@all
Ich setz mal noch einen drauf
Habe am Montag gerade eine frische TTU bei einem Taucharzt (nach GTÜM- Richtlinie) hinter mir:
- Fragebogen (GTÜM)
- Lungentest (im Wesentlichen Lungenvolumen)
- Belastungs-EKG mit O2-Sättigungsessung im Blut
- abtasten, angucken und in die Ohren schauen
- kurze Auswertung alles i.O. .. ich kann tauchen
Nun muss auch ich regelmäßig zur arbeitsmedizinischen Untersuchung, hier sind diverse Punkte dabei u.a. auch die bereits genannten G 26 hier als Nummer 2 sowie noch die G 20/1, 25, 37, 40, 41 (was das ist kann im Netz nachlesen). Nun was mach mein lieber Arbeitsmediziner hier mit mir:
- Lungentest (etwas einfacher)
- Belastungs-EKG (genauso anstrengend)
- abtasten, angucken und in die Ohren schauen
- Sehtest
- Bluthuntersuchung (das ist für G 40)
- Stuhluntersuchung
- viel Fragen (Gesundheit algemein, Alkohol usw.)
- kurze Auswertung alles i.O. .. ich kann arbeiten
Für micht ist kein Unterschied zwischen den beiden Untersuchungen zu sehen, lediglich das mein Arbeitsmediziner sagt ich kann arbeiten und der Taucharzt sagt ich kann tauchen. Im Vergleich zwischen beiden Untersuchungen muss ich feststellen, dass diese fast identisch sind, lediglich einen anderen Hintergrund haben.
Mein Fazit:
Ich werde das nächste mal meinen Arbeitsmediziner bitten mir wieder einen Stempel ins Logbuch zu geben (hat er beim letzten mal auch gemacht). Ich weis nach meiner arbeitsmedizinischen Untersuchung das Gleiche wie nach der TTU, nur darf/ muss ich letztere bezahlen (den Arbeitsmediziner zahlt mein Chef). Wenn es darum geht, den Gesundheitszustand abzucheken reicht mir die arbeitsmedizinische Untersuchung aus um zu wissen das ich nicht nur arbeiten, sondern auch tauchen kann.