Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Höher Brevetiert

Hallo zusammen
Bin neu hier und erstmal ein Hallo an alle.
Hab da mal ne Frage ?

Ich tauche seit 11 Monaten ,habe 41 TG in heimischen Gewässern (also kalt usw.)Habe folgene Breves.

OWD
Nitrox
Deep
Trocki
Specalty Diver

nächsten Monat kommen noch Nacht,Navi und Stress und Rescue dabei.Bin dann laut SSI Master Diver.

Jezt meine Frage:
Mein Buddy mit dem ich meistens Tauchen gehe taucht seit 2006,hat ca 300 TG.Er hat den OWD und Nitrox.Das heist laut SSI nur OWD.

Wie sieht das jetzt rechtlich aus:
Ich gehe mit ihm tauchen.Im Trocki auf 30 Meter.Aus irgendeinen Grund versagt das Einlassventil.Er schiesst aus 30m an die Oberfläche.Ausgang Decokammer oder Schlimmer.

Was kann man mir rechtlich vorwerfen ???
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boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
26.07.2012 01:14
Man wird Dich evtl. fragen, was Du als MasterDiver mit einem OWD ohne Trockiausbildung auf 30mtr. zu suchen hattest und warum Du nicht ausreichend helfen konntest um schlimmeres zu verhindern ...

Er hat zwar mehr TG`s, Du aber die höhere Ausbildung ...
26.07.2012 01:34
Danke für die schnelle Antwort.Heist also das ich nachher die A...Karte habe.Was kann mir im schlimmsten Fall passieren (wenn er zb. unheilbare Folgeschäden hat )
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.07.2012 07:45
"Was kann mir im schlimmsten Fall passieren" ->

Bevor man fragt, ob man gehenkt werden kann, sollte man sich in einem solchen Fall zunächst einmal selbst fragen, ob man vernünftig und zumutbar gehandelt hat (ob man die im Verkehr geforderte und übliche Sorgfalt hat walten lassen)

Also frag dich:

- hatte dein Partner objektiv gesehen ausreichend Erfahrung im Trockentauchen, um diesen Tauchgang zu machen?
- konntest du mit Recht davon ausgehen, dass dein Partner mit seinen 300 TG genug Erfahrung hatte, diesen TG auf diese Tiefe mit dir durchzuführen?
- wäre es überhaupt möglich gewesen, ihn zu stoppen, respektive einzugreifen, ohne sich selbst zu gefährden? Wie lang war die Zeitspanne vom Bemerken des Vorfalles bis zum "Hochschießen" ?

Natürlich gibt es in einem solchen Fall eine Befragung, aber trotz "Höherbrevetierung" wird man nicht unbedingt "Höher gehenkt". Mach dir klar, dass du unabhängig dieser Kärtchensammlung ein Beginner bist Was könnte man dir denn in einem solchen Fall zur Last legen?

Mach dich locker, geh ruhig schlafen.

mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
26.07.2012 08:03
Da shuttle deine eigentlich Frage ja abschließend beantwortet hat, hier mal eine andere:

Bei welcher umsatzfavorisierten Tauchschule bist du da gelandet? Pi x Daumen kommst du nach deiner Planung auf gerade rd. 60 TG´s und willst dich dann Master (of Desaster?) nennen wollen?
Nun ist MasterDiver ja kein DiveCon, aber war versprichst du dir davon?

Fortbildung ist klar immer gut, aber meinst du nicht, dass ein paar Übungstauchgänge, ich denke da an so min. 100, vor dem Master sein sollten?

So mal als Vorschlag
Frank Z. ich tauch halt
26.07.2012 08:06
@shuttl genau so ist es

und um den letzte Satz zu ergänzen, wenn du ausgeschlafeb hast geh einfach tauchen und irgendwann interessiert dich die ganze Kärtchenkacke nicht mehr und du erkennst dahinter ein cleveres Geschäftsmodell.
26.07.2012 08:40
@Mario-Diver,
grundsätzlich gebe ich dir recht. Aber die "Zertifizierung" als MD bei SSI bekommst du mit 50 TGen und der geforderten Anzahl an Specials (ich glaube 4 + S&R) automatisch. Warum soll er sich dagegen wehren?
Ich stimme Shuttle in der Beantwortung der Eingangsfrage zu.
Also vor solchen Tauchgängen das Gehirn einschalten und die Grenzen klar definieren. Auch ein OWD ist ein Mensch mit freiem Willen, also kann er schon entscheiden, wie er tauchen will. Ob du das dann mitmachst liegt nun wieder in deiner freien Entscheidung.
Im Übrigen soll es Taucher mit mehr als 300 TGen geben, die immer noch als Brevet den OWD haben, aber oft mehr drauf haben, als ein "xyz-Sterne-Taucher", weil sie sich mit der Materie des Tauchens einfach nur aus Interesse immer mehr vertraut machen und viel Tauchen gehen... Da haben wir sie wieder - die alte Frage - "Wieviel Plastikkärtchen braucht ein Taucher?"

Gruß Uwe
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.07.2012 08:42
mario-diver: JEdermann und jedefrau hat das Recht, sich lächerlich zu machen ...

Biohazard: Das ist nicht böse gemeint. Aber mach dir klar, dass du in Taucherkreisen, auf Basen etc. beim Einchecken jeweils ein leichtes Lächeln hervorrufen wirst, wenn du als Beginner (das ist ja nichts Schlimmes) ein "Masterirgendwas" vorlegst. Häng die Urkunde an die Wand, freu dich dran aber checke mit deinem AOWD Kärtchen in Verbindung mit Deep ein. Dann wirst du eher ernst genommen Geh tauchen .... tauchen ....
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.07.2012 08:43
mario-diver: JEdermann und jedefrau hat das Recht, sich lächerlich zu machen ...

Biohazard: Das ist nicht böse gemeint. Aber mach dir klar, dass du in Taucherkreisen, auf Basen etc. beim Einchecken jeweils ein leichtes Lächeln hervorrufen wirst, wenn du als Beginner (das ist ja nichts Schlimmes) ein "Masterirgendwas" vorlegst. Häng die Urkunde an die Wand, freu dich dran aber checke mit deinem AOWD Kärtchen in Verbindung mit Deep ein. Dann wirst du eher ernst genommen Geh tauchen .... tauchen ....
Scapegoatkann schwimmen ;-)
26.07.2012 09:09
@ Shuttle:



Mehr ist dazu nicht zu sagen, und auch wenn du höher brevetiert bist ist dein Buddy durchaus als erfahrender anzusehen, da wirst du nicht gleich gehängt.
Außerhalb gilt auch beim Tauchen immer: Selbstrettung geht vor, also wenn du nicht eingreifen kannst ohne dich selbst (unkalkulierbar) zu gefährden -> lass es!
Scapegoatkann schwimmen ;-)
26.07.2012 09:19
@ Biohazard:

Dir muss ganz schön langweilig sein, so wie du Brevets sammelst

Und was ist ein Specialty Diver???
26.07.2012 10:27
Hai

wie Shuttle ja schon sagte >>trotz "Höherbrevetierung" wird man nicht unbedingt "Höher gehenkt"<<

Man sollte das mit der Brevetsammlung nicht immer ins lächerliche ziehen Sonst könnte der ein oder andere keine Fragen mehr stellenum sich nicht lächerlich zu machen.
ZeKikMistralopithecus Borealis
26.07.2012 10:39
+1 mario-diver
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
26.07.2012 10:53
Naja, juristisch betrachtet springt das Ganze hier (und auch die übrigen Diskussionen zur Verantwortlichkeit für Buddy-Verhalten) deutlich zu kurz.

Sieht man das Ganze unter dem Gesichtpunkt einer (vorsätzlichen) Tötung oder Körperverletzung durch Unterlassen, so fehlt es an zwei Dingen: Zum einen am Vorsatz. Es will niemand den Buddy töten oder verletzen. Zum anderen fehlt es an einer Garantenstellung, die eine Handlungspflicht im Sinne des § 13 StGB zur Folge hatte. Diese ist bisher immer nur bei deutlich überragendem Wissens- und Erfahrungsvorsprung des nicht verletzten gegenüber dem verletzten Taucher bejaht worden. Die vom Ersteller beschriebenen Qualifikationen erreichen diesen Abstand untereinander in keinster Weise.

Geht man von fahrlässiger Tatbegehung - also fahrlässige Tötung oder Körperverletzung - aus, so kommt der schöne Begriff "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" ins Spiel, selbst wenn man eine objektive mögliche und subjektiv zumutbare Verhindungsmöglichkeit des Taterfolges beim nicht verletzten Taucher sieht.

Es gibt in einer ähnlichen Konstellation - betrunkener Autofahrer und nicht betrunkener Beifahrer - einige Entscheidungen, die sich mit den Anforderungen an die Handlungspflichten des nüchternen Beifahrers beschäftigen.

Fazit: Es hängt nicht nur am Status nach Plastikkärtchen und den absolvierten Tauchgängen. Jeder verantwortet im Fahrlässigkeitsbereich seine Entscheidungen (Anzugwahl etc.) weitgehend selbst. Läßt man allerdings seinen ausbildungstechnisch weit unterlegenen Buddy im Briefing sehenden Auges ins Verderben laufen, und hilft hinterher im Schadensfalle nicht, obwohl man es könnte, wird es wohl eng.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
26.07.2012 11:08
http://tsvlauterecken.de/pdf/sicherheitsregelntauchen.pdf
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
26.07.2012 11:23
@uboettger:
Echter Jurist biste aber wohl nicht?

Klarer Fall der Garantenstellung aus Gefahrengemeinschaft:
=> Per Definition: Es muss sich dabei um eine Gemeinschaft handeln, die ihrer Natur nach auf gegenseitige Unterstützung angelegt ist; beispielhaft werden Seilschaften, Soldaten, Segeltörn u n d Taucher aufgeführt!

Klares JA also zur Garentenpflicht im Buddyteam
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
26.07.2012 11:24
tausche "a" gegen "e"
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
26.07.2012 11:34
@mario-diver:

Was ist ein richtiger Jurist?

Das, was Du schreibst, ist wieder zu pauschal.

Die Garantenstellung ist - von der Theorie her - bei Gefahrengemeinschaften daraus angelegt, dass man sich gemeinschaftlich sehenden Auges und in deren richtiger Einschätzung in sie hineinbegibt. Die Frage des Ersteller war aber, wie es bei ihm konkret aussieht. Wenn sich sein Buddy mit 300 TG, ohne passendes Plastikkärtchen in den Trocki wirft, kann er ihn nur darauf hinweisen. Entscheidet sich der Buddy trotzdem, gefährdet er sich eigenverantwortlich selbst.

Entscheidungen gibt es - bis auf ganz wenige wie die des LG Darmstadt - zu dem Ganzen sowieso nicht. Der Euregiotaucher hat - für eine andere Konstellation, bei der sich der Tauchlehrer räumlich weiter weg befand - hier eine Veröffentlichung:

http://eutaucher.wordpress.com/2010/10/23/tauchunfall-in-hemmoor-tauchlehrer-freigesprochen/

EuregiotaucherTaucher i.R.
26.07.2012 11:42
PLASTIKWAHNSINN: Für dein EGO ... du bist höher brevetiert ... aber die grössere Erfahrung hat sicherlich dein Spezi ...

by the way:
es bringt jetzt auch nichts eine hochwertigere Ausrüstung oder einen teuren Tauchcomputer zu kaufen ...

Beim Tauchen macht es die Erfahrung.

Toll finde ich das du m it 41 Tauchgängen schon so viel Sonderbrevets gemacht hast ... das zeigt das du entweder scharf auf Fortbildung oder auf Plastikkarten bist ... hier gilt: Das eine (hoffentlich) nicht ohne das andere ...

Zynik und Sarkasmus on:
wenn du so weitermachst wirst du noch mit unter 100 Tauchgängen Instructor Trainer ...
Zynik und Sarkasmus off ....
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
26.07.2012 11:44
Übrigens und ein bißchen off topic ist auch der Unfall auf Fehmarn vom Juli 2010 strafrechtlich aufgearbeitet:

http://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/article2200144/Tauchschulbetreiber-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt.html
26.07.2012 11:56
Anderes Thema:
in Deutschland brauche ich ja nicht einmal einen Tauchschein um tauchen zu dürfen....

Wie kann ich jemanden ein fehlendes Kärtchen (Trocki Brevet) vorwerfen wenn es per Gesetz nicht mal vorgeschrieben ist !?!?!

Kann mir das mal ein Jurist erklären ?

H2Co3
26.07.2012 15:30
Danke erstmal für alle Antworten
Es ging mir bei der Frage nicht um meine Kärtchen und ob ich stolz darauf bin.Ich mache die Specials um mich weiter zu bilden und sollte was passieren auch versicherungstechnich abgesichert zu sein.Klar habe ich mit 41 TG keine grosse Erfahrung,das ist mir schon klar.Mal abgesehen davon das es wahrscheinlich Taucher mit 400 TG geben die nie unter 28 Grad Wassertemperatur ne Sichtweite von 30 Meter und nicht tiefer als 15m waren.Glaube nicht das die mir hier in den heimischen Seen was vormachen,aber darum geht es ja nicht.Wollte einfach nur Wissen ob mir rechtlich was passieren kann.Bin laut "Tauchverbänden" nun mal eben höher Brevetiert als mein Buddy.Ob ich nun will oder nicht.Und das er die viel höhere Erfahrung hat als ich,brauchen wir nicht drüber zu reden.

@scapegoat
Der Specialty Diver ist bei SSI zwischen OWD und AOWD.Bedeutet OWD+2 Specials = Specialty Diver
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.07.2012 15:41
"Wie kann ich jemanden ein fehlendes Kärtchen (Trocki Brevet) vorwerfen ... "

Nun, Justizia urteilt oftmals auf der Grundlage allgemein anerkannten Sicherheitsregeln.

Soll heißen: bei fehlenden gesetzlichen Regelungen kann (wird i.d.R.) im Falle der Fälle ein Richter Gutachter hinzu ziehen (die meist in irgendwelchen Verbänden sind und sich an Empfehlungen derselben orientieren), kann als Maßstab für evtl. Fahrlässigkeit die Regeln, Empfehlungen und Richtlinien von Tauchverbänden hinzuziehen, z.B. die Sicherheitsregeln des VdST und weiterer Verbände.

Wie auch immer: Tauchen ohne Brevet ist nicht verboten, aber passiert etwas, wir geprüft (wie oben schon erwähnt), ob die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde.

Ist in allen Fällen immer Einzelfallbetrachtung. Wir können hier viel spekulieren. Auf Gericht und auf hoher See .....
mario-diverRD,EAN<40,Deep, SRD, UW/Schiffsarchäologie I (VDST),
27.07.2012 09:24
(Zitat
Antwort von uboettger am 26.07.2012 - 11:34
@mario-diver:

Was ist ein richtiger Jurist?
(Zitatende)

Ich fragte, weil: Du hattest dein Post nicht begonnen mit:
"Kommt drauf an..."

Nein, nicht daher, aber im 1. Post hattest du eine Garantenstellung verneint; ich bin überzeugt, dass in jedwedem Unglücksfall, der Tauchergemeinschaften betrifft, die gegenseitige Garantenstellung gegeben ist.
Dass, wie shuttle zutreffend schreibt, es jeweils eine Einzelfallprüfung werden wird, wem aus dem Team in der jeweiligen Situation auf Grundlage seines "Könnens" (ggf. ist Brevetierung zumindest heranzuziehen) und der Zumutbarkeit -wo ja mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind- eine Verantwortung zuzuschreiben sein wird -oder auch nicht- ist unbestritten.
tiger22TMX/OWSI
27.07.2012 15:08
@boesewicht

Zitat aus dem verlinkten VDST-Artikel:

"
- Einhaltung der Aufstiegsgeschwindigkeit von mind. 10m/min,
- Dekostopp in 3m Wassertiefe am Ende jedes Tauchgangs
"


Wollen wir mal hoffen, dass diese "Sicherheitsregeln" nicht irgenwann einmal von einem deutschen Gericht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
28.07.2012 13:41
@tiger22

Es ist erkennbar, das Du den Text zwar gelesen, aber scheinbar nicht verstanden hast.
Lies es dir nochmal durch ...
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