende Randbedingungen sind gegeben:
Der See um den es sich handelt liegt in Hessen, auf städtischem, öffentlichem Grund. Im Amtsblatt der Stadt wurde eine Satzung zu diesem See, in Form einer "Satzung zur Benutzung der Erholungsanlage XYZ" bekannt gemacht. Diese wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, aufgrund der §§ 5, 20 und 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung [HGO] vom 25.02.1952 [GVBl. S.11] in der Fassung vom 01.04.1993 [GVBl. 1992 I S.534] zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.06.1998 [GVBI. 1 S.214].
Diese Satzung besagt sinngemäß (Auszug):
1. Jedermann hat grundsätzlich das Recht, das Gebiet mit Ausnahme der Wasserfläche, zum Zwecke der Erholung zu benutzen.
2. Das Baden, Tauchen, Surfen, Angeln, (...) ist verboten.
Jedoch wurden gleichzeitig folgende Ausnahmen festgelegt:
1. Zur Förderung des Sport- und Freizeitangebotes (...) können befristete Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Wasserfläche (...) erteilt werden.
2. Ortsansässigen, wassersporttreibenden Vereinen können sowohl befristete als auch unbefristete Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Wasserfläche (...) erteilt werden.
Bei Zuwiderhandlung liegt gem. dieser Satzung eine "Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 2 HGO i. V. m. § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [OWiG]" vor und kann "(...) mit einer Geldbuße von mindestens DM 5,00 und höchstens DM 1.000,00, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von höchstens DM 500,00 geahndet werden (...)".
Weitere Randbedingungen:
Einem ansässigen Tauchclub ist die Nutzung der Wasserfläche gestattet worden! Allen Tauchern, die diesem elitären Kreis jedoch NICHT angehören, wird durch die städtischen Kontrolleure mit o.g. Geldbuße gedroht (z.Zt. scheinbar 80,- Euro). Nach meinem Kentnisstand nimmt der Club jedoch keine weiteren Mitglieder auf.
Für diejenigen unter euch, die beim Durchlesen dieses Beitrags vor Entrüstung aufschreien, hier eine kurze Begründung meiner Fragestellungen:
Ihr müßt wissen, daß im Gebiet in dem ich wohne (Umkreis Aschaffenburg) in einer Entfernung von ca. 1,5 Autostunden keine vernünftige Tauchgelegenheit zu finden ist (außer einem 7m-Tümpel mit meist schlechter Sicht). Insofern ist man aufgrund des ständig herrschenden Stickstoffhungers äußerst sensibel gegenüber Ungerechtigkeiten oder fehlender Gleichbehandlung innerhalb der Tauchgemeinde.
Wasserflächen, die Privateigentum sind oder gar offiziell unter Naturschutz stehen, sind für mich natürlich ein absolutes Tabu!!! Beim o.g. See wird nun teilweise auch das Deckmäntelchen "Naturschutz" benutzt, um die benachteiligten Taucher mundtot zu machen. Tatsache ist jedoch, daß es an diesem See von Wildbadenden, regelrechten "FKK-Camps", nächtlichen Krebsesammlern, Anglern und Teenager-Parties nur so wimmelt und dagegen rein garnichts von den sogenannten "städtischen Ordnungshütern" unternommen wird. Vermutlich ist ihnen der dichte Wald um das Seeufer nicht geheuer, wo sich diese "Vergehen" abspielen und die "Verbrecher" auf frischer Tat erwischt werden könnten. Gerade diese hinterlassen an dem traumhaft schönen See stets ein Müllchaos. Der gesamte Uferbreich wird durch Decken und Luftmatratzen täglich plattgewalzt.
Es ist für die Männer in Grün stattdessen viel einfacher, die eindeutig erkennbaren Neoprenjünger auf dem nahegelegenen öffentlichen Parkplatz abzuzocken. Diese lassen sich ja, im Gegensatz zu den potentiellen Badenden, schon aufgrund der Ausrüstung eindeutig als "Verbrecher" entlarven.
Außerdem kann doch nicht sein, daß solch ein öffentlicher See nur von einem komplett isolierten Personenkreis wie dem Tauchclub legal genutzt werden darf. Ich hätte ja nichts dagegen, eine Gebühr für die Nutzung der Einstiegsstellen auf dem vereinseigenen Gelände zu zahlen. Auch wäre nichts dagegen zu sagen, daß die tägliche Zahl der Fremd-Taucher, wie andernorts auch, in Form von Voranmeldungen eingeschränkt wird. Mit einem kompletten Ausschluß jedoch, kann ich mich persönlich nicht abfinden!
Angeblich soll dieser See im Laufe des nächsten Jahres wirklich zu einem Naturschutzgebiet erklärt werden (Auskunft des grünen Männchens). Dann würde auch dem Tauch-Verein die Sondergenehmigung entzogen werden. Wenn dann auch noch durch die Ordnungsbehörde den Wildbadern und Party-Feierern in gleicher Konsequenz nachgestellt wird, wie zur Zeit uns Tauchern, sieht MICH persönlich an diesem See bestimmt keiner mehr. Erst dann kann ich die Einschränkungen wirklich respektieren. Bis dahin werd ich den einzigen 30-m-See in meinem Umfeld weiter nutzen und mir, wenn es sein muß in James-Bond-Manier, meine Fluchtwege und -möglichkeiten vorher entsprechend präparieren. :o)
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Nun zu meinen FRAGEN AN DIE JURISTEN:
1. Ist diese bevorzugte Behandlung eines beschränkten Personenkreises für die Nutzung ÖFFENTLICHEN GRUNDES, der schließlich mit STEUERGELDERN finanziert wurde und wird, überhaupt rechtens? Darf eine Satdt so etwas machen? In diesem Fall steckt auch das RP Darmstadt scheinbar dahinter.
2. Wenn man von einem STÄDTISCHEN ANGESTELLTEN auf einem öffentliche Parkplatz zur Rede gestellt wird, welche Möglichkeiten hat dieser dann? Ist man verpflichtet an Ort und Stelle seine Personalien zu nennen? Darf dieser einen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten? Beispielsweise durch Blockieren meines Fahrzeuges mit dem städtischen Pkw? Darf er Ausrüstung beschlagnahmen?
3. Wie sieht es grundsätzlich mit der BEWEISLAST aus? Wenn ich auf einem öffentlichen Parkplatz (!) in der Nähe des Sees, mit nassem Neopren und Doppelpack auf dem Rücken angetroffen werde, muß ICH dann beweisen, daß ich nicht im Wasser war? Oder muß der städtische Knöllchen-Verteiler mich sehen, wenn ich direkt aus dem Wasser steige, damit seine Zeugenaussage später Relevanz hat? Schließlich kann ich mit der Ausrüstung ja auch nur im Wald spazieren gegangen sein. Die Navy Seals joggen schließlich auch mit vollem Gerödel... ;o)
4. Wie verhält es sich im Vergleich dazu mit den Befugnissen der Polizei? Hier bin ich ja in jedem Fall verpflichtet meine Personalien anzugeben, oder etwa nicht?
Gruß
Andi
ein weggeworfenes kaugummi reicht idr nicht aus.