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Gema und Urheberrechtsfreie Musik - Welche?

Hallo zusammen,

auf der Suche nach Musik zur Vertonung meiner Videos, welche ich auf youtube einstellen möchte, suche ich (rechtlich sichere) „freie Musik“.

Wenn ich das richtig verstehe, darf ich ja keine „aktuelle Chartsmusik“ nehmen, da diese Gemarechtlich geschützt ist und es auch wenig erfolgsversprechend ist die Plattenfirma/Künstler um Genehmigung zu bitten tumble

Dann gibt es noch die Möglichkeit direkt in der Youtube Audio Bibliothek Musik kostenfrei herunterzuladen und zu nutzen, wobei mich diese aus mehreren Gründen zur Zeit noch nicht überzeugen konnte ...

https://www.youtube.com/audiolibrary/music

Hinzu kommen diverse Portale die entsprechende Audiodateien anbieten (z.B. Soundtaxi, Highlandmusikarchiv usw.).

Leider verstehe ich bei diesen Portalen nicht immer was nun rechtlich für Youtube zulässig ist.

So wie ich das sehe, kaufe ich z.B. bei

1. Highlandmusikarchiv eine DVD und kann davon dann alles (auch zukünftig) nutzen.

2. anderen Portalen meist einen Track (zwischen 10 und 15 Euro) und erhalte dann die Rechte für die einmalige Nutzung in einem Projekt (sprich einem Youtube Video)

da wird die Nachvertonung eines Films nicht gerade günstig jt_cry2

Sehe ich was falsch oder gibt es noch andere (legale!) Möglichkeiten ausser die Musik selber zu erstellen?

Danke vorab

Andreas

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07.07.2018 09:51Geändert von Roland P,
07.07.2018 09:53
Ich sehe nicht, das Du Munsik von Highland so ganz frei nutzen darfst !
Da solltest Du die Bedingungen dieser Anbieter sehr genau studieren.

Wenn es ganz frei - also für jedwede Verwendung frei sei soll - dann darfst Du selber komponieren und selber produzieren.

Ich habe genau 1 DVD die es vor vielen Jahren mal bei Data Becker gab, die tatsächlich frei für alle denkbaren Anwendungen ist.
( ist nicht verkäuflich )

Heute sind die Musik Hersteller schlauer, da lässt sich über Anwälte so mancher Euro machen .........wenn Du verstehst was ich meine.

Es gibt allerdings auch weniger Bekannte Künstler, die Ihre Musik gerne auf YT hätten, die bieten ihre Musik auf Portalen an und verlangen dann ganz unterschiedliche Dinge bei der Verwendung.
Das kann dann sein, das die Stücke eine bestimmte Länge haben müssen, oder ganz gespielt werden müssen, dann natürlich am Ende des Films die Nennung der Stücke und des Produzententen etc. etc. etc. etc.

Von daher sind meine YT und Vimeo Schnipsel, ohne Musik bzw. immer mit der recht brauchbaren DATA-Becker Musik.
Auch wenn ich mal DVD´s an Fremde abgebe - immer nur ohne oder mit Data-Becker.

mfg
Roland


07.07.2018 10:01
Das ist z.B. Data Becker Musik.
https://www.youtube.com/watch?v=1SSmLVRDWX0

Das gefällt mir sogar ganz gut.
Wobei ich meist 2 Versionen erstelle, eine mit Musik von meinen CD´s für mich und nach Gema Recht darf meine Frau ja dann auch ungestraft zuhören .....
Und eine Version für Dritte .........

mfg
Roland
07.07.2018 10:15
Nutzungsbedingungen beachten !
mfg
Roland
07.07.2018 10:21
Genau. Nix GEMA....
frogman-xnepoznao hrvatski ronilac
07.07.2018 10:23
Hallo Andreas,

ich benutze Hartwigmedia.
Hat mE die beste Qualität was Musik insbesondere für Filmproduktionen angeht.
Beziehst Du Dich für die Veröffentlichung ausschließlich auf Youtube?
Unter der Voraussetzung, dass Du bei Youtube keine Monetarisierung angibst und einen Verweis (z.B. im Abspann) auf den Urheber setzt bist Du dort rechtlich abgesichert. Ähnelt ein wenig dem Konzept der Creative Commons.
Die Lizenzbedingungen sind sehr transparent. Siehe https://hartwigmedia.com/gemafreie-musik-lizenz/
Streaming, Airplay, Podcast, Warteschleifen usw.sind ausgenommen...
07.07.2018 14:45
Gema: ich erinnere mich dunkel daran das Gema-Abgaben erst bei öffenlichten Veranstaltungen anfallen (dazu gehört auch youtube&Co.) und selbst dann werden die Abgaben auch nicht alle in gleicher Höhe bemessen (z.B. ob und welcher Betrag als Eintritt genommen wird/kommerziell oder gemeinnützig etc.). Ich rate dazu die Veranstaltung bei der Gema anzumelden sonst kann man später unangenehme Post erhalten - sollte jemand soetwas planen.

Lizenzierung: Ja, man sollte sich damit beschäftigen, weil unter Umständen die Anbieter unterschiedliche Lizenzierungsmodelle anbieten. Musik von zweifelhaften Quellen oder bei denen man das Modell nicht wirklich versteht sollte man besser meiden. Bei privaten, direkten Anbieter (also z.B. direkt beim Komponisten) sollte man 1. Kontakt aufnehmen und 2. wenn möglich, eine (wie auch immer formulierte) Vereinbarung fixieren.

Recht informativ ist die Website von der Kanzlei Deubelli - medienrecht | urheberrecht

StoneXNormoxic Trimix IANTD Minediver
07.07.2018 14:48
https://www.ende.tv/

07.07.2018 15:10
Erst einml Danke für die vielen Tipps spin

ich bin ja froh, dass nicht nur ich die unterschiedlichen Lizenzmodelle zum..kotzi... findet.
Man muss wirklich erst jede Seite durchlesen, wobei selbst nach x maligen durchlesen nicht immer klar wird unter welche Kathegorie und welches Lizenzmodell man nun fällt.

Zu der Frage oben, ja es geht mir rein um die nicht (!!!!!) kommerzielle Veröffentlichung von selbst erstellten Videos, die ich gerne ohne sonores Atemregler Geräusch auf Youtube/Facebook teilen möchte.

Zu Highland dachte ich, ich kaufe die DVD und kann diese dann für x Projekte nutzen (nur privat/youtube nicht frei und nicht kommerziell) eben nur nicht auf ein Projekt beschränkt, wie es explizit bei anderen Plattformen üblich ist.
Bei Highland fand ich die Preis pro DVD gut, dafür sind die DVDs mMn nicht all zu abwechselungsreich, womit ich gezwungen wäre mehrere DVDs zu erstehen.....

Ich werde mir die oben genannten Tipps mal näher anschauen und die nächsten Tage die Lizenzmodelle prüfen deal

Danke vorab
Andreas
07.07.2018 16:25Geändert von ECIv2,
07.07.2018 16:26

@Andreas

Zu der Frage oben, ja es geht mir rein um die nicht (!!!!!) kommerzielle Veröffentlichung von selbst erstellten Videos, die ich gerne ohne sonores Atemregler Geräusch auf Youtube/Facebook teilen möchte.

Lizenz ist die eine Sache, wo du deine Videos veröffentlichst eine andere, meine ich. Bei youtube als Beispiel könnte dir auch kommerzielle Absichten unterstellt werden (weil youtube nunmal eine kommerzielle Plattform ist - bin mir aber nicht sicher ob dies die alleinige Begründung war...).
Wenn du erkennbare Personen in deinem Videos zeigst sollte du dich zusätzlich mir der DSGVO befassen bzw. dir schriftlich/mündlich mit Zeugen die Einverständiserklärung der Personen einholen (und vor allem auch den Zweck / Nutzungszeitraum definieren).

wettrafficAOWD, Self-Reliant Diver, Nitrox, Deep Diver
07.07.2018 18:03

Ich habe praktisch alle meine Videos mit Musik von Jamendo.com vertont. Es ist meines Wissens die größte "Datenbank" für Gema-freie Musik.

Aber das heißt nicht, dass sie grundsätzlich kostenlos benutzt werden darf. Ich kenne den aktuellen Tarif nicht. Manchmal hilft es aber, nach Künstlern, die einem dort gefallen, zu googlen. Manche bieten tatsächlich auf ihren privaten Websites die Nutzung unter einer Creative-Commons-Lizenzversion an, welche die Nutzung unter Angabe des Urhebers und Verlinkung kostenlos erlaubt.

Ich habe aber auch mehrheitlich tatsächlich die Kohle für Lizenzen bezahlt. Im Regelfall waren das so pro (längerem!) Video bis zu 30€ für ein paar Titel. Das hört sich teuer an, aber wenn man bedenkt, dass ich für manch Tauchreise über 5000€ bezahlt habe, relativiert sich das schnell.

08.07.2018 09:09Geändert von ECIv2,
08.07.2018 09:15

Gema und Urheberrechtsfreie Musik

Im Grunde ist die Überschrift etwas irreführend gewählt.

Sowohl die Gema (siehe das Beispiel: Einigung mit youtube 2016) und auch der Begriff "Urheberrechtsfreie Musik" haben im Grunde zunächst nichts mit dem jeweiligen Lizenzmodell der Anbieter zu tun. " Urheberrechtsfreie Musik" ist auch eher selten und betreffen Werke deren urheberrechtliche Schutzdauer abgelaufen sind. Soweit mir bekannt hat z.B. Lionel Richie die Lzenzen an seinen Werke von den Verlagen zurückgekauft und sind nun im Besitz seiner Familie (die recht groß ist).

Man kann also davon ausgehen das es immer ein Urheber gibt und es eben auch Rechte zu dem Werk gibt. Ich kenne mich bei "Musikstücken/Film" nicht so gut aus, könnte mir aber vorstellen das gecoverte Musik oder Teile aus bekannten Werken evtl. auch ein Problem darstellen könnten - egal ob man eine Nutzung erworben hat. Der Urheber des "Originals" mag das dann nämlich evtl. anders sehen.

Auch kauft man kein "Musikstück" (im Sinn: ist meins und ich darf damit machen was ich will) sondern erwirbt lediglich eine bestimmte Nutzung für evtl. eine bestimmte Nutzungsdauer. Beispiel: man findet häufiger den Punkt (zumindest bei anderen Medien) das die Nutzung im Zusammenhang mit rassistischen, gewaltverherrlichen oder pornographischen Inhalte untersagt wird. Oder das die Nutzungsdauer auf 1 jahr beschränkt wird, oder nur für einen bestimmten Zweck (nur für youtube aber nicht für andere Plattformen) erteilt wird.

Vielleicht meldet sich ja noch ein Experte auf dem Fachgebiet zu Wort.

08.07.2018 09:32
Das Thema ist so vielschichtig, birgt nach wie vor so viele Unklarheiten und Risiken, die hier im Rahmen einer Diskussion nie und nimmer rechtssicher geklärt werden können.
Obendrein ist die Rechtsprechung in Deutchland nicht wirklich einheitlich - wer also z.B. von der Gema in Deutschland (bzw. einem Anwalt ) einen Brief bekommt, der hat erst mal ein Problem.

Wer jetzt glaubt einfach auf Gema Freie Musik ausweichen zu können, der bekommt im Zweifel den gleichen Brief, den wie oben schon geschrieben, gibt es immer einen Urheber (oder eine Verwertungsgesellschaft, Nachfahren etc. ) mit Rechten.

mfg
Roland
08.07.2018 09:46
Das ist so undifferenziert einfach nicht korrekt. Für das von mir verlinkte Portal gilt zB folgendes:

Man schaut zunächst, ob es sich um eine NC Lizenz handelt (NC=non commercial). Diese Tracks dürfen kostenlos heruntergeladen, verändert, geteilt und verwendet werden. Bei Videos muss lediglich folgendes erwähnt sein:

Titel, Autor, Quelle, Lizenz.

Und man darf kein Geld mit dem Video verdienen. Also für private nicht kommerzielle Videokanäle geeignet.

Die Schlusssfolgerung, weil ich auf einer kommerziellen Plattform meine Videos veröffentliche, kann man mir auch gleichzeitig kommerzielle Absichten unterstellen ist ebenfalls so nicht richtig. Ob jemand kommerziell handelt ist völlig losgelöst von Art und Weise der Plattform abhängig. Siehe zB Ebay.
08.07.2018 10:16
https://www.terrasound.de/lizenzfreie-musik-fuer-youtube-videos/

Hier nochmal 50 Musikstücke - auch hier - wie immer - die Bedingungen beachten.

Das machen übrigens recht viele Musik Produzenten, sie bieten einige nette Stücke kostenfrei an - das ist halt gute Werbung.

mfg
Roland
08.07.2018 17:13

Das ist so undifferenziert einfach nicht korrekt. Für das von mir verlinkte Portal gilt zB folgendes:...

für "dieses" Portal mag das "im Augenblick" so sein, wobei das Portal wahrscheinlich nicht der Urheber der Stücke ist. Man muss die Rechte der einzelnen Parteien auseinanderhalten und es ist eben nicht überall gleich. Beispiel: aus der oben erwähnt CD benutzt du nach Jahren ein Musikstück. Frage: Musst du dich informieren ob sich evtl. etwas am Lizenzmodell geändert hat? Oder gilt eine einmal eingekaufte Lizenz ein Leben lang? Für en Laien und Hobbyanwender ist es nicht einfach diese Strukturen zu durchblicken entbindet ihn aber nicht von seiner Verantwortung. Kurzum, auch eine NC-Lizenz kann sich ändern oder enthält Einschränkungen (Musik darf nicht verändert werden etc. etc.)

Die Schlusssfolgerung, weil ich auf einer kommerziellen Plattform meine Videos veröffentliche, kann man mir auch gleichzeitig kommerzielle Absichten unterstellen ist ebenfalls so nicht richtig.

Was heisst dabei "so"? Wo hast du das gelesen?

Und man darf kein Geld mit dem Video verdienen.

man kann dir aber zunächst Gewinnabsichten unterstellen. Ob sie begründet sind oder nicht sei dahingestellt, reicht jedoch schon um einen freundlichen Brief zu erhalten. Ich würde dazu einfach mal einen RA befragen oder einen Workshop besuchen.

schau mal in die DSGVO (erstens) und zweitens, schrieb ich "bin mir aber nicht sicher ob dies die alleinige Begründung war". Zumindest kann der in Rechnung gestellte Betrag zunächst höher ausfallen, der Rest sollte dann sowieso ein Fachanwalt übernehmen. ...und das es auch zunächst nur DE-Recht betrifft ist ja auch klar.

08.07.2018 17:15
Ich habe Musik von einem Musiker, der die Titel selbst komponiert und eingespielt hat. Dazu habe ich seine schriftliche Erklärung, dass er nie Mitglied der GEMA war und sein wird und dass ich die von ihm gekauften Titel (sind alle aufgeführt) unbegrenzt oft für öffentliche und kommerzielle Zwecke nutzen darf. Damit kann ich mit dieser Musik munter nachvertonen.
08.07.2018 18:20
@EClv2:

Der Fragesteller wollte wissen, wo er Musik für die Vertonung seiner (privaten?) Videos bekommt. Ich habe ihm eine rechtlich zulässige Möglichkeit genannt und die Voraussetzungen des Portals und der Künstler aufgeführt.

Wen soll es denn jetzt weiterbringen, was Du da zusammengereimt hast? Wie du schon ganz richtig bemerkt hast, "mag das im Augenblick für das Portal so sein". Genau, es ist so für das von mir verlinkte Portal. Da ich kein Hellseher bin, weiß ich auch nicht, wie die das in 10 Jahren abändern. Allerdings ist ein Linzenzvertrag, den ich mit einem Künstler schließe, nunmal ein Vertrag. Verträge kann man auch nicht einfach von heute auf morgen einfach ohne weiteres einseitig abändern. Ist so. Musst Du aber nicht glauben.

Und klar, jeder kann jedem jederzeit irgendeinen Quatsch unterstellen. Na und? Ich unterstelle dir jetzt, dass Du illegal mp3 songs aus dem Internet ziehst (Scherz). Mal sehen, ob Du morgen einen Brief in der Post hast. Würde mich aber sehr wundern.

Und bitte nicht an mich wenden. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet mir, Dich zu beraten. Nur soviel:

Wenn ein künstler anbietet, seine Musik kostenlos und nicht gewerblich zu nutzen und im Gegenzug lediglich die Kreditierung verlangt, ist das völlig unproblematisch. Schön, dass es a) Künstler gibt, die das machen und b) Portale gibt, die das vermitteln. Eigentlich recht simpel und problemlos, wenn sich beide Seiten an den Vertrag halten. Hat nix mit GEMA zu tun. Und was gewerblich ist oder nicht, entscheiden nicht Forenuser oder Briefeschreiber, sondern Gerichte. Und die haben da klare Kriterien.

Wichtig ist nur, was Roland schon geschrieben hat: Lizenzbedingungen lesen !

08.07.2018 19:43Geändert von ECIv2,
08.07.2018 19:48

@fullcave

Allerdings ist ein Linzenzvertrag, den ich mit einem Künstler schließe, nunmal ein Vertrag.

kopfpatsch dummerwiese hast du die Lizenz von einem Anbieter der die Künstler vertritt oder anders: der Anbieter stellt eine Infrastruktur bereit die von den Künstler genutzt werden jedoch hast du keinen Vertrag direkt mit dem Künstler - zumindest eher selten.

Vielleicht verrätst du uns, wenn du so gut Bescheid weißt, wie man sich verhalten soll wenn das Musikstück nicht mehr in der Datenbank aufgeführt wird oder der Künstler nicht mehr über das Portal anbietet?

Deshalb ist es nicht verkehrt nach einer gewissen Zeit einmal nachzusehnen ob sich etwas geändert hat.

Und was gewerblich ist oder nicht, entscheiden nicht Forenuser oder Briefeschreiber, sondern Gerichte.

Haha, ja Genau, jedoch wollen wir doch keinen Ärger, vor allem Ärger der vermeidbar ist. Jeder fordert eine einwandfreie Kennzeichnung und Transparenz aber bei der eigenen Nutzung von anderen Werken soll es bitte ganz einfach gehen. Auch dieser Bereich wird zunehmend kommerzialisiert und für Hobbyfilmer die ihre Werke veröffentlichen wollen sollten m.E. das nicht so lax nahmen. Ich finde es gut das Andreas sich informieren will und denke er hat auch einige Anregungen erhalten.

Ich unterstelle dir jetzt, dass Du illegal mp3 songs aus dem Internet ziehst (Scherz).

wow2

Wen soll es denn jetzt weiterbringen, was Du da zusammengereimt hast?

1. jeden den es Interessiert, zumindest soll es aufzeigen das man nicht zu sorglos damit umgehen soll. Denke, die Botschaft ist auch angekommen. 2. nichts ist zusammengereimt - vielleicht laienhaft formuliert, ja - bin ja kein Fachspezi. Das Unternehmen in dem ich arbeite, kauft regelmäßig Bildmaterial bei Stock-Anbieter, direkt bei Fotografen oder über die "alten" klassischen Bildagenturen. Da bekommt man im Laufe der Zeit so einiges mit - insbesondere dann wenn man in den Archiven nach älteren Bildmaterial sucht. Manchmal lohnt es sich tatsächlich bei einem Anbieter (inkl. Vortrag von einem Fachanwalt) mal ein Seminar zu besuchen.

Lizenzbedingungen lesen !

ja, richtig. man muss sie allerdings auch verstehen können. wink2

08.07.2018 19:55
Also genau das, was Du nicht tust....
08.07.2018 20:36
Was schreibst du für ein Unsinn? Möchtest du wieder einmal einen Thread aufmischen? Nix besseres zu tun?
08.07.2018 21:06
Ok, ich schreibe hier in diesem Faden noch genau einen Beitrag, dann bin ich hier raus.

1: Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag sui generis. Er räumt ein Nutzungsrecht und die Bedingungen für eine Nutzung ein. Das geistige Eigentum an dem Kunstwerk wird durch diesen Vertrag nicht berührt. Es ist kein Kaufvertrag. Verträge können direkt, über Stellvertreter mit dem Künstler oder mit Dritten zustande kommen, die von dem Künstler das Recht erworben haben, Lizenzen zu vertreiben. Das ist für den Vertragspartner aber letztlich egal, es berührt nur die Frage, wer die Vertragsparteien sind.

2: Das Recht zur Nutzung wird nicht durch nachträgliche Veränderung von Umständen berührt, die bei Abschluss des Lizensvertrages nicht vereinbart wurden. Es ist also egal, ob ein Künstler das Lied nicht weiter vertreiben will, oder sonstwas. Ein anschauliches Beispiel für Nichtjuristen: a kauft von b einen Wagen. A übereignet das Eigentum und verschafft den Besitz, B bezahlt den Kaufpreis. 3 Monate später möchte A das Auto zurück, weil sein neues Auto gestohlen wurde. Na und?

3. Du, EClv2, bist ganz offenbar in keinster Weise juristisch vorgebildet. Hier geht es um die nichtkommerzielle Nutzung von Musik. Was das mit der kommerziellen Nutzung von Bildrechten zu tun hat, bleibt hier ein Rätsel. Es hat damit Null zu tun.

4. Ich bin zufällig seit 20 Jahren Volljurist und mir und 2 Kollegen, die hier mitlesen, kräuseln sich die Fußnägel, wenn Leute wie Du hier über juristische Sachverhalte palabern, ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben.

5. Da es ein Vertrag sui generis ist, können Vertragsparteien aufgrund ihrer Vertragsfreiheit die Dinge aushandeln. Es ist also problemlos möglich, dass Parteien sich darauf einigen, dass der Fragesteller die Musik eines Künstlers, der nicht Mitglied der GEMA ist, kostenlos zu nicht gewerblichen Zwecken nutzen darf und der Fragesteller im Gegenzug im Video den Künstler nennen muss unter Namen, Titel, Art der Lizenz und Quelle. Das dient zum einen der kostenlosen Verbreitung der Musik des Künstlers, sowie der Kontrolle, ob der Fragesteller die Musik in zulässiger Weise in dem Video verwendet.

6. So weit, so klar. Aber ich akzeptiere es, dass Du EClv2, der nicht die geringste Ahnung von der Materie hat, der nicht die geringste Ahnung von Jura hat, eine gepflegte, wenn auch völlig verdrehte und für den Fragesteller nutzlose Meinung hat.

7. Thema Unsinn: Ja, DU schreibst hier jede Menge davon. Dass fängt bei deiner kommerziellen Nutzung an und hört mit deinem Pseudojurageschwaller auf.

8. Ich wünsche Dir ein schönes Leben. Vergiss nicht, jeden Tag in den Briefkasten zu sehen und ab und zu das Seminar eines Fachanwalts zu besuchen. Denn bei Jura kann jeder mitreden. Auch Du eclv2. Komischerweise kommt kaum einer auf die Idee, er könne eine Boing 747 fliegen, weil er damit mal als Passagier im Urlaub war. Aber da bist Du sicher auch eine Ausnahme.

Ich mach dann mal Mittwoch ne Arztpraxis auf, weil ich morgen zur jährlichen TTU muss. Da kann ich dann sicher mitreden. Echt zum kotzen.....

09.07.2018 08:19

Fullcave, habe ich nicht mehrfach geschrieben man solle/könne sich bitte (wenn es interessiert oder spezielle Fragen offen sind) an einen Fachanwalt/Berufverband/Gema/... o.ä. wenden? Ist das Flasch? o.g. genannter Anwalt bietet Workshops an. Warum wohl? Es gibt recht viele Seminare zu dem Thema Medienrecht? Warum wohl? Habe ich geschrieben "ich" wäre ein Spezialist auf diesem Gebiet? -> einmal Nachdenken..., eben, Nein, das habe ich nicht. Habe ich geschrieben ich wäre Anwalt o.ä.? Du hättest sinnvollerweise und in einem vernüftigen Ton Hilfe geben können. Hast du den Fragesteller anfangs vernüftig und nachvollziehbar erklärt worin die Unterschiede bestehen, was passieren kann und wie man sich (so weit wie es geht) schützen kann? Nö, hast du nicht - stattdessen macht du mal wieder User an von denen du rein garnichts weißt. Ich bin seit über 25 Jahren im Medienbreich tätig und in der PRAXIS, Herr Anwalt, stellt sich das anders dar. Wir haben Medien deren Quelle (Fotograf/Anbieter) nicht mehr nachvollziehbar sind. Es gibt hierzu schlichtweg kein Unterlagen mehr. Solche Medien können wir heute nicht einsetzten, daher ist es nicht verkehrt, denke ich, für die eingesetzten Medien eine Doku anzulegen und das kann auch ein Hobbyfilmer machen.

Das Recht zur Nutzung wird nicht durch nachträgliche Veränderung von Umständen berührt,

Ja, dem stimme ich zu. Aber: ich habe selber (privat) einen Anbieterwechsel erlebt (->RGB Stock). Die alten Modelle blieben bestehen, dennoch meine ich, kann es nicht Schaden hin und wieder nachzusehen ob sich bei dem Anbieter etwas geändert hat. Ist das nun so falsch? Ist das ein Grund in einem solchen Ton miteinander umzugehen?

Vergiss nicht, jeden Tag in den Briefkasten zu sehen und ab und zu das Seminar eines Fachanwalts zu besuchen.

genau solche blöden Aussagen brauchen wir hier überhaupt nicht.

09.07.2018 08:42
Ist das nun so falsch? Ist das ein Grund in einem solchen Ton miteinander umzugehen?

1: Es ist nicht falsch, es bringt den Fragesteller aber nicht weiter. In dem Beispiel mit dem Autokauf ist es auch nicht falsch, wenn der Autokäufer alle 2 Monate guckt, ob das Autohaus des Verkäufers noch existiert. Es bringt aber nix. Er bleibt so oder so Eigentümer des Autos, egal was mit dem Autohaus passiert ist. Ist das jetzt endlich mal klar für DICH?????

2: haha, Du willst jetzt mir was von Tönen erzählen? Ich habe Dich mehrfach sachlich darauf hingewiesen, dass Du hier rechtlich nur heiße Luft rausgehauen hast. Deine Reaktion:

Was schreibst du für ein Unsinn? Möchtest du wieder einmal einen Thread aufmischen? Nix besseres zu tun?


Ist ja köstlich. Du hast von den juristischen Zusammenhängen NULL Ahnung und verunsicherst hier völlig zu Unrecht den Fragesteller. Der will bloß wissen, wo und wie er kostenfrei und rechtlich einwandfrei seine privaten youtube Videos vertonen kann. Da bist Du ihm mit deinen 25 Jahren Medienerfahrung echt eine große Hilfe.

Glaubst Du zB wirklich, dass die GEMA Leute abmahnt, die Musik verwenden, die nicht im Eigentum der MITGLIEDER der GEMA steht? Dann glaubst Du wahrscheinlich auch, dass die Sparkasse Butzenhausen die Verbindlichkeiten der Deutschen Bank bei Kunde XY eintreibt.


Was Du hier "juristisch" raushaust ist folgendes:

Fragesteller: ich möchte privat mein gebrauchtes Auto verkaufen. Kann ich die gewährleistung auf Sachmängel ausschließen?
EClv2: oh, da musst Du aufpassen. Ich arbeite bei einem Gebrauchtwagenhändler im Lager. Da hab ich mal gehört, der muss eine Garantie geben und darf die Gewährleistung nicht ausschließen.

Und jetzt, lieber EClv2: Bitte sprich mich hier nicht weiter direkt an. Ich möchte hier nichts mehr schreiben. Soll sich der Fragesteller von so Experten wie Dir falsch beraten lassen. Denn das brauchen "wir" hier unbedingt.
Bert667CMAS***
09.07.2018 10:21
Ich verwende in letzter Zeit nur Musik aus dem youtube Archiv und halte mit bei jedem Stück an die genannten Regeln. Damit sollte ich auf der sicheren Seite sein.

Du kannst aber bei jedem Stück auf youtube checken, ob und unter welchen Bedingungen du es verwenden darfst:
https://www.youtube.com/music_policies

Hier suchst du nach dem Song den du verwenden willst und bekommst die notwendigen Infos. Oft ist es so, dass man den Song verwenden kann aber z.B. Werbung auf deinem Video geschalten wird, mit der der Urheber Geld verdient.

Der Haken (den ich leider erfahren musste):
Teilweise sind Videos mit solcher Musik auf mobilen Endgeräten nicht anschaubar.
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