Wieso Bergamt? Muss nicht sein. Ich sehe da 2 Möglichkeiten, sind aber nur beide nur Spekulatius:
Das Schieferbergwerk unterlag bis zu nach Flutung der Bergaufsicht durch die Bergbehörde. Anschließend wurde es wahrscheinlich aus der Bergaufsicht entlassen und einer Folgenutzung zugeführt, und was der Folgenutzer damit macht, ist seine Sache und obliegt dem Ordnungsamt. Eine Wiederaufnahme der Bergaufsicht geht nicht.
Eine andere Möglichkeit ist, dass das Bergwerk der Aufsicht von Landesbergamt (Dortmund) oder Bergamt (???) weiter unterliegt und nicht aus der Bergaufsicht entlassen wurde, das regelt eine ZuständigkeitsVO. In diesem Fall kann von der Aufsichtsbehörde nicht verlangt werden, dass da reingetaucht wird. Da wurde dann wahrscheinlich ein Gutachten verlangt, inwieweit die Taucherei dort sicher ist. Aber Ingenieursgutachten kosten ein Schweinegeld...
Aber in einem Bundesland, in dem ein Startplatz (Halde eines Kohlenbergwerks, den Namen habe ich aber leider vergessen) für Paraglider der Bergaufsicht unterliegt, ist alles möglich...
