Kleinkonische Flaschen in D kein TÜV mehr (unabhängig vom Zustand)?
Geändert von Michael Schmidt,05.11.2025 11:19
Bekommen aktuell kleinkonische Flaschen in D generell keinen TÜV/Druckbehälterprüfung mehr unabhängig von ihrem Zustand?
Bekommen aktuell kleinkonische Flaschen in D generell keinen TÜV/Druckbehälterprüfung mehr unabhängig von ihrem Zustand?
"Die einzig relevante Gefahr ist, dass man in konische Gewinde falsche Ventilgrößen einschrauben kann, die zunächst fest halten, aber unter Druck rausschießen. Deshalb müssen u.a. die Gewindetypen heute eingeprägt sein."
Das stimmt so nicht, es gibt eigentlich keine ähnlichen Ventilgewinde die man mit kleinkonischen Gewinden verwechseln kann! Es ist allerdings bei der Montage mehr Sorgfalt erforderlich, insbesondere das Anzugsdrehmoment muss stimmen! Zu wenig und das Ventil greift nicht stabil und fliegt raus, zu viel und die Keilwirkung kann den Flaschenhals beschädigen!
Die üblen Ventilverwechselungen sind die zwischen den sehr ähnlichen zylindrischen Gewinden 25x2 iso (Ventil) und 3/4" NPSM (Flaschenhals)
https://www.divegearexpress.com/amfile/file/download/file/166/product/6641/
S.5
Zitat:
"Investigation of the valve ejection events has consistently identified that a cylinder valve with a smaller diameter
stem thread than the cylinder neck thread had been used, e.g. a valve with a M25 x 2 stem thread inserted into
a c\OLQdHU ZLWK a 3/4μ NPSM QHcN WKUHad. It is therefore imperative that the cylinder neck and valve stem threads
are identical.
"
Das kleinkonisch nicht generell verboten ist, ist ja schonmal eine nützliche Information!
Gibt es irgendwo eine Liste mit den nicht mehr zugelassenen Ventile? Gibt es Bestandsschutz? Unterschiedliche Regelungen zwischen Privatpersonen und Vereinen/Firmen?
Agieren die Flaschenprüfbetriebe eigentlich mit Bundeseinheitlichen Regelungen oder in jedem Bundesland anders?
Für die Leute in A/CH gibts große Unterschiede zu D?