Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Geld zurück nach Buchung über Tauchbasis?

Da sich hier in letzter Zeit einige Beiträge häufen, wo es Beschwerden gibt über Probleme bei Tauchurlauben, habe ich dazu eine Frage.
Angenommen, ich buche direkt über die Basis die gesamten Tauchgänge im voraus.
Dann stelle ich nach einem oder zwei TG fest, dass ich dort nicht bleiben möchte, weil die Sicherheitsstandarts nicht eingehalten werden, die Ausrüstung schlecht ist, usw.
Muss ich trotzdem die vorher gebuchten TG bezahlen, oder kann ich einfach dann woanders hingehen und es ist egal?
Was ist z.B. im Krankheitsfall? Ich hole mir nach 6 TG eine Mittelohrentzündung und kann nicht mehr tauchen. Muss ich, wenn ich ein Paket gebucht habe von 10 TG, die restlichen 4 bezahlen?
Die Basen haben ja auch eine gewisse Planung, so ist es für die auch ein Kostenfaktor, wenn Leute ausfallen.
Wie wird das gehandhabt?
Dass man auf einer Safari, wenn man krank wird, halt Pech hat, ist mir klar. Aber wie sieht das aus, wenn man lediglich TG bucht, bei einem Hotelurlaub?
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vauha27SSI MD
24.08.2007 10:58
Steffi,

das ist nicht eine Frage, sondern ein ganzes Bündel. Weiteres Problem ist die Auslandsberührung. Bei einer Direktbuchung bei der Basis im Ausland gilt das lokale Recht und da kann zumindestens ich nichts dazu sagen.

In Deutschland gilt erst einmal der Grundsatz, dass man sich von einem einmal geschlossenen Vertrag nicht einseitig lösen kann. Wer einen Vertrag mit der Tauchbasis einseitig und rechtsgrundlos bricht, muss dieser das vereinbarte Entgelt abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen (der Tauchbasis) bezahlen, es sei denn er kann der Basis nachweisen, dass diese keinen Umsatzausfall hatte, weil die z.B. sowieso eine Warteliste führen und in der gebuchten Zeit nur eine begrenzte Anzahl von Tauchern mitgenommen hätten (sehr hypothetisch).

Es sei denn, der Vertrag selber sieht Storno- und/oder Rücktrittsrechte vor. Dann gelten diese. Werden dort auch Stornokosten, Stornogebühren festgelegt, kann eventuell deren Angemessenheit gerichtlich überprüft werden.

Eventuell handelt es sich auch um einen Fernabsatzvertrag, wodurch dem Taucher unter gewissen Voraussetzungen gesetzliche Rücktrittsrechte ohne Stornokosten oder ähnliches eingeräumt werden.

Krankheit ist grundsätzlich Dein Problem. Das Risiko könnte eventuell über eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden, wobei ich nicht weiss, ob es da überhaupt Versicherungsmöglichkeiten gibt, die Tauchgänge isoliert zu versichern.

Sicherheitsmängel berechtigen zum einseitigen Vertragsrücktritt, weil die Leistung der Gegenseite dann nicht vertragsgemäß ist. Ob und inwieweit tatsächlich ein zum Rücktritt berechtigender Sicherheitsmangel vorliegt, ist eine Rechtsfrage und liegt dann im Streitfall in der Hand des Gerichtes. Und da gilt der alte Grundsatz "Vor Gericht und auf hoher See stehst Du vor gott allein."
24.08.2007 11:17
Danke für die Antwort jetzt bin ich schlauer. So ähnlich hatte ich es mir gedacht. Die Basen, wo ich bisher war, waren da wohl kulant, da ich hier und da schon mitbekommen habe, dass nur die tatsächlich ausgeführten TG auch bezahlt wurden. Da ich aber auch schon andere Beiträge dazu gelesen habe, wird das wohl nicht immer so gehandhabt. Ist also Ermessenssache der Tauchbasis. Es kommt ja häufig vor, dass Taucher kurzfristig absagen müssen aus gesundheitlichen Gründen und da hätte es sein können, dass das sozusagen zum Risiko der Basis mit dazugehört, wenn mal ein Taucher ausfällt.

Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
24.08.2007 11:53
Damit über Veranstalter gehen, die Vertragsbestimmungen abfordern + prüfen (falls es das gibt) oder individuell vereinbaren, wenn auf Nummer sicher gegangen werden soll. Natürlich aufwändig und unter der Voraussetzung zu sehen, dass die Basis das auch mit machen muss ... hat sicher nicht jede Basis "nötig".
Mytilus23TL CMAS
25.08.2007 20:05
Parallele einjähriges Zeitschriftabo: Wenn ich die Zeitschrift nach 2 mal nicht mehr lesen mag und die restlichen 10 Exemplare ungelesen in die blaue Tonne werfe, muss ich sie dennoch bezahlen.

Ich würde niemals ein Tauchpaket vorbuchen! Gegen Erstattung raus kommt man eigentlich nie, weder bei Missfallen noch bei medizinischer Indikation. Es gibt fast überall zu viele Basen. Überangebot auf dem Markt ist eine gute Chance zum Handeln.
26.08.2007 08:58
@D-32
Bis auf wenige Ausnahmen hast Du Recht. Es gibt Basen, die die nichtgetauchten TG rückvergüten.

@scuba steffi
Einfach vorher bei der BAsis anfragen, ob die rückvergüten oder nicht.

@vauha27
Ob da zwingen ausländisches Recht gilt, ist noch gar nicht klar. Es gibt zum Beispiel Basen, die eine extra auf deutsche Kunden zugeschnittene Website vorhalten. Da kann auch davon ausgegangen werden, daß dieses Angebot explizit auf den deutschem Markt gerichtet ist und dementsprechend von der Anwendung deutschen Rechtes ausgegangen werden kann. Es wäre dann ein Titel in deutschland zu erwirken und dieser dann in dem Land, in dem die Basis sitzt umzuschreiben und dann dort zu vollstrecken. Geht alles, ist aber zugegebenermaßen eine Ochsentour, die sich über Jahre hinziehen kann.
27.08.2007 13:58
Ich gebe D-32 recht, weil ich es genauso halte: keine Vorausbuchung von Tauchpaketen, sondern vor Ort das zahlen, was man getaucht hat. Hat den Vorteil, dass ich mich nicht selbst unter Druck setze "tauchen zu müssen" (weil ja lles bezahlt ist) und bei Nichtgefallen die Basis ohne Probleme wechseln kann.

Welchen Vorteil hat Vorausbuchung? Außer eines zinslosen Sofortkredites für die Basis erkenne ich keine weiteren Vorteile.
27.08.2007 14:15
Hai
Rückerstattung oder nichtdas muss man sich eben vorher "unbedingt schriftlich" bestätigen lassen und wenn es in den AGB oder sonst wo steht am besten Abspeichern.
Vorbuchung kann bzw. ist meistens schon günstiger wie ich finde.Es kommt eben auch auf die Anzahl der vorgebuchten Tauchgänge an. Denn nicht jede Basis rechnet Kundenfreundlich vor Ort ab.

HaiTelemar-king
man kann nicht immer nur von Orten ausgehen an denen eine Basis neben der anderen ist und man wie Du sagst diese bei Nichgefallen einfach wechseln kann.
27.08.2007 17:14
Welchen "Wert" haben ägyptische oder thailändische AGB`s, wenn vor Ort die Tauchbasis plötzlich ganz anders verkauft als übers Internet? Kannst Du, whaleshark, Dich dann durchsetzen oder gar zu Hause in Deutschland eine Klage wegen verlorenen Geldes einreichen? Welche AGB-Sprache ist die gültige? Die der Landessprache (ägyptisch-arabisch, thai, ...), deren englische Übersetzung oder die deutsche Übersetung der englischen Übersetzung? Geschäft über Ländergrenzen hinweg verlangt viel Vertrauen.... oder viel rechtlichen Beistand.
27.08.2007 19:45
HaiTelemar-king
wenn ich eine Reise und Tauchgänge vorbuche dann mache ich das "normal" von Deutschland aus.
Nur als Beispiel der Reiseveranstalter "Sub Aqua" hat in seinen "Allgemeinen Informationen" erläutert wie die Erstattung von Tauchpaketen gehandhabt wird. D. h. man weiß vorab Bescheid
Sollte es dann wirklich mal notwendig sein, dass viel rechtlicher Beistand erforderlich ist oder wäredann nehme ich mir den. Ich würde wegen 5 Euro keinen Prozess anstreben aber ich würde mich auch nicht ins Boxhorn jagen lassen und nur klein beigeben weil jemand meint er hätte einen längeren Arm

Ob jemand vorbucht oder nicht muss jeder selbst wissen. Ich mache es und bin immer gut damit gefahren.
Was ich nicht ganz verstehe ist, dass manche wegen einer Ersparnis von gerade mal ein paar Euros bei z. B. einem Visa einen Aufstand machen und bei Dingen die mehr als nur ein paar Euro sparen darauf verzichten. Natürlich immer vorrausgesetzt man spart bei einer Vorbuchung wirklich mehr als "einen" Euro.
Ich persönlich buche meine Tauchgänge auf den Phillis vor und spare bei ca. 75 Tauchgängen die ich im Urlaub mache fast ""200 Euro oder so.

Aber Du hast schon recht wenn es darumgeht, dass man nur im Ausland seine Rechte durchsetzen könnte ......und ein gewisses Vertrauen muss schon vorhanden sein.
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