Tauchmedizin Foren

Tauchmedizin ist ein sehr interessantes Thema. Über alles rund ums Thema Gesundheit und Tauchen kann hier ausgiebigst diskutiert und geschnackt werden. Sehr kompetente Antworten sind garantiert - denn viele Mediziner besuchen dieses Forum.

G26-3

Hab mal ne kleine Frage!
Zählt die untersuchung nach dem arbeitsmedizienischem Grundsatz G26-3 (tragen von Atemschutzgeräten) auch als tauchtauglichkeitsuntersuchung da dort ja mehr gemacht wird als bei der eigentlichen untersuchung (belastungs- ekg und sonst.)?
Bedanke mich schon mal für die ernst gemeinten antworten!

Mfg
Kai
AntwortAbonnieren
05.05.2009 06:45
Hallo Kai,

die Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach den arbeitsmedizinischen Gundsätzen erfolgt nach dem Grundsatz G-31 "Arbeiten bei Überdruck". Diese ist zwar ähnlich der G-26/3 (Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten) aber eben nicht ganz gleich.

Wenn man vor der Durchführung der G-26/3 dem Arzt mitteilt, dass man auch die G-31 benötigt ist es nach meiner Erfahrung kein Problem, das er diese kostenneutral mit durchführt und auch bescheinigt. (vielleicht auch im Nachhinein - kommt auf den Arzt an)

Viele Grüße

tauchwolly
05.05.2009 09:05
Neben dem, was tauchwolly bereits geschrieben hat, kommt es auch noch darauf an, zu welchem Zweck Du die TTU benötigst.

Wenn Du sie nur privat, als Sporttaucher, benötigst, dann brauchst Du ja auch keine G-31. Dann sollte es normalerweise kein Problem sein, dass der untersuchende Arzt Dir in Deinem Logbuch oder wo auch immer, auch Deine Tauchtauglichkeit bescheinigt.

Dies gilt umso mehr, wenn man sich einmal den Wert einer TTU im Sporttauchbereich vor Augen führt. Siehe dazu auch die Diskussion http://www.taucher.net/forum/Tauchtauglichkeitsuntersuchung___Gesundheitsbogen___medi2380.html.

Der einzige Sinn, den die TTU dort macht, ist das Du für Dich die Gewissheit hast Fit zu sein und das dürfte eine ordentliche G-26/3 Untersuchung allemal gewährleisten.
Vercingétorixold school
05.05.2009 09:59
Die G 31 und die G 26/3 sind durch die BG vorgeschriebene Untersuchungen für bestimmte Berufsgruppen.
Grundsätzlich spricht viel dafür, das der Doc auch mal kurz seinen Stempel in das LOG macht. Einen Anspruch darauf besteht nicht.
Die übliche Diskussion über die TTU lassen wir mal außen vor.
hketTL CMAS
05.05.2009 10:09
Ich benötige sowohl die G31 als auch die G26,
macht mein Arzt seit Jahren zusammen, ohne mit der Wimper zu zucken.

Helmut
05.05.2009 12:00
Ist die G31 nicht höherwertig als die G26????
Wozu dan also zweimachen wenn ich die G31 mache und der Arzt mir dan nur noch Formhalber es bescheinigt das ich auch die G26 bestehe wenn das überhaupt nötig ist und sie nicht dan schon mit eingeschlossen ist
Biggetaucher15************Neger
05.05.2009 13:28
Die G26 beinhaltet ein Belastungs EKG und überprüfung der Blutwerte...
Die G31 entspricht in etwa der G26, nur ohne die Beiden Punkte.

Mein Onkel Doktor setzt mir seinen "Doktor" bei der G26 immer kostenlos ins Logbuch.

Gruß

Biggetaucher15************Neger
05.05.2009 13:32
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizinische_Vorsorgeuntersuchungen

Gruß

05.05.2009 16:42
http://www.taucher.net/forum/Reicht_meine_G26_3_Untersuchung_____medi580.html

Gruß
05.05.2009 22:12
Hallo Biggetaucher15,

also ich habe bis jetzt noch nie meine G31 ohne Blutwerte und Belastunds EKG bekommen.

Siehe auch entsprechenden Untersuchungsbogen:
http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/Tauchen_Untersuchungsbogen_G31.doc

Viele Grüße
Gerhard
06.05.2009 00:20
@Biggetaucher15 da verwechselst du was wenn du eine G31 ohne Belastungs ekg und ohne Überprüfung der Blutwerte bekommst wechsel bitte den Arzt dahe dieser nicht Richtig Informiert ist

LG LD
hketTL CMAS
06.05.2009 12:05
Nichts falsch verstehen:
beide Bögen vorlegen, eine Untersuchung machen,
beide Bögen abzeichnen lassen.

Es macht nur keinen Sinn, 2x hintereinander das Belastungs EKG zu machen. Oder 2 x Lungentest.
Oder 2x bezahlen.

Helmut
timi1171AOWD, Solo-Diver, Nitrox
06.05.2009 13:27
@all
Ich setz mal noch einen drauf
Habe am Montag gerade eine frische TTU bei einem Taucharzt (nach GTÜM- Richtlinie) hinter mir:
- Fragebogen (GTÜM)
- Lungentest (im Wesentlichen Lungenvolumen)
- Belastungs-EKG mit O2-Sättigungsessung im Blut
- abtasten, angucken und in die Ohren schauen
- kurze Auswertung alles i.O. .. ich kann tauchen

Nun muss auch ich regelmäßig zur arbeitsmedizinischen Untersuchung, hier sind diverse Punkte dabei u.a. auch die bereits genannten G 26 hier als Nummer 2 sowie noch die G 20/1, 25, 37, 40, 41 (was das ist kann im Netz nachlesen). Nun was mach mein lieber Arbeitsmediziner hier mit mir:

- Lungentest (etwas einfacher)
- Belastungs-EKG (genauso anstrengend)
- abtasten, angucken und in die Ohren schauen
- Sehtest
- Bluthuntersuchung (das ist für G 40)
- Stuhluntersuchung
- viel Fragen (Gesundheit algemein, Alkohol usw.)
- kurze Auswertung alles i.O. .. ich kann arbeiten

Für micht ist kein Unterschied zwischen den beiden Untersuchungen zu sehen, lediglich das mein Arbeitsmediziner sagt ich kann arbeiten und der Taucharzt sagt ich kann tauchen. Im Vergleich zwischen beiden Untersuchungen muss ich feststellen, dass diese fast identisch sind, lediglich einen anderen Hintergrund haben.
Mein Fazit:
Ich werde das nächste mal meinen Arbeitsmediziner bitten mir wieder einen Stempel ins Logbuch zu geben (hat er beim letzten mal auch gemacht). Ich weis nach meiner arbeitsmedizinischen Untersuchung das Gleiche wie nach der TTU, nur darf/ muss ich letztere bezahlen (den Arbeitsmediziner zahlt mein Chef). Wenn es darum geht, den Gesundheitszustand abzucheken reicht mir die arbeitsmedizinische Untersuchung aus um zu wissen das ich nicht nur arbeiten, sondern auch tauchen kann.

Antwort