Alles was nicht direkt zu den obigen Foren passt, findet hier Platz. Also Fragen zu den Verbänden, Vereinen, oder einfach allem was generell tauchspezifisch ist oder sonst einen Bezug zum Taucher.Net hat.
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Gewerbe anmelden

Wer von Euch ist Instructor welchen Verbandes auch immer, und kann mir sagen, wie bzw. ob ich wenn ich gelegentlich Ausbildung mache ein Kleingewerbe anmelden muss oder soll.

Ich hatte dieses Jahr den IE und will nun "nebenbei" nicht Hauptberuflich in Deutschland etwas Ausbildung betreiben (Freunde, Bekannte...). Mir stellt sich die Frage, ob es sich bei 5-15 Schülern im Jahr überhaupt rentiert den ganzen Aufwand zu betreiben, bzw. ob es nicht unter Mindergewinn fällt, da ich ja auch meine Kosten habe (Eintritte, Fahrkosten ...).

Ich mache es, weil es mir Spass macht, und nicht (was ja bekannt) zum Millionär werden möchte.

"Ich bin kein Finanzbeamter"!!!

Mich würde interessieren was ihr meint!

Adios

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Vercingétorixold school
16.03.2005 10:47
Wenn du selbständig tätig bist (egal ob Neben- oder Hauptberuflich) bist du verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ob deine Tätigkeit steuerliche Auswirkungen hat, hängt davon ab, ob es sich um Liebhaberei oder einen Gewerbebetrieb handelt. Weitere Auskünfte erteilt jeder Steuerberater.

PS
Ich bin auch kein Finanzbeamter, ich stehe auf der richtigen Seite
16.03.2005 11:58
Hi!
nur mal so ein Gedanke aus Österreich:
Meines Wissens ist es hier so, dass dann eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, wenn:
die Tätigkeit REGELMÄSSIG (also nicht einmalig, oder sehr sproadisch) und
mit Gewinnabsicht (bei so wenigen Schülern kann man Dir möglichweise gar keine Gewinnabsicht nachweisen - allein schon die IDC-Kosten!!!)
durchgeführt wird.

Hab keine Ahnung ob das bei Euch in Deutschland auch so ist.

gut Luft,
DivePoints
Vercingétorixold school
16.03.2005 12:12
§ 14 GewO, jeder selbständige Betrieb ist anzuzeigen. Der Begriff Betrieb knüpft nicht an die Gewinnerzielungsabsicht an. Das hat nichts mit dem lästigen Finanzamt zu tun. Also frag deinen StB.
16.03.2005 14:25
hi!
um ein gewerbe anzumelden hast du drei monate zeit!!!!

also mach einfach, das gesetzt sieht dabei auch keinerlei staffen vor, da du ja erstmal sehen must ob es sich rechnet, was du machst!
und wenn jemand nachfragt seit wann du dein gewerbe betreibst sagst du deinfach seit dreimonaten und zwei wochen. und wie offt du ein neues gewerbe gründest ist dir überlassen ;) viel spass noch
hoffe die antwort reicht dir?
Vercingétorixold school
16.03.2005 14:39
Ich würde mich auf die Antwort von hippocampus nicht unbedingt verlassen. Die Saktionen ergeben sich aus der AO. Du solltest ernsthaft deinen StB fragen.
16.03.2005 14:45
@Detlef - Du bist nicht zufällig Steuerberater !?
16.03.2005 15:06
@Flaps
Hör´ einfach auf den Rat von Detlef
auch wenn ich "auf der falschen Seite stehe"
16.03.2005 15:29
@ Detlef

Dein Rat mit dem Steuerberater ist inzwischen bei mir angekommen!
Vercingétorixold school
16.03.2005 15:56
@**diver
So, so auf der falschen Seite. Auf der dunkeln Seite der Macht, zufällig in Geldern?
@inkognito
Kinder dürfen alles essen, aber nicht alles wissen
@Flaps30
Viel Glück
16.03.2005 16:15
Moin,

mach es allein schon, damit du das eine oder andere Teil deiner Schulungsausrüstung zu Händlerkonditionen kauen kannst. Klappt aber nicht bei den Großen, die Mindesterstorder und/oder Vollsortiment verlangen, aber auch die kleineren wollen eine Gewerbeanmeldung gefaxt haben.

Gruß

Jo
16.03.2005 16:29
hi Flaps 30,

lehrende Berufe sind sog. freie Berufe und werden nicht als Gewerbe definiert, privatschulen werden i.d.R. ebenfalls nicht als gewerbe behandelt.
eine gewerbeanmeldung ist daher unnötig und auch nicht zu empfehlen, da sie für den gewerbetreibenden keinerlei vorteile bietet (außer vielleicht den metro-einkaufspass).

immer gut luft!!
Vercingétorixold school
16.03.2005 17:19
Nicht ganz, aber fast, eben idR. Aber es macht kein Unterschied bei der Frage Liebhaberei oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb. Interesant wird es bei der Frage der Gewerbesteuerpflicht. Aber das ist nichts für das tauchernet.
16.03.2005 22:57
Also grundsätzlich ist jede selbständige Tätigkeit
ein Gewerbe. Ausnahmen hiervon sind sog. Berufe höherer Art, also i. d. R. Berufe die ein Studium voraussetzen, Rechtsanwälte, Ärzte etc. oder Heilberufe (Krankengymnasten etc.).Die Sache mit den lehrenden Berufe ist den Bundesländern überlassen. Also jedes Bundesland kann sich da selbst etwas zusammenkloppen.
Ob Flaps 30 jemals für seinen Gewerbebetrieb Steuern zahlt ist im Rahmen der Sachverhaltsüberprüfung im Bereich der Gewerbeordnung nicht relevant. Ich an seiner Stelle würde den Gang zum zuständigen Gewerbeamt, i. d. R. die Wohnsitzgemeinde/-stadt. antreten.
Fazit: sobald ich etwas selbständig mache,
sobald ich damit Gewinn erzielen (könnte),
sobald ich dies auf Dauer (auch als Saisonbetrieb)
betreibe bin ich verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
Darüberhinaus lohnt es sich (fast) immer!!!!
17.03.2005 00:42
@ uwe wunderlin

.. aha, dann erkläre uns doch mal bitte, inwiefern sich eine gewerbeanmeldung "lohnt"!?
etwa durch die
- gewerbesteuerpflicht
- pflichtmitgliedschaft in der IHK
- eintragung ins handelsregister
- verpflichtung zur doppelten buchführung ..??!
all dies verursacht nur zusätzliche, teilweise erhebliche kosten.

du hast das gewerbe ja ganz gut erklärt, nur ausgerechnet die lehrenden berufe vergessen, um die es hier geht. wer lehrend tätig ist, gilt als freiberufler, und diese sind nicht verpflichtet, ein gewerbe anzumelden.
.. und dass ein tauchlehrer lehrend tätig ist, versteht wahrscheinlich sogar ein finanzbeamter.

immer gut luft!!
Vercingétorixold school
17.03.2005 09:22
Der Anwendungsbereich der GewO ergibt sich aus § 6 GewO. Von Tauchlehrer ist da nicht die Rede. Es besteht mithin eine Anzeigepflicht des Betriebes.
Die Gewerbesteuerpflicht hat nun überhaupt nichts mit der GewO zu tun, sondern richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetzt und danach, ob das FA die Tätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit qualifiziert. Ob der TL das eine oder das andere ist, wird zu prüfen sein.
Die Mitgliedschaft in der IHK hat ebenfalls nichts mit der Anzeigepflicht zu tun. Gleiches gilt für die Eintragung in das HR. Das richtet sich nach dem HGB. Die Verpflichtung zur sog. doppelten Buchführung besteht nur, wenn der Selbständige Kaufmann iSd. des HGB ist oder die Größenmerkmale der AO überschreitet. Das Gesetz redet auch nicht von doppelter Buchführung sondern nur von der Verpflichtung Bücher zu führen, ansonsten sind es Aufzeichnungen.
Soweit zum gestandenen Halbwissen.
Ob der TL Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit erzielt, richet sich zunächst nach § 18 (1) S. 1 EStG. Danach sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit freiberufliche Einkünfte. Dazu gehört die selbständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit. Auf den Gegenstand des Unterrichtes kommt es nicht an, es muß sich nur um die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organiesierter und institutionalisierter Form. Punktuelle Anleitung (Fitnessstudio) genügt nicht. So ab hier könnt ihr das selber weiter machen.
Das ganze hat nichts mit der Frage der Anzeigepflicht zu tun. Ob Liebhaberei oder steuerliche Anerkennung ist auf jedenfall zu prüfen.
Vielleicht sollte ich doch mal Gründungseminare für Tauchlehrer anbieten
17.03.2005 11:44
@ Detlef

schön, dass du nochmals erklärst, was für den tauchlehrer alles irrelevant ist und was womit NICHTS zu tun hat. die von uwe aufgeworfene frage war jedoch, inwiefern sich die anmeldung des gewerbes LOHNT .. also?!
die eingangsfrage war dagegen, ob ein tauchlehrer ein gewerbe anmelden MUSS .. also?!
gründungsseminare wären eine schöne idee, dann aber mit etwas mehr nachvollziehbaren antworten auf die einfachen fragen.

immer gut luft!!
Vercingétorixold school
17.03.2005 12:02
Danke, das mich die Aufsicht daran erinnert hat, das ich über das Ziel hinausgeschossen bin. Die Eingangsfrage kann man wie folgt beantworten:
1. Es besteht eine Anzeigepflicht
2. Ob das Geschäft sich lohnt, kann man durch schlichtes rechnen ermittelt.
Ich bin immer dankbar für sachdienliche Hinweise durch das qualifizierte Aufsichtspersonal
17.03.2005 12:36
Hei "aufsicht", mal langsam. Detlefs Einlassungen sind sachlich und bedürfen keiner Anfeindungen in der von dir gewählten "Tonart". Du bist hier ja nicht gewzungen, etwas von dir zu geben. Soviel zu meinem Standpunkt...

Zum Thema:
Die Sinnhaftigkeit einer Gewerbeanmeldung obliegt nicht der Prüfung durch den Einzelnen. Ob ein Verkehrszeichen sinnfällig aufgestellt ist, hat ja auch nicht der Verkehrsteilnehmer in dem Moment, da das VZ. vor ihm auftaucht zu prüfen (auch wenns faktisch oft so erscheinen mag )

Die Eingangsfrage war, ob ein Gewerbe anzumelden ist.
1.) Die GewO gilt grundsätzlich für gewerbliche Tätigkeiten, also Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht. Ausgenommen sind u. a., ich zitiere: "Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf ...das Unterrichtswesen,...".
Dass ein TL dem Bereich Unterrichtswesen angehört, ist m. E. stark zweifelhaft.

2.) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder ... anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

So, das war´s im Prinzip. Wenn Flaps30 nun TL macht und Gewinn erzielen möchte, dann handelt er gewerbsmäßig. Es klingt wenig glaubhaft, wenn er angibt, es zum Selbstkostenpreis ausüben zu wollen. Er betreibt somit auch ein stehendes Gewerbe und muss dies auch anzeigen.
Damit verbunden sind relativ geringe Kosten für die Gew.anmeldung. IHK ist vermutlich beitragsfrei, wenn er gewisse Umsatzgrenzen nicht übersteigt. Handwerksrolle ist hier gar nicht tangiert, da TL kein Handwerk im diesem Sinne ist. Handelsregister berührt ihn selbst als "Ein-Personengesellschaft" (i. s. BGB) auch nicht.
Von irgendwelchen 3-Monats-Fristen steht zunächst auch nichts. Die Frage der Überprüfungsmöglichkeit ist hier sicher stellbar...

Der Steueraspekt wurde ja bereits von Detlef ausführlich dargelegt und ist losgelöst von der GewO-Anmeldung zu betrachten. Hier gelten wieder andere Maßgaben wie Geringfügigkeit, Freiberufler etc.

So, dann gibt´s noch einen Sack voll Nebensächlichkeiten wie z. B. Angaben im Schriftverkehr, ggf. Impressumspflichten usw.

Das war die rechtliche Seite in einfacher Form. Vom gesunden Menschenverstand aus betrachtet spricht ja auch nichts gegen die Anmeldung. Wie einige bereits zitierten, verlangen Firmen oft einen Gew.nachweis - und der ist nun mal nur in Form der Anmeldung gegeben.
Mein Tipp an Flop... ääääh Flaps30: Why not? Rund 20,- Euro sind vorab mal dein Risiko...

So long... Gruß, Michi
17.03.2005 12:41
@ Detlef: So sind die Steuer unwissenden......

Ich melde also nur ein Gewerbe an bzw. zeige dies meinem zustzändigen Finanzamt nur an, wenn es sich lohnt ? Aha, ist ja interessant. Also sage ich dem Finanzamt bei meiner nächsten Erklärung:"Es hat sich nicht gelohnt, ich versteuer nix !" Ich würde bei einem nursonebenbei aus just for fun aber eher an Liebhaberei denken. Für weiteres: Kosten nach der Steuerberatergebührenverordnung !

Ansonsten: Alles so, wie es Detlev gesagt hat.

Detlev, wie wäre es bezüglich der Betreuung von Tauchschulen, -lehrern mit einer Kooperationsvereinbarung ?

Ach übrigens, auch ein sog. "Freiberufler" bekommt einen "Metro-Schein".

Ein Steuerberater
17.03.2005 12:46
Jou... ist ja nahezu "gesetzesimmanent", dass Steuern und GewO z´sammgehören. Warum will der Gesetzgeber wissen, wer Gewerbe betreibt? Doch nicht, damit er Beamte und Angestellte in den Verwaltungsbehörden beschäftigen kann, Listen zu füllen und Anträge zu prüfen. Er will die Steuern kassieren - und das steht ja ziemlich zu Beginn der GewO genau zitiert, an wenn er die Anmeldung umgehend weitermeldet.

Nur die Kriterien, wie und wann und warum und wie hoch besteuert wird, die sind unabhängig von der GewO. Man ist auch Steuerhinterzieher, wenn man nicht GewO-mäßig gemeldet ist.

Dies nur, damit keine Irrungen entstehen...
17.03.2005 12:51
@ Michi,

so 100 % auch nicht richtig, geht zu einem Steuerberater !
17.03.2005 12:59
@Flasche Bier: Bitte um Ergänzung...

ich lerne gern hinzu.
Vercingétorixold school
17.03.2005 13:23
@Steuern und Tauchen gehören zusammen
Ein Sektenmitglied das auf der richtigen Seite steht. Wie schön. Das mit der Kooperationsvereinbarung sollten wir nicht hier klären. Aber wie du siehst gibt es Handlungsbedarf. Mehl doch mal.
17.03.2005 19:27
@ Michi

Mein Tipp an Flop... ääääh Flaps30

"WAS FÜR EIN BRÜLLER!!!
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