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Flaschenventil R3/4 in Deutschland erlaubt?

Früher gab es weltweit R3/4 Flaschengewinde. Dann begann Deutschland mit den M25x2. In Deutschland hat man heute fast nur M25x2. In der Schweiz haben wir beide Gewinde parallel im Einsatz. Ausserhalb Europa hat man fast ausschliesslich R3/4. Die M18x1.5, gross- und kleinkonischen lassen wir mal ausser Acht.

Ich habe ein paar ältere aber topfite Tauchflaschen inkl. Ventil mit R3/4 Gewinde zu verkaufen. Darf ich die auf dem deutschen Markt anbieten? Was sagt der TÜV dazu? Prüft er diese Flaschen?

Die Gefahr bei Verwechslung der Gewinde ist mir bekannt, bitte keine Diskussion hierzu.
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17.12.2006 19:51
Ruf doch mal beim TÜV an oder frage per Mail. Kontaktdaten stehen auf der Seite vom TÜV. http://www.tuev-sued.de/freizeit_tuev/wassersport/tauchen

Gruß Klaus
18.12.2006 00:38

Diese Kiste mit den Flaschenhalsgewinden ist ja nicht neu.
Ich hab noch nie einen Flaschenhals mit drei-viertel-Zoll-Gewinde gesehen !
Ich kenn`(abgesehen von den metrischen zylindrischen)nur kk und gk.

Trotzdem sag ich jetz mal ganz dreist:
"Her mit den Flaschen" -
Auf die Gefahr hin, dass es mir nicht gelingt, ein Pressluftventil, oder ein Sauerstoffventil dafür zu besorgen.
Moment mal:
Ich geh ja gar kein Risiko ein, weil Du selbst ja die passenden Ventile dazu hast !

Gruß

Uli

18.12.2006 12:35
Uli: dass du noch nie so ein Gewinde gesehen hast, liegt daran, dass du nie über den Tellerrand (die Landesgrenze) geschaut hast. Oder du hast den Unterschied nicht erkannt, das R3/4" für ein M25x2 gehalten - das allerdings kann tödlich enden.

Ventile aller Art kriegst du problemlos, schliesslich taucht der Rest des Erdballes mit R3/4", die kennen kein M25x2. Auch deutsche Ventilhersteller produzieren R3/4", allerdings immer mit dem Hinweis "Nur für Export". Das legt die Vermutung nahe, dass R3/4" in D verboten ist. Aber eben: Vermutung.

Den TÜV hatte ich per Email angefragt, null Antwort. Ich hoffe also weiter auf eure Hilfe.
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