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Gründung eines Tauchclubs

Hallo,
ich will mit einem Kumpel einen Tauchclub gründen, möchte aber zuviel Verwaltungsaufwand vermeiden. Wir sind nicht wild auf irgendwelche Eintragungen, wir wollen keine Ausbildung etc. anbieten, sonden eine reine Interessengemeinschaft bilden, ich glaube nicht, dass wir mittelfristig mehr als 5 Leute wären.
Kann man, wenn man kein "e.V." werden will, sich einfach einen Namen aussuchen und sich dann Tauchclub nennen? Oder muss man sich da trotzdem irgendwo eintragen lassen? Einem Verband wollten wir uns eigentlich auch nicht anschliessen, eben nur just for fun, vielleicht auch einmal ein paar Vergünstigungen im Tauchshop oder Reisebüro etc.
Wisst Ihr, wie so etwas ablaufen kann?
Würde mich über ein paar Tips freuen.
LG Schaffel
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Vercingétorixold school
26.05.2006 08:38
Namen sind Schall und Rauch. E.V. geht nur über die Eintragung beim Vereinsregister. Ansonsten könnt ihr machen was ihr wollt. Reine rechtlich seit ihr dann eine GbR, allerdings ohne Gewinnerzielungsabsicht.
26.05.2006 09:00
... aber mit voller Haftung aller!
Vercingétorixold school
26.05.2006 09:08
Jep, mitgefangen, mitgehangen. Beim Verein haftet der Vorstand im Außenverhältnis für Schulden.

Für Vergünstigungen brauchst du keinen Verein. Die Jungx mit dem Satz " Komme Chefe sage letzte Preis, allerletzte Preis" sind zwar allseits beliebt, aber bei Sammelbestellungen läßt sich je nach Umsatz immer was machen. Beim Reisebüro wird es schwieriger, da die Provision eh dünne ist.
26.05.2006 11:20
Hi Tri,

für einen tc braucht es aber mehr als ein Mitglied

Schönen Gruß
Markus
Vercingétorixold school
26.05.2006 11:29
Kein Problem er ist doch nie alleine
26.05.2006 12:40
Kein Problem, nachdem mir die gesamte Verbandsklüngelei zu blöd wurde ( in Wahrheit war ich zu blöd um mein Gold respektive meinen TL zu bestehen) habe ich nicht nur einen eigenen Verein gegründet, nein gleich noch dazu einen Verband.

Ich bin jetzt der 1. Vorsitzende, der Bundesausbildungsleiter, der Schatzmeister und der Zeugwart. Gleichzeitig habe ich auch das höchste Brevet, den ICD – General- Superinstrucktor *****************************************.


Für die Zahlung von nur 1500,- Euro verkaufe ich Unterverträge und für ganz verwegene Taucher kann jede – ja wirklich jede Brevetierung bei mir einen Direkt-crossover zum TL. Ablegen.

Zahlung von 2000,- Euro plus 5 Prüfungstauchgänge:

1 TG Pressluft zum Wallhausener Grund
2 TG EAN 40 zum Torbogen am Elphinstone
3 TG EAN 32 zur Schraube der Numidia

4 – 5 Tauchgang – Nasstauchen im Baikalsee.

Wichtig – vorher Zahlen
26.05.2006 14:02
@Schaffel
Einen Club oder Verein kann jeder auch ohne Eintragung in´s Vereinsregister gründen - er braucht auch keine sieben Gründungsmitglieder wie für den eigetragenen. Das ist dann eben ein nicht eingetragener Verein, der im Gegensatz zum eingetragenen keine juristische Person ist und keine Rechtsfähigkeit hat, also keine Verträge abschließen kann.

Was "Vercingetorix" erzählt ist Quatsch....es geht auch ohne Eintragung, und beim eingetragenen Verein haftei auch entgegen seinem Vortrag nicht der Vorstand für Schulden im "Außenverhältnis".

Jeder Pimpf im Sandkassten oder oder Opa auf der Rebtnerbank kann für sich alleine, oder mit seinen Kumpels, einen Verein oder Club gründen und wenn Wert darauf gelegt wird auch eine Satzung erstellen....wer sollte sie daran hindern

Im übrigen ist jeder eingetragene Verein, zwischen der Gründungsversammlung und Eintragung, ein nicht eingetragener. Wenn das Vereinsregister die Eintragung ablehnt ist es trotzdem ein Verein.
26.05.2006 14:25
Hallo Schaffel.

Kuckst du: http://www.vereinsrecht.de/
oder hier http://www.marktplatz-verein.de/
... sind ganz gute Seiten.

Weiterhin hilft dir das BGB weiter, welches z. B. die die rechtl. Unterscheidungen juristischer und natürlicher Personen trifft. Haftung ist dort auch geregelt.
Der Tipp mit dem BGB betrifft allerdings nur den Fall, dass du dich schon ein bisserl in die trockene Theorie einliest (dein zitierter Verwaltungsaufwand )

Gruß, M.
26.05.2006 14:54
Moin, moin
@Ottonormaltaucher

Einzig der geschäftsführende Vorstand nach §29 BGB vertritt rechtlich einen Verein, folglich haftet der gesamte Vorstand nach §29 mit seinem privaten Vermögen auch für Schulden im Aussenverhältnis.

Verzinknix hat jedenfalls keinen Quatsch erzählt.

viele Grüße
Peter


shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.05.2006 15:16
§ 29 BGB: Notbestellung durch Amtsgericht
Titel 2 (Juristische Personen), Untertitel 1 (Vereine)

Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.



Vercingétorixold school
26.05.2006 15:23
Ey Otto, wenn ich mal einen bekannten Komiker zitieren darf "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten"

Ein Verein ohne e.V. d.h. ohne Eintragung beim Vereinsregister ist rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Und dort haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten. Bei einem Verein haftet das Vermögen und soweit keins mehr da ist, der Vorstand, jedenfalls mal so ohne Sachverhalt.

Shuttel, die Vorschrift betrifft den e.V. falls kein Vorstand mehr da ist.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.05.2006 15:23
Zu Haftung des Vorstandes siehe z.B. "http://www.rae-michael.de/publikationen/index.php?publikation=10"

@schaffel: Gründe deinen Club mit deinen Freunden als Privatpersonen, geht schön tauchen und freut euch des Lebens ....
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.05.2006 15:28
@veringétorix: ich weiß, hab nur mal Tauchteufels Beitrag unterlegt. Schon Klasse, was aus einer einfachen Frage so entsteht. Schaffel will einen Club gründen, explizit sich niergends eintragen und wir landen beim Vereinsrecht und beim §29 BGB
26.05.2006 15:49
Moin, moin
@shuttle

ok ok ... Fehler sind schließlich dazu da, um gemacht zu werden $26 BGB ist natürlich gemeint. Asche auf mein Haupt

Gruß
Peter
Vercingétorixold school
26.05.2006 16:19
Am besten er geht einfach tauchen ohne BGB unter dem Arm
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
26.05.2006 16:23
@tauchteufel: hast gemeint, es merkt niemand
@veringétorix: Super Schlusswort !!!
26.05.2006 18:10
Nixda Schlußwort

Welchen Vorteil hat eigentlich ein Verein gegenüber einer Mini-Gewerbe-Tauchbude? Das gnädigere Finanzamt? Bei großen Vereinen hat man bestimmt ohnehin viel Bürokratie. Seltene Geldspenden von der Stadt (wenn überhaupt)?

Die Nachteile sind ja klar (kein Gewinn machbar, keine Ausgaben von aus richtiger Arbeit stammenden Einkünften steuerlich abziehbar, und die lästige Mitbestimmung diverser Vereinsmitglieder).

Sollte es wirklich Vorteile geben, dann schlage ich die Vereinsgründung eines virtuellen Tauchclubs vor. Steht ja nirgends, daß Vereinsmitglieder im selben Dorf wohnen und sich persönlich kennen müssen.
26.05.2006 19:53
@Tauchteufel
<Einzig der geschäftsführende Vorstand nach §29 BGB vertritt rechtlich einen Verein, folglich haftet der gesamte Vorstand nach §29 mit seinem privaten Vermögen auch für Schulden im Aussenverhältnis>

Fallsch: Der Vorstand haftet nicht für die Schulden des Vereins, dann würde sich bestimmt keiner für den Vorstand zur Verfügung stellen. Wenn der Verein kein Vermögen mehr hat, um seine Schulden zu bezahlen, muss der Vorstand welches beschaffen oder Insolvenz anmelden. Wenn die Gläubiger aus der Insolvenzmasse nicht befriedigt werden können, gucken Sie eben in die Röhre. Die Vorstandsmitglieder selber, wie auch alle anderen Gesellschafter bzw. Mitglieder, haften nur für eigenes schuldhaftes Verhalten, zum Beispiel Konkursverschleppung,....wie bei der GmbH oder AG.

@Vercingetorix
<Ein Verein ohne e.V. d.h. ohne Eintragung beim Vereinsregister ist rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Und dort haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten. Bei einem Verein haftet das Vermögen und soweit keins mehr da ist, der Vorstand, jedenfalls mal so ohne Sachverhalt>

Lesen müsste man können....
Ich habe geschrieben dass beim eigetragenen Verein der Vorstand nicht haftet. Dass bei einer Vereinsgruppierung die keine eigene Rechtsfähigkeit hat, also einem nicht eingetragenen Verein, jeder für seinen eigenen Murks haftet, weiss jeder.

Wie gesagt; wenn bei´m eigetragen Verein kein Vermögen mehr zur Gläubigerbefriedigung da ist, haftet der Vorstand nicht.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten......

Wenn du spezielle Fragen zum Vereisrecht hast kannst du mich aber vertrauensvoll fragen, bin "zufällig" Vorsitzender von drei Vereinen, unter anderem einem Tauchverein, mache regelmäßig die Steuererklärungen, habe ca. 50 Vereinssatzungen geschrieben und die gesamte Vereinsrechtsliteratur z.B Sauter/Schweiger und den von allen Vereinsrechtlern bemühten Reichert -Handbuch des Vereins und Verbandsrecht - vor mir auf dem Schreibtisch stehen.

@Flasche
Den gibt es schon.....nennt sich "Weltverband".
27.05.2006 08:20
Moin, moin
@Ottonormal....

Auf meinem Schreibtisch steht auch so einiges Leider ist die Welt, auch im Vereinsrecht, nicht schwarz oder weiß, sondern grau

Als Vorsitzender eines Tauchvereins werde ich von unserem LV RA regelmäßig darüber informiert, wie weit sich ein Vorstand in die "Nesseln" setzen und was auf ihn zukommen kann! Sogar Du schränkst Dich ja selbst schon ein, indem "Die Vorstandsmitglieder selber, wie auch alle anderen Gesellschafter bzw. Mitglieder, haften nur für eigenes schuldhaftes Verhalten ..."

Aber ich habe keine Lust zu juristischen Wortklaubereien! Recht hat, wer Recht kriegt, heisst es doch. Wenn alles so einfach wäre, gäbe es kaum Anwälte.

Viele Grüße
Peter
27.05.2006 12:25
Jedenfalls kann "Schaffel" ohne Haftungsprobleme den nicht eingetragenn Club gründen. Dass der dann, wie "Vercingetorix" schreibt, eine GbR mit Vorstandshaftung ist, ist totaler Quatsch.

Bekanntlich entsteht eine GbR nur dadurch, dass sich mindestens zwei Personen zusammenschließen und einen Gesellschaftervertrag abschließen. Ohne Gesellschafftervertrag kann sich jeder zu Vereinen, Arbeitsgemeinschaften, Interessensgemeinschaften oder Clubs zusammenschließen wie er will und haftet nur für eigenes Handeln. Auch viele Tauchshops betreiben solche "Clubs". Der Chef ernennt sich zum Vorstand, Boss oder Präsident und jeder kann mitmachen.

Dass man sich als Vorstand eines eingetragenen Vereins in die "Nesseln" setzen kann, ist schon klar, nur ging es in der Ausgangsfrage ja nur um eine lockere "Interessensgemeinschaft" von fünf Leuten. Bei einer "Interessensgemeinschaft" ohne Gesellschaftervertrag, die natürlich auch nicht rechtsfähig ist, haftet keiner für den anderen, oder die Gruppe. Tausende Sportler betreiben haftungsfrei solche "Interessensgemeinschaften".

In unserer Nachbarschaft haben sich beispielsweise auch alle zwecks Instandhaltung der gemeinsam genutzten Grünfläche zu einer "Interessensgemeinschaft" zusammengetan. Der Nachbar der das organisiert wird allseits als "Vorsitzender" bezeichnet und seine Frau, die die Umlagenkasse verwaltet, als "Schatzmeister". Einen Gesellschaftervertrag gibt es nicht, alle sind mit dem "Vorsitzenden" und "Schatzmeister" einverstanden.

Leute die so etwas organisieren muss mann nicht mit einem Geschwätz von angeblicher "Haftung", das jeder Rechtsgrundlage entbehrt, abschrecken. Wenn es so wäre wie "Vercingetorix" schreibt könnten ja keine zwei Buddys ohne gemeinschaftliche Haftung miteinander tauchen gehen, sie wären ja schon eine GbR mit Gesellschafter- oder Vorstandshaftung
Vercingétorixold school
27.05.2006 14:49
Ich bin immer begeistert, wenn sich Aushilfsjuristen zu Wort melden!
Du wirst es noch weit bringen Otto, als Vorsitzender von drei Vereinen, mit den Klippschulbüchern auf den Schreibtisch.
30.05.2006 15:33
@Ottonormal.......

Echt? Zwei Taucherlein gehen gemeinssam tauchen und sie bilden KEINE GbR??

Und ich dachte immer, wenn zwei Leute sich (auch formlos und nix schriftliches) zusammentun, einen gemeinsamen Zweck verfolgen (zusammen tauchen gehen), gemeinsame "Beiträge" die zweckdienlich sind erbringen (der eine stellt sein Auto, wo der andere drin mitfährt, der andere besorgt dafür die Flaschenfüllungen), und sie handeln planmäßig und absprachgemäß (weil sie sich vorher entsprechend verabredet haben), DANN haben wir bereits die vielzitierte GbR !!!????

Also nach meinem Verständnis ist es eben so: zwei Taucherlein verabreden sich zum Tauchen, fahren gemeinsam hin, Tauchen im Buddyteam, schreiben Logbuch, fahren wieder heim ==> eine klassische GbR.

Grüßle vom Neptun
Vercingétorixold school
30.05.2006 16:19
So ist das wohl, im Bereich der unerlaubten Handlungen nennt man das so schön Gefahrengemeinschaft.

Von Gesellschaft mit Vorstandshaftung habe ich übrigens nichts geschrieben Otto.
Antwort