RedSonic, um aus der gleichen Quelle weiter zu zitieren:
"Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall als Entscheidungshilfe, wenn es im Kauf- und Werkvertragsrecht um Sachmängel geht."
Auch wenn Dir und dem Störtebecker (und vielleicht auch noch anderen) das Leben anch Normen schwerfällt, sind Europäische Normen sehrwohl gesetzlich mit unserem Alltag verknüpft. Der Gebrauch von Normen ist im Betriebssicherheits- und Arbeitsschutzrecht verankert und deswegen höchstbeachtenswert für Hersteller und Arbeitgeber!! Unter Betriebssicherheit versteht man den störungsfreien und anwendungssicheren Betrieb eines Gerätes. Dies heißt, es muss während der Betriebsdauer eine störungsfreie Funktion aufweisen und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch darf von ihm keine Gefahr für den Anwender ausgehen.
Gerade "bei bestimmungsgemäßem Gebrauch darf von ihm keine Gefahr für den Anwender ausgehen" ist für den Haftungsausschluss (der Hersteller) auch für uns Privattaucher entscheidend im Gebrauch der Tauchtechnik. Wenn Du Nitrox mit Geräten tauchst, die nicht nach DIN EN 13949:2003-06 und DIN EN 144-3:2003-06 hergestellt und verwendet werden, dann ist das Dein Bier und schützt Dich (rechtlich) nicht vor Fehlern oder gar Ansprüchen aus Unfällen.
Darüberhinaus ist ein Arbeitgeber (Tauchbasis, die Tauchlehrer beschäftigt oder Tauchshop mit Angestellten, die Flaschen füllen) aus arbeitschutzrechlichen Gründen geradezu verpflichtet, sich an die DIN EN zu halten. Das heißt, Nitrox in Flaschen füllen, die nicht "sauerstoffrein" sind, ist gesetzlich verboten. Und in der Nitrox-Ausbildung Atemregler und Flaschen verwenden, die nicht für Nitrox gedacht sind, ist gesetzlich verboten (Arbeitschutz für den Ausbilder, Gewährleistungschutz für den Tauchschüler).
Deshalb "darf" man in Ägypten, Thailand, etc. Nitrox mit "normalen" Atemreglen tauchen, da diese Länder nicht diese gesetzlichen Bestimmungen für Betriebssicherheit haben, wie wir in Deutschland. Als Tauchlehrer und/oder Basisbesitzer mit deutscher Staatsbürgerschaft und in Deutschland erlangter Tauchausbildung kann es jedoch entscheidend sein, sich auch außerhalb Deutschlands an die Regelung zu halten, um bei der Rückkehr nach Hause nicht doch wegen eventueller (in Deutschland getätigter) Strafanzeigen belangt zu werden.
Also, munter weitermachen oder überlegen, ob Normen für uns Privatverbraucher manchmal doch gut sind.
