Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Haftung im Club

Hallo erstmal!
Wir sind ein österreichischer "Tauchclub" und überlegen seit längerem ob wir diesen behördlich melden, also als Verein anmelden. Zur Zeit sind wir eher mehrere Tauchfreunde die zusammen ihr Hobby ausüben. Jetzt haben wir eine Frage zwecks Haftung. Da wir verschiedene Ausbildungsstufen haben (von OWD bis Assistant Instructor) würden wir gerne wissen in wieweit z.B. der Assistant für einen OWD verantwortlich ist wenn eine Tauchausfahrt veranstaltet wird. (Mit Anmeldeformular wo drauf steht dass jeder für sich selbst verantwortlich ist)
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BaskitAOWD
04.09.2007 08:55
Die Gründung eines Vereins ist vor allem dann interressant wenn rechtliche Verbindlichkeiten für die Gruppe entstehen ( gemeinsamer ankauf von Equipment, Veranstaltungen, Lokal mieten ect. ) diese müssen sonnst nähmlich immer von einer Eizelperson übernommen werden.

Die Haftung im Vereinsrecht bezieht sich auf eben solche (finanziellen) Verbindlichkeiten.

Daraus lässt sich direkt keine Haftung der AIs für die anderen ableiten.
Die Situation ist also nicht andes als wenn ihr so miteinander Tauchen geht.

Falls ihr Kurse oder ähnliches anbietet ändert sich das natürlich
04.09.2007 13:34
Das scheint ein österreich-internes "Problem" zu sein, da man von Deutschland aus nicht viel dazu beitragen kann, außer wenn A- udn D-Vereinsrecht gleichwertig sind.

In D "haftet" ein Vereinsvorstand immer und im vollen Umfang mit seinem persönlichen Vermögen. Um das auzuschließen, hat ein Verein eine Vereinshaftpflicht abzuschließen, die Ansprüche von Mitgliedern oder Dritten gegen den Verein abdeckt (bei Veranstaltungen, Training, Tauchfahrten, etc.). Darin eingeschlossen ist (in D) auch die Haftpflicht von Vereinsausbildern gegenüber Tauchschülern aus dem Verein. Ausgenommen ist fahrlässige Gefährdung, wegen der die Staatsanwaltschaft im Schadenfall eine Untersuchung einleiten kann.

Ob das in A auch so ist, weiß ich allerdings nicht.
BaskitAOWD
04.09.2007 13:58
Nach dem "neuen" Vereinsgesetz in at
Haftet ein Verein nur mit dem Vereinsvermögen.

Lediglich im Falle grober Fahrlässigkeit haftet der Vorstand mit dem Privatvermögen. Was grobe Fahrlässigkeit ist entscheidet der Richter. ( vergleichbar mit Krida delikten )

Generell bringt die Gründung eines Vereins kaum Nachteile und kostet Fast nichst (<20€). Es sind einfach ein paar formalismen Einzuhalten.
http://www.help.gv.at/Content.Node/22/Seite.220300.html

Ich bin seit längerem im Vorstand eines Vereins, der allerdings recht wenig mit Tauchsport zu tun hat.

Wir haben für unsere Mitglieder eine Unfallversicherung abgeschlossen und zusätzlich bei unseren Veranstaltungen eine Veranstalterhaftplicht.


04.09.2007 14:23
In A haftet ein Verein nur mit dem Vereinsvermögen? Hoppla, das ist ja toll - für den Verein, der kein Vermögen aufbaut. Und nicht so toll, für den, der Ansprüche gegen einen Verein (ohne Vermögen) erhebt.

In D haftet immer der Vorstand, deshalb haben wir eine Vereinshaftpflicht und der Vorstand achtet gewissenhaft darauf, dass diese regelmäßig eingezahlt wird. Und eine Mitgliederunfallversicherung sowieso.

"Andere Länder - keine Sitten." Oder wie ging der Spruch...?
04.09.2007 14:29
Um mich selbst zu verbessern, lese man das http://de.wikipedia.org/wiki/Verein

Verein in A kommt im Artikel nicht vor?
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
05.09.2007 08:41
@ telemar-King

"..Um das auzuschließen, hat ein Verein eine Vereinshaftpflicht abzuschließen,..."

Das ist so falsch! Ein Verein muß keine Vereinshaftpflicht abschließen. Die pauschale Auskunft zur Unfallversicherung stimmt so auch nicht. Die "Sporthilfe", als Träger der Unfallversicherung, deckt lange nicht alle Unfallrisiken. Bei Tauchvereinen schon gar nicht.

Bei dem Eintrag in Wikipedia stehen mir die Nackenhaare ab. Das ist mal wieder ein Beispiel, daß man mit Wikipedia sehr vorsichtig hantieren muß, weil dort jeder die Beiträge verändern kann.

Die Aussage, daß ein Verein nicht im register eingetragen sein muß, ist in sofern richtig, als daß man zuerst die Gemeinnützigkeit bei der Gründung nachweist und anschließend die Eintragung vornimmt. Dann muß man aber den Registerauszug bzw. die Register-Nr. dem FA mitteilen.

Also, was ich damit saegn will: Der beitrag ist mehr als unpräzise!
05.09.2007 15:04
Wozu wollt Ihr Euch das überhaupt antun? Also, ich weiss nicht, ob das in Österreich auch so ist, aber soweit ich weiss (gerne berichtigen, wenn ich was Falsches sage) muss in Deutschland bei einem e.V vom Vorstand, 2. Vorstand, Kassenwart, Schriftführer,bis zur Satzung usw. alles von A-Z geregelt sein. Als "Club" ohne diese ganze Bürokratie kann man sich da vermutlich besser und mit höherem Spassfaktor auf das Wesentliche konzentrieren: Auf das Tauchen ! Stehe ich mit dieser Meinung alleine da ?
05.09.2007 22:09
@Henri
präzisiere bitte mal Deine Kritk an dem Wikipedia-Artikel. Es scheint bei Dir eine Verwirrung hinsichtlich der verschieden Begriffe zu geben.
1.)Ein Verein kann eingetragen werden, muß aber nicht so sein. Ist er eingetragen, handelt es sich um einen e. V. ist er es nicht dann führt er keinen entsprechenden Zusatz und ist ein sog. nicht rechtsfähiger Verein. Die wichtigsten Unterschiede bestehen hinsichtlich der Haftung und der Möglichkeit zu klagen und erklagt zu werden.
2.) gemeinnütziger Verein oder nicht. Nicht jeder Verein ist gemeinnützig. Die Frage der Gemeinnützigkeit ist nicht abhängig von der Frage der Eintragung sondern eine Frage des Steuerrechts.
3.) Wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung (bspw. die GEMA)

Ich finde den Wikipedia-Artikel zwar etwas knapp gehalten aber nicht schlecht.

@benschi170569
Jein, relevant wird der Unterschied, wenn der Verein Verbindlichkeiten eingehen soll oder will. Bis dahin reicht in der Regel der nichtrechtsfähige Verein. Ansonsten ist der e.V. dringend angezeigt, insbesondere zum Schutz der Funktionsträger.

@all
Die angesprochenen d&u-Versicherungen schützen den Verein vor finanziellen Fehlentscheidungen des Vorstandes. Wenn der Vorstand Mist macht und der Verein sich Schadensersatzansprüchen wegen einer Fehlentscheidung des Vorstandes ausgesetzt sieht, schützt die d&u-Versicherung den Verein (nur e.V., denn nur dort haftet der Verein mit seinem Vermögen) vor der Pleite. Das gilt aber nicht für die deliktische Haftung, denn diese richtet sich auch beim eingetragenen Verein, nur gegen den jeweils Handelnden, aber nicht gegen das Vereinsvermögen.

Grüße
Fritte
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
05.09.2007 22:11
Clubs und Vereine.

Also bei Vereinen ist alles geregelt. Das heißt aber nicht, daß man sich nicht auf das Wesentliche konzentrieren kann.
Vereine haben aber auch viele Vorteile: Umsatzsteuerbefreiung zum Beispiel. Rechtssicherheit für die Mitglieder. Zugriff auf öffentliche Sportstätten (bekommen bei uns Clubs nicht), öffentliche Fördermittel usw.
06.09.2007 11:30
@Henri
Zumindest in D ist die Unterscheidung in Clubs und Vereine unzutreffend. Clubs sind in der Regel nicht rechtsfähige Vereine. Können aber als e.V. eingetragen werden. Die Bezeichnung Club ist eine Frage der Namensgebung, nicht jedoch der rechtlichen Beurteilung oder der Rechtsform. Die Bezeichnung Club als englisches Lehnwort ist dem deutschen Rechtssystem fremd.

Die Unterscheidung die Du offensichtlich meinst ist die zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen.
06.09.2007 12:59
@all
Danke für alle Antworten, jedoch niemand konnte mir meine eigentliche Frage beantworten.
Wollte nicht die Vereinsgründung wissen sondern die Haftung.
Beispiel: Der Verein organisiert eine Tauchausfahrt. Der Assistant Instructor taucht mit dem OWD, der OWD hat einen Tauchunfall. Inwieweit haftet hier der Assi?
06.09.2007 15:25
Das musst Du einen Taucher oder Rechtswissenschaftler in Österreich frage. Woher soll ich Piefke wissen, welches Recht bei Euch zum Tragen kommt.
michsieI.A.C./CMAS**TL
08.09.2007 10:41
Hi Divefriend,

siehe 1. Antwort die Du bekommen hast.

Meiner (unmassgeblichen) Meinung nach ist es für den AI egal ob er mit einem OWD im Club/Verein oder privat tauchen geht.

Wenn etwas passiert was er (durch seine Ausbildung oder Erfahrung) hätte verhindern können oder schon im Vorfeld (Ausrüstung nicht tauglich, warum auch immer) erkennen können wird er ein Problem bekommen.

Das dürfte in Ö genauso wie in D sein.

Genau das gleiche ist wenn ich als TL mit einem OWD an die schwarze Brücke gehe oder mal kurz die 50m ansteuere oder einen mit einem LA mit zu einem Eis-TG nehme . Dann hab ich halt ein Problem wenn was passiert.
Wenn der OWD Mist baut oder gesundheitliche Probleme hat die er mir verschwiegen hat und es passiert was bei einem ´normalen´TG sieht die Sache wieder ander aus.

Aber das müsste der AI schon durch seine Ausbildung kennen, da gehört meines Wissens nach bei allen Verbänden ein Großteil Recht dazu.
Da wird schon ziemlich darauf eingegangen was er sich erlauben darf und was er lieber bleiben lassen sollte.

Aber wie bei allem was das liebe Recht und die Versicherungsfragen angeht, es kommt auf den Einzelfall an und man kann nicht vorhersagen was im Endeffekt rauskommt wenn denn was passiert.

Gruß, Michael
11.09.2007 09:30
@divefriend
ich würde mich mit deiner Anfrage an den Tauchsportverband Österreichs - rechtsfragen@tsvoe.at - wenden, dort gibt es eine Kommission für Rechtsfragen, die von einem Richter des Obersten Gerichtshofes geleitet wird. Ich gehe davon aus, dass das die richtige Ansprechstelle in Österreich ist.
Liebe Grüße
Peter
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