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Kleinkonische Flaschen in D kein TÜV mehr (unabhängig vom Zustand)?

Geändert von Michael Schmidt,
05.11.2025 11:19

Bekommen aktuell kleinkonische Flaschen in D generell keinen TÜV/Druckbehälterprüfung mehr unabhängig von ihrem Zustand?

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05.11.2025 10:31
Soweit mir bekannt ist, werden Flässchen mit kleinkonische Flaschen nur noch von Gasbehälterprüfwerken getüft. Tauchshops machen das nicht mehr.
05.11.2025 10:59Geändert von kwolf1406,
05.11.2025 11:02
Habe keine Probleme damit. Wenn Tauchshops die nicht annehmen, haben sie keine Ahnung.

Etwas anderes sind neuere Bestimmungen für Tauchventile. Da gelten viele Kleinkonische nicht mehr. Da kann man aber für nicht zu teures Geld neue Ventile einsetzen (lassen).
05.11.2025 11:42
"Habe keine Probleme damit. Wenn Tauchshops die nicht annehmen, haben sie keine Ahnung."
Es war nicht der diveshopmonkey um die Ecke sondern ein Flaschenprüfbetrieb. da gehe ich eigentlich davon aus, daß sie Ahnung haben.

"Etwas anderes sind neuere Bestimmungen für Tauchventile. Da gelten viele Kleinkonische nicht mehr. Da kann man aber für nicht zu teures Geld neue Ventile einsetzen (lassen)."
Ich bin mir nicht sicher/mein Kontakt wusste es nicht ob kleinkonisch an sich oder das Ventil das Problem war. Heute wird ja Flasche und Ventil in Kombi geprüft.
Soweit ich weiss/gehört habe will man mit dem kleinkonischen Ventilverbot Ventilrohrbruch bei schmnaldimensionierten Ventilen vorbeugen.
Hast du Ahnung wo man darüber was nachlesen/erfahren kann?
05.11.2025 13:36Geändert von kwolf1406,
05.11.2025 13:37
Ich habe in den letzten 2 Jahren kleinkonische Vereinsflaschen zu zwri Firma gebracht, die TÜV-Prüfer beauftragen. Die haben mir dort, wo unzulässige Ventile aufgeschraubt waren, neue kleinkonische Ventile angeboten und montiert. Sozusagen unter den Augen des TÜV. Kleinkonisch an sich ist kein Problem. Die einzig relevante Gefahr ist, dass man in konische Gewinde falsche Ventilgrößen einschrauben kann, die zunächst fest halten, aber unter Druck rausschießen. Deshalb müssen u.a. die Gewindetypen heute eingeprägt sein.
Ich bin bzgl. Bestimmungen kein Fachmann, ich schreibe hier nur, was ich in der Szene erlebe.
05.11.2025 13:44Geändert von kwolf1406,
05.11.2025 13:47
Magenta AI schreibt: "Es gibt keine explizite gesetzliche Grundlage, die kleinkonische Tauchflaschen pauschal vom TÜV ausschließt. Die gesetzlichen Vorgaben für die Prüfung von Tauchflaschen ergeben sich in Deutschland aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den entsprechenden Normen wie EN 1968 und ISO 6406."
Diese Normen gehen nicht auf Gewindetypen ein.
07.11.2025 10:04

"Die einzig relevante Gefahr ist, dass man in konische Gewinde falsche Ventilgrößen einschrauben kann, die zunächst fest halten, aber unter Druck rausschießen. Deshalb müssen u.a. die Gewindetypen heute eingeprägt sein."

Das stimmt so nicht, es gibt eigentlich keine ähnlichen Ventilgewinde die man mit kleinkonischen Gewinden verwechseln kann! Es ist allerdings bei der Montage mehr Sorgfalt erforderlich, insbesondere das Anzugsdrehmoment muss stimmen! Zu wenig und das Ventil greift nicht stabil und fliegt raus, zu viel und die Keilwirkung kann den Flaschenhals beschädigen!

Die üblen Ventilverwechselungen sind die zwischen den sehr ähnlichen zylindrischen Gewinden 25x2 iso (Ventil) und 3/4" NPSM (Flaschenhals)

https://www.divegearexpress.com/amfile/file/download/file/166/product/6641/

S.5

Zitat:

"Investigation of the valve ejection events has consistently identified that a cylinder valve with a smaller diameter
stem thread than the cylinder neck thread had been used, e.g. a valve with a M25 x 2 stem thread inserted into
a c\OLQdHU ZLWK a 3/4μ NPSM QHcN WKUHad. It is therefore imperative that the cylinder neck and valve stem threads
are identical.

"

07.11.2025 10:14

Das kleinkonisch nicht generell verboten ist, ist ja schonmal eine nützliche Information!
Gibt es irgendwo eine Liste mit den nicht mehr zugelassenen Ventile? Gibt es Bestandsschutz? Unterschiedliche Regelungen zwischen Privatpersonen und Vereinen/Firmen?

Agieren die Flaschenprüfbetriebe eigentlich mit Bundeseinheitlichen Regelungen oder in jedem Bundesland anders?
Für die Leute in A/CH gibts große Unterschiede zu D?

iDive2hat sowas auch
07.11.2025 13:57Geändert von iDive2,
07.11.2025 13:58
Korrekt, KK Ventile sind per se nicht generell verboten oder vom TÜV ausgeschlossen. Die alten KK Ventile hatten keine Abreissfestigkeit von >120Nm und wurden nach der Übergangszeit (glaube irgendwo um 2005) aus dem Verkehr gezogen und das Tauchgerät mit diesen Ventilen bekommst keine Prüfung mehr (waren überwiegend 4L Feuerwehrflaschen welche angeboten wurden).

Flaschen mit KK Ventilen welche der Norm entsprechen können und werden weiterhin geprüft und erhalten TÜV. Erkennbar sind die Ventile meist an Prägung DIN144 (= >125Nm) oder die 125N sind eingeprägt. Es gibt ja noch KK Ventile in der aktuellen Norm zu kaufen, die dürfen natürlich auch montiert und genutzt werden.

Somit ist das immer eine Einzelfallentscheidung, oft wissen die Prüfstationen selbst nicht um was es genau ging und oder kennen den Hintergrund.
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