Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
GerätewartCMAS ***

Kompressor Seminar

Hallo
Ich bin Gerätewart in einem Tauchclub und wir haben 2 eigenen Kompressoren und Füllen 200 Pressluft die Anlage ist vom TÜV und Bundesamt für Arbeitsschutz abgenommen wir dürfen also auch Luft an nicht Mitglieder verkaufen.
Wir haben früher jährlich über einen befreundeten Verein ein Kompressor Seminar mitgemacht.
Der Verein macht diese nun schon längere zeit nicht mehr.
Jetzt meine Frage ist es vorgeschrieben dass der der die Flasche füllt jemals so ein Seminar/Kurs besucht hat?
Das es empfehlenswert ist keine Frage aber besteht ein Pflicht?
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shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.01.2008 13:50
Voraussetzung ist eine jährliche Unterweisung des Füllenden und schriftlicher Bestätigung mit besonderem Hinweis auf Bedienung und Wartung, Gefahren, Schutzausrüstung, Maßnahmen bei Störungen, Sicherheitseinrichtungen sowie der
regelmäßigen Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
Füllen dürfen Personen über 18 Jahre mit Sachkunde sowie mit Kenntnis der Betriebsanleitung und der Sicherheitsregeln.

Nebenbei, Interpunktionen in Schachtelsätzen erleichtern das Lesen ungemein.
26.01.2008 22:29
Hallo,
man muß kein Seminar mitmachen. Probleme kommen dann, wenns mal einen Unfall gibt und es ist auf die Luft zurück zu führen. Mit Seminar bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Das ist dann ein Kompressor-Betreiber-Seminar und ist 3 Jahre gültig. Danach kommt ein Auffrischungsseminar. Wir haben es bei Hubsis Tauchservice absolviert. http://www.hubsis-tauchservice.de Frage mal bei Ihm nach, er kann es Dir ganz genau erklären.
Gut Luft!
Tommy
i4d - instructor4diving
www.instructor4diving.de
27.01.2008 07:30
Moin, moin

Wir halten es bei uns im Verein so. Mindestens zwei Mitglieder führen einen Sachkundenachweis zum Betrieb unserer Kompressoranlage. Diesen Sachkundenachweis macht man auf einen Kompressorlehrgang, der bei uns zweiteilig war: Betrieb ein Teil, Wartung, Reparatur etc. ein zweiter Teil. Der Sachkundenachweis muss entsprechend durch Folgelehrgänge aufgefrischt werden.

Auch wenn Tommy sagt, dass das nicht nötig ist, verstehe ich die Gesetzeslage eher so, dass das vom Gesetz bzw. den Verordnungen auch gefordert wird. Leider ist die eigentliche Gesetzeslage dahinter mittlerweile so kompliziert, dass ich aufgegeben habe, gerade in diesem Zusammenhang alles komplett verstehen zu wollen.

Derjenige, der den Sachkundenachweis führt, kann jetzt seine Füller in den Betrieb der Anlage einweisen. Diese Einweisung muss jährlich wiederholt werden. Die müssen dann nicht unbedingt diesen Lehrgang besuchen.

Jetzt noch etwas in Eurer eigenen Sache. Bitte denkt dran, wenn Ihr nicht für Euren eigenen Verein, sondern für Aussenstehende füllt und "Luft vekauft", betreibt Ihr eine gewerbliche Kompressoranlage und unterliegt damit auch der Überwachung durch die Gewerbeaufsicht, die dann ausserdem ebenfalls den Betrieb dieser Anlage genehmigen muss.

Ausserdem könntet Ihr damit Euren Status als e.V. ganz schnell verlieren.

Wir haben uns seinerzeit darüber ziemlich weitgehend informiert, und sind deshalb zum Schluß gekommen, sofort die Finger davon zu lassen und keine Luft an Vereinsfremde abzugeben.

Ansonsten hilft Tommys Rat aber weiter. Frag bei den Anbietern solcher Seminare nach. Wir machen das immer bei Junge und Warncken in Bremen.

Beste Grüße
Peter
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
27.01.2008 10:44
Peter:
27.01.2008 11:04
@Tauchteufel
Abs.1 = Ja, Folgelehrgänge alle 3 Jahre.
Abs.3 = Ja.
Abs.4 = (Genehmigung durchs Gewerbeaufsichtsamt) Das kommt aber auch auf die Größe der Kompressoranlage an.
Abs.5 = Ja.
Abs.6 = Diese Entscheidung haben wir in unserem Verein auch getroffen.
Tommy
Vercingétorixold school
28.01.2008 09:52
Der Verein verliert bei Verkauf nicht den Status e.V.!
Der Verkauf könnte allerdings nicht mehr durch den Vereinszweck gedeckt sein. D.h. der Verein ist insoweit mit diesen Einnahme steuerpflichtig (KSt, Soli und USt). Weiteres kann euch euer StB genau erklären(Hoffe ich zumindest).
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
28.01.2008 11:27
Tommys: "Diese Entscheidung haben wir in unserem Verein auch getroffen" ->in welchem Verein
28.01.2008 17:46
@shuttle
Wir sind eine Tauchschule, haben aber bevor wir die Tauchschule auf gemacht haben einen Verein gegründet. Tauchschule 06.2004, Verein 09.2002. Vereinswebseite: www.crazy-divers-ev.de Für den Verein bilden wir auch wesentlich günstiger aus.
Happy Bubbles.
Tommy
www.instructor4diving.de
www.crazy-divers-ev.de
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
28.01.2008 18:03
Das mit der Tauchschule weiß ich (da du immer mit happy bubbles-Tommy unterschreibst, dachte ich zuerst, ich kenne dich hier aus dem Schulungsbad; über i4d kam ich dann drauf, wohin du wirklich gehörst). Da also TS, war ich etwas über "unser Verein" erstaunt. Danke für die Info und alles Gute!
28.01.2008 18:11
Sehr gerne. Danke, ich wünsche Dir auch alles Gute. Wenn Du noch weitere Fragen hast kein Problem.
Grüße Tommy
29.01.2008 06:58
Moin, moin

Vercingetorix hat natürlich Recht, nicht der e.V. Status kann verloren gehen, sondern der Status der anerkannten Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Damit wird der Verein dann steuerpflichtig usw. usw.

Beste Grüße
Peter
Antwort