Hier die Regelungen:
Regelung des Tauchens mit Atemgerät
am Großen Brombachsee
Das Tauchen ist nicht erlaubt im Bereich von:
1. Anlegestellen
2. ausgewiesenen Badebereichen (durch Bojen abgegrenzt);
3. Natur- und Vogelschutzzonen (durch Bojen abgetrennt);
4. Ufern mit Schilf- oder Röhrichtbewuchs;
5. technischen Betriebseinrichtungen, z. B. Grund- und Betriebsablaß, Wehre
Bei Tauchgängen sind folgende Auflagen zu beachten:
1. Der Tauchbetrieb hat so zu erfolgen, daß Anlagen und Uferbereiche nicht beschädigt oder zerstört werden.
2. Der gesamte Dammbereich darf nicht als Einstieg benutzt werden.
3. Jeder Tauchgang ist vorher bei der Polizeiinspektion Gunzenhausen (Tel. 0 98 31 / 67 88 - 0) zu melden.
4. Die Kennzeichnung hat entsprechend der Schiffahrtsverordnung vor jedem Tauchgang mit Bojen zu erfolgen;
5. Zu den Dämmen des Großen Brombachsees und des Kleinen Brombachsees ist ein Abstand von 100 m (Wasserlinie) einzuhalten.
6. Das Tauchen ist nur am Tage gestattet (Nachttauchverbot).
Von den Verboten und Auflagen der Absätze 1 und 2 darf nur abgewichen werden, soweit es sich im Rahmen von Rettungseinsätzen als notwendig erweisen sollte.
lt. offiz. Vorgaben!
Anzumerken, daß die Boye die blau/weiße und NICHT die rot/weiße Flagge haben muß - darauf legt die Polizei sehr viel wert.
Igelsbachsee ist Tauchen leider verboten, wäre von der Sicht aber noch besser.
Altmühlsee ist Tauchen verboten und auch total unrentabel - Sicht von den Augen bis zum Maskenglas, nicht mal zu sehen, ob eine 50Watt Lampe an oder aus ist.
Wie auch weiter oben schon erwähnt, ist die Sicht im Brombachsee sehr wechselhaft und NICHT vorhersehbar, wie es wird.
Ein weiterer Nachteil beim großen Brombachsee (weiß nicht, wie es offiziell beim kleinen und beim rothsee ist) ist, daß man vom Parkplatz zu möglichen Einstiegen weite Fußwege zurücklegen muß.