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Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Hallo,
ich habe mich schon etwas in das Thema eingelsen, jedoch gibt es sehr viele unterschiedliche Meinungen, vielleicht kann mir hier jemand genauere Auskunft geben.

Es geht um die Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung.
Der VDST und auch die GTÜM empfehlen derzeit eine TTU alle 3 Jahre wenn man unter 40 Jahre alt ist.

Nun die Frage was ist für die Gültigkeit dieser Untersuchung entscheiden? Ich zb. habe vom Arzt eine Bescheinigung auf der er die Gültigkeit für nur 1 Jahr eingetragen hat.

Was zählt nun? Reicht es aus sich nach der empfehlung der GTÜM und VDST zu richten, oder ist das Datum des Arztes entscheidend?

Ich bin mir bewusst das eine öftere Untersuchung auch mir mehr Sicherheit gibt und im Urlaub sowieso meist eine TTU welche nicht älter als 1 Jahr ist gefordordert wird, aber darum gehts nicht, sondern um die Grundsätzliche Frage der Gültigkeit.

gruß kruegge
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Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
04.12.2010 10:40
Wofür brauchst du die TTU???

Die TTU brauchst du für den Tauchplatz oder Tauchbasis wo du tauchen willst!!!!!!
Wenn die Tauchbasis auf eine max. 1 Jahr alte TTU besteht, dann kannst du mit deiner Gtüm soviel herumwedeln wie du willst. Ist deine TTU mehr wie 1 Jahr alt, dann tauchst du dort nicht!!!!!

Wo im Gesetzbuch steht eigentlich das ein Taucher eine TTU haben muss???

Eine TTU ist eigentlich eher eine versicherungstechnische Sache.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.12.2010 10:41
Wie du selbst geschrieben hast "Der VDST und auch die GTÜM empfehlen .. " Betonung liegt auf empfehlen. Jeder Arzt kann aufgrund persönlicher Inaugenscheinnahme zu der Überzeugung gelangen, hm, den schauen wir uns besser jedes Jahr an.

"Was zählt nun?"

- >Die Frage ist, für wen ? Für den Arzt zählt sein Gültigkeitsdatum, nicht irgendwelche Empfehlungen. Wenn er auf ein Attest schreibt, er möchte dich nach einem Jahr wieder sehen (meist schreiben die drauf: Nächste Tauchuntersuchum im ...), dann wird sich niemand darüber hinwegsetzen, respektive diese Bescheinigung nach zwei Jahren noch akzeptieren. Der Grund ist einfach: Ist irgendetwas, kann man z.B. einer TS oder einem Verein (zu Recht) vorhalten: diese TTU war nicht mehr gültig.
Wenn z.B. ein (Vereins-) Vorstand hier sagt, papperlapapp, was interesiert mich die Meinung eines Arztes, für mich hat eine eine allgemeine Empfehlung höhere Priorität, nun, der hat irgendwas nicht vestanden ...
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.12.2010 10:45
@Stephan: "Wo im Gesetzbuch steht eigentlich das ein Taucher eine TTU haben muss??? " -> nicht so pauschal bitte. Wenn z.B. in einer Vereinssatzung steht, dass Mitglieder eine gültige TTU haben müssen und (obiges Beispiel) ein Vereinsvorstand handhabt das anders, dann kann das direkten Einfluss auf eine Rechtssprechung haben.
04.12.2010 10:58
Hallo,

Danke erstmal für die schnellen Antworten, ich bin tatsächlich Mitglied in einem Verein und dadurch auch beim VDST, es sind tatsächlich Versicherungstechnische Aspekte, der VDST unterscheidet zb. in den Versicherungssummen tatsächlich ob man eine TTU hat oder eben nicht. zb. Invaliditätssumme mit TTU 60.000, ohne nur 45.000.

Keiner von uns hofft diese jemals in Anspruch nehmen zu müssen trotzdem stellt sich mir hier die Frage was eben gültig ist.

Es ist auch eine Frage der Kosten, wenn ich nicht nur hier Tauche in unseren Seen, dann kann ich mir 2 Jahre die TTU sparen, die ja auch Geld kostet. Mein Arzt hat diese zb. nur für ein Jahr ausgestellt obwohl es keinen wirklichen grund dafür gab, er macht es einfach nur jährlich.

gruß kruegge
04.12.2010 11:00
achso.... habe ich vergessen: ich werde am Montag auch mal beim VSDT anrufen und dort danach fragen.

gruß kruegge
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
04.12.2010 11:23
@Shuttle

Wenn sowas mit TTU vor Gericht geht (oder auch etliches anderes) dann wird nach übliche Empfehlungen gerichtet.

Z.B. bei DIN-Normen ist das genauso. Das ist kein Recht, aber anerkannte "Empfehlung" oder Stand der Technik.

Die Richter werden sich an sowas schon halten.
Aber dennoch sind die TTU-EMPFEHLUNGEN kein Gesetz.

Aber wenn wie gesagt die Tauchbasis eine max. ein Jahr alte TTU verlangt, dann hast du diese oder tauchst dort nicht.
Wenn ein Schadensfall (Versicherungsfall) eintritt und das Ganze vors Gericht geht, dann wird der Richter sich an die üblichen Regeln halten. Aber auch da kann es passieren, dass auch anders gerichtet wird.

Es gab da mal ein Gerichtsurteil, wo ein Autofahrer vor Gericht kam weil die Versicherung nicht zahlen wollte, weil er nicht angeschnallt war und bei einem Unfall aus dem Wagen geschleudert wurde. Vor Gericht wurde bewiesen, dass der angeschnallt noch schlimmer hätte verletzt worden wäre und die Versicherung hatte zu zahlen.


Da kann das im Schadensfall beim Tauchen und TTU auch mal zur Einzelbetrachtung kommen.

Aber Vereinsmeierei und die Vereinsregeln sind dennoch keine Gesetze.
Genauso sind DIN/EN/usw. kein Gesetz, sondern nur anerkannte Regeln der Technik.


Zurück zur Ursprungsfrage ist der Arzt oder Gtüm nicht so wichtig. Insbesonders da es keinen allgemein gültigen Standard gibt. Jeder Arzt kann eine Bescheinigung ausstellen, wonach es nach seiner Untersuchung keine Bedenken zur Ausführung des Tauchsportes gibt.
Eigentlich könnte man sich so eine TTU auch vom örtlichen Veterinär abstempeln lassen.
Wenn ich an eine TTU in Spanien denke, wo ich war, weil ich meine Gtüm-TTU vergessen hatte.
5 Kniebeugen, einmal nach dem Herz gehört (Patient lebt) und schon war ich 25 Euro los und um eine neue TTU reicher und durfte tauchen.

Also, wo steht das Gesetz und wo sind die gesetzlichen Inhalte einer TTU?

Jetzt nicht die Gtüm zitieren.
Die Gtüm ist keine Behörde, sondern eine Gesellschaft für Tauch und Überdruck Medizin. Also eigentlich jemand privates.


Zum Schluss muss ich noch anmerken, dass eine TTU schon wichtig ist, aber einerseits ist dies nur eine aktuelle Momentaufnahme, welche theoretisch schon am nächsten Tag hinfällig sein könnte.

Konsequent durchdacht müsste eine TTU vor jedem TG stattfinden. Aber eine generelle TTU kann auch locker jeder vernünftige Bürger selber entscheiden.
Schliesslich wird von einem Autofahrer auch keine regelmäßige Fahrtauglichkeit verlangt, obwohl der Autofahrer viel mehr Leute gefährdet als ein untauglicher Taucher.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.12.2010 11:26
"der VDST unterscheidet zb. in den Versicherungssummen ... " -> .... wußte gar nicht, dass der VDST neurdings ein Versicherungsunternehmen ist ... bislang dachte ich, Risikoträger sei die HDI-Gerling

Nur aus Neugierde, was für eine Antwort über das hinaus, was ich oben geschrieben habe, erwartest du denn? Erstens wirst du nichts anderes hören (sofern dein Gesprächsteilnehmer klar denken kann) und zweitens ist im Versicherungsfall eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung vorzulegen und Gerling pfeift auf die "Meinung" irgendeines VDST-Vertreters.

Jetzt mal im Ernst: wenn du schon irgendjemand fragen willst, mach das, was in deinen Unterlagen steht, Zitat:

"Auskunft und Beratung in allen Versicherungsfragen erteilt zum Sportversicherungsvertrag die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherungs AG, 50597 Köln, 0221 144-2559
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.12.2010 11:30
@Stephan K: bei aller Wertschätzung und allen vielen Worten, du hast meine Botschaft(en) auch nicht verstanden. Egal ....

shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.12.2010 11:37
Ich habe mir jetzt doch noch die Mühe gemacht, in den Bedingungen nachzulesen.
Es wird klar unterschieden zwischen Versicherungsnehmern mit TTU und Versicherungsnehmern ohne TTU. Und eine TTU, die der untersuchende Arzt auf ein Jahr begrenzt, ist nach Ablauf dieses Jahres keine (gültige Bescheinigung über Tauchtauglichkeit). Auch nicht, wenn der VDST und die GTÜM und Stephans Richter und DIN-Normen und Herr Pimpelhuber der Meinung sind, so was müsste zwei oder drei oder 30 Jahre Gültigkeit haben.

Punkt und Ende der (versicherungsrechtlichen) Diskussion. .... ist ja nicht zum Aushalten

Der andere Aspekt war ein Haftungsaspekt, insbesondere, wenn in einer Vereinsatzung explizit eine GÜLTIGE Tauchtauglichkeitsuntersuchung gefordert und Bedingung für die Teilnahme an Vereinsaktivitäten ist. Aber a) spricht den der TO nicht an und b) gehört das eher ins Forum Recht und c) ist mir die Diskussion hierüber zu müssig (besser zu mühseelig).
04.12.2010 11:40
@ Shuttle

mir ist schon klar das der VDST nicht selbst Versicherungsträger ist.

Aber du hast recht, wieso nicht gleich die Versicherung fragen, ich frage beide und hoffe auf eine einheitliche Aussage.

Ich werde das am Montag mal versuchen direkt zu klären und gebe dann selbstverständlich feedback zu den Antworten.

@ Shuttle
Ich sehe das ja fast überall das alles nur Empfehlungen sind anstatt Gesetze, die GTÜM ein Verein wie der VDST ist, dennoch werden im Schadensfall genau diese Einrichtungen als maß der dinge herangezogen und danach bewertet.
Deshalb ist es mir wichtig zu wissen was "rechtlich" entscheident sein könnte.

Mir gehts einfach nur um die momentane Lage ob das ärztliche Datum für die HDI Gerling entscheidend ist oder nicht. Mir ist klar das es nur eine Momentaufnahme ist und jeder taucher erstmal für sich und für seinen Buddy selbst verantwortlich sind. Sowie eine TTU die gestern gemacht wurde für den Ar*** sein kann wenn etwas passiert, was wir niemals durch alle vorsicht hoffen.

gruß kruegge
04.12.2010 11:44
Hi,

das verstehe ich jetzt nicht:
"Und eine TTU, die der untersuchende Arzt auf ein Jahr begrenzt, ist keine"
???
Bedeutet was? sorry ich glaub ich steh auf dem schlauch.

gruß kruegge
04.12.2010 11:48
ok ich denke der Beitrag wurde editiert, somit ist das Datum des Arztes entscheidend, ein Arzt hat mir aber angeboten das bis Datum leer zu lassen..... naja ich denke das geht jetzt zuweit.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.12.2010 11:59
"Und eine TTU, die der untersuchende Arzt auf ein Jahr begrenzt, ist keine" -> bedeutet, dass diese nach Ablauf des vom Arzt festgezurrten Datums keine Tauchtauglichkeit mehr attestiert. Insofern ist es nach diesem Datum "keine" mehr (keine gültige).

Das kann man hin und her wenden wie man will und x Beispiele heranführen, die mit dem Fall überhaupt nichts zu tun haben und zwanzig mal meinen, dass dann doch die Empfehlungen gelten müssten. Das ist einfach mit Verlaub gesagt Quatsch.

Es gilt einfach das, was ausgemacht ist: in den Versicherungsbedingen steht klipp und klar und sehr deutlich "gültige" Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

Und in der Vereinssatzung, die ich vor mir habe, desgleichen, Zitat: "... erforderlich ist eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung ...".

Und damit ist es völlig hupe, ob ein TTU gesetzlich verankert ist oder nicht, sie Bildet die Grundlage für die vereinbarte Versicherungsleistung und für das Thema Satzung: ist sie Voraussetzung für die Teilnahme an Vereinsaktivitäten. Da hilft auch Anschnallen nichts
04.12.2010 12:01
Das ist die eigentliche Antwort auf meine Frage gewesen.
Mehr wollte ich garnicht wissen.

Vielen Danke
kruegge
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
04.12.2010 12:02
Oben genannte Person ist heute gemäss den Richlinien der Gtüm für die Tauchtauglichkeit zum Gerätetauchen untersucht worden. Auf Grund der Untersuchung liegen keine Hinweise auf Leiden vor, welche eine absolute Kontraindikation darstellen.

(aus der TTU von Gtüm)

Wenn dir das der Arzt für nur ein Jahr bestätigt, dann ist dies von ärztlicher Seite auch ein Jahr gültig.

Wenn deine Versicherung dies anerkennt, dann hast du für diese Zeit normalerweise den Versicherungsschutz.

Wenn beide dies für 2, 3 oder wielange auch immer akzeptieren, dann ist es gut so.

Dennoch kann die Tauchbasis, wo du tauchen willst, eigene Regeln aufstellen, die du befolgst, oder wenn nicht, dann tauchst du dort nicht.

Ende Gelände!
04.12.2010 18:03
Hey kruegge. Nun,ob es dir weiterhilft,weiß ich zwar nicht so richtig.
Jedoch möchte ich mal drei Beispiele nennen:

Beispiel 1. Mein Arzt hatte mir nach eingehender und gründlicher Untersuchung eine neue TTU für 2 Jahre !! ausgestellt,obwohl ich über 40 Hoppelhasenjahre alt bin.
Darauf hingewiesen,hat er mir noch eine neue TTU für 1 Jahr gedruckt.
Mit der TTU über 2 Jahre bin ich dann Tauchen gewesen,obwohl diese ja ansich nicht soooo richtig gültig sein dürfte.Zumal auf der HP der zuständigen Basis klipp und klar stand,daß ....ab 40 Jahre eine jährlich gültige TTU vorzulegen sei.:

Beispiel 2. Ich war selbst dabei, wie ein DM mit 2 Schülern bei der Anmeldung zugeben mußte,"daß er seine gültige TTU vergessen hatte". Nach ein wenig Hin und Her durfte er dann doch tauchen gehen!!!
Am Wasser habe ich Ihnen darauf vernünftig angesprochen und er sagte mir "im Vertrauen",daß seine TTU abgelaufen sei und er vergessen hatte,diese zu erneuern!!!!

Beispiel 3. In Ägypten wurde mir vor vielen Jahren angeboten,gegen eine "Gebühr" von umgerechnet ca. 50,-Euro eine taufrische TTU zu erwerben.Da ich jedoch im Besitz einer gültigen TTU (aus Deutschland) war,habe ich dankend abgelehnt.Zwei Kursteilnehmer haben dies jedoch,warum auch immer,in Anspruch genommen.Fazit daraus: Es war eine reine Farce und nur Geldmacherei!!! Die sog. "Untersuchung" war laut den Beiden ein Witz und hatte mit einer medizinischen Untersuchung laut GTÜM überhaupt nichts zu tuen.

Soviel zum Thema. Es wird oftmals mit zweierlei,seeehr unterschiedlichem Maß gemessen und leider auch zu oft rein willkürlich gehandhabt. Traurig,sehr traurig!!!
Aber Geld regiert nun mal die Welt.

Grundsätzlich möchte ich dir jedoch empfehlen,deine TTU jährlich zu erneuern.
Es dient ja nun mal auch deiner eigenen Sicherheit,sofern die TTU vernünftig und korrekt ausgestellt wurde.

Schönen Winterabend wünscht der Tauchhase.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
05.12.2010 00:57
"Soviel zum Thema" -> zu welchem Thema Gefragt hat er etwas völlig anderes und sogar explizit darauf hingewiesen -> "Ich bin mir bewusst ... und im Urlaub sowieso meist eine TTU ... aber darum gehts nicht, sondern um die Grundsätzliche Frage der Gültigkeit. "
Den Hintergrund hat er dann auch noch nachgeschoben (VDST-Versicherung).
Aber wie sagt manso schön? "Gut dass wir mal darüber geredet haben"

05.12.2010 13:50
@ shuttle. Sorry,ich habe mich "etwas vergallopiert".
Tja,wer richtig liest (und sich nicht an einem Satz im Eröffnungsthreat festhält wie ich),....ist klar im Vorteil.
Okay,beim nochmaligen Durchlesen habe ich erkannt,daß ich den eigentlichen Sinn meiner Antwort nicht sooo richtig rübergebracht habe.Werde versuchen,mich ab und zu auf meine alten Tage noch zu bessern.


Sooo,jetzt werde ich meine Schneeschaufel nehmen und wieder versuchen,dem vielen Neuschnee bei uns Paroli zu bieten. Dann habe ich mir aber auch ein leckeres Möhrchen verdient.

Schönen 2.Advent wünscht der Tauchhase.
SolosigiSporttaucher
06.12.2010 11:14
@Stephan K
...Z.B. bei DIN-Normen ist das genauso. Das ist kein Recht, aber anerkannte "Empfehlung" oder Stand der Technik.
Da stimme ich dir nicht ganz zu! Zumindest im Elektroberich gibt es bei uns in Österreich das Elektrotechnikgesetz (ETG 1992). Und in Verbindung mit der Elektrotechnikverordung und er EN erhalten diese Normen Gesetzescharakter.

Ich denke, dass dies auch bezüglich Normen in der Tauchbranche so gehandhabt wird. Und ich denke, dass die auch in Deutschland so gehandhabt wird!

Gruss
Solosigi
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
06.12.2010 11:29
Dennoch sind anerkannte Regeln der Technik (oder Gesetescharakter) etwas anderes als Gesetze.

Ein Richter wird sich bei fehlenden Gesetzen natürlich an die "Anerkannten Regeln der Technik" halten, schliesslich haben die meisten Richter von diesen Bereichen (z.B. Tauchen, Elektrotechnik, ...) keine Ahnung.
Vercingétorixold school
06.12.2010 12:17
Jut, der Dorfrichtier wird einen SV befragen und der wird sagen, s.o.

Einfache Kiste, ich verlange von den Mitglieder der Abteilung eine gültige TTU wenn Sie am Training/Vereinsfahrten teilnehmen möchten. Sie ist unverlangt vorzulegen. So steht es jedenfalls in der Abteilungssatz. Gültige TTU im Sinne der Empfehlungen der Mutter aller Vereine. Nicht weil ich das möchte, sondern nur weil ich nicht haften will.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
06.12.2010 13:28
@Vercingétorix:
Und gültig ist so ein Teil genau so lange, wie der attestierende Arzt die Tauchtauglichkeit bestätigt. Ohne Einschränkung = entprechend den Empfehlungen, mit Einschränkung, genau so lang wie der Arzt das draufpinselt.
06.12.2010 19:56
Eine Gültigkeitsdauer auf einem ärztlichen Attest ist prinzipiell sinnlos. Kein Arzt - sei er noch so qualifiziert - kann jemandem bescheinigen, dass er in 2, 6 oder 12 Monaten gesund sein wird.
Der Arzt bescheinigt lediglich das man am Tage der Untersuchung einen bestimmten Gesundheitsstatus hat.
Unabhängig von dieser zwingenden Logik schreiben manche Ärzte so ein Enddatum auf ihre Atteste.

Eine Tauchbasis, ein Verein oder ein Verband kann allerdings festlegen, dass eine TTU nich älter als soundsoviel Monate oder Jahre zurückliegen darf.

Besten Gruß
Bert
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
07.12.2010 01:02
"Eine Gültigkeitsdauer auf einem ärztlichen Attest ist prinzipiell sinnlos" -> nein, ist es nicht. Es bedeutet, dass zur Ausübung dieses Sportes ein erneute Untersuchung nach diesem Zeitraum (im genannten Beispiel ein Jahr) angeraten ist. DAS bedeutet das. Und im vorliegenden Falle ist es Grundlage der angesprochenen Sportversicherung und insofern absolut nicht unsinnig.

Bei der Berufsfeuerwehr hat man periodisch eine
G26 Untersuchung vornehmen zu lassen. Sie soll festlegen, ob der Feuerwehrmann diensttauglich ist und schwere Arbeiten unter der Atemschutzmaske durchführen kann. Auch hier gibt es Fälle, in denen der Arzt vom allgemeinen Turnus abweicht und z.B. aufgrund einer über die Jahre beobachteten Erhöhung von Risikofaktoren kürzere Intervalle als üblich ansetzt. Und auch das ist sinnvoll. Hie und dort .....
07.12.2010 05:47
@shuttle
Genau das schrieb ich ja. Der Arzt garantiert Dir nich für ein oder zwei Jahre Gesundheit, sondern eine andere Stelle (Versicherung, Arbeitgeber, Tauchbasis) legt fest, wie oft und in welchen Umfang Dein Gesundheitsstatus zu prüfen ist. Zeigt sich eine Normabweichung kann ein Arzt natürlich jederzeit eine Wiederbestellung in kurzer Frist verlangen, um eine evtl. Entwicklung des Gesundheitszustandes abzuwarten.
Eine Untersuchung ist eine Momentaufnahme. Ein Arzt kein Hellseher.
Ausserdem ist die TTU, von der wir hier Sprechen, nicht mit einer berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Untersuchung zu vergleichen.
Besten Gruß
Bert
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