Laienausbildung
In der Diskussion Trockiausbildung durch Tauchpartner vs. Ausbildungsprofis (Kurs) "http://www.taucher.net/forum/ausbShow.html?messageNummer=1838&page=" kam man fast zwangsläufig auf die Versicherungs-/Haftungsfrage.
Ich habe hierzu ausgeführt, das m.E. ab dem Moment, wo ein erfahrener Taucher die Verantwortung und Leitung über Vorbereitung und Durchführung des Übungstauchganges übernimmt, eine Garantenstellung beginnt und im Fall der Fälle wohl die Sicherheitenregelungen des jeweiligen Verbandes (Beispielsweise die Spezialkursordnung des VDST hinsichtlich geforderter Voraussetzungen für die entsprechende Arten von Tauchgängen (Mindesttauchgangszahl, Brevetierung what ever), die vom betreffende Verband vom jeweiligen Ausbilder geforderte Qualifikation etc. pp.) herangezogen werden/würden.
Ausbilder sind i.d.R. haftpflichtversichert und können sich auf ein bewährtes Ausbildungskonzept und Standardregelwerk berufen. Wie sieht es nun zum Thema Haftung in der "Laienausbildung" aus, was meinen die Fachleute? Gibt es irgendwelche bekannte Rechtsverfahren in dieser Richtung?
Bitte in der Diskussion nur die Haftungsgesichtspunkte, versicherungsrechtliche und strafrechtliche Folgen diskutieren, nicht ob jemand Spezialkurse für sinnvoll erachtet oder nicht, dass kann man in o.g. Thread.
Danke
Ich habe hierzu ausgeführt, das m.E. ab dem Moment, wo ein erfahrener Taucher die Verantwortung und Leitung über Vorbereitung und Durchführung des Übungstauchganges übernimmt, eine Garantenstellung beginnt und im Fall der Fälle wohl die Sicherheitenregelungen des jeweiligen Verbandes (Beispielsweise die Spezialkursordnung des VDST hinsichtlich geforderter Voraussetzungen für die entsprechende Arten von Tauchgängen (Mindesttauchgangszahl, Brevetierung what ever), die vom betreffende Verband vom jeweiligen Ausbilder geforderte Qualifikation etc. pp.) herangezogen werden/würden.
Ausbilder sind i.d.R. haftpflichtversichert und können sich auf ein bewährtes Ausbildungskonzept und Standardregelwerk berufen. Wie sieht es nun zum Thema Haftung in der "Laienausbildung" aus, was meinen die Fachleute? Gibt es irgendwelche bekannte Rechtsverfahren in dieser Richtung?
Bitte in der Diskussion nur die Haftungsgesichtspunkte, versicherungsrechtliche und strafrechtliche Folgen diskutieren, nicht ob jemand Spezialkurse für sinnvoll erachtet oder nicht, dass kann man in o.g. Thread.
Danke

