Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Frage an alle Pros wegen Versicherung(Ausland)

Hallo zusammen!

War jetzt schon öfter und länger im Ausland um dort als Tauchlehrer zu arbeiten (Ägypten, Spanien, Südafrika und Tansania) und habe Aquamed als professionelle Tauchversicherung, wobei deren Reisekrankenschutz nur für jeweils 56 aufeinander folgende Tage im Ausland gilt. Da ich ich aber meistens länger unterwegs bin...also sagen wir mal min. 3 Monate frage ich mich was es für andere Optionen gäbe, wo man länger abgesichert ist?

Außerdem, und fast noch wichtiger: Um in Deutschland nicht aus dem System zu fallen, muss ich mich ja freiwillig selbst versichern, was an die €200 im Monat kostet (TK), wo ich auch auslandsversichert bin. Da ihr ja wisst das man als Tauchlehrer nicht allzuviel verdient, würde ich gerne wissen wie man das am Besten macht, da ich jetzt Angebote aus Mexiko und Fidschi hätte aber ich ja trotzdem in Deutschland versichert bleiben muss(?). Ich versuch mich schon seit längerem zu informieren, komme aber auf keinen grünen Zweig also hab ich gedacht evtl kann mir von euch jemand weiterhelfen.

LG Phil

AntwortAbonnieren
nandersenIANTD CCR
08.11.2016 08:31

Schaumal nach Expatriate Versicherungen... ZB. DKV Globality

Letztlich musst Du selber wissen, wo du Dich versicherst, es gibt aber ebenso preiswertere Alternativen zu Deutschland. Hängt aber auch damit zusammen wo Du Deinen 'gewöhnlichen Aufenthalt' hinverlegst. dies ist nicht zuletzt auch von steuerrechtlicher Relevanz.

Wenn Du in DLand versichert bleibst und ggf. dort noch Wohnraum besitzt kann man Dir daraus ggf. später einen Strick drehen.

02.12.2016 13:34

Hallo,

wenn man in Deutschland gerade ist, kann man bei einer privaten Krankenversicherung eine sogenannte Anwartschaftversicherung machen. Der Preis für diese Krankenvollversicherung beträgt meist 20 % des
späteren tatsächlichen Beitrages. Es umfaßt alle Positionen von der ambulanten, stationären, Pflegeversicherung
als auch der Zahnmedizin. Auf Wunsch sogar Krankentagegeld bzw. Krankenhaustagegeld.

Nach Rückkehr nach Deutschland läßt man dann diese Vollversicherung aufleben und kann sie genauso 
wieder in diese Anwartschaft schicken. Eigentlich sollte jeder Krankenversicherungsspeziallist darüber 
Bescheid wissen. Am besten einen Termin machen, jedoch nicht mit dem normalen Geschäftsstellen-Leiter
sondern mit einem Beauftragen der ausschließlich Krankenversicherung macht für diese Gesellschaft.

30.01.2017 16:30

Wenn Du es schaffst, spätestens nach 60 Tagen nach Hause zu kommen, dann würde eine Reisekrankenschutzversicherung gehen. Jedoch hatte ich letzte Woche einen Mandanten mit einer solchen Auslandsversicherungg. Wenn ich morgen wieder in der Kanzlei (Steuerkanzlei, daher kenn ich deren Versicherungen ) bin, schau ich für Dich in der Akte nach dem Firmennamen.

Viele Grüße,

DMDBT

30.01.2017 17:22
Ich war gerade erst etwas über 3 Monate in Mexiko. Ich habe die Frist von Aqumed voll ausgenutzt und mir als Anschluss die Auslandskrankenversicherung meines Versicherers genommen. Diese kann ich ab mind. 1 Woche für jede gewünschte Anzahl Tage zubuchen.
Micha.irgendwas von SSI + ganz viele bunte Kärtchen
21.02.2017 17:00

DMDBT:

Das klingt so, als wenn du beruflich mit dem Thema zu tun hast. Wie verhält es sich denn mit dem Schutz durch z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung, wenn man in Länder mit einer aktuellen Reisewarnung des Auswärtigen Amts reisen will? Das betrifft ja z.Zt. auch Ägypten. Da winken ja leider einige Versicherer schon im Vorwege ab. Zwar gilt aktuell nur eine Teilreisewarnung, aber das reicht ggf. ja schon für Komplikationen bei der Abwicklung von Schadensfällen. Ich habe diesbezüglich schon die Suchfunktion des Forums befragt, aber du wurde mir nichts Konkretes angezeigt.

Beispielsweiser Auszug aus Vers.-bedingungen:

" 11. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?"

(...)

" 11.3 Sie reisen in ein Gebiet, für das zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen ist? Dann haben Sie keinen Versicherungsschutz. Sie befinden sich bereits in einem Gebiet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wird? Dann endet Ihr Versicherungsschutz mit Ablauf von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Reisewarnung"

21.02.2017 18:46

Hola,

nein, ich bin nicht vom Versicherungsfach, ich bin vom Steuerfach. Nur kommt mir da ab und zu auch ein Versicherungsbeleg unter . Aaaaber Ahnung davon hab ich keine.

Grundsätzlich ist es natürlich eine Vertragssache. Jede Versicherung hat das Recht, Verträge so abzuschliessen, wie sie das für richtig halten. Lediglich bei Pflichtversicherungen wie z.B. KFZ-Haftpflicht oder normale Krankenversicherungen gibt es Vorschriften, die der Versicherer einhalten muss.

Ich würde in diesem konkreten Fall versuchen, in Deutschland versichert zu sein und eine Auslandskrankenversicherung für Reisen abzuschliessen. Wenn die Reise max. 90 Tage dauern darf, würde ich nach 89 Tage einen Weihnachtsbesuch oder ähnliches zu Hause machen. Es hat ja keiner gesagt, wie lange ich in D sein muss, bevor ich wieder ins Ausland gehe

Viele Grüße,

DMDBT

Antwort