Alles was nicht direkt zu den obigen Foren passt, findet hier Platz. Also Fragen zu den Verbänden, Vereinen, oder einfach allem was generell tauchspezifisch ist oder sonst einen Bezug zum Taucher.Net hat.

Mögliche Strafen fürs illegale Tauchen?

Die folgenden Fragestellungen richten sich ausschließlich an alle ausgebildeten Juristen unter Euch. Die Laien mögen sich doch bitte ausschließlich auf`s Lesen beschränken. Danke! :o)

Mir geht es um das Nichteinhalten eines offiziellen Tauchverbotes und den rechtlichen Konsequenzen für den Taucher. In diesem Zusammenhang interessieren mich vor allem die grundsätzlichen, rechtlichen Befugnisse von Stadtangestellten (bspw. der städtische Verkehrsüberwachung), bzw. von Polizeibeamten, wenn diese mich beim "illegalen" Tauchen erwischen. Ich habe meine Fragen bewußt allgemein gehalten. Dennoch werden wohl viele Taucher hier im Umkreis erkennen, um welchen See es sich dabei handelt... ;o)

Folgende Randbedingungen sind gegeben:
Der See um den es sich handelt liegt in Hessen, auf städtischem, öffentlichem Grund. Im Amtsblatt der Stadt wurde eine Satzung zu diesem See, in Form einer "Satzung zur Benutzung der Erholungsanlage XYZ" bekannt gemacht. Diese wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, aufgrund der §§ 5, 20 und 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung [HGO] vom 25.02.1952 [GVBl. S.11] in der Fassung vom 01.04.1993 [GVBl. 1992 I S.534] zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.06.1998 [GVBI. 1 S.214].

Diese Satzung besagt sinngemäß (Auszug):
1. Jedermann hat grundsätzlich das Recht, das Gebiet mit Ausnahme der Wasserfläche, zum Zwecke der Erholung zu benutzen.
2. Das Baden, Tauchen, Surfen, Angeln, (...) ist verboten.

Jedoch wurden gleichzeitig folgende Ausnahmen festgelegt:
1. Zur Förderung des Sport- und Freizeitangebotes (...) können befristete Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Wasserfläche (...) erteilt werden.
2. Ortsansässigen, wassersporttreibenden Vereinen können sowohl befristete als auch unbefristete Ausnahmegenehmigungen zur Benutzung der Wasserfläche (...) erteilt werden.

Bei Zuwiderhandlung liegt gem. dieser Satzung eine "Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 2 HGO i. V. m. § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [OWiG]" vor und kann "(...) mit einer Geldbuße von mindestens DM 5,00 und höchstens DM 1.000,00, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von höchstens DM 500,00 geahndet werden (...)".


Weitere Randbedingungen:
Einem ansässigen Tauchclub ist die Nutzung der Wasserfläche gestattet worden! Allen Tauchern, die diesem elitären Kreis jedoch NICHT angehören, wird durch die städtischen Kontrolleure mit o.g. Geldbuße gedroht (z.Zt. scheinbar 80,- Euro). Nach meinem Kentnisstand nimmt der Club jedoch keine weiteren Mitglieder auf.



Für diejenigen unter euch, die beim Durchlesen dieses Beitrags vor Entrüstung aufschreien, hier eine kurze Begründung meiner Fragestellungen:
Ihr müßt wissen, daß im Gebiet in dem ich wohne (Umkreis Aschaffenburg) in einer Entfernung von ca. 1,5 Autostunden keine vernünftige Tauchgelegenheit zu finden ist (außer einem 7m-Tümpel mit meist schlechter Sicht). Insofern ist man aufgrund des ständig herrschenden Stickstoffhungers äußerst sensibel gegenüber Ungerechtigkeiten oder fehlender Gleichbehandlung innerhalb der Tauchgemeinde.

Wasserflächen, die Privateigentum sind oder gar offiziell unter Naturschutz stehen, sind für mich natürlich ein absolutes Tabu!!! Beim o.g. See wird nun teilweise auch das Deckmäntelchen "Naturschutz" benutzt, um die benachteiligten Taucher mundtot zu machen. Tatsache ist jedoch, daß es an diesem See von Wildbadenden, regelrechten "FKK-Camps", nächtlichen Krebsesammlern, Anglern und Teenager-Parties nur so wimmelt und dagegen rein garnichts von den sogenannten "städtischen Ordnungshütern" unternommen wird. Vermutlich ist ihnen der dichte Wald um das Seeufer nicht geheuer, wo sich diese "Vergehen" abspielen und die "Verbrecher" auf frischer Tat erwischt werden könnten. Gerade diese hinterlassen an dem traumhaft schönen See stets ein Müllchaos. Der gesamte Uferbreich wird durch Decken und Luftmatratzen täglich plattgewalzt.
Es ist für die Männer in Grün stattdessen viel einfacher, die eindeutig erkennbaren Neoprenjünger auf dem nahegelegenen öffentlichen Parkplatz abzuzocken. Diese lassen sich ja, im Gegensatz zu den potentiellen Badenden, schon aufgrund der Ausrüstung eindeutig als "Verbrecher" entlarven.

Außerdem kann doch nicht sein, daß solch ein öffentlicher See nur von einem komplett isolierten Personenkreis wie dem Tauchclub legal genutzt werden darf. Ich hätte ja nichts dagegen, eine Gebühr für die Nutzung der Einstiegsstellen auf dem vereinseigenen Gelände zu zahlen. Auch wäre nichts dagegen zu sagen, daß die tägliche Zahl der Fremd-Taucher, wie andernorts auch, in Form von Voranmeldungen eingeschränkt wird. Mit einem kompletten Ausschluß jedoch, kann ich mich persönlich nicht abfinden!

Angeblich soll dieser See im Laufe des nächsten Jahres wirklich zu einem Naturschutzgebiet erklärt werden (Auskunft des grünen Männchens). Dann würde auch dem Tauch-Verein die Sondergenehmigung entzogen werden. Wenn dann auch noch durch die Ordnungsbehörde den Wildbadern und Party-Feierern in gleicher Konsequenz nachgestellt wird, wie zur Zeit uns Tauchern, sieht MICH persönlich an diesem See bestimmt keiner mehr. Erst dann kann ich die Einschränkungen wirklich respektieren. Bis dahin werd ich den einzigen 30-m-See in meinem Umfeld weiter nutzen und mir, wenn es sein muß in James-Bond-Manier, meine Fluchtwege und -möglichkeiten vorher entsprechend präparieren. :o)

__________

Nun zu meinen FRAGEN AN DIE JURISTEN:

1. Ist diese bevorzugte Behandlung eines beschränkten Personenkreises für die Nutzung ÖFFENTLICHEN GRUNDES, der schließlich mit STEUERGELDERN finanziert wurde und wird, überhaupt rechtens? Darf eine Satdt so etwas machen? In diesem Fall steckt auch das RP Darmstadt scheinbar dahinter.

2. Wenn man von einem STÄDTISCHEN ANGESTELLTEN auf einem öffentliche Parkplatz zur Rede gestellt wird, welche Möglichkeiten hat dieser dann? Ist man verpflichtet an Ort und Stelle seine Personalien zu nennen? Darf dieser einen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten? Beispielsweise durch Blockieren meines Fahrzeuges mit dem städtischen Pkw? Darf er Ausrüstung beschlagnahmen?

3. Wie sieht es grundsätzlich mit der BEWEISLAST aus? Wenn ich auf einem öffentlichen Parkplatz (!) in der Nähe des Sees, mit nassem Neopren und Doppelpack auf dem Rücken angetroffen werde, muß ICH dann beweisen, daß ich nicht im Wasser war? Oder muß der städtische Knöllchen-Verteiler mich sehen, wenn ich direkt aus dem Wasser steige, damit seine Zeugenaussage später Relevanz hat? Schließlich kann ich mit der Ausrüstung ja auch nur im Wald spazieren gegangen sein. Die Navy Seals joggen schließlich auch mit vollem Gerödel... ;o)

4. Wie verhält es sich im Vergleich dazu mit den Befugnissen der Polizei? Hier bin ich ja in jedem Fall verpflichtet meine Personalien anzugeben, oder etwa nicht?

Gruß
Andi
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05.08.2002 16:04
ad1) ja.
ad2)in der regel wird man durch sein kfz-kennzeichen ausgewiesen. es kommt drauf an,was für ein städtischer angestellter das ist und mit welchen zusatzbefugnissen er ausgerüstet ist.das mit dem festhalten kommt auf die schwere deines "verbrechens" an ein weggeworfenes kaugummi reicht idr nicht aus.
ad3) die aussgaen beider parteien werden vor gericht gewertet. wenn du mit nassem neopren rumstehst,wird aber kein richter der sie noch beisammen hat,daran zweifeln,daß du im wasser warst.
ad4)ja.

meine generelle empfehlung ist folgende:
die stadt will anscheinend taucher nicht ganz ausschließen.aus naturschutzgründen wurde irgendeine verträgliche zahl taucher ermittelt (wahrscheinlich gutachten). der verein war wohl am schnellsten mit dem einholen der taucherlaubnis und hatte dann schnell auch die maximalzahl mitglieder. somit durfte der verein keine weiteren mitglieder mehr aufnehmen und ansonsten darf auch kein anderer mehr im msee tauchen.mein tipp wäre mal auf grundlage des gleichheitsgrundsatzes im gg bei der stadtverwaltung eine neuvergabe der tauchlizenzen zb. auch an einen 2.verein anzuregen sich die zulässige seequote mit dem 1.verein zu teilen.
05.08.2002 17:21
Danke Oliver für die schnelle und klare Antwort.

Eine Frage bleibt noch:
Ich denke, bevor es vor den Kadi geht und die Beweislast relevant wird, müssen DIE ja zunächst mal die Personalien der Taucher auskundschaften, um dann einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Oder nicht?

Und wenn man nicht sein eigenes Auto nutzt, also im Fall "Taucher ist nicht gleich Fahrzeughalter", würde das doch dann im Sand verlaufen. Denn für den unschuldigen Halter (bspw. Vater, Freundin, Oma...) greift doch eigentlich immer der Satz: "Das Fahrzeug kann von Familienangehörigen genutzt werden. Ich mache daher von meinem Recht der Aussageverweigerung gebrauch..." --- Wenn ich nicht irre gäbe es dann im schlimmsten Fall für den Halter die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches. Dies kenne ich allerdings nur bei Verkehrsdelikten die MIT dem Fahrzeug begangen werden. Bei diesem, nun nennen wir es mal "Landfriedensbruch", wurde das Fahrzeug ja schließlich nur als Transportmittel genutzt.

Es sei angemerkt, daß das für manch einen Leser mittlerweile sehr abgehoben klingen mag. Für einige meiner Tauchkameraden, hat dies jedoch einen äußerst realen Bezug!
05.08.2002 19:58
wie ist der see so unterwasser, lohnt es sich denn ??? ich war bisher nur zum "aufklären" vor ort ...
05.08.2002 20:16
Das ist ganz einfach wen Dich ein Städtischer Angestellter erwischt darf er Deine Personalien festhalten(dies dürfen auch z.B. Forstverwaltung).Wenn Du Sie Ihn nicht gibst darf er Dich vesthalten bis die Polizei kommt bzw wenn die nicht schon dann dasteht und auf Dich wartet.Wenn Du es Denen auch nicht Deine Personalien gibst dann "darfste" mit Ihnen mitfahren und Sie dürfen Dich bis 24h einsperen und anschl wirst Du den Haftrichter vorgeführt.Dann wirds lang.
P.S. Ich würde aber an Deiner Stelle Die 80Euro zahlen weil dann Warschl Deine Personalien nicht gefragt wirst bzw mit keiner Anzeige rechnen mußt.
Mit Anzeige wirds dan ein Verfahren vor dem Gericht und dies wird dann auch nicht ganz billig.

05.08.2002 22:20
Ist eigentlich schon alles gesagt, aber da ich im Einzugsbereich des RP Darmstadt wohne würde es mich schon mal interessieren welcher See das ist bzw. welche Stadt ihre Mitarbeiter mit solchen Lappalien beschäftigt.

Pauschal kann man jedoch sicher nicht davon ausgehen, daß jeder städtische Mitarbeiter die Befugnis zum Festhalten hat. Wenn möglich also ab ins Auto und weg. Und wenn es nicht Dein eigenes Auto ist dann ziehen die auch in Verkehrs-OWi typischen Spielchen. Wobei die Verwaltung hier das Problem hat, nicht (wie bei Geschwindigkeitsübertretungen üblich) über ein Foto zu verfügen mit dem dann die Nachbarschaft aufgescheucht werden kann.

Und ganz wichtig, das Tauchen ist keine Straftat (zumindest normalwerweise nicht ), sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, d.h. mehr als die festgelegten DM 1000,00 können erstmal nicht aufgerufen werden. Und das ist nur die "Höchststrafe" beispielsweise beim 47. Mal erwischt werden...
05.08.2002 23:19
na glaub mal nicht ein richter läßt sich auf solche spielchen ein mit "das auto wurde von meinem verwandten gefahren" irgendeiner ist dran.entweder der halter oder der wirkliche fahrer.
@lieber ein taucher: na so ganz ist das nicht,daß dich jeder stadtbeamte festhalten kann.
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
05.08.2002 23:24
Überprüf doch mal, ob der Verein mit Zulassung eine Höchstzahl Mitglieder zum Beispiel in seiner Satzung festgelegt hat. Das darf nach dem Vereinsrecht nicht sein, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Ist er nicht gemeinnützig, steht eine Förderung durch die Stadt in Form einer exclusiven Taucherlaubnis eh zur Debatte.
06.08.2002 08:06
@oliver, diese Spielchen gehen zumindest dann, wenn der Taucher nicht sein eigenes Fahrzeug nutzt und er selbst nicht erwischt wird. Mit dem Kennzeichen kann die Stadt noch nicht viel anfangen, es muß nachgewiesen werden wer tatsächlich getaucht ist. Wenn das nicht möglich ist wird das Verfahren eingestellt.

Halterhaftung gibt es nur z.B. beim Falschparken, ansonsten reicht es nicht aus nur Halter zu sein wenn kein tatbeitrag erkennbar ist!
06.08.2002 09:00
Hallo Andi,
wie Du ja schon angedeutet hast: die von Dir aufgeworfenen Fragen sollten durch Juristen beantwortet werden - das geht jedoch nur nach Prüfung der gesamten Rechtlage. Hier gestrafft folgende "Grob"-Hinweise:
1. Kommunale Satzung
Die Einschränkung der Nutzbarkeit des Gewässers ist zulässig, muss aber bei der AUSWAHL der berechtigten Nutzer (Verein) verhältnismässig erfolgen, weil immerhin Grundrechte eingeschränkt werden. Hier bestehen nach Deiner Beschreibung schon Zweifel, ob die Beschränkung auf einen Verein zulässig ist; hierfür muss es trifftige Gründe geben.
2. Befugnisse städtischer Angestellter
Grundsätzlich bedürfen grundrechtseinschränkende Handlungen der Polizei oder sog. "Beliehener" etc. einer sog. "Ermächtigungsgrundlage", sonst sind sie rechtswidrig. Ich zweifel, ob in Deinem Fall die städtischen Mitarbeiter Polizeibefugnisse haben und darüber hinaus eine Ermächtigungsgrundlage besteht, den vermeintlichen Taucher festzuhalten.
3. Beweislast
Die hat grundsätzlich die staatliche Instanz, die von Dir etwas will (z.B. Bußgeld) - nicht umsonst kannst Du Rechtsmittel gegen einen entsprechenden Bescheid einlegen und vor dem Stafgericht (OWI-Gesetz) schauen, ob man Dir schuldhaftes Verhalten nachweisen kann.
4. Befugnisse der Polizei
Ganz klar: auch die Polizei darf nicht ohne Rechtsgrundlage Personenkontrollen durchführen!! Wer cool ist, wird die Polizeibeamten immer nach der Rechtsgrundlage ihres Handelns fragen - die Standartantwort "Gefahr im Verzug" oder "Feststellung eines Störeres nach Polizeirecht" spricht regelmässig dafür, dass der arme Vorortbeamte es auch nicht so genau weiß und der Gang zum Gericht lohnend erscheint ...
... falls Du es genau wissen willst, mach Dir doch den Spaß und gebe `nen paar € für die dezidierte Auskunft eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht bei Euch in der Gegend aus ...
Gruß aus Berlin. Roland
06.08.2002 09:38
Hallo Roland, nur eine kleine Korrektur zu punkt 4
in Hessen sind Verdacht- und Ereignisunabhängige Personenkontrollen durch die Polizei zulässig.

Gruß Simon
06.08.2002 12:51
@ Simon:
Keine Korrektur, Simon. Wenn es so eine gesetzliche Grundlage in Hessen gibt, ist das ja eben die von mir beschriebene "Ermächtigungsgrundlage". Aber nur zum Verständnis: das betrifft dann natürlich auch nur die Polizei und nicht sonstige Beamte wie bslw. die oben erwähnten "Parkplatzwächter" oder "Seeaufseher".
07.08.2002 11:05
@roland:
nur weil ichs grad wieder seh: standard wird hinten mit "d" geschrieben. ich dachte, leute mit deiner juristischen bildung wissen das... ;)
08.08.2002 09:12
@andreas:
meine Verbindung zwischen "Flosse" und Kleinhirn ist etwas zu lang ....(-:
08.08.2002 16:20
@roland: dann solltest vielleicht mal mit deinen händen tippen ;)
10.08.2002 15:43
Ist an dem See grundsätzlich das Tauchen verboten ? Dann müssen gemäß dem Gleichbehandlungsgebot, dem die Behörden im Verhältnis zu den Bürgern unterliegen, auch Schwimmer die ohne Gerät tauchen, verfolgt werden - oder ist dort nur das Gerätetauchen verboten? Wenn dies nicht der Fall ist empfehle ich gegebenenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die vollstreckenden Ordnungspersonen da willkürlich gegen Gerätetaucher vorgegangen wird während Freitaucher von Strafvervolgung verschont werden. Wenn das Schwimmen dort am See durch die Ordnungskräfte ohne Personenkontrollen und Strafvervolgung tolleriert wird, woher wollen die Konntrollpersonen dann wissen ob du getaucht bist oder zwecks einer Tauchrettungsübung in Tauchusrüstung an der Wasseroberfläche warst. Selbst ein Untertauchen in Tauchausrüstung kann ja ein Schwimmunfall bei einer Tauchoberflächenübung sein, und erfüllt nicht den für jegliche Strafverfolgung notwendigen Vorsatz. Im Streitfall dürfte es unmöglich sein dir das ordnungswiedrige Tauchen, Haus - oder Landfriedensbruch vor Gericht nachzuweisen da es eine ganze Reihe von Gründen gibt warum du in Ausrüstung, ohne zu tauchen im Wasser sein kannst. Und es können sich soger Gründe ergeben, unter denen du in einem See in dem das Gerätetauchen verboten ist, du diesen See ganz legal unter Missachtung aller Tauchverbote betauchen darfst. Dann - wenn du für einen der dortigen Schwimmer, für einen anderen Taucher, oder für einen ins Wasser gefallenen Spaziergäner Nothilfe leistest. Wer soll dir nachweisen das du dich nicht wegen einer Hilfeleistungsaktion in Ausrüstung ins Wasser begeben hast und der vermeintlich Verunfallte schon lange beim Kaffee Zuhause sitzt während du den Seegrund nach ihm absuchst ?
Ich kenne einen See mit der gleichen Rechtsproblematik. Mir sind dort zahlreiche "Taucherkontrollen" durch beauftragte Kontrollpersonen und die herbeigerufene Polizei bekannt - Strafen gab es nie. Im übrigen kommt die Polizei nur nach Aufforderung zu Kontrollen an den See da keine Offizialdelikte vorliegen.
Hier am See mit Tauchverbot haben mal etwa zwanzig Taucher im Wasser beim Auftauchen zwei Polizeibeamte mit eingeschaltetem Nothorn, Blaulicht, Megaphon und dem über den ganzen See hörbaren Ruf " Achtung - Achtung - hier spricht die Polizei - verlassen sie sofort das Wasser" empfangen. Der erste Taucher der sie nach Absetzen der Kopfhaube begrüßt hat war ihr eigener Kollege. Die Kontrollpolizisten haben Sirene und Blaulicht ausgeschaltet und sind ohne ein einziges Wort zu sagen weggefahren.
23.06.2004 13:58
Nur als kleine Anmerkung: der See wird durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens stark beeinträchtigt werden, wenn wie geplant die Nord-West-Bahn gebaut werden sollte. Wie stark die Einschnitte sind könnte Ihr meiner Homepage entnehmen www.segeltaucher.de, wo ich die orginaldokumente zum download bereitgestellt habe. Wenn also überhaupt in Zukunft noch an Tauchen möglich sein sollte, dann muss etwas unternommen werden.
Was ist Deine Meinung hierzu.

Im übrigen haben wir auch schon darüber nachgedacht einen 2. Tauchverein in Kelsterbach zu gründen, um dort auch eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten - die Frage ist halt, ob Personen, die nicht in Kelsterbach wohnen bei der Vergabe positiv berücksichtigt werden - ich würde eher vermuten, dass dies nicht objektiv passiert - Klüngeleien sind hier doch an der Tagesordnung.

Solltest Du Interesse an einer Vereinsgrüdung haben, dann melde dich bei mir, wir sind so 4 Personen (zur Vereinsgrüdung werden 7 Personen benötigt, was kein Problem darstellen sollte).

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