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Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsbescheinigung

Wer kann mir sagen, wie lange eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung gültig ist, bzw. wie oft wird eine Wiederholung der Untersuchung empfohlen?
Danke
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guntherTL***
20.06.2006 15:08
Hi,
bis 40 Jahre gilt sie 2 Jahre danach 1 Jahr

Viel Grüße
Gunther
20.06.2006 15:10
Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung(en):
Bis zum 14. Lebensjahr = 1 Jahr
Vom 14.-40. Lebensjahr = 2 Jahre
Ab 40. Lebensjahr wieder 1 Jahr.

Gruß aus Mainz
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
20.06.2006 15:42
Eigentlich steht bei der GTÜM:

Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung:
Bis zum 40. Lebensjahr 3 Jahre
Ab 40. Lebensjahr 1 Jahr.

http://www.gtuem.org/76#2

Wenn ich mich nicht beim Lesen irre...

Allerdings verlangen einige Verbände in Ihre Allherrlichkeit bei der mittleren Gruppe 2 Jahre. Die Damen und Herren sind halt schlauer als die Fachleute der GTÜM. Klugscheißer, die von den Verbänden...

Grüße,

henri
20.06.2006 18:29
Da es keinerlei verbindliche Gesetze zu diesem Thema gibt gilt auch bzgl. der "Gültigkeitsdauer": Letztlich entscheidet jeder Basenbetreiber, wen er mitnimmt, und ob die GTÜM das Papier noch für gültig hält, interessiert Herrn X auf Insel Y kaum.

Wer aus eigenem Interesse untersucht werden will, der macht das halt, wer nicht, lässt sich ein billiges Gefälligkeitsattest vom Hausarzt stempeln oder schreibt sich gleich selbst eines.
21.06.2006 10:13
Ich schließe mich voll an das letzte Posting von "niemand bestimmtes" an.

Eine Tauchtauchglichkeitsattest hat per se überhaupt keine "Gültigkeit". Die Gültigkeit liegt alleine und ausschließlich im Auge des Betrachters. Und wenn dieses Auge einem Basenbetreiber gehört, dann gilt für ihn das, was ER glaubt und nicht, was irgendwelche Verbände empfehlen. Insofern sind auch "die von der GTÜM" nur Klugscheißer

Die GTÜM mag ein sehr engagierter und kompetenter Zusammenschluß von Ärzten sein. Deshalb sind sie aber noch lange nicht gottgleich oder Gesetzgeber. Und auf einer Tauchbasis gilt eben immer nur EIN Gesetz: das des Tauchbasenbetreibers.

Also: eine fest definierte "Gültigkeit" einer TTU gibt es nicht, wie es an sich eigentlich auch keine allgemeingültig vorgeschriebene TTU gibt. Alle "Fristen", die im Umlauf sind, sind daher nur Faustregeln, Empfehlungen, Meinungen, Vorsichtsmaßnahmen. Sonst nichts.

Das ist so wie mit einer HIV-Untersuchung: heute gemacht und clean, und morgen schon ist man infiziert. Wie lange "gilt" dann die HIV-Bescheinigung??

Grüßle vom Neptun
Hasturladybluber-knips-bluber
21.06.2006 12:29
Hai Arielle*, die o.g. Aufstellung kenne ich auch nur so fürs Inland. Hörte zuletzt das ägyptische Basen eine ärztliche Bescheinigung haben wollen die nicht älter als ein Jahr ist. Ob es stimmt keine Ahnung.

Meine Meinung, will man wirklich wissen ob man tauchtauglich ist geht man jedes Jahr zu einem Tauchmediziner. Will man die Bescheinigung nur für andere tut es eine "Gefälligkeitsbescheinigung".

cosmodiverDivemaster
08.05.2015 08:33
Diese Bescheinigungen sind nur ein Freibrief für Ärzte um Abzocken. Und bei manchen Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, blicken die allermeisten Doktoren überhaupt nicht durch. Da habe ich persönlich schon Herrgötter in Weiß erlebt, die mir die Bescheinigung verweigerten, weil sie es nicht verantworten könnten mir diese auszustellen. Und dann aber 100 € abgeknöpft.
Dabei bin ich seit 15 Jahren Diabetiker und tauche seit 9 Jahre. Über 600 TG und noch nie unter Wasser in Unterzucker gekommen. Ausserdem gibt es auch dafür Mittel, die u.W. eingenommen werden können.
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