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Gepäck-Bestimmungen TUI-Fly

In den nächsten Tagen fliegen wir mit TUI-Fly nach Italien. Will mein Tauchgepäck mitnehmen und habe daher deren Hotline angerufen. Auskunft:
* Tauchgepäck muß vorab angemeldet werden und kostet € 25,- pro Strecke, also € 50,- gesamt.

Daraufhin habe ich gefragt, wie ohne Tauchgepäck die normalen Freigepäckgrenzen sind. Antwort: 20 kg pro Person. Da wir mit Junior 2 Jahre alt fliegen, sind das 60 kg und da würde ich meine Tauchsachen problemlos ohne Mehrpreis unterbringen, d.h. ohne Tauchgepäck anzumelden. Und jetzt kommts. Auskunft der TUI-Fly Mitarbeiterin hierzu: "Schläuche dürfen Sie ins Normalgepäck packen" (sie meint den Regler). "Anzug darf nicht ins Normalgepäck, muß als Tauchgepäck angemeldet werden, auch wenn die Freigepäckgrenzen nicht überschritten werden." Dies bekräftigte sie nochmals auf ausdrückliche Nachfrage.

Meine Frage an Euch: gabs da ein Missverständnis, oder was ist Euch bzgl. Beförderungsbestimmungen bei TUI-Fly bekannt?
*
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milkywayUnvollendet
31.08.2009 17:52
Hallo!

@D-32
Beim letzten Punkt kann ich helfen. Weil die Meilen abhängig sind vom Flugpreis und der gebuchten Klasse. Je mehr Meilen, desto schneller gibt es einen Freiflug. Da passen die schon auf, dass man bei vielen Billig-Flügen nicht so schnell daran kommt.

Ist überall so, egal ob AB, X3 oder LH etc.

CU Oliver
milkywayUnvollendet
31.08.2009 17:26
Hallo!

Das Thema hatten wir hier schon mehrfach. Die Airlines versuchen alles, damit Geld in die Kasse kommt. Ob die Aussage der Mitarbeiterin so rechtens ist, lasse ich mal dahingestellt. Packt man den Anzug mit in seinem normalen Koffer, so wird es die Dame am Check-In nie mitbekommen.

Nimmt man allerdings die Aussage etwas genauer auf`s Korn, so darf man feststellen, dass sich Tuifly dort auf sehr dünnen Eis bewegt. Rechtlich haltbar ist diese Aussage nicht und in den AGBs werden diese auch nicht abgedeckt. Wann ein Anzug ein Tauchanzug ist und wanne in Schnorchelanzug hat nicht Tui zu entscheiden.

Aber wie schon gesagt, in harten Zeiten wird überall versucht, Euros zu schinden. Gut, dass man bei Tuifly noch ohne Zusatzgebühr die Bordtoilette aufsuchen darf.

CU Oliver
31.08.2009 17:34
Hallo,

war diesen Monat mit denen unterwegs und habe das Tauchgepäck nicht angeledet, da ich in den Freigrenzen war. Keine Nachfragen oder Probleme.
Hatte ich auch bei anderen Airlines noch nie, da ich immer mit den Freigepäckgrenzen auskomme.
Gruß
Uwe
31.08.2009 17:39
Hai
hier ´bitte
http://www.tuifly.com/de/popup/abb.html

Wegen 25€ pro Strecke würde ich mir keinen Kopf machendürfte doch der geringste Teil vom Urlaub sein,oder?

Tauchlampen dürfen bei denen übrigens ins aufgegebene Gepäck und müssen nicht ins Handgepäck. Siehe Link.
31.08.2009 17:43
Es geht weder TUIfly noch sonstwen irgend etwas an, was sich in einem 20 kg schweren Koffer befindet, und sie fragen auch nicht danach.

Die Preisgestaltung der Airlines ist ohnehin total undurchsichtig. Ich verstehe z. B. nicht, warum ich für Kurzstrecke Hamburg - Köln 20 Euro Kerosinzuschlag zahlen muss, für Hamburg - Ägypten jedoch viel weniger als das Vierfache. Wozu wird bei Internetbuchung 10 Euro Ticket Charge berechnet, obwohl ich denen alle Daten in den Rechner reintippe? Warum gibts für die gleiche Strecke mal 500 Bonusmeilen (günstiger Flug), mal 2500 Meilen (teurer Flug)?
31.08.2009 19:42
Ich bestätige mal die Aussage von Uwe-Re habe es bisher auch so gehalten,
Den Regler ins Handgepäck und der Rest ins Freigepäck.Wer will es mir verbieten ? Und die Damen am Check - in interessiert es wohl anscheinend nicht , solang du die Freigepäck Grenze nicht überschreitest.
Dem Typen am Röntgengerät interessiere es schon lang nicht , brauchte nicht mal die Tasche mit dem Regler öffnen.
31.08.2009 19:53
D-32
wenn die Bestimmungen aber so lauten ich bin auch mit manchem nicht einverstanden aber wenn die Bestimmungen so lauten ich würde mir den Stress wegen 50€ bestimmt nicht machen
Wenn es dann plötzlich am Flughafen heißt "NEIN"
die sitzen ersteinmal am längeren Hebel.
Was willst Du dann machenstreiten während dein Flugzeug ohne dich abhebt

Das wäre mir es nicht wert und das nichtanmelden kann 10mal funktionieren beim 11mal nicht mehr.

Und bei dem Preis von 50€/30kg ca. 1,60€ pro Kilo ......
Da kenne ich ganz andere Übergepäckraten.

Außerdem bleibt einem immer noch die Möglichkeit die Airline zu wechselnwenn es einem nicht passt. Man weiß es ja im voraus

Ich spreche jetzt niemanden an aber ich kann das gejammere nicht verstehen wenn es im Vergleich zum Urlaubspreis um ein paar Euro Tauchgepäck geht

Was die Meilen betrifft das ist nur bedingt ein "Geschenk" wenn Du Flugmeilen bekommst.
Und manchmal auch eine einfache Rechung was sich eher lohnt -günstigeres Ticket oder mehr Meilen- manchmal auch beides
31.08.2009 20:03
Hallo,
mal was Anderes.
Wenn der 2 Jahre alte Junior bei euch auf dem Schoss umsonst oder stark reduziert mitfliegt glaube ich kaum das er auch 20 KG Freigepaeck mitnehmen darf.
Das wird nur dann gehn wenn er einen eigenen Sitz zum normalen Tarif bezahlt bekommt.
Muesste aber Alles auf dem Ticket oder der Bestaetigungsmail draufstehn.
Gruss, Reiner
31.08.2009 20:04
ich würd mir darüber keinen Kopf machen, fliege auch immer nur mit der freigrenze von 20kg, habe meistens 2-3 kg übergepäck, bei Condor wird man da schon zur Kasse gebeten, waren glaub heuer 21 Euro, in Marsa Alam hatten wir 5-6kg und keiner hat nachgefragt, bin daher sehr günstigausgestiegen, und anfang des jahres war darüber im Tauchmagazin ein bericht wo sie div. Airlines gefragt haben, wie es bezgl. deiner frage aussieht und alle haben geantwortet was in der freigepäck-grenze enthalten ist, ist ihnen so egal wie wen wer einen kleinen kind den lutscher stiehlt
Werd das heft mal rausskramen und nachschaun ob tuifly auch darin steht !
31.08.2009 22:30
"habe meistens 2-3 kg übergepäck, bei Condor wird man da schon zur Kasse gebeten"

Nach meinen Erfahrungen immer eine Frage der Tagesform und "Gesichtskontrolle" seitens der Leute am Schalter. Mein letzter Condor-Flug (Tauchgerödel angemeldet) zeigte Gewichtssumme 57 kg, nichts extra bezahlt. Neulich erfahren von Leuten, die ab SSH zurückflogen mit Condor: Abfertigung nach MUC bestrafte alle mit > 21 kg mit 40 Euro, Nachbarschalter mit Abfertigung nach HAJ ließ auch fast 30 kg kostenlos durch.
LembergerCMAS ****, 1200 TG
01.09.2009 06:42
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Auszug aus den AGBs von TUIfly:
Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die Freigrenzen und Maße hinaus, so wie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) ist anmeldepflichtig und gebührenpflichtig.

Also nur wenn Sondermaß oder über Gewichtsgrenze. Ist doch eigentlich ganz eindeutig.
Joe.MurrSSI DiveCon
01.09.2009 08:31
@ringelspacher
nicht nur eigentlich, sondern eindeutig "eindeutig" !

Ergo:
<20kg, mach Dir keine Gedanken
>20kg, mach ein freundliches Gesicht und sei nett
(oder melde es vorher an + 25/50€, dann darfst auch böse kucken )
milkywayUnvollendet
01.09.2009 08:40
Hallo!

Oder flieg Air Berlin, kauf Dir die Service Card und lächle einfach uninteressiert. Dann sind 30kg Tauchgepäck eh frei und man könnte nochmals 30kg an Gepäck mitnehmen. Da darf man dann schon überlegen, ob man nicht sein P-Weight oder so mit einpackt

Kosten der Karte sind nach einem Flug draussen (2 x 25€ Tauchgepäck + kostenlose Sitzplatzreservierung). Fliegt man mehrmals im Jahr damit, macht man ein nettes Plusgeschäft.

CU Oliver
01.09.2009 11:22
Behaupte einfach du bist Neoprenfetischist, du brauchst den gar nicht zum tauchen.

milkywayUnvollendet
01.09.2009 12:01
Hallo!

Am Besten sind dann also Latex-Tauchanzüge

CU Oliver
01.09.2009 12:52
Geh mal davon aus, dass die Dame an der Hotline für 10 Euro in der Stunde arbeitet und nur Fragen korrekt beantworten kann, die auf ihrer Liste stehen. Abweichende Nachfragen werden je nach Gefühl und Vermutung beantwortet..........
Ruf noch mal an, andere Dame, und frage nicht "ist der Anzug Tauchgepäck", denn darauf ist die naheliegende Antwort "ja", sondern frage "innerhalb der 20 kg ist es aber doch egal, was ich mitnehme, oder", dann ist die naheliegende Antwort auch "ja" und die wirst Du dann auch erhalten.
Ein Koffer der bis 20,00 kg wiegt interessiert die am Checkin übrigens normalerweise eh nicht.
Abgesehen davon ist der Anzug ja nur zum Schnorcheln ("das sehen Sie doch selbst, da ist gar keine Flasche dran)
LG Schaffel
01.09.2009 13:37
Also, ich seh aus Euren Antworten, das dürfte keine Probleme geben. Wenn man die AGB sorgfältig liest wie ringelspacher, das ist das auch ganz eindeutig. Werde mir die AGB ausdrucken für erfolgreiche Verhandlungsführung am Schalter.

Ansonsten bleibt natürlich im Notfall noch die Argumentation à la Tauchbiene oder Schaffel.

Falls es Probleme gibt, berichte ich nach dem Urlaub. Bis dahin arrivederci.
01.09.2009 13:52
Hairingelspacher

Dein Post:

>>Antwort von ringelspacher am 01.09.2009 - 06:42
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Auszug aus den AGBs von TUIfly:
Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die Freigrenzen und Maße hinaus, so wie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) ist anmeldepflichtig und gebührenpflichtig.

Also nur wenn Sondermaß oder über Gewichtsgrenze. Ist doch eigentlich ganz eindeutig. <<


Da liegst Du aber daneben
milkywayUnvollendet
01.09.2009 14:48
Hallo!

Versuchen wir es in der Tat mal rechtlich auseinander zu klamüsern.

Laut 14.1 der AGB gilt "Gepäck mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm pro Fluggast transportiert TUIfly als Freigepäck." Grundsätzlich ist also eine kostenfreie Beförderung eines Gepäcks, egal welchen Inhaltes innerhalb der o.g. Grenzen beschrieben.

Gemäß 14.2 der AGB gilt "Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die Freigrenzen und Maße hinaus, so wie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) ist anmeldepflichtig und gebührenpflichtig." Diese Klausel betrifft also nur Sondergepäck, wobei Sportgepäck hier laut Klammersatz dazu zählt.

Unfraglich dürfte es sich bei einem reinen Tauchgepäck um ein Sportgepäck handeln. Fraglich sind also die Verquickungen zwischen 14.1 und 14.2. Geht man nun also genau vor, so muss geklärt sein, welche Gepäckart überwiegt. Ist in dem Koffer also überwiegend normales Gepäck zusammen mit etwas Tsauchgepäck, dann greuft zwangsläufig 14.1, da kommt TUI auch nicht raus. Ist hingegen mehr Tauch- als normales Gepäck im Koffer, so müsste 14.2 gelten. Soweit, so einfach.

Diese Regelung, der Kunde hat also nur ein Gepäckstück, welches nun als Sportgepäck deklariert wurde, korrespondiert aber nicht mit 14.1, wo der Kunde ein Gepäck mit 20 KG frei hat. Im Umkehrschluss würde ich daher sagen, dass auch bei einem Mischkoffer erst die 14.1 greifen muss und nur bei zusätzlichen Sportgepäck die 14.2. Denn die 14.2 ist eine Sonderreglung für Sondergepäck. Das Vorhandensein von Bestandteilen eines Sondergepäcks macht nicht automatisch das gesamte Gepäck hierzu. Die AGB schließen eine Mischung nicht aus und eine Schlechterstellung in der AGB wäre so nicht statthaft.

Mal so meine rechtliche Kurz-Analyse, ohne jetzt absolut ins Detail gehen zu wollen. Ob man das einer Tickettante aber so verklickern kann, dass die das auch noch versteht, das steht auf einem anderen Blatt. Also am Besten den Nuhr machen ... einfach mal die Schnauze halten ..... und durch.

CU Oliver
01.09.2009 18:07
@milkyway: scharfe Analyse, danke. Nur in einem Detail widerspreche ich. Die Bestimmungen sagen: "...14.2. Beförderung von Sonder-/Übergepäck: (a) Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die Freigrenzen und Maße hinaus, so wie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) ist anmeldepflichtig und gebührenpflichtig. ...".

Da steht aus meiner Sicht ganz klar, daß Tauchgepäck nur dann als Sportgepäck gilt, wenn die Freigrenzen bzw. Maße überschritten werden...!!
01.09.2009 21:00
@whaleshark: kannst Du das begründen?
02.09.2009 08:22
Hai elfiman
Es steht geschrieben >>Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die Freigrenzen und Maße hinaus, so wie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) ist anmeldepflichtig und gebührenpflichtig. ...". <<

Dort heißt es >> ... , so wie z.B. auch Sportgepäck, ... << und das bezieht sich nicht auf Freigrenzen oder ob irgendwelche Maße überschritten wurden. Denn es heißt "auch" Sportgepäck.

Also alles was über die Freigrenzen und Maßen hinaus ist und "auch" Sportgepäck, Tiere und Waffen.

Bin zwar kein Jurist aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es so gemeint ist.

Was nützt es übrigens die Mitarbeiterin (wahrscheinlich Call Center) am Telefon durch geschicktes Fragen auszutricksen bis diese sagt was der Passagier hören willwenn es im nachhinein doch Ärger gibtwas nützt dann noch die mündliche Aussage dieser Mitarbeiterin Ich denke mal nix

Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder unbefangen durchzugehen und Glück haben (wie ja einige hier) oder wenn es Ärger gibt zu löhnen, zu streiten etc.
oder im voraus das Tauchgepäck zahlen und den Urlaub ohne Ärger beginnen.
Und wirklich heftig sind die 50 Euronen doch nicht wirklich, oder
milkywayUnvollendet
02.09.2009 08:53
Hallo!

@elfiman
Der Wortlaut "so wie z.B. Sportgepäck" ist juristisch dahingehend zu verstehen, dass es ein "als auch" ist. Unter der 14.2 fallen also zu große oder zu schwere Gepäckstücke UND Sportgepäck - diese gelten dann als Sonder- oder Übergepäck.

Ein "so wie" bezieht ein Gegenstand in die Regelung vor dem Klammersatz mit ein. Sonst hätte es heißen anders heißen müssen "über die Freigrenzen und Maße hinaus, wie z.B. zusätzliches Sportgepäck, Tiere und Waffen" - dann wäre es rechtlich klar und Du hättest Recht.

CU Oliver
Joe.MurrSSI DiveCon
02.09.2009 09:04
@milki
so sehe ich das auch - "Sportgepäck" bezieht sich in dem Falle auf "über die Freigrenzen und Maße hinaus" und nicht auf den außerhalb der Klammer; sonst müsste es ja auch außerhalb stehen.

"Turnschuhe und Jogginganzug" sind auch Sportgepäck - was wäre dann damit ?

Nochmal: unter 20kg p.P. => hingehen, Klappe halten, freundlich sein, gut ist`s. Wenn sie trotzdem was verlangen, bitte: zahlen, reisen, Urlaub geniessen und hinterher die Freunde zur Kasse bitten, gut ist`s.

Gruß
Joe
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