Die fachmännische Wartung von Tauchflaschen in der Fachsprache Druckgasbehälter genannt sind in den Technischen Regeln Druckgse festgelegt. TRG 280 "Betreiben von Druckgsbehältern". Weitere Pflichten für die Verleiher, Betreiber von Tauchflaschen ergeben sich aus der Druckbehälterverordnung sowie Technische Regeln Gefahrstoffe, TRGS 900. Hier sind die Grenzwerte für Eisenoxis bzw. Aluminiumoxid festgelegt. Aluminiumoxid beeinflußt z.B. Krankheiten wie Alzheimer. Wenn Sie nach der sogenannten TÜV-Prüfung Ihre Tauchflasche nicht gereinigt und in eienem einwandfreien Zustand zurückbekommen ist diese Dienstleistung nicht vollständig erbracht. Sie bezahlen Ihr Geld für eine schlechte Wartung bzw. wiederkehrende Prüfung. Die Trocknung der Tauchflaschen erfolgt mit einem warmen Luftstrom von ca. 100 °C. Dies ist in der ZH!/701 Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten festgelegt. Weitere Infos unter www.unterwasserwelt.de, Ausrüstung, Pressluft und Nitroxflaschen.
Sie können selbst auf einfache Weise die Tauchflaschen aus Stahl oder Aluminium testen. Bei Stahlflaschen halten Sie ein weißes Tuch z.B. Tempo-Taschentuch an das Flaschenventil und öffnen dieses langsam. Wird das Tempo braun oder nicht. Bei Aluminiumtauchflaschen halten Sie ein schwarzes Tuch an ds Flaschenventil. Weiße Rückstände weißen auf Aluminiumoxid bzw. in Verbindung mit Wasser auf Aluminiumhydroxid hin. Dieser Aluminiumstaub ist bis zu einem zehntausenstel Millimeter fein und durchdringt die Filter wie z.B. Sinterfilter der 1.Stufe Ihres Atemreglers, oder setzt diesen zu.
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Föhrenstraße 1 - D-83527 Haag
Tel.: ++49-(0)8072-8286
Fax: ++49-(0)8072-374649
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Aluminiumtauchflaschen größer als 1-Liter mit der Bauartzulassung 84GB30
NEU: alle 2-Jahre
Aluminiumtauchflaschen weniger als 1-Liter mit der Bauartzulassung 08GB136
NEU: alle 2-Jahre
6-Jahre für Aluminiumflaschen gibts nicht mehr, da es in der Vergangenheit zu schweren Unfällen gekommen ist. (Haarrisse)
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Durch Einatmung von Aluminiumoxid kann es zur Ausbildung einer Aluminiumstaublunge kommen. Die schädigende Wirkung von Aluminiumoxid erstreckt sich auf die Lungen. Es kann zu Fibrose, asthmoider Bronchitis bis hin zum Spontanpneumothorax kommen. Dies wird vorher durch Luftnot, Zyanose und Husten darauf hinweisen. Der beste Schutz vor solchen Erscheinungen ist die regelmäßige fachmännische Wartung von Tauchflaschen, dies gilt auch für Tauchflasche aus Stahl. In den Technischen Regeln Gefahrstoffe ist der Grenzwert für Aluminiumoxid und Eisenoxid mit sechs mg/Kubikmeter (gemessen als Feistaub) festgelegt.
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Durch Einatmung von Aluminiumoxid kann es zur Ausbildung einer Aluminiumstaublunge kommen. Die schädigende Wirkung von Aluminiumoxid erstreckt sich auf die Lungen. Es kann zu Fibrose, asthmoider Bronchitis bis hin zum Spontanpneumothorax kommen. Dies wird vorher durch Luftnot, Zyanose und Husten darauf hinweisen. Der beste Schutz vor solchen Erscheinungen ist die regelmäßige fachmännische Wartung von Tauchflaschen, dies gilt auch für Tauchflasche aus Stahl. In den Technischen Regeln Gefahrstoffe ist der Grenzwert für Aluminiumoxid und Eisenoxid mit sechs mg/Kubikmeter (gemessen als Feistaub) festgelegt.
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"giftig" und "gift" sind wohldefinierte begriffe aus recht, toxikologie und chemie !
harry
2. Aluminiumoxid ist sehr wohl giftig (siehe TRGS 900)
3. übertrieben wird hier gar nichts, hier muß man sich an Fakten halten.
4. Giftigkeit - Giftig - Gift
5. ein Ausblasen der Tauchflaschenmit Pressluft ist unzureichend.
Alle hier verfaßten Tatsachen gelten nach Deutschen Recht.
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Gerade an der Leihausrüstung kann man sehr schön erkennen, daß das Sicherheitsbewußtsein der Basen oft nur da eine Rolle spielt, wo der Kunde zur Kasse gebeten werden kann und ganz aprupt endet wenn es an die Basiskasse geht. Doppelabgänge wären doch z.B. auch im warmen Wasser ein echtes Sicherheitsplus?
Schlimm auch, was man in schöner Regelmäßigkeit (nicht immer!) nach einem Urlaub so aus dem Sinterfilter popeln kann.
Den Bleigurt bring ich auch selber mit und zwar inclusive Bleistopper. Das Blei nehm ich wohl oder übel (eher übel) von der Basis. Am Basenblei erkennt man wunderbar, wie ernsthaft die Basen an der Gesundheit ihrer Gäste und der Umwelt interessiert sind. Oder ist schon mal jemandem kunstoffummanteltes Basisblei begegnet? Mir nicht!
Anderseits konnte ich selbst folgendes beobachten: Einem Taucher ist eine Leihflasche umgekippt und aufs Flaschenventil gefallen, weil er so blöd war, die bereits mit Jacket, Blei und Automat behängte Flasche auf eine schmale Treppenstufe zu stellen, ohne sie anständig zu sichern. Ergebnis: Beim bereits montierten Leihautomat ist ein Schlauch samt Verschraubung abgerissen, das Flaschenventil war sichtbar demoliert, die Flasche zerkratzt. Die ringsum ihre Ausrüstung zusammenbauenden übrigen Basengäste waren noch mal mit dem Schrecken davongekommen. Der schuldige Gast ist natürlich nicht von allein auf die Idee gekommen, Schadenersatz zu leisten oder seine Haftpflicht in Anspruch zu nehmen. Er ist auch nicht zur Kasse gebeten worden, weil - Aussage des Basenleiters unter sechs Augen - er nicht der Erste gewesen wäre, der nicht nur nicht gezahlt, sondern obendrein die Basis überall schlecht gemacht hätte. Und dann hat uns der Basenleiter ein paar weitere Döntjes von "netten" Gästen erzählt, die leider nur zu glaubwürdig klangen 
Oder war das so ne INT-Scheiße?
cu
Oliver ich kann mir schon Abstürze vorstellen, bei denen das TG Schaden nehmen kann, besonders von Treppen.
Einigkeit dürfte wohl schon mal herrschen,wenn ich die These aufstelle, daß selbst wenn die Flasche ungüstig fällt nicht JEDESMAL eine Explosion erfolgen darf oä.
Irgend son Grenzwert oder Umgefähr-Wert wäre mal interessant.
Kasimir, das sollte keine Entschuldigung für miese Leihausrüstung sein, nur ein Anstoß, nicht nur die Basen als die Bösen zu betrachten
Die haben an ihren Gästen manchmal ein schweres Kreuz zu tragen. Hab Mitleid
BTW, wenn das Geschäft sowieso schon nicht gut läuft, weil Basis auf Insel ohne Sonnengarantie und Wasser kalt *g*, können ein paar ausbleibende Gäste wegen mieser Propaganda durchaus das Ende bedeuten.
sind oft die Stiefkinder der Taucherei. Man setzt einfach voraus, daß sie funktionieren. Tun sie es einmal nicht, kommen die Fragen.
Flaschen - Kannen - Tank, mit dieser saloppen Ausdrucksweise der Sporttaucher werden die unter Hochdruck stehenden mit Preßluft- oder Sauerstoff gefüllten Behälter aus Stahl oder Aluminium in der Fachsprache Druckgasbehälter genannt, bezeichnet. Der richtige und verantwortungsbewußte Umgang mit der Ausrüstung ist ein sehr großer Beitrag zur Unfallverhütung, die nicht erst unter Wasser beginnt.
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Die Prüffrist wurd angeblich auf 2 Jahre verkürzt. Wie kommt es dann das nagelneu Aluflasche des oben genannten Herstellers immer noch mit TÜV über 6Jahre verkauft werden?
Außerdem wurden in meinem Bekanntenkreis 12l Aluflaschen im September geprüft und bekamen den Stempel 09/06.
MfG. Matthias
1.Prüffrist für Flaschen mit Bauartzulassung 84GB30 (>1Liter) 2 Jahre
2.Prüffrist für Flaschen mit Bauartzulassung 08GB136 (<1Liter) 2 Jahre
1.Geändert durch 8.Nachtrag. Deutscher Druckbehälterausschuß (DBA)
2.Geändert durch 4.Nachtrag. Deutscher Druckbehälterausschuß (DBA)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
44061 Dortmund
Herr Dlugi
Tel.: 0231 - 9071-558
Da in Deutschland Aluminiumtauchflaschen mit einem Volumen von mehr als 1 Liter
Bauartzulassung 84GB30 eher selten sind, jedoch Flaschen mit einem Volumen von weniger als 1 Liter mit der Bauartzulassung 08GB136 mit der Kennzeichnung Druckluft-TG z.B. in Jackets der Firma A.P.Valves (Buddy Jackets) eingesetzt werden, sollte dies durch die Prüfbetriebe sowie Sachverständigen z.B. TÜV berücksichtigt werden.
Die 12 ltr. Aluflaschen (Druckluft-TG ?)die im September 2000 geprüft wurden hätten mit der Prüffrist von 2 Jahren versehen werden müssen. Du kannst mir ja gerne mitteilen wo diese Flaschen geprüft wurden und welches Prüzeichen diese tragen.