Ich schließe mich voll an das letzte Posting von "niemand bestimmtes" an.
Eine Tauchtauchglichkeitsattest hat per se überhaupt keine "Gültigkeit". Die Gültigkeit liegt alleine und ausschließlich im Auge des Betrachters. Und wenn dieses Auge einem Basenbetreiber gehört, dann gilt für ihn das, was ER glaubt und nicht, was irgendwelche Verbände empfehlen. Insofern sind auch "die von der GTÜM" nur Klugscheißer
Die GTÜM mag ein sehr engagierter und kompetenter Zusammenschluß von Ärzten sein. Deshalb sind sie aber noch lange nicht gottgleich oder Gesetzgeber. Und auf einer Tauchbasis gilt eben immer nur EIN Gesetz: das des Tauchbasenbetreibers.
Also: eine fest definierte "Gültigkeit" einer TTU gibt es nicht, wie es an sich eigentlich auch keine allgemeingültig vorgeschriebene TTU gibt. Alle "Fristen", die im Umlauf sind, sind daher nur Faustregeln, Empfehlungen, Meinungen, Vorsichtsmaßnahmen. Sonst nichts.
Das ist so wie mit einer HIV-Untersuchung: heute gemacht und clean, und morgen schon ist man infiziert. Wie lange "gilt" dann die HIV-Bescheinigung??
Grüßle vom Neptun