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Kompressorbetrieb baubehördlich genehmigungspflichtig???

Hallo,

Kann mir jemand bei der Frage nach der Genehmigungspflicht für Kompressoren in Wohn- und Geschäftsräumen behilflich sein?
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12.07.2005 08:10
Ich leider nicht - ich kann dir nur sagen, dass mein Shop kein Nitrox füllen darf, weil über dem Laden Wohnungen liegen und halt mit was anderem als "nur" komprimierter Luft umgegangen wird.
Entscheidend dürfte m.E. die "Beeinträchtigung", die vom Kompressor ausgeht, sein.
12.07.2005 09:24
Würde mich wundern, wenn es da in unserem überregulierten Land keine Verordnung gäbe - wahrscheinlich ein Gesetzeswerk, daß mit allen seinen Verodnungen und Ergänzungen locker 2 dicke Buchbände füllt, nur kennt das mal wieder keine Sau, weil wir irgendwann mal an dieser ganzen Bürokratie ersticken...
12.07.2005 11:21
Hallo,

genau, es ist eben alles bis ins genaueste geregelt....

Leider schützt ja Unwissenheit vor Strafe nicht.

Die Sache mit der Nitroxfüllstation ist mir bekannt, habe ich auch schonmal gehört.

Wenn wir doch von einem neuen Kompressor ausgehen, ist doch die tatsächliche Beeinträchtigung durch Geräuschentwicklung eher gering.

Das mitführen von einer gewissen Anzahl Tauchflaschen im KFZ ist meines Wissens nach doch auch kennzeichnungspflichtig oder nicht?

Vielen Dank schonmal für Eure Gedanken zu diesem Thema....
12.07.2005 12:53
Hallo Tauchalarm,

Die TRG 400-402 sind dein Freund. Die Technischen Regeln Druckgase beinhalten nahezu alle Informationen. Desweiteren sind (für ein Geschäft) die Arbeitssicherheitsrichtlinien bindend. Ansprchpartner sind a) der TÜV und b) das Gewerbeordnungsamt bzw. das Amt für Arbeitssicherheit. Übrigens auch in einem Wohnhaus ist Nitrox möglich - bloß die Auflagen sind nicht ohne

MfG

Mike
RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
CMAS ***, VDST TRIMIX, VDST TRIMIX CCR, PATD TRIMIX, IANTD TRIMIX CCR, VDST TL**
12.07.2005 13:11
@SCR-Mike,

erzähl mal mehr über die Auflagen in einem Wohnhaus. (Gewerblich oder Privat er Füllbetrieb?)

Gruß
Robert
21.07.2005 12:50
Hallo,

ich habe mal einen Betreiber Kurs gemacht und erinnere mich noch an folgendes:

Gewerblich brauchst Du auf jeden Fall die Abnahme durch den TÜV und die Genehmigung durch das Gewerbeausfsichtsamt.

Privat darfst Du einen Kompressor unter 140 l/min betreiben. Falls er mehr leistet ist wieder die TÜV Abnahme und die Genehmigung fällig.

Grüße

Michael
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