Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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KEINE ÜBERNAHME DEKOKAMMER GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Hallo,
ich war gestern in meiner Tauchbasis um einen Kurs zu buchen. Dort wurde ich drauf hingewiesen das die gesetzliche Krankenkasse keine Druckkammerfahrten mehr übernimmt oder nur bis zu einem pauschalbetrag von 1500.-Euro, auch wenn ich mit einem Freund Hobbytauchen gehen und keinen Kurs bei Ihnen besuche.
Ist es nicht so das wenn ich einen Kurs mache der Tauchlehrer eine Unfallversicherung hat ?
Un wenn ich Privat mit einem Freund tauche HIER IN DEUTSCHLAND die gesetzliche Krankenkasse eintreten muss ?
Wie ist den die Rechtslage abe 01.01.2009 jetzt genau ? Weiss das jemand 100 prozentig ?

CYA
Andy
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28.01.2009 17:49
ich habe da auch letztes Jahr mal bei meiner Kasse (SBK) nachgefragt und mir wurde gesagt das die Druckkammerbehandlung nach einem Unfall übernommen wird das es sich dann ja um einen notwendige Maßnahme handelt.

Habe mich aber trotzdem zusätzlich für AquaMed entschieden.
SchwabenMarc24PADI Rescue (175 TG)
28.01.2009 17:54
Ich habe im Oktober/November bei der TKK nachgefragt und folgende Aussagen bekommen: In Inland wird die Druckkammerbehandlung bei Unfall in vollem Umfang übernommen. Im Ausland trägt die gesetzliche KK nur den Betrag, den die Behandlung im Inland kosten würde. Das heißt, wenn du in Ägypten 15TEUR zahlen musst und das in D nur 10TEUR kosten würde trägt die Kasse die 10TEUR und du musst den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Wie SaschaT habe ich mich daher auch für eine Zusatzverischerung (AqaMed) entschieden, da somit diese Lücke geschlossen wird.
28.01.2009 17:56
Tabelle 4:
Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien).
Anlage B: Methoden, die nicht als vertragsärztliche
Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen,

Stand 01.01.2003.
...
16. Hyperbare Sauerstofftherapie
...
28.01.2009 18:02
Ist auch mein Stand.
Ich bin nicht kleinlich un einen Extraversicherung ist mit sicherheit besser als keine.
Nur ich hab die Basis gewechselt, weil ich mich bei der anderen immer Gelinkt gefühlt habe. Un auf solche Falschaussagen kann ich halt echt verzichten,wenn er mir es anbieten will OK kein Thema. Aber bei der wahrheit solte man bleiben oder sich richtig erkundingen.
Oder hat sich das zum 1.1.2009 wirklich geändert ?
28.01.2009 18:06
Äh immernochnicht angemeldet, tut mir leid des versteh ich nicht

In Ägypten bei James&Mac zumindestens die bieten glaub über Hepca eine Zusatzversicherung an kosten 5Euro pro Person.

28.01.2009 18:38
"... Weiss das jemand 100 prozentig ?..."
Ja, Deine Krankenkasse - also, Hörer schwingen und dort anrufen...

Ich bin zusätzlich über AquaMed versichert - DAN tut`s aber auch und als VDST-Taucher bist Du auch versichert...
Schau mal in Deinen Versicherungsunterlagen, ob die da Tauchen als "Risikosportart" aufgeführt haben.
28.01.2009 18:59
Hi @ all

Die Krankenkassen dürfen die HBO Therapie nur bei stationärer Behandlung übernehmen. Sollte die Behandlung ambulant sein bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.
Beispiel:
Dekounfall mit Helitransport zur Kammer, dort ein Behandlungsschema nach Tabelle 5 oder 6 US NAVY und anschließende Entlassung, da keine Lähmungserscheinungen mehr vorhanden.
Jedoch weitere Kammerfahrten bis das letzte Taubheitsgefühl verschwunden ist in den nächsten Tagen.
Die Gesetzliche Krankenkasse wird keine oder nur einen Bruchteil der Kosten tragen.

Aus diesem Grunde sollte jeder TL immer daraufhinweisen und eine zusätzliche Versicherung anbieten. Macht er dieses nicht kann Ihn der Geschädigte auf einen Teil der Kosten verklagen.

28.01.2009 19:18
Die Regierung hat es festgelegt, daß die Krankenkassen keine ambulanten Kammerfahrten mehr bezahlen dürfen.
Ist schon einige Jahre so
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
28.01.2009 19:24
aha, ein ganz neues Problem.

Ist doch eigentlich schon paar Jährchen bekannt.

http://www.daneurope.de/dan/dtukost0101.htm

Deswegen bin ich bei DAN
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
28.01.2009 19:43
STOP ...

Die gesetzliche Krankenkasse darf nur stationäre Druckkammerfahrten übernehmen - Dummerweise haben die meisten Krankenhäuser keine Druckkammer - das läuft also ambulant - schon DARF die Krankenkasse nach Regierungsvorgaben NICHT bezahlen ...

Desweiteren würde dann NUR die erste Druckkammerfahrt (wenn stationär) bezahlt werden - aus Erfahrung weis man aber, das meist eine Druckkammerfahrt alleine nicht ausreicht - auf den Folgekosten würde also der Verunglückte sitzenbleiben ...

Die Unfallversicherung des ausbildenden TL`s ist nur für ihn selber - für Unfälle während der Ausbildung haftet dessen Haftpflichtversicherung ...

Die Private Unfallversicherung hat mit Druckkammerfahrten absolut nichts am Hut - das ist rein eine Geschichte der Krankenkasse bzw. entspr. eigenen Zusatzversicherungen ...

Bevor sich jemand zu sicher fühlt, das SEINE Versicherung oder Krankenkasse ja die Druckkammerfahrt zahlen würde - laßt euch das mal schriftlich geben - rein Gesetzlich dürfen sie es NICHT ...

Das Problem ist meist, das die Leute bei ihrer Krankenkasse rein wegen Druckkammer nachfragen, aber nicht nachfragen, was passiert, wenn es bei einem Tauchunfall passiert ...

Es gibt immerhin andere Erkrankungen, die eine Druckkammerfahrt nötig machen und im entspr. Leistungskatalog der kassen aufgeführt sind ...

Tauchunfälle mit anschl. Druckkammerbehandlung sind def. nicht mehr im Leistungskatalog ...
28.01.2009 20:19
HI!

Danke für die Antworten und klar ich habe angerufen und nachgefragt, nur der Mitarbeiter kannte sich wohl nicht so gut aus. Also hab ich eine Mail geschrieben:

Guten Tag,


ich bin Hobbytaucher und wurde von einem Mittaucher darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Krankenkasse keinen oder nur Eingeschränkte Druckkammerfahrten übernimmt.

Ist dies richtig ?

Wenn ich mit einem Freund hier in Deutschland tauchen gehe, es passiert mir ein Unfall und ich komme in eine Druckkammer, kann dann von mir eine Kostenrückerstattung von Ihnen des Krankhauses, Universität oder Ersthelfendem verlangt werden ?

Ich bitte um Antwort

Danke

Mit freundlichen Grüssen

Antwort bis jetzt:


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund der zahlreichen Anfragen, die wir derzeit erhalten, wird sich dieBeantwortung Ihrer E-Mail leider verzögern. Wir bitten Sie dafür herzlich um Ihr Verständnis und werden Ihnen soschnell wie möglich antworten.

Dann wer ich mal eine abschliessen

Thx nochmal
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
28.01.2009 20:52
Das Problem ist auch nicht die Behandlung direkt nach dem Unfall.
Vielmehr ist das Problem, daß die GKV die darauf folgenden ambulanten Druckkammerfahrten nicht bezahlen darf. Und die machen häufig den größten Teil der Kosten aus.

Behandlungskosten in Ägypten werden zu 100% gar nicht übernommen, da die GKV medizinische Leistungen nur in Ländern bezahlt mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht. Ägypten gehört nicht dazu.

Grüße,

henri.
kwmIntro to Cave Diver (TDI),
DTSA-Gold (VDST),
Taucher *** (CMAS),
29.01.2009 02:10
Für ein paar Euro im Jahr kann man sich den ganzen Ärger ersparen.

- AquaMed http://www.aqua-med.de
- DAN http://www.daneurope.de/service.htm
- VDST http://vdst.de/mitgliedschaft.htm

Gut Luft,
Klaus
29.01.2009 07:00
seid wann ist eigentlich diese regelung?war des noch zu birne zeiten oder waren da schon die anderen an der macht?
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
29.01.2009 07:27
seit 2001

http://www.daneurope.de/dan/dtukost0101.htm
29.01.2009 13:26
>>Für ein paar Euro im Jahr kann man sich den ganzen Ärger ersparen<<
zumal diese Zusatzversicherungen noch ganz andere Leistungen voll übernehmen, die man hoffentlich nie braucht, die einen aber finanziell ganz schnell in den Ruin treiben können.
Das sind richtig gut angelegte Euros.
Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
29.01.2009 20:34
... und nicht nur für die Dekokammer macht eine solche Versicherung Sinn, "ohne" spart man am falschen Ende
FrankNeuhausTDI Trimix Instr.
30.01.2009 08:47
Wenn ich mir die Rechnung ansehe. die DAN ohne zu zucken für die beiden Kammerfahrten, die ich beim letzten Ägyptenaufenthalt nötig hatte, bzeahlt hat, so muss ich sagen, da kann ich 80 Jahre lang die Professional Mitgliedschaft abschliessen.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
30.01.2009 10:03
@andymichel: wie siehst du denn jetzt die "Falschaussage" deiner Basis?
30.01.2009 11:41
@FrankNeuhaus
Richtig! da brauch man nicht diskutieren. Die paar euro hab ich noch über für ne Versicherung.. ohne wenn und aber. im ernstfall will ich nicht wissen wie man sich fühlt wenn die freundin in ne druckkammer muss und ich aus knauserigkeit auf ne versicherung verzichtet hab. aus dieser sicht heraus ist man ganz schön doof wenn man sich nicht selbst versichert. ich bin bei DAN... es taucht sich irgendwie fröhlicher wenn ich weiß das ich die rote karte hab und alle infos über das gebiet und die med. versorgung rundrum.
30.01.2009 14:57
HI!

Ich hab nich gesagt das das eine Falschaussage war, hab ich ja auch nirgends geschrieben oder? Ich war mir nur nicht sicher ob das stimmt. Deshalb hab ich ja bei hier und bei der Versicherung nachgefragt, wobei ich von der Krankenversicherung immer noch keine Nachricht bekommen hab. Bin auf jeden Fall froh das mich die Basis darauf hingewiesen haben. Hab ja oben schon geschrieben das ich eine abschliessen werden. Für solche Sachen gibts doch das nette Forum hier wo man Fragen kann. Für mich war die Regelung in Deutschland neu
Ich dank euch auf jeden Fall.

Hab ich doch noch ne gute Basis gefunden

CYA
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
30.01.2009 15:14
andymichel, bei deinem post vom 28.01.2009 - 18:02 entstand der Eindruck. Aber jetzt ist dir die Problematik ja bekannt.
Übrigens nur als Tip: die nächste Druckkammer gibt gerne Auskunft und die verfolgen keine Eigeninteressen. In der letzten in der ich war, hatten die einige Storys auf Lager, inwieweit Leistungen von unterschiedlichen Versicherungen mit welcher Begründung abgelehnt wurden.

Hier weiter unten, (oder im Forum Recht, ich weiß es nicht mehr ganz genau) gab es mal einen Thread eines Betroffenen darüber.
dolphinblubbCMAS Instr 2
30.01.2009 17:15
Bei der ganzen Diskussion, ob das von der Krankenkasse übernommen wird ja oder nein.
Stimmt, praktisch alle Krankenkassen übernehmen die Behanldung bei einem Unfall.
Knakcpunkt ist aber: nur bei einem UNFALL
Definition Unfall= durch ein vorheriges Ereignis ausgelöst!!!! z.B. Automat vereist, Panik, Notaufstieg
Hast Du ein Dekompressionsproblem nach einem Tauchgang ohne Zwischenfälle ist das per Krankenkassendefinition kein Unfall, sondern eine Krankheit und da kann es sein, dass die Leistung Druckkammerbehandlung nicht von der KK bezahlt wird.
also genau nachfragen bei der KK (Zahlung bei einer Druckkammerbehandlung nur bei Unfall, oder immer)
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
30.01.2009 17:24
Nochmals, vergesst die Nachfragerei bei irgendeinem Sachbearbeiter irgendeiner Krankenkasse. Das nutzt euch im Fall der Fälle nichts, da ihr nicht alle eintrittsfälle für eine DCS mit denen durchdiskutieren könnt.
Wenn ihr sicheren Schutz wollt, sichert das besondere Risko mit speziellen Versicherungen. Dei 40 oder 50 Euro im Jahr ist der geringste Kostenfaktor beim tauchen, da gibt man mehr für Luftfüllungen aus.
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