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Hilfe Flaschenproblem !!!

Hallo,
ich weiss das ähnliche Probleme hier schon diskutiert wurden, aber ich blicke trotzdem nicht durch.

Ich habe folgendes Problem: Ich habe mir vor kurzem bei einem Tauchshop eine 12L Scubapro Stahlflasche mit Seaway Doppelventil gekauft und keine Papiere dazu bekommen. (Erstinbetriebnahme, Konformitätszertifikat). Ich wusste auch nicht das ich so etwas brauche, da es meine erste eigene Flasche ist. Ich blicke durch das ganze Rechte-durcheinander nicht mehr durch. Es ist nur das Herstellungsdatum 08-2005 eingeschlagen und Seriennummern usw aber kein neuer TÜV Termin (was wohl in Ordnung ist.Laut Scubapro ist der neue Tüv dann Herstellungsdatum + 2 Jahre)... bedeutet das jetzt das die Flasche in Betrieb genommen wurde ? Kann ich die Flasche überall füllen lassen oder kriege ich vielleicht Probleme beim nächsten TÜV, wenn die mich nach irgendwelchen Papieren fragen, die ich nicht habe. Gilt das auch noch wenn ein anderes Ventil montiert wurde, oder muss dann die Flaschen neu abgenommen werden ? Papiere werde ich wohl auch keine bekommen, da im Falle der Montage von Fremdventilen der Händler zum Hersteller wird.
Oder soll ich die Flasche besser zurückschicken (14tg rückgaberecht).

Grüße
Sergio
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02.12.2005 17:30
Papiere gab es bei meiner Flasche auch nicht. Herstellungsdatum ist eingeschlagen, nach 2 Jahren beim TÜV gab´s auch keine Probleme - warum auch? Und beim Füllen hat sich keiner irgendwie angestellt. Die schauten zwar auf das Datum, waren damit aber zufrieden.
Also mach Dir nicht unnötig Sorgen, das passt schon...
02.12.2005 17:39
Hallo,

habe gerade bei meinem Papierkram nachgeschaut.
Bei Scubapro brauchst ein Prüfbuch für Druckbehälteranlage Darin enthalten ist die Bescheinigung über die Prüfung vor Inbetriebnahme einer Druckbehälteranlage. Dadrin steht u.a. HerstellerNr. und ObjekNr. Beides ist auch auf der Flasche am Hals eingeschlagen. Auf dem "Beiblatt zur Bescheinigung...." ist dann das Flaschenventil mit Bauartzulassung vermerkt.

Beim Prüfbuch von Aqualung heisst das ganze z.B. Bescheinigung über die Prüfung von Druckgasflaschen zur Inbetriebnahme Ist aber im Endefekt immer das gleiche. (Scubapro vom TÜV Süd, Aqualung vom TÜV Nord)

Ich frage mich nur, welcher TÜV, ohne die Papiere eine entsprechende Abnahme der Flasche, Ventil und Standfuß (diese drei Dinge werden expliziet in den beiden mir vorliegenden Bescheinigungen mit KennNr. genannt!) vorgenommen haben sollte, wenn es sich denn tatsächlich um eine neue Flasche handelt. Dies kann eigentlich nur durch eine Bauartkomforme Einheit (Flasche, Ventli, Standfuß) geschehen sein. Nachträglich müßte dann das Ventil gewechselt worden sein. Dadurch hätte die Flasche keine gültige TÜV-Abnahme mehr und dürfte dann aber auch nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Der TÜV-Termin wird vom TÜV an der Flasche angebracht (Aufkleber (TÜV Süd), oder eingeschlagen (TÜV Nord))
Der nicht angebrachte TÜV-Termin an der Flasche bedeutet : Die Flasche hat derzeit keinen gültigen TÜV! Kann sie auch nicht haben, da keine Abnahmebescheinigung für die Inbetriebnahme vorliegt. Da steht bei Scubapro z.B. drin:
Die TÜV-Abnahme gilt nur für den Druckgasbehälter (CE0036) zusammen mit dem Flaschenventil Bauartzulassung: 02l156 CE0098

Das ist jetzt wörtlich aus einer Zulassung abgetippt.

Es könnte jedoch sein, das der Ventilhersteller eine solche für diese Scubaproflasche mit seinem Ventil hat. Hierzu brauchst Du die eingeschlagene Herstellernummer der Flasche, sowie die Bauartnummer des Ventils in einer Bescheinigung.
Damit zum Ventilhersteller gehen und nachfragen, ob dort eine Konformitätserklärung für Deine Kombination vorliegt. Damit könntest Du die Flasche zum TÜV bringen, eine Abnahme vor Inbetriebnahmre vornehmen lassen und damit die Flasche TÜVen.
Wahrscheinlich aber viel zuviel Aufwand. Ich würde die Flasche, wenn möglich, zurückgeben.

Bei Scubaproflaschen sind die Prüffristen übrigens 30 Monate für äußere, Innere und Gewichtsprüfung, 60 Monate für Festigkeitsprüfung. Das steht wiederum auf dieser Bescheinigung.

Hoffe etwas geholfen zu haben

CU

02.12.2005 17:55
@ überbreiter Schwertransport,

geht´s noch ?
Was bei $pro steht ist zunächst mal Wurst, weil der Flaschenhersteller Heiser, Faber, oder wer auch immer ist. Diese stellen aber keine Ventile her. Deshalb muß der Hersteller für die Flasche und der Hersteller des Ventils seine Flaschen, jeweils der Norm zutreffend konform bauen. Dafür gibt es dann eine Herstellererklärung, oder Konformitätserklärung. Bei Massenartikeln, gibt es die zwar, werden aber nicht mit jedem Produkt mitgeliefert. Ich wüßte auch nicht jemals eine von Tauchflaschen in den Händen gehalten zu haben.

So wenn nun ein anderes Ventil montiert wird, ist natürlich darauf zu achten, daß dieses auch wieder konform der anwendbaren Norm ist. Wenn nun diese Flasche mit dem Ventil und der richtigen Dichtung, mit dem richtigen Anzugsmoment verbunden wurde, hat das Ding wieder CE. Wenn jemand einen der o.g. Parameter unterlässt, ist der Betreiber selbst dafür verantwortlich - wissentlich, oder unwissentlich.

Viele Grüße, Patrick

Sergio, laß die Dich verrückt machen.
02.12.2005 18:08
Hallo,

@Patrick B:

Falsch, das steht nicht bei $pro, sondern auf der Bescheinigung vom

TÜV Industrie Service GmbH
TÜV SÜD Gruppe
Region Baden-Württemberg
IS-DD1_FRE
Mooswaldallee 1
D-79108 Freiburg
Tel: 0761/15079-60 - Fax: -75

Ich hoffe Du verlangst jetzt nicht noch, dass ich das komplette Prüfbuch abtippe. Die entscheidenden Passagen der vom TÜV-SÜD ausgestellten Papiere habe ich oben schon zitiert.

Meine Papiere sind auch von einem TÜV-Süd Prüfer unterzeichnet. Und nicht von $pro. Meines Wissens ist nämlich die Firma $pro nicht in der Lage selber zu TÜVen. Meines Wissens benötigen auch die den Sachverständigen vom TÜV. Für jedes eigene TÜV-Gutachten. Kostet meines Wissens übrigens so ca. 25 Euronen. Und macht bei Ausstellung eben um diesen Preis die Flasche teuerer.

CU
02.12.2005 18:32
Es sind doch 2 Fragen:
1. Bedeutet das lt. Ursprungsposter eingeschlagene "Herstellungsdatum 08-2005" (anscheinend nichts weiter eingeschlagen), daß die Flasche geprüft wurde (vom Hersteller selbst oder einem Gutachter)? Praktisch wurde sie sicher herstellerseits irgendwie geprüft, aber muß das zusätzlich gesondert eingeschlagen werden?
2. Sind für die spätere "TÜV-Prüfung" dann Papiere nötig?

Ich vermute stark, daß keine Papiere erorderlich sind; einfach aus der Realität heraus, daß viele alte (und offenbar auch neue) Flaschen keine Papiere haben. Meine übrigens auch nicht. Außerdem wäre auch das Risiko groß, daß die Papiere verlorengingen, wenn man die Flasche irgendwo in einem Laden zur Prüfung abgibt, der die weiterreicht, und man Tage später die umhergesandte und geprüfte Flasche wieder abholt.

Würde man`s anders machen, wäre großer Ärger vorprogrammiert. Allenfalls könnte der Prüfer auf die Idee kommen, für irgendwelche "fehlenden" Papiere eine Zusatzgebühr zu erfinden.

Ich würde den Verkäufer nachdrücklich fragen, und ihn das auch schriftlich bestätigen lassen, wenn ich Zweifel hätte. Vielleicht einmal probeweise Flasche füllen lassen, und mal sehen, ob`s Probleme gibt (muß natürlich nichts heißen).

Und auch den Aufwand zur Flaschenrückgabe und zum Flaschenneukauf (ggf. teurer) mal überdenken... Da kämen evt. (selbst bei wirklich fehlendem Nachweis) die denkbaren Zusatzkosten letztlich günstiger, als der Aufwand zur Reklamation.
02.12.2005 19:12
Tach Sergio

Habe Mir eine neue Flasche im Fachhandel gekauft:
-bekam keine Papiere,hat auch nie einer verlangt
-gab nie Probleme bei TÜV
Hab Mir davor eine gebrauchte Flasche gekauft (Baujahr 1994!):
-keine Papiere,hat auch nie jemand verlangt
-nie Probleme beim TÜV
02.12.2005 19:14
Hallo,

Der TÜV Nord (hier Bezirk 7) prüft wohl z.B. "Aqualung"-Flasche. Lt der mir vorliegenden Bescheinigung ist hier sowohl auf den Papieren wie auch am Flaschenhals eingestempelt
z.B. F 11.2005 (TÜ 7) 05.2008

Der Tüv Süd (Region Baden-Württemberg) prüft wohl z.B. Scubapro-Flaschen. Lt der mir vorliegenden Bescheinigung sind hier die Prüffristen sowie die jew. nächste erforderliche Prüfung tabellarisch mit ausgedruckt (links neben der Unterschrift des Sachverständigen TÜV-Prüfers.

Auf der Flasche ist das Herstellungsdatum eingestempelt. Gleichzeitig befindet sich auf der Flasche ein viereckige TÜV-Plakette (Nein, die geht nicht leicht runter! ) Hier sind ebenfalls die Prüfungsintervalle markiert.

Mit den Konformitätserklärung/en für Flasche+Ventil und dem dazugehörigen Standfuß (Ist echt kein Witz, steht in der Bescheinigung drin!) kann das PTG vom TÜV wohl abgenommen werden und die Bescheinigung ausgestellt werden.
Ich habe hierfür (über meinen Händler) jeweils 25 Euronen bezahlt.

Ich habe aber noch eine Frage an Sergio.
Du schreibst 08.2005 gestempelt und 2 Jahre TÜV.
Handelt es sich möglichwerweise um eine "alte" Flasche deren TÜV 08.2005 abgelaufen ist?
Ich kenne keine "neue" Flasche von Scubapro, die nur 24 Monate TÜV-Intervall hat. Mir sind nur 30 Monate bekannt.
Welcher Flaschentyp ist denn auf der Flasche eingeprägt? z.B. 05/0942/012?

Ich zitiere aus dem Prüfbuch 1. Seite:

Das Prüfbuch sowie die zugehörigen Unterlagen sind an der Betriebsstätte des Druckbehälters jedem für die Aufsicht zuständigen Beamten oder Sachverständigen auf Verlangen vorzulegen.

Betriebsstätte: Tauchplatz
Aufsicht zuständiger Beamter: z.B. Polizist

Also nichts mit nur beim TÜV mit vorlegen. Das Prüfbuch muss ständig mit der Tauchflasche mitgeführt werden.

Ach so, dass der ganze Sch... auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen ist und eigentlich innerhalb der ganzen EU rechtsbverbindlich ist, brauche ich wohl nicht extra zu erwähnen.

CU
02.12.2005 19:22
@dave g:

Wann hast Du denn Deine "neue" Flasche gekauft?
Diese EU-Richtlinie (89/686/EWG Art. 11 Buchstabe A) wurde in D mit Wirkumg zum 1.1.2005 vollzogen. Ich glaube kaum, dass Du mit einer solchen Flasche schon zum TÜV musstest.
Oder meinst Du mit "neue Flasche" nur das aufgedruckte "N" ? Das wäre aber eine andere "Baustelle.

CU
02.12.2005 19:25
Hi Schwertrans.
Das mit den eingestempelten Markierungen auf der Flasche is ja vollkommen richtig!
Die 25 Euro bezahle Ich auch beim Fachhändler-TÜV will ja auch leben
Aber bei Mir hat nie jemand Papiere,wie Du Sie vor Dir zu ligen hast verlangt.
02.12.2005 20:18
Hi,

als ich mir dieses Jahr ne Flasche gekauft habe, gabs da 2 Zettel dazu.

1. Bescheinigung über die Prüfung von Druckgasflaschen zur Inbetriebnahme (Betrieb)
vom TÜV Nord

und
2. Konformitätserklärung
von Dräger Safety

mein Händler meinte ich soll gut auf die Zettel aufpassen, weil ohne würde es keine TÜV-Abnahme mehr geben.

Vielleicht gilt das nur für neue Flaschen?

André

02.12.2005 20:23
Meine 1. Flasche war ja auch neu!?!
Kann sein,das diese Bestimmungen unter den Bundesländern unterschiedlich sind?
02.12.2005 20:30
geklaut bei Sport Klöppel:

/Zitat
Nach neuester Gesetzgebung vom 1.01.2005 des BetrSichV Gesetzt §15 Abs. 7 Nr.2 benötigen ab sofort alle Tauchgeräte eine Konformitätserklärung des Herstellers. Diese ist unseren Tauchgeräten bei Auslieferung beigefügt. Ebenso ist der aktuelle TÜV mit Wiederholungstermin auf der Flaschschulter eingeschlagen.
/Ende Zitat
02.12.2005 20:47
@dave g:

Ich dachte Deine 1.Flasche war von 1994?

Die Richtlinie gilt innerhalb der gesamten EU.

In Deutschland zum 1.1.2005 umgesetzt und somit verbindlich für jeden Betreiber (Taucher) für jeden "neue" Flasche ab dem 1.1.2005 in ganz Deutschland, also in allen 16 Bundesländern einheitlich gleich.

Ich habe eine "Aqualung" Flasche 11.2004 erworben. Diese hat 30 Monate TÜV und keine Bescheinigung! Stempel 07.2007
Ich habe eine "Scubapro" Flasche 06.2005 erworben. Beiliegend eine Bescheinigung vom TÜV Süd.Inbetriebnahme-Stempel 06.2005 und TÜV-Aufkleber mit den gekennzeichneten Terminen 12.2007 12.2007 06.2010 (Innen, Außen, Festigkeit)
Ich habe eine "Aqualung" Flasche 11.2005 erworben.
Stempel F 11.2005 (TÜ 7) 05.2008 kein Aufkleber.
Beiliegend eine Bescheinigung vom TÜV Nord.

Die letzten beiden Varianten sind die derzeit mir einzigen zwei bekannten Möglichkeiten, eine neue Flasche geTÜVt in Verkehr zu bringen und zu betreiben (damit zu tauchen). Bei allen anderen Varianten haben neue Flaschen keine bescheinigte TÜV-Abnahme und somit keinen gültigen TÜV! Solche Flaschen dürften nicht gefüllt werden.

Auf Grund des geänderten Stempelaufdrucks, bzw. TÜV-Aufkleber sind die "neuen" Flaschen auch von Flaschen vor dem 1.1.2005 zu unterscheiden.

Sollte man vor allem bei Käufen über ibä draufschauen. Sonst stellt sich das anscheinende Schnäppchen "für 180 Euro fast neu" womöglich als Reinfall dar.
Der Aufwand für die nötigen Komformitätserklärungen (Ventil und Flaschenkörper) ist unterschiedlich hoch. Und der neue Betreiber benötigt dann wieder eine neue "Prüfbescheinigung" für 25 Euronen. (Vielleicht geht das ja irgendwie, und -wo auch günstiger.)

CU
02.12.2005 20:50

dreht Ihr durch ?
aber macht mal weiter, issss gut, dass ich genug Bier und Tschips da habe.

02.12.2005 21:08
an den Schweren
Die erste Flasche war neu. must Du lesen!
Ich hatte NIE irgentwelche Papiere in der Hand,weder für die eine,noch für die andere Flasche.
Die von Dir angegebenen Stempel auf der Flasche habe Ich auch,die 25 Euro(TÜV) habe Ich auch bezahlt,es hat aber NIE jemand nach irgentwelchen Papieren gefragt!
Das is Mir neu!

an Uli:
iss weiter,damit Du groß und stark wirst!!!
RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
CMAS ***, VDST TRIMIX, VDST TRIMIX CCR, PATD TRIMIX, IANTD TRIMIX CCR, VDST TL**
03.12.2005 02:01
@überbleiter Schwertransport,

die Flasche darf nicht mehr gefüllt werden und muß sofort drucklos gemacht werden. Sie darf weder unter Druck transportiert noch eingesetzt werden. Das ist neu. Na ja so neu auch wieder nicht.

Den Preis wusste ich bisher noch nicht. aber 25 Euro geht ja noch. Aber günstiger geht noch nicht denn meines Wissens stellt derzeit nur der TÜV diese KonfEerkl aus. Ein neues Ferkl ist geboren ein Kon-Ferkl.

@dave g
es werden derzeit immer noch vom sogenannten Fachhandel Flaschen ohne Zertifikate verkauft.
Wenn du dann zum TÜV Termin noch die Rechnung über ein DTG hast und es den Shop noch gibt kannst Du eventuell was erreichen (ich glaub es aber nicht) im Anderen Fall tritt die "Lackierer Klausel in Kraft" dann bist Du der Lackierte.

Eventuell wird das ganze nicht so streng gesehen da es in der EN97/23 eg noch die sogenannte Konformitätsvermutung gibt die dann angenommen werden kann wenn Flasche und Ventil ein CE Kennzeichen besitzen.

Gruß
Robert
03.12.2005 06:31

na endlich mal echt was brauchbares zur Sache.
Weiter so

03.12.2005 09:24
Hallo,

Ich möchte kurz nochmals einige aufklährende worte zu diesem leidlichem Thema Flaschentüv beitragen.

1. Seit inbetriebnahme der Betriebsicherheitsverordnung haben sich die "Regeln" wesendlich zur Vergangenheit geändert. Leider sind in der Zwischenzeit in jeden Bundesland anderen Durchführungsbestimmungen in Kraft, so das keine einheitliche Vorgehensweise vorhanden ist.

2.)Seit Inkraftsetzung der Betriebsicherheitsverordnung muß zu jeder Flasche eine Konformitätsbescheinigung mitgeliefert werden. In dieser sind die Prüfenden Stellen und die Zulassungen (CE, Pie, EN) für Flasche und Ventil zu benennen. Ist diese nicht Vorhanden ist der Prüfer für die wiederkehrende Prüfung berechtigt eine Prüfung abzuweisen.

3.) Durch den wechsel eines Ventiles, der nur durch einen Sachkundigen durchgeführt werden darf, wird dieser nicht Automatisch zum Hersteller der Tauchflasche. Da aber ein Druckhaltendes Bauteil verändert wurde, muß der Ventilmonteur auf Grundlage der alten Konformitätserklärung eine neue erstellen. Diese alte wird dann einbehalten und ist min. 6 Jahre aufzubewahren. Dadurch soll sichergestellt werden das auch wirklich nur Flaschen und Ventile zusammengefügt werden die zusammenpassen (Gewinde, Form der Dichtung usw.)

3.)Neu ist das Tauchflaschen jetzt in zwei verschiedenen Versionen geprüft werden können. Wie bisher durch eine Druckfestigkeitsprüfung und neu durch eine Sichtprüfung (Inbetriebnahme Prüfung).
Jede Flasche wird bei der Herstellung einer Druckfestigkeitsprüfung unterzogen. Diese Prüfung wird auf der Flasche eingeschlagen. Da aber der Hersteller und auch der Händler nicht genau wissen kann für was die Flasche eingesetzt wird ist kein Datum der Wiederkehrenden Prüfung eingeschlagen. Die alte Regelung TG, AG und Industrieflasche ist nicht mehr Bestandteil der BSV. Der Eigentümer der Flasche entscheidet zu welchen Zeitpunkt in Abhängigkeit der in der BSV vorgesehenen Fristen nach einsatz der Flasche, die Flasche zu Prüfen ist. Da aber die in Privatbesitz befindlichen FLaschen nicht der BSV unterliegen ist hier alles offen mit Ausnahme des Landes Berlin wo die Tauchflaschen den Flascen für Rettungszwecke gleichgestellt wurden und damit 2,5 Jahre Prüffrist.(was technisch sinn macht) In anderen Bundesländern geltem andere Regeln.

Deine Flasche, kann also mit der Prüfung von der Herstellung, zum Einsatz gebracht werden. In der Praxis wird eine nochmalige Inbetriebnahmeprüfung nur vorgenommen wennn die Herstellung länger zurückliegt.

4.) Hersteller von Flasche giebt es in Europa nur wenige diese sind Stahlflaschenwerk in Apolda (unser Lieferant), Heiser, Faber, Luxfer. Alle anderen die Ihren Namen auf die Flasche schreiben sind lediglich Händler(Großabnehmer) dieser Flaschen.

5.) Wenn Du es genau wissen wilst ob es mit Deiner Flaschen beim nächsten TÜV Probleme gibt Frage direkt beim nächsten TÜV Sachverständigen (TÜV- Zentrale) Deines Bundeslandes an.

Dietmar Uhlemann
Tauch Center Frankenberg
www.tek-diving.de
Tauchflaschengroßhandel
Durchführung von Flaschnetüv
03.12.2005 09:53
Eigenwerbung stinkt
03.12.2005 11:30
Und noch ein Randproblem:
"Frage direkt beim nächsten TÜV Sachverständigen (TÜV- Zentrale) Deines Bundeslandes an."
Welche Adresse (in welchem Bundesland) hat denn meine Flasche? Das Nachbarbundesland ist auch nah. Im Urlaub sogar jedes beliebige Bundesland.
Vom Auslandsurlaub (z.B. in Polen) mal ganz abgesehen.
03.12.2005 12:22
Flasch: hört sich nach Berlin an... hier läuft bei den üblichen Tauch-Füllbuden mit neuen Flschen ohne Inbetriebnahmestempel vom Tüv nichts mehr (außer du bist Special Guest - Tüv und Bude wollen ja schließlich auch leben. Im Brandemburgischen wirds langsam auch kritisch...
Nun denn - Vereinskompressoren sind geduldig..
03.12.2005 13:55
@robert:

Die Konformitätserklärung bekommst Du nicht vom TÜV sondern vom Hersteller der bekannten Marken. Sowohl eine fürs Ventil und eine für die Flasche.
Sofern beide "Ferkel" sich nicht gegenseitig ausschließen, bekommt man nach Einzelabnahme eine Inbetriebnahmebescheinigung die zusammen mit den "Ferkeln" das Prüfbuch bilden.

Mit der konformitätsvermutung hast Du recht. Allerdings werden auch da dann normalerweise einmalig zusätzlich die 25 Euro für die Prüfbescheinigung fällig.

Ich sehe das ganze so wie beim Auto. Da gehst ja auch zur Hauptuntersuchung (evtl beim TÜV) und bekommst Deine Plakette und deine Prüfbescheinigung/ Eintrag im Schein. Und wenn Du damit rumfährst solltest Du beides immer den berechtigten Personenkreis vorlegen können.

Und wenn ich hier mal alles so lese, dann scheint mir, dass trotz Verpflichtender Regelung für ganz D, hier noch deutliche Unterschiede (wegen Unkenntnis auch vom TÜV???) vorliegen.

Hier in Bayern jedenfalls, wurde mir das Papier vor der Füllung abverlangt.

CU
03.12.2005 16:02
Werd mir mal eine Sekretärin zulegen, die mir die ganzen Akten hinterherschleppt, wenn ich mir die Flaschen füllen lasse.
03.12.2005 16:46
"Hier in Bayern jedenfalls, wurde mir das Papier vor der Füllung abverlangt."

Da fällt mir spontan ein Zitat ein:
"Reisende, fahrt nicht nach Bayern!"
RobertHilfsschlammaufwühler dritter Klasse.
CMAS ***, VDST TRIMIX, VDST TRIMIX CCR, PATD TRIMIX, IANTD TRIMIX CCR, VDST TL**
03.12.2005 17:07
@überbleiter Schwertransport,

noch eine Frage die Du vielleicht beantworten kannst.
Was wird bei der Inbetreibnahmeprüfung gemacht.
Wie wird die Inbetriebnahme dokumentiert.
Auf der Flasche oder nur im Inbetriebnahme "Ferkel"

Ich komme auch aus Bayern und hab die noch nie gebraucht. Im Gegenteil als ich in 2 shops nachgefragt habe wussten die von nix.
Welcher Shop war denn das? (Gerne auch per PM)

Das sie Inbetreibnahem kostenlos ist habe ich nie angenommen. Im Gegenteil die erscheint mir sogar recht günstig. Ich hätte mehr geschätzt.

@flasche,
dann bleib doch dahoam. Es verstopfen eh zuviele Preißn unsere Straßen und Seen.

Gruß
Robert
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