Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Hallo,
ich habe mich schon etwas in das Thema eingelsen, jedoch gibt es sehr viele unterschiedliche Meinungen, vielleicht kann mir hier jemand genauere Auskunft geben.
Es geht um die Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung.
Der VDST und auch die GTÜM empfehlen derzeit eine TTU alle 3 Jahre wenn man unter 40 Jahre alt ist.
Nun die Frage was ist für die Gültigkeit dieser Untersuchung entscheiden? Ich zb. habe vom Arzt eine Bescheinigung auf der er die Gültigkeit für nur 1 Jahr eingetragen hat.
Was zählt nun? Reicht es aus sich nach der empfehlung der GTÜM und VDST zu richten, oder ist das Datum des Arztes entscheidend?
Ich bin mir bewusst das eine öftere Untersuchung auch mir mehr Sicherheit gibt und im Urlaub sowieso meist eine TTU welche nicht älter als 1 Jahr ist gefordordert wird, aber darum gehts nicht, sondern um die Grundsätzliche Frage der Gültigkeit.
gruß kruegge
ich habe mich schon etwas in das Thema eingelsen, jedoch gibt es sehr viele unterschiedliche Meinungen, vielleicht kann mir hier jemand genauere Auskunft geben.
Es geht um die Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung.
Der VDST und auch die GTÜM empfehlen derzeit eine TTU alle 3 Jahre wenn man unter 40 Jahre alt ist.
Nun die Frage was ist für die Gültigkeit dieser Untersuchung entscheiden? Ich zb. habe vom Arzt eine Bescheinigung auf der er die Gültigkeit für nur 1 Jahr eingetragen hat.
Was zählt nun? Reicht es aus sich nach der empfehlung der GTÜM und VDST zu richten, oder ist das Datum des Arztes entscheidend?
Ich bin mir bewusst das eine öftere Untersuchung auch mir mehr Sicherheit gibt und im Urlaub sowieso meist eine TTU welche nicht älter als 1 Jahr ist gefordordert wird, aber darum gehts nicht, sondern um die Grundsätzliche Frage der Gültigkeit.
gruß kruegge
.... wußte gar nicht, dass der VDST neurdings ein Versicherungsunternehmen ist


