Hier mal noch büschen aus`m Nähkästchen zur "Sachlage":
Ein Kriegsschiff ist grundsätzlich auch nach seinem Untergang Besitz des jeweiligen Landes unter dessen Flagge es fuhr - egal(!) wo es liegt! Ist es als Kriegsgrab definiert, so sind jedwede Gesuche um Bergungsrechte jeder Art vergeudete Zeit - insofern man nicht "einen wissentschaftlichen / historischen Anstrich" glaubhaft machen kann. Ist es kein Kriegsgrab, so muß (nun) primär das Heimatland gefragt werden. Hat das Heimatland kein Interesse - wie im Beispiel Westentaschenschlachtschiff "Dingenskirchen" (Uruguay), so ist die nächste Institution das Land in dessen Hoheitsgewässern das Kriegsschiff liegt. Und jetzt ist es (oftmals nur) eine Frage "des Geldes". Dann kann man auch schnell mal einen Reichs-Radler bergen oder einen "Neger" - für den man sich hochoffiziell eh nicht ernsthaft interessiert.
Bei zivilen Schiffen (Wracks Unterwasser) ist die Rechtslage anders. Hier ist der grundsätzliche Eigner die Versicherung. Man kann also ein ziviles Wrack "ohne weiteres" mal schnell und günstig (ab)kaufen (mit Rechten und Pflichten). Beispiel Passagierdampfer (Vierschornsteiner) "Lusitania" vor Süd-Irland ... Privatbesitz.
Ziviles Überwasser-Wrack in internationalen Gewässern: Einfach _die eigene Schleppleine_ am Bergungsgut festmachen und ... es ... ist ... "erstmal" DEINS! Kann /will der Eigner die Bergungskosten nicht aufbringen oder verzichtet, dann ist es "richtig deins".
So ... und "conradi" hat doch insoweit schon alle "Antworten" gegeben.
Aber vielleicht habe ich ihn ja auch "erst" auf eine Idee gebracht. Ich gönne es ihm ... von Herzen.
@ Schraube:
Bitte nich` die Pos. für unter 10 Teuronen verticken - dat versaut den Markt!